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Breitbandförderung durch den Bund ist nicht gestoppt, Strobl drückt Gaspedal und Bremse gleichzeitig

Zur Zumeldung des Landkreistags Baden-Württemberg anlässlich der Übergabe von Breitband-Förderbescheiden durch das Land, sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Schade, dass der Landkreistag die Fake News des Innenministers übernimmt. Es gibt keinen Förderstopp bei der Breitbandförderung des Bundes. Dank der Antragsflut vor allem aus Baden-Württemberg, die ein Drittel aller Fördermittel in 2022 gebunden hat, ist der Fördertopf einfach ausgeschöpft. Der Bund hat zugesagt, alle eingereichten Anträge dank einer Sonderbewilligung des Deutschen Bundestags trotzdem noch zu prüfen und legt im nächsten Jahr eine weitere Milliarde für die Breitbandförderung drauf. Diese vier Milliarden Euro Fördergeld sind so viel, wie niemals zuvor unter der damaligen vom Landkreistag offensichtlich so heiß geliebten CDU-Regierung.

Leider ist in Baden-Württemberg immer noch nicht angekommen: Viel hilft viel, stimmt beim geförderten Breitbandausbau eben nicht! Je mehr Steuergeld Baden-Württemberg für den geförderten Ausbau bindet, desto langsamer schreitet der Breitbandausbau voran. Der geförderte Ausbau dauert bis zu drei Mal so lang wie der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen.

Der Landkreistag sollte den Innenminister lieber fragen, warum es immer noch kein Online-Breitbandportal gibt, mit dem Anträge für den Breitbandausbau schneller bearbeitet werden könnten. Bei der Gelegenheit kann der Landkreistag auch fragen, wie es um einen Glasfaserpakt zwischen Land, Kommunen und Branche steht, in dem man sich darauf verständigt, wie man gemeinsam die Geschwindigkeit des Infrastrukturausbaus verbessert. Ich rate dazu, sich in anderen Bundesländern zu erkundigen, wie ‚aufs Gaspedal drücken‘ wirklich geht. Denn Strobl drückt Bremse und Gaspedal gleichzeitig. Das verursacht viel Schall und Rauch, aber keine Geschwindigkeit beim Breitbandausbau.“

Vergleich mit Lüneburger Heide absurd.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Daniel Karrais sagt zu den Vorwürfen des Innenministers Thomas Strobl im Landtag:

„Minister Strobl stellt den Sachverhalt vollkommen falsch dar, wenn er von einem Wortbruch spricht. Die vom Bundestag für 2022 zur Verfügung gestellte Fördersumme von 3,1 Milliarden Euro war am 17. Oktober ausgeschöpft. Folglich durften keine weiteren Anträge bewilligt werden. Strobl verschweigt, dass der Bund dieses Jahr und auch nächstes Jahr mit je rund drei Milliarden Euro doppelt so viel Geld für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellt, wie jemals zuvor. Auch der Vergleich Baden-Württembergs mit der Lüneburger Heide hinkt. Baden-Württemberg steht im Vergleich mit dem topografisch vergleichbaren Bayern viel schlechter da. Bei den Glasfaseranschlüssen liegt Baden-Württemberg mit 12 % der Gebäude auf dem letzten Platz aller Flächenländer. Bayern hat 18 % der Gebäude ans Netz gebracht. Der Innenminister versucht vom eigenen Versagen beim Breitbandausbau abzulenken. Denn dieser erfolgt nicht nur über eine Förderung, sondern vor allem durch gute Rahmenbedingungen. Diese zu schaffen hat die Strobl seit 2016 versäumt, während andere Bundesländer weit an uns vorbeigezogen sind.“

 

Land befindet sich auf letztem Platz beim Glasfaserausbau, weil Probleme nicht angegangen werden.


