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FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.


Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen. Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. “Außerdem fordern wir, dass die unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung der Betroffenenrechte gelegt wird,” so Karrais weiter.

Nico Weinmann

Mehrzahl der Covid19-Infizierten bleibe ohnehin unbekannt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann spricht sich gegen eine pauschale Weitergabe von Daten von Infizierten an die Polizei aus:

Im Konflikt zwischen Sozial- und Innenministerium um die Nutzung der Listen mit Covid19-Infizierten mahnt die FDP/DVP Fraktion zur Vernunft. „Die von den Gesundheitsämtern verantwortlich geführten Listen sind mit ihren Gesundheitsdaten nicht nur höchst sensibel, sie nützen auch der Polizei und anderen Vollzugsdiensten herzlich wenig“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nico Weinmann. „Zum einen sind diese Listen angesichts einer enorm hohen Dunkelziffer von unerkannt Infizierten praktisch wenig aussagekräftig. Wenn sich die Polizei bei ihrer Tätigkeit auf solche Listen verließe und den notwendigen Selbstschutz deshalb vernachlässigen würde, wäre niemandem geholfen“, warnt Weinmann. Zum anderen bestünde für die auf diesen Listen geführten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Gefahr der Diskriminierung. „Innenminister Strobl sollte die wiederholten Warnungen des Landesdatenschutzbeauftragten, der auf strenge datenschutzrechtliche Vorgaben hinwies, endlich ernst nehmen und die Gesetze einhalten“, fordert der FDP/DVP-Fraktionsvize. „Die vorherrschende Extremsituation gibt keinen Anlass dazu, Grundrechte ohne echten praktischen Nutzen auszuhöhlen. Der Wert unserer Grundrechte wie der informationellen Selbstbestimmung misst sich gerade in solchen Krisenzeiten.“

Weinmann betont, dass nach der Gesetzeslage die Gesundheitsdaten bei einer konkreten Gefahr schon jetzt an die Polizei herausgegeben werden dürfen. Damit werde der Datenschutz und Gesundheitsschutz miteinander in Einklang gebracht. Eine „Datenflut auf Vorrat“ bringe dagegen nichts. „Die beste Unterstützung unserer Polizei- und Vollzugsdienste erreicht man durch bessere Ausstattung mit tauglicher Schutzkleidung. Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich hier leider.“

Anlässlich der Forderung des Gemeindetagspräsidenten Kehle nach einer umfassenden Straßenbenutzungsgebühr erklären der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
„Wir stimmen mit dem Gemeindetagspräsidenten überein, dass wir mit klugen Anreizsystemen die Verkehrsbelastung in den Städten reduzieren müssen. Allerdings ist eine absehbare Mehrbelastung von Autofahrern, die teilweise kein ausreichendes Angebot vorfinden, um auf das Auto zu verzichten, mit der FDP nicht zu machen. Die Autofahrer tragen mit hohen Steuern in Abhängigkeit ihrer Fahrleistungen beim Kraftstoff sowie der KFZ-Steuer zur Staatsfinanzierung bei, sie haben ein Anrecht auf entsprechende Investitionen durch die Politik. Und häufig scheitern Investitionen zur Entlastung der Städte nicht am Geld, sondern an fehlenden Planungs- und Ausführungskapazitäten oder auch an ideologischen Widerständen.
Im Übrigen würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu vollständigen Bewegungsprofilen sämtlicher Autofahrer führen. So etwas können wir uns schon aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall vorstellen.”

Nico Weinmann

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dankt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, diesem und skizziert künftige Handlungsfelder:

„Mit dem vorliegenden Bericht beweist der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, dass er über die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften konsequent wacht, und gleichzeitig Abhilfen verhältnismäßig und mit Augenmaß vornimmt. Dafür dankt ihm die FDP/DVP-Fraktion. Ein effektiver Datenschutz muss zum Ziel haben, dass es in der digitalen Welt keinen gläsernen Bürger gibt. Gleichzeitig dürfen kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine nicht über Gebühr belastet werden. Ein solcher Datenschutz ist ein Standortvorteil. Der Bericht zeigt dabei, die Bereitschaft der Betroffenen hieran mitzuwirken.

Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass bei der geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg zu wenig getan wurde, um beispielsweise das rechtsmissbräuchliche Handeln von Abmahnunternehmen einzudämmen oder Vereine und kleinere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Behörden gegenüber Privaten privilegiert werden. Datenschutz muss für alle verarbeitenden Stellen gleichermaßen gelten. In der Zukunft wird es zudem erforderlich sein, den Fokus noch stärker auf den Umgang von nationalen und internationalen Großunternehmen mit Daten zu legen. Die wachsende Rolle von digitalen Assistenten in unserem Leben darf nicht das Entstehen von gläsernen Bürgern befördern.“

Nico Weinmann

In der Debatte um die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse um den Zugriff auf Daten aus Smart-Home-Anlagen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Wir lehnen es entschieden ab, wenn die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.

