Pressemitteilung

01.Oktober 2008
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Wetzel: Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbetriebe

Wetzel: Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Länder übertragen – In einer Aktuellen Debatte des Landtags über das Thema “Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbetriebe!” sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel(es gilt das gesprochene Wort):„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass unser Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig ist.

Wer nun erwartet hat, dass die Bundesregierung rasch ein gültiges und verfassungskonformes Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz schaffen wird, wird stark enttäuscht. Und das obwohl bis spätestens zum Jahresende am 31.12.2008 das neue Gesetz erlassen sein muss. Denn andernfalls läuft das jetzige Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aus und dann wären wir also frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer!Das wäre natürlich das Allerbeste für Deutschland.Der Gesetzesentwurf trägt das Datum 15.02.2008. Seitdem aber ist in der Bundesregierung auch in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform Stillstand.Aber nach den Landtagswahlen in Bayern kann jetzt auch die CSU unbelastet die anstehenden Probleme lösen und bewei-sen, dass sie nach der Wahl das macht, was sie vor der Wahl versprochen hat, nämlich den vermurksten Gesetzesentwurf ablehnen.Die große Koalition kann insgesamt unter Beweis stellen, dass sie doch noch in der Lage ist, ein Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu erlassen, das den Anforderungen des Mittelstandes und der Familienunternehmen gerecht wird und insbesondere auch verfassungsgemäß ist.Aber dass es bald soweit kommt, daran zweifeln nicht nur die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland, sondern auch einige Verfassungsrechtler. Diese sind sich einig darüber, dass auch das Gesetz in der jetzigen Form die Prüfung unseres Bundesverfassungsgerichtes nicht bestehen würde. Sie vertreten u.a. die Auffassung, dass dem Bund Gesetzgebungskompetenz fehlt, weil das Steueraufkommen den Ländern zufließt. Demzufolge müssen auch die Länder selbst über das Gesetz bestimmen.Der CSU-Abgeordnete Peter Ramsauer nennt den jetzigen Gesetzesentwurf einen “Rohling”. Der Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, befürchtet, dass es zu massivem Arbeitsplatzabbau kommen wird, wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird.Der jetzige Gesetzesentwurf verstößt außerdem nach Meinung namhafter Verfassungsrechtsexperten gegen: – den Gleichheitsgrundsatz, – den Schutz der Familie, – die Erbrechtsgarantie und auch- das Übermaß- und Willkürverbot.Besonders problematisch ist jedoch, dass der derzeitige Gesetzentwurf unsere baden-württembergischen Familienunternehmen besonders massiv benachteiligen würde und wir mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten rechnen müssten.Statt Familienunternehmen bei der Betriebsfortführung steuerlich zu entlasten, drohen jetzt zusätzliche Kosten und Ausgaben.Die jetzigen Reformpläne führen zu einer weiteren Benachteiligung des Mittelstandes und gefährden also bei schlechter Konjunkturlage zusätzliche Arbeitsplätze.Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Betriebsvermögen für die Steuerbemessung zukünftig mit dem Verkehrswert anzusetzen. Die geplante Vorschrift zur Ermittlung der Verkehrswerte ist unausgegoren und in höchstem Maße kompliziert, ein bürokra-tisches Monstrum. Es handelt sich um ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sachverständige, Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer und Rechtsanwälte.Es ist außerdem ein Zuzugsprogramm für Österreich und andere Länder, die ersatzlos auf die Erbschaftsteuer verzichtet haben u.a. Schweden, Kanada , Australien, Neuseeland.Nach Berechnung der Experten würde der jetzige Entwurf zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage um 300 – 400 % führen.Der dann so der ermittelte Wert soll zu 85 % steuerfrei bleiben.Dieses Steuerfreiheit wird aber nur dann gewährt, wenn der Betrieb:- 15 Jahre lang fortgeführt wirdund- die Lohnsumme in den 10 Jahren nach der Übertra-gung jeweils mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre beträgt.Wird der Betrieb nicht 15 Jahre fortgeführt, soll die Steuerbefreiung entfallen und rückwirkend die Nachbesteuerung in vollem Umfange erfolgen.Das ist die sogenannte Fallbeillösung!Diese Nachbesteuerungsregelungen sind realitätsfremd und stellen eine Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten dar, die dem Reformziel glatt widersprechen!Denn sie nehmen den Familienunternehmen genau die wichti-gen Vorteile, der sie im Gegensatz zu anonymen Konzernen auszeichnet: ihre wirtschaftliche Flexibilität und ihre Gestaltungsfreiheit.Die Lohnsummenregelung führt ferner zu erheblichem bürokratischen Aufwand und zu einer Fehlsteuerung bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Unternehmen werden geradezu aufge-fordert, im Vorfeld einer Unternehmensübergabe ihren Per-sonalbestand zu reduzieren, zumindest aber nicht zu erhöhen.Durch die Neubewertung des Betriebsvermögens werden natürlich auch die stillen Reserven in die Bewertung einbezogen. Wenn es innerhalb der geplanten Behaltefrist zu einer freiwilligen oder erzwungenen Veräußerung kommt, kann dies nicht nur zu einer erheblichen Erbschaftssteuerbelastung führen, sondern, vielmehr auch zur Auflösung stiller Reserven. Dadurch kann zusätzlich Einkommenssteuer fällig werden.Baden-Württemberg ist geprägt durch starke Familienunternehmen und Familiengesellschaften sowie durch einen starken Mittelstand.95 % der Betriebe in Deutschland sind mittelständische Betriebe. 57 % der Beschäftigten sind im Mittelstand tätig.Die Erbschaftssteuer ist hingegen eine reine Mittelstandssteuer. Kein DAX-Konzern hat je einen Cent Erbschaftssteuer bezahlen müssen.Wenn ein Aktionär stirbt, wird die Erbschaftssteuer vom Erben kassiert. Die Steuer wird dort festgesetzt. Gegebenenfalls muss der Erbe Aktien am Aktienmarkt verkaufen.Dies ist anders beim Mittelstand: Das Vermögen ist in der Firma investiert. 90 % der Gewinne werden reinvestiert, um das Unternehmen für die Zukunft zu sichern.Wenn in einem solchen Fall Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlt werden muss, wird das Geld im Regelfalle aus dem Unternehmen heraus, aus dem laufenden Gewinn, entnommen. Daraus ergeben sich nicht nur negative Folgen für die Liquidität.Ein weiteres Problem tut sich auf:Das Geld für die Erbschaftsteuer fehlt für Forschung u. Entwicklung neuer Produkte. Gerade davon sind wir abhängig, wenn wir den Wettbewerb in der globalen Welt in der Zukunft bestehen wollen.Durch die Stundungsregelung wird auch das Rating eines Betriebs verschlechtert, es erhöhen sich die Kreditzinsen, d. h. der Betrieb wird auch hier im Vergleich zu den DAX-Unternehmen benachteiligt.Wenn der jetzige Gesetzentwurf Realität wird, muss man sich wirklich fragen, ob es die große Koalition mit dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen tatsächlich ernst meint.Die Bundesregierung sollte mit dem begonnenen Murks aufhören.Sie sollte entweder:- den jetzigen Gesetzentwurf einstampfen und den 31.12.2008 ohne ein neues Erbschafts- u. Schen-kungssteuergesetz vorbeigehen lassenoder- die Gesetzgebungskompetenz an die Länder abge-ben.Angesichts der Schwierigkeiten in der großen Koalition sich auf eine Neufassung des Erbschaftssteuerrechts zu einigen, sollte der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz verzichten. Es wäre dann in das Ermessen der Länder gestellt, ob sie überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe Erbschaftssteuer erheben wollen. Außerdem dürfte das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden.Wir in Baden-Württemberg könnten dann selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe wir eine Erbschaftssteuer erheben wollen.Ich fordere also, den Reformvorschlag im Bundesrat abzulehnen. Ferner fordere ich unseren Ministerpräsidenten auf, sich in der Föderalismusreform II dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf die Länder übertragen wird. Das Gesetz könnte dann verfassungskonform erlassen werden. Außerdem wäre damit auch die Kompetenz der Bundes-länder erheblich gestärkt.Und der größte Vorteil:Baden-Württemberg könnte ein Erbschaft-und Schenkungssteuergesetz abschaffen oder wenigsten ein Gesetz erlassen, das die Sorgen und Nöte unserer Familienbetriebe ernst nimmt und ausreichend berücksichtigt.“

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