Es stimmt uns daher mit Sorge, dass dieser Vorstoß von Union und SPD getragen wird. Die SPD hat den Schutz von Bürgerrechten damit endgültig aufgegeben. Umso wichtiger ist, dass die Landesregierung hier klar Position bezieht. Gerade die Grünen im Land müssen nun Farbe bekennen und für die Wahrung der Bürgerrechte und der Intimsphäre der Bürger eintreten. Herr Kretschmann muss seinen Innenminister anweisen, als Vertreter Baden-Württembergs sich bei der Innenministerkonferenz gegen diesen Vorstoß zu stellen.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnerte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, an die Grundfragen des Datenschutzrechtes:

„Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Integrität des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Beide Aspekte hat der Datenschutzbeauftragte im Blick. Für beide Seiten der Medaille ist er Ansprechpartner der Bürger, Vereine und Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir ihn haben und unterstützen ihn gern bei seiner Arbeit.
Leider hat die Landesregierung bei ihrem Landesdatenschutzgesetz die Chance verpasst, der Datenschutzgrundverordnung ein für Baden-Württemberg ausgewogenes Recht zur Seite zu stellen. Baden-Württemberg hat ein ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, welches die Zukunftsfragen ignoriert, Behörden beim Datenschutz privilegiert, während sich Wirtschaft und Vereine plagen müssen und dem Datenschutzbeauftragen noch nicht einmal Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung gegenüber renitenten Behörden gibt. Hier haben wir leider vergeblich mehr Unterstützung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gefordert.“

Heute wurde der grün-schwarze Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzes an die Datenschutzgrundverordnung gegen die Stimmen der FDP beschlossen. Die FDP hatte dabei einen Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, mit dem zahlreiche Kritikpunkte aus der Anhörung des Gesetzes bereinigt werden sollten. Zudem wurde die Landesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich beim Bund für eine Einschränkung des Abmahnwesens einzusetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink hatte in der Anhörung die Feststellung der FDP bestätigt, wonach sich im Zuge der Datenschutzgrundverordnung eine Abmahnindustrie herausbildete. Beide FDP-Anträge wurden von der Koalition abgelehnt.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, bedauerte das Abstimmungsverhalten der Koalition: „Grün-Schwarz war nicht gewillt, die zahlreichen Kritikpunkte aus der Anhörung aufzugreifen. Nach der Änderung des Polizeigesetzes zeigte sich erneut,

dass das Innenministerium unter Minister Strobl nicht in der Lage ist, rechtlich saubere Gesetzentwürfe zu liefern. Die in der Opposition gern auf Bürgerrechte bestehenden Grünen lassen den Innenminister dabei gewähren. Baden-Württemberg hat so nicht nur ein völlig ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, wie der Sachverständige und Parteifreund der Grünen, Dr. Weichert mit Blick auf die Fragen der Zukunft richtig feststellte. Es dürfte in Teilen auch weiter rechtswidrig sein. Nachdem unser Änderungsantrag zur Bereinigung der groben Fehler von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, konnten wir diesem nicht zustimmen.

Dass die Koalition auch die selbst vom Datenschutzbeauftragten geforderten Erleichterungen für Schornsteinfeger und andere Beliehene nicht ermöglicht, zeigt, dass Grünen und CDU die teils dramatischen Folgen eines übertriebenen Datenschutzes für Wirtschaft und Vereine egal sind. Hauptsache die eigenen Behörden werden geschützt und da hat die Koalition ganze Arbeit geleistet und dem Landesdatenschutzbeauftragten keine Möglichkeit der Durchsetzung des Datenschutzes gegeben.“

Auch der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert bemängelt das fehlende Interesse von CDU und Grünen an der Lage von Wirtschaft und Vereinen: „Zwar gebe sich die CDU in ihren Veranstaltungen wirtschaftsfreundlich und lobe das Ehrenamt, wenn es aber um konkrete Erleichterungen für diese geht, legt die CDU die Hände in den Schoß. Nicht anders ist es zu verstehen, dass sich die im wirtschaftsstarken und vom Ehrenamt besonders geprägten Land Baden-Württemberg regierende Koalition weigert, gegen das mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung einhergehende Abmahnunwesen vorzugehen. So werden weiter viele Unternehmen, Handwerker und Vereine in einer Weise drangsaliert, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck des Datenschutzes zu tun hat. Mit einer Politik, die Menschen in ihrer Tatkraft unterstützt statt sie zu behindern, hat das Verhalten der Koalitionen in Bund und Land nichts zu tun.“

Zur Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesdatenschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung bestätigt uns in der Überzeugung, dass der von Grün-Schwarz eingebrachte Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Mit ihrem Gesetzentwurf misst die Koalition mit zweierlei Maß. Während Unternehmen und Vereinen die ganze Härte der Datenschutzgrundverordnung spüren, können sich Behörden entspannt zurücklehnen. Grüne und CDU machen aus dem Landesdatenschutzbeauftragten, was die Kontrolle der Behörden angeht, einen zahnlosen Tiger. Weder darf er Bußgelder gegen Behörden verhängen, noch kann er Datenschutzverstöße mittels Zwangsmaßnahmen unterbinden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Regelungen selbst nach den Aussagen des Sachverständigen der CDU Prof. Heckmann und des Sachverständigen und ehemaligen Grünen-Abgeordneten Dr. Weichert höchst kritikwürdig bis rechtswidrig. So wird es Behörden beispielsweise erlaubt, den ursprünglichen Zweck einer Datensammlung zu ändern, Regelungen zum automatischen Datenabrufverfahren bleiben unkonkret.

Angesichts der vielen Bedenken wäre es sinnvoll, wenn die Koalition den Gesetzentwurf nicht diese Woche durchs Parlament jagen würde, sondern sich etwas Zeit für eine vernünftige Nachbesserung nähme. Wir wollen hoffen, dass Grün- Schwarz nicht wie schon beim Polizeigesetz wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf durchs Parlament peitscht, dem die Rechtswidrigkeit anhaftet. Als konstruktive Opposition werden wir uns zumindest mit einem eigenen Änderungsantrag einbringen.“

Mit Blick auf die Forderung des Städte- und Gemeindebunds, es solle ein europäisches Regelwerk zur Nutzung von Daten erstellt werden, in dem verbindlich geklärt werde, wer, unter welchen Konditionen, auf die Daten von Bürgerinnen und Bürgern rekurrieren dürfe, weist Dr. Timm Kern, Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung hin:

„Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben wir einen bedeutsamen Schritt hin zu einem umfassenden europäischen Regelwerk zum Datenschutz im digitalen Zeitalter gemacht. Es ist nun Aufgabe der grün-schwarzen Koalition, zur praktischen Umsetzung der Verordnung den Landesdatenschutzbeauftragten mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. Wer wie Grüne und CDU 250 neue Stellen in der Umweltverwaltung schaffen kann, darf den Datenschutz und seine Verteidiger nicht auf Sparflamme kochen lassen.

Es genügt auch nicht, die Digitalisierung nur als grandiose Chance für die Wirtschaft zu feiern und dabei – wie es Kretschmann und Strobl regelmäßig tun – klassische Bürgerrechte wie die informationelle Selbstbestimmung zu vergessen, während Internetgiganten täglich neue Daten der Bürger unseres Landes aggregieren und kommerzialisieren. Im Kampf um die informationelle Selbstbestimmung braucht der Bürger einen starken Staat an seiner Seite, der auch Weltkonzernen wirksam entgegentritt, wo es um die Einhaltung des Datenschutzes geht.“

Anlässlich der Debatte zum 32. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg dankte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, dem ausgeschiedenen Datenschutzbeauftragten, Jörg Klingbeil, für seinen Einsatz für den Datenschutz. Mit Blick auf den Tätigkeitsbericht stellte er fest:

„Der Bericht zeigt an zahlreichen, aus nahezu allen Lebensbereichen stammenden Beispielen auf, dass oftmals ein laxer Umgang mit fremden, aber auch eigenen Daten herrscht. Gerade die digitale Durchdringung unserer Lebenswirklichkeit führt zu unglaublichen Datenansammlungen. Vielfach trägt der Gesetzgeber dazu bei, dass immer mehr Daten erhoben werden, von der Dokumentation von Arbeitszeiten bis hin zur kommunalen Übernachtungssteuer.

Die so gewonnenen Daten rufen zwangsläufig Interessierte auf den Plan, diese berechtigt oder illegal auch anderweitig als für den originären Zweck zu verwenden.

Wir sind gut beraten, bei all den Vorzügen und Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringen kann, einer grenzenlosen und unverhältnismäßigen Datensammelwut zu begegnen, allein, um auch einen möglichen Missbrauch dieser Daten von vornherein zu begegnen.

Wir Freien Demokraten wollen, dass in Deutschland jeder die Chancen der Digitalisierung nutzen, gleichzeitig aber sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung behalten kann. Ein vernünftig praktizierter Datenschutz bleibt dabei, gestern wie heute, eine kulturelle Herausforderung.“

 

„In einer von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte zur Frage, ob Datenschutz Verbrecherschutz sei, hat der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der grün-schwarzen Landesregierung mangelnde Glaubwürdigkeit in mehreren Politikbereichen vorgeworfen. Aus Sicht der FDP-Fraktion müsse es, so Rülke, gelingen, Freiheit und Sicherheit als die beiden Seiten der gleichen Medaille zu sehen.

Benjamin Franklins Satz, „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren“,  sei nach wie vor gültig. Aber auch Wilhelm von Humboldts Wort „Denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit“ sei zutreffend. Deshalb müssten Freiheit und Sicherheit immer wieder auf sensible Weise neu ausjustiert werden.

Wenn mit Innenminister Thomas Strobl sich ein weiterer großer abendländischer Denker neben Franklin und Humboldt stelle und im Zusammenhang mit seinem Vorschlag, die Mautdaten zur Verbrechersuche zu nutzen, sage: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein!“, so müsse dieser Aussage in ihrer Schlichtheit widersprochen werden. Dem Landesdatenschutzbeauftragten Brink sei zuzustimmen, wenn er sage, ein solcher Satz greife zu kurz.

Noch bemerkenswerter sind aus Rülkes Sicht aber die heftigen Reaktionen von Seiten des grünen Koalitionspartners. So habe der Abgeordnete Sckerl getönt: „Wir lassen nicht zu, dass der Datenschutz in der aufgewühlten sicherheitspolitischen Debatte unter die Räder kommt.“ Und der grüne Landesvorsitzende Hildenbrand habe der CDU gar „ausufernde Kontrollfantasien“ vorgeworfen. An Strobl gewandt habe er gar gemutmaßt: „Das würde George Orwell auf die Autobahn bringen!“ Nun heiße aber der George Orwell des 21. Jahrhunderts Winfried Hermann, und der bringe 1984 nicht nur auf die Autobahn, sondern sogar in den Stuttgarter Talkessel, so Rülke.

Noch am 25. April 2017 habe Hermann geschrieben: „Technische Maßnahmen zur Kontrolle, wie z. B. eine automatische Kennzeichenerkennung, sind gegenwärtig nicht vorgesehen.“ Das erinnere an die berühmte Behauptung, niemand habe die Absicht, eine Mauer zu errichten. Denn zur selben Zeit habe Hermanns Amtschef Lahl im Auftrag des Ministers beim Innenministerium das Folgende angeregt: „In einem ersten Schritt müsste sodann ein Abgleich des KFZ-Kennzeichens und KFZ-Typs mit den beim Kraftfahrzeugbundesamt hinterlegten Fahrzeug- und Schadstoffdaten erfolgen.“ So also, betonte Rülke, sehe die grüne Moral aus: „Wenn Strobl Mörder fangen will, dann ist das George Orwell, aber wenn Hermann den Dieselfahrer jagt, dann ist alles erlaubt.“

Hermanns Ausrede, er habe sich nur auf einen Prozess vorbereiten wollen, sei im höchsten Maße grotesk. An einen Prozess erinnere Hermanns Gebaren ja schon, aber nur an den von Franz Kafka. Interessanter sei da schon, dass Hermann möglicherweise ein prominenter Diesel-Fahrer ins Netz gehen könnte: „Ein Großvater, der sich erst kürzlich einen neuen Diesel gekauft hat, weil er ja gelegentlich Sand für den Enkel holen muss, und dafür ein ,gscheites‘ Auto braucht – unser Ministerpräsident“,  mutmaßte Rülke.

„Nun vermuten wir zwar, dass sich Herr Kretschmann einen Diesel der Euro-Norm-6 gekauft hat; aber in der Landespressekonferenz vom 4. Mai 2017 hat Hermann klar gemacht, dass er auch denen ans Leder will,  so Rülke weiter. Die Nachrüstungen müssten, Hermann zufolge, so viel bringen, wie die Fahrverbote. Und hierbei gehe es nicht nur um Euro 5, sondern auch um Euro 6, so Hermann. In logischer Konsequenz wolle doch Hermann den Ministerpräsidenten fangen, betonte Rülke. Deshalb habe die FDP auch viel Verständnis dafür, dass Herrn Strobl der Kragen ob dieser Doppelmoral der Grünen geplatzt sei und man Hermanns Anfrage ans Innenministerium an die Presse durchgestochen habe, um den einst so geliebten grünen Koalitionspartner in seiner Doppelmoral zu enttarnen.

„Aber wie sieht es denn mit der Doppelmoral von Thomas Strobl selbst aus?“, fragte Rülke. Am 14. Juni 2017 habe er gesagt: „Daten für centgenaue Abrechnungen zu speichern, sie aber zur Aufklärung schwerster Verbrechen zu verweigern, ist niemandem zu vermitteln.“   „Ach ja, Herr Strobl?“, fragte Rülke. Derselbe Thomas Strobl habe nämlich im Jahre 2015 Dobrindts Mautgesetz im Deutschen Bundestag zugestimmt. Dort heiße es aber zum Thema Mautdaten: „Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“ Und der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion habe dazu ausgeführt: „Der Datenschutz war ebenfalls ein wichtiger Diskussionspunkt, der auch für uns als Unionsfraktion eine große Bedeutung hat.“

Strobl und Hermann könnten sich also, so Rülke, die Hände reichen: Scheinheiligkeit soweit man blicke.

„So funktioniert also diese Komplementärkoalition: Der Innenminister enttarnt den Verkehrsminister in seiner Absicht, den Ministerpräsidenten als Dieselfahrer zu überführen, wenn der Sand für den Enkel holt. Und zum Ausgleich enttarnt sich der Innenminister selber als einer, der im Bundestag für den Datenschutz kämpft, aber hier im Landtag George Orwell spielt!“,  erklärte Rülke wörtlich in der Debatte. Eines sei jedenfalls nun klar, bilanzierte Rülke:  Diese Koalition sei keine Komplementärkoalition, auch keine Kiwi-Koalition, sondern die Koalition der scheinheiligen Datensammler!

Zur Berichterstattung über die vom Landesverkehrsministerium initiierte Prüfung, Fahrverbote auf Basis einer automatischen Erfassung von PKW-Kennzeichen zu überwachen und zum Hinweis von Justizminister Wolf, die Grünen müssten sich fragen lassen, ob sie nicht mit zweierlei Maß messen, sagten der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann und der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Grünen zeigen einmal mehr, dass sie zum Datenschutz ein rein taktisches Verhältnis haben. Während sie Innenminister Strobl für seine fehlgehende Aussage zur Komplizenschaft von Datenschutz und Kapitalverbrechen kritisieren, planten sie längst selbst den Angriff auf die Daten unbescholtener Bürger, um letztendlich von den Autofahrern in Stuttgart Bewegungsprofile erstellen zu können. Dass es nun heißt, Verkehrsminister Hermann wolle die automatische Erfassung von PKW-Kennzeichen nicht einsetzen, darf die Bürger nicht beruhigen. Denn bekanntermaßen will Hermann das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf Biegen und Brechen durchsetzen und ihm scheint dafür jedes Mittel recht zu sein.“

Zur von Medien veröffentlichten Aussage von Innenminister Strobl, wonach sich der Datenschutz auch nicht ansatzweise zum Komplizen bei Kapitalverbrechen machen dürfe und der Stellungnahme des Grünen-Landeschefs sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, mit Verweis auf seine Parlamentarische Anfrage „Die Komplizenschaft des Datenschutzes bei Kapitalverbrechen nach Innenminister Strobl“:

„Innenminister Strobl schadet der Diskussion um das richtige Verhältnis von Sicherheit und Datenschutz, wenn er den Datenschutz in die Nähe von Kriminellen rückt. Nichts anderes aber hat er getan, indem er vor einer Komplizenschaft von Datenschutz und Kapitalverbrechen spricht. Eine solche Sichtweise auf den Datenschutz wirft die Frage nach der grundsätzlichen Haltung der Landesregierung zu datenschutzrechtlichen Belangen auf. Ich habe daher heute mit einer Parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme der Landesregierung zur Aussage von Innenminister Strobl und den Konsequenzen daraus gefordert.“

In der aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Datenschutz nach Interessenlage? – Grüne zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Grünen im Landtag haben von Abgeordneten und Mitarbeitern die Einwilligung zur Untersuchung der PCs, Notebooks, E-Mail-Accounts im Landtag und zu Hause sowie der E-Mail-Server der Landtagsverwaltung verlangt. Unschuldige Bürger und ihre Daten, Menschen, die sich vertrauensvoll an Abgeordnete der Grünen gewandt haben und denen man einen vertraulichen Umgang mit den persönlichen Daten zusicherte, wären Objekt der Ausforschung geworden. Auch Gesundheitsdaten, Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, über die politische, religiöse, gewerkschaftliche oder die sexuelle Orientierung wären dem Zugriff der Grünen und Dritter ausgesetzt worden. Dies zeigt die uns vorliegende Einwilligungserklärung ganz deutlich. Mit ihrem Angriff auf vertrauliche Kommunikation bestätigen die Grünen einmal mehr, dass ihnen zum Erreichen eigener Ziele jedes Mittel recht ist. Damit sind die Grünen die Bedrohung, für deren Abwehr sie sich halten. Wie beim Datenschutz erheben sie ständig Forderungen, sind aber sofort bereit, sie auf dem Altar eigener politischer Befindlichkeiten zu opfern.“

Zur Vorstellung des Datenschutzberichtes durch den Landesbeauftragten Jörg Klingbeil sagte der innen- und justizpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die grün-rote Landesregierung auf, die vom Datenschutzbeauftragten richtig festgestellten Unstimmigkeiten zwischen den Tätigkeiten des deutschen Datenschutzes und der Bedrohung einzelner Bürgerrechte und des kreativen Vorsprungs als Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges ernst zu nehmen. Neben den alltäglichen Problemen von unerwünschten Werbe-E-Mails bis hin zu privaten Videoüberwachungsanlagen ist der Sensibilisierung der Bürger, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung für die Bedeutung persönlicher Informationen besonderes Augenmerk zu schenken. Hier muss es auch zu einer vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit von Datenschutzbehörden, den für die Spionageabwehr zuständigen Verfassungsschutzämtern, der Polizei und den Staatsanwaltschaften mit Bürgern, Unternehmen und gesellschaftlichen Initiativen kommen.

Der vom Datenschutzbeauftragten kritisierten fehlenden Bereitschaft der Mitarbeiter in den Verwaltungen, für eine gewisse Zeit in seine Behörde zu wechseln, ist zügig entgegenzuwirken, steigt doch mit einem Wechsel langfristig das Verständnis für Datenschutz im gesamten öffentlichen Dienst.

Kontraproduktiv handelt hingegen die schwarz-rote Bundesregierung, wenn sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die von der FDP maßgeblich initiierte selbständige Stiftung Datenschutz in die Stiftung Warentest eingliedert. Das Bundesinnenministerium muss vielmehr endlich die Stiftung Datenschutz in ihrer Arbeit unterstützen.

Insgesamt müssen Politik, öffentliche Verwaltung, Bürger und Unternehmer einerseits die europäische Dimension des Kampfes gegen Datenschutzverletzungen erkennen und den Verhandlungen auf europäischer Ebene mehr Bedeutung beimessen. Andererseits darf nicht übersehen werden, dass die Verletzung der Bürgerrechte und die Bedrohung unserer Wirtschaft durch Datenschutzverletzungen auch hier im Land bekämpft werden kann und muss. Denn hier vor Ort – beim Bürger, in den heimischen Unternehmen und in der Verwaltung – lässt sich das Datenschutzniveau durch konkrete Maßnahmen erhöhen.“

 

 

 

Ansiedlung beim Landtag und Zusammenlegung von privatem und öffentlichem Datenschutz – In der Haushaltsdebatte über den Einzelplan des Landtags bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Zusammenlegung des privaten und öffentlichen Datenschutzes und die organisatorische Ansiedlung beim Landtag als großen Erfolg für die Liberalen. „Dafür hat die FDP seit Jahren gekämpft“, sagte Bullinger.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende verwies darauf, dass in Zukunft nicht nur die größtmögliche Unabhängigkeit und die Basis für eine schlagkräftige Arbeit der neuen Datenschutzstelle garantiert sei, sondern auch eine ressourcen- und personalschonende Arbeitsweise. Es gebe jetzt keine fachlichen Überschneidungen mehr mit dem Innenministerium.Da der bestehende Datenschutz auch im Ländervergleich mit zu wenig Personal ausgestattet ist, gebe es in der Landtagsverwaltung eine Aufstockung von wenigen Stellen, die zudem auch der Umstellung auf ein Vollzeitparlament geschuldet ist. Bullinger: „Die entsprechenden Beratungen im Ausschuss waren von Einigkeit getragen. Ein moderner Parlamentsbetrieb stellt höhere Anforderungen. Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif.“Bullinger monierte die Unterbringung des Landtags und damit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf mittlerweile fünf Gebäude bei gleichzeitiger Ausweitung des Sitzungbetriebs infolge des Vollzeitparlaments. Friedrich Bullinger: „Wir sind auf dem Weg zu den berüchtigten schwäbischen Hüttenwerken. Kein Betrieb in der freien Wirtschaft würde sich so präsentieren oder gar arbeiten.“

Die neue Datenschutzstelle muss nach der Zusammenlegung ausreichend Personal erhalten – Zur Vorstellung des 30. Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll: „Wir danken dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Klingbeil, dafür, dass er die wichtigen datenschutzrelevanten Themen im Land aufgegriffen und detailliert analysiert hat. Die Kritik an der Problematik um den „Trojaner-Einsatz“ teilen wir und begrüßen beispielsweise die differenzierte Einschätzung zur Vorratsdatenspeicherung und die genaue Beobachtung von den Abläufen in sozialen Netzwerken“.

Wichtig sei, so Goll, dass die neu zusammengelegte Datenschutzstelle eine weitere Personalaufstockung erfährt. „Wir haben zum Beginn der Zusammenlegung noch zum Ende der Legislaturperiode dafür gesorgt, dass die Dienststelle 3 Neustellen im Haushalt erhält. Dies kann aber erst der erste Schritt sein“. Gerade im Ländervergleich stehe Baden-Württemberg bescheiden da: an einem so großen Wirtschaftsstandort wäre gerade auch der Datenschutz bei Firmen, v.a. durch die Ausweitung von Beratungsangeboten, ein wichtiger Schritt. „Da können wir personell nicht so weit hinter den anderen Bundesländern zurückbleiben“, so Goll. „Dies haben SPD und Grüne vor der Wahl und im Koalitionsvertrag verkündet. Die FDP-Fraktion wird versuchen, die Koalition zu einem gemeinsamen Handeln bei den Haushaltsberatungen zu bewegen.“

Langjährige Forderung der Liberalen nach Zusammenlegung wird umgesetzt – In einer Landtagsdebatte über eine Neuordnung des Datenschutzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, unter anderem:„Ich freue mich, dass wir uns in vielen Punkten beim Datenschutz mittlerweile fast einig sind. Die FDP hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass der öffentliche und nichtöffentliche Datenschutz in einer Behörde zusammengefasst und dem Landtag unterstellt wird.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März 2010 diese Forderung ebenfalls erhoben. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale in der jüngsten Vergangenheit wird deutlich: Wir brauchen eine unabhängige, schlagkräftige und personell angemessen ausgestattete Kontroll- und Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Grundrechte.Die Bedeutung, die der Datenschutz im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Bereich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern hat, wird im aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesdaten-schutzbeauftragten deutlich. Nach einer Allensbach-Umfrage misstraut eine Mehrheit von 82 Prozent der Befragten den Unternehmen grundsätzlich bei ihrem Umgang mit gespeicherten Daten. Dem Staat misstrauen in dieser Beziehung immerhin 72 Prozent der Befragten. Das heißt: Die Bürger sind sich des Risikos bewusst, das sich aus großen Datensammlungen ergibt. Es ist daher erforderlich, die neue Datenschutzstelle am Landtag anzugliedern und nicht einem Ministerium zu unterstellen. Wir zeigen dadurch auch, dass es uns ernst ist mit einem von der Politik unabhängigen Datenschutz. Die Forderung, die die Grünen mit ihrem heutigen Antrag erheben, zeigt, sie schießen erneut über das Ziel hinaus: Es soll ein Behördenmonster geschaffen werden, das unglaublich viele Zuständigkeiten und Aufgaben hat. Ansonsten stelle ich einen erfreulich breiten Konsens fest – wir schaffen eine unabhängige Datenschutzstelle mit einer angemessenen Personalausstattung am Landtag, der in Zukunft erfolgreich im Sinne des Datenschutzes wird arbeiten können.“

Rechtspolitischer Sprecher der Liberalen würdigt wertvollen und ausführlichen Bericht – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat in einer Plenardebatte über den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz den hohen Stellenwert gewürdigt, den der Datenschutz aktuell einnimmt. „Datenschutz ist ein Grundrecht und muss vom Staat angemessen berücksichtigt werden.“

„Ich finde es gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung dem Datenschutz den Rücken gestärkt hat“, so Wetzel. Ebenso begrüßt der rechtspolitische Sprecher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenschutzaufsicht und ein mögliches Verfahren gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) als ein gutes Signal. Der Datenschutzbericht gebe neben wertvollen Informationen über das „mangelnde Vertrauen der Bürger“ in große Datenansammlungen sowohl bei privaten Unternehmen als auch beim Staat wertvolle Impulse, zum Beispiel im Bildungsbereich: „Die Rüge des Datenschutz-beauftragten zur Veröffentlichung von Abiturprüfungslisten im Internet hat eine sofortige Intervention des Kultusministeriums erwirkt – die Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten werden somit erkennbar ernst genommen“, sagte Wetzel.„Wir sind auf dem richtigen Wege, damit ungerechtfertigte Eingriffe von Seiten des Staates in Daten der Bürger auch weiter so gut wie möglich verhindert werden können.“

Bei neuer Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg auf Unabhängigkeit achten – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur in Deutschland üblichen Praxis der „staatlichen Aufsicht“ über die Datenschutzstellen begrüßt. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen geltendes EU-Recht, so der EuGH. Nach den Worten von Wetzel unterstreicht das höchste europäische Gericht damit die Notwendigkeit, dass die zuständigen Datenschutzstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dies schreibe die EU-Datenschutzrichtlinie vor.

„Die Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Stellen und durch öffentlich-rechtliche Unternehmen im Wettbewerb darf keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“, sagte Wetzel. Und: „Bei den anstehenden Planungen über die Gestaltung der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg müssen wir daher besonders darauf achten, dass die Unabhängigkeit der neuen Behörde von Anfang an gegeben ist. Daher ist es erforderlich, die neue Datenschutzstelle an den Landtag anzugliedern. Das Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit beim Datenschutz“, so der rechtspolitische Sprecher.

Wetzel: Datensammelwut birgt Gefahren für demokratische Gesellschaft – Anlässlich des FDP-Diskussionsforums „Foyer liberal“ mit dem Titel „Datenschutz im Informationszeitalter“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Regierungskoalition mit der Zusammenlegung des öffentlich-rechtlichen und privaten Datenschutzes eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt habe. Damit werde der Datenschutz gestärkt. Jetzt gehe es darum, für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen. Zum Für und Wider eines Ankaufs von Steuerdaten, sagte Rülke, dass die FDP eine Rechtsstaatspartei sei. Rechtsverstöße seien streng zu verfolgen. Es könne aber nicht sein, dass sich eine Regierung über die Gesetze und die Verfassung stelle, um angeblich einem Staats-notstand vorzubeugen. „Das hatten wir schon in Deutschland.“ Rülke sagte weiter, dass die FDP bereit sei, die Steuerdaten zu erwerben, wenn es rechtlich zulässig sei.

Der rechtspolitische Sprecher Dr. Hans-Peter Wetzel stellte heraus, das der Datenschutz zum „Megathema“ geworden sei. Infolge der Datenschutzskandale bei privaten Unternehmen und der Diskussion über die „Datensammelwut“ von Unternehmen wie Google oder Facebook seien sich viele Bürgerinnen und Bürger der Problematik immer mehr bewusst. Wetzel: „Im Grunde steht im digitalen Zeitalter aufgrund vieler gefräßiger Suchmaschinen die Freiheit der demokratischen Gesellschaft auf dem Spiel.“ Deshalb werde auch mit Spannung die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Auswirkungen des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes erwartet. Er wolle die Frage an die Experten des “Foyer liberal“ weiterge-ben, wie die Milliarden von Daten in den Tiefen des Internets angemessen geschützt werden können, ohne den „Komfort und den grundsätzlichen Nutzen des World Wide Web für die Benutzer über Gebühr einzuschränken, so Wetzel.Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Inter-netwirtschaft, wartete mit einer einleuchtenden Erklärung auf: „Der beste Datenschutz ist die Datenvermeidung, denn Daten, die es nicht gibt, brauche ich nicht zu schützen.“ Nach den Worten von Rotert „kriegt man die Daten, die einmal im Netz sind, nicht mehr raus.“ Kritisch sahen die Experten auf dem Podium im Landtag die weltweiten Aktivitäten des Unternehmens Google. „Google sammelt Daten sowie Bilder und macht sein Geld durch Werbung“, sagte die Vertreterin des „Chaos Computer Club“, die Diplom-Informatikerin Constanze Kurz. Neben den kommerziell gesammelten Daten gebe es noch kommunale und staatliche Behörden, die auch Daten erheben. Kurz: „Die Vorratsdatenspeicherung sieht immerhin eine Speicherung von sechs Monaten vor, hier müssen sich meiner Meinung nach die Bürger wehren.“ Durchschnittlich habe jeder Bundesbürger 125 Adressen im Mobiltelefon gespeichert. Gerieten diese Daten in die falschen Hände, ließe sich daraus ein exaktes Abbild der Lebensweise darstellen. Michael Zügel, Justiziar und Leiter der Stabsstelle beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, sagte, mit der Vorratsdatenspeicherung sei es für die Nachrichtendienste aussichtsreicher, der Anbahnung von Straftaten beispielsweise im terroristischen Bereich auf die Spur zu kommen. Allerdings gebe es für Nach-richtendienste und Polizei einen Richtervorbehalt und weitere strengere Vorgaben.

Forderung der FDP umgesetzt: behördlicher und privater Datenschutz zusammengelegt – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über den „Fünften Tätigkeitsbe-richt des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Ich danke Innenminister Rech, seinen Mitarbeitern für den sehr ausführlichen und überzeugenden Bericht. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt. Umso mehr begrüße ich ausdrücklich, dass jetzt eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt wird: Die Aufsicht von behördlichem und privatem Bereich wird endlich zusammengelegt. Damit setzt Baden-Württemberg eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates um. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt.Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmerschutz dringend gestärkt werden muss. Hier haben die Koa-Verhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben: – Neu eingeführt wird die Stiftung Datenschutz (Vorbild Stiftung Warentest). Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Daten-schutzfreundlichkeit überprüft werden. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.- Es wird auch eine generelle Reform des Datenschutzgesetzes geben.- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigens Kapitel im BDSG bekommen.- Hier wird dann die besondere Situation der Arbeitnehmerverhältnisse gebührend berücksichtigt werden.- Wir müssen exakt regeln, welche Daten der Arbeitgeber abfragen und gegebenenfalls speichern darf.- Den Arbeitnehmern werden dadurch auch insgesamt mehr Recht eingeräumt werden.- Diese wichtigen Punkte können dann auch in einem Datenschutzgesetz als Grundlage dienen.Wichtiger Ansatz- und Knackpunkt im Rahmen einer solchen Novelle wird sein: Die Bedeutung der Einwilligung in die Datenspeicherung. Hier müssen wir die Entscheidung treffen, ob ihr eine maßgebliche Rolle zukommen soll. Dann müssen wir auch dafür sorgen, dass der Betroffene tatsächlich die Möglichkeit hat, einzuwilligen oder aber, ob die Daten, die über eine Einwilligung erteilt werden, zusätzlich über eine irreversible Zweckbindung geschützt werden sollen.Ich halte folgende Voraussetzung für dringend erforderlich: Diejenige Stelle, die Daten über mich gespeichert hat, muss mir auch meine Anfrage hin mitteilen woher er meine Daten hat. Falls er dieses nicht klar und zweifelsfrei sagen kann müssen auch Konsequenzen drohen. Es kann nicht sein, dass private Daten sammeln ohne mein Einverständnis und mit diesen unerlaubten Daten ein Handel betreiben. Mit den Daten anderer Menschen müssen alle behutsamer umgehen: Es darf einfach nicht sein, dass Versicherungen und Banken mit den Daten ihrer VNs und ihrer Kunden einen Handel betreiben. Ein besonderes Problem dürfte auch künftig alles um Google-Earth sein. Können wir privaten Firmen einfach erlauben, Privathäuser zu fotografieren und ganz öffentlich ins Netz stellen? So werden Passanten fotografiert, ohne gefragt zu werden.Als positives Beispiel ist die Gemeinde Molfsee bei Kiel zu nennen, die Google untersagt hat, ihre Gemeinde aufzunehmen. Ich glaube nein, es muss zumindest vorher die Einwilligung des Eigentümers oder auch des unmittelbaren Besitzers eingeholt werde. Nicht erfreut war ich allerdings über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind.Ich erinnere: Die Rechtsanwälte sind nach unserem Rechtsverständnis zwar freiberuflich tätig. Aber: sie sind auch ein Organ der Rechtspflege und haben daher im Verhältnis zu ihren Mandaten ein besonderes Vertrauens-verhältnis. Es ist daher meines Erachtens einfach nicht möglich die Rechtsanwälte einem Inkassounternehmen gleichzusetzen.Aus liberaler Sicht muss die Bedeutung des Datenschutzes in der Bevölkerung wieder deutlich gemacht werden. Die kann nur erreicht werden, wenn datenschutzrechtliche Fragestellungen bereits in der Schule thematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen z. B. wissen welche Konse-quenzen in Eintrag im Schüler VZ für sie hat. Wir Liberale wollen ein modernes, leicht verständliches, technikfestes und übersichtliches datenschutzrecht, das den Anforderungen in unserer digitalen Welt gerecht wird.“’

Aufsicht von behördlichem und privatem Datenschutz soll gebündelt werden – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte, es freue ihn, dass sich die CDU-Landtagsfraktion nach zehn Jahren endlich der Forderung der Liberalen anschließe, die Aufsicht über den behördlichen und privaten Datenschutz zusammenzulegen.

Nach den Worten von Wetzel hätte die Bündelung des Datenschutzes laut einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates bereits in den 90-er Jahren umgesetzt werden müssen.