In der Aktuellen Debatte um die Breitbandförderung des Bundes des Bundes sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die CDU lenkt mit ihren Vorwürfen vom eigenen Versagen beim Breitbandausbau ab. Nach 16 Jahren CDU-Regierung im Bund und sieben Jahren im Land liegt Baden-Württemberg bei den echten Glasfaseranschlüssen auf dem letzten Platz aller Flächenländer. Das schlechte Abschneiden ist die Folge der digitalen Inkompetenz des Innenministers, der Fördergeld in den Markt pumpt, ohne Probleme anzugehen.

 

Dieses Jahr wurden vom Bund 3,1 Milliarden Euro Fördermittel für den Breitbandausbau bewilligt. Das ist so viel, wie niemals zuvor. Es ist aberwitzig, dass die CDU jetzt kritisiert, dass dieses Förderprogramm, das ihr eigener ehemaliger Verkehrsminister aufgesetzt hat, überzeichnet ist. Der ausgelöste Fördertsunami liegt auch an der fehlenden Priorisierung bei der Verteilung der Mittel, die die FDP immer angemahnt hat.

 

‚Viel hilft Viel‘ stimmt beim geförderten Breitbandausbau eben nicht. Je mehr Steuergeld Baden-Württemberg für den geförderten Ausbau bindet, desto langsamer schreitet der Breitbandausbau voran. Der geförderte Ausbau dauert bis zu drei Mal so lang wie der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen.

 

Minister Strobl betreibt beim Breitbandausbau reine Schaufensterpolitik: Vorne hui, hinten pfui! Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, die bisher keine Anstalten machen, das in Hessen und Rheinland-Pfalz erprobte „Breitband-Portal“ zu übernehmen, das komplexe Genehmigungsverfahren digitalisiert und vereinfacht. Ein Digitalpakt, in dem sich Branche, Kommunen und Land auf Spielregeln verständigen? Fehlanzeige! Erfolgreiche Länder haben solche Einigungen schon seit mehr als fünf Jahren. Alternative Verlegemethoden? Fehlanzeige!

 

Was den Minister erstaunen wird: Bis das neue Förderprogramm im Januar 2023 startet, geht der Gigabitausbau trotzdem unvermindert weiter – denn: Telekommunikationsunternehmen treiben mit elf Milliarden Euro jährlich den eigenwirtschaftlichen Ausbau auch ohne Fördergelder massiv voran. Mehr Mittel könnten gar nicht verbaut werden, denn die Ausbaukapazitäten sind am Limit. Mehr Steuergeld bedeutet allenfalls eine Beruhigungspille für die Kommunen, nicht unbedingt eine bessere Infrastruktur und einen schnelleren Ausbau. Aber so lange Minister Strobl weiter Uncle Sam spielen will, sehe ich hierfür schwarz.“

Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.


Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.

 

Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“

 

Der Vorschlag des LfDI für mehr behördliche Transparenz beinhaltet sehr sinnvolle Regelungen.


Zum Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) und dessen angekündigten Gesetzentwurf für mehr behördliche Transparenz äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

 

„Der durch den LfDI vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt deutlich, dass die Themen informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz sowie Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürger geraten. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.

 

Nach unserem liberalen Verständnis ist es die Aufgabe des Landes, in Fragen zu Informationsfreiheit und Datenschutz an der Seite der Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen in der Ausübung seiner informationellen Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Der Vorschlag unseres LfDI, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, findet unsere Zustimmung, Bürokratiemonster müssen beseitigt werden. Bei aller Euphorie dürfen wir jedoch die Kosten eines solchen Vorhabens, aber auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht aus dem Blick verlieren.

 

Denkbar wäre zudem ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können Bürger online grundsätzlich nachsehen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde ein weitergehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des Datenschutzes fördern.

 

Veröffentlichung wäre simpel, wenn öffentliche Verwaltung längst digital arbeiten würde.


Zur Mahnung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, nach einem Transparenzgesetz bei der grün-schwarzen Landesregierung sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Ein solches Transparenzgesetz wäre ein wichtiger Treiber für die Digitalisierung, da die Veröffentlichung von Dokumenten durch Behörden nur dann funktioniert, wenn dort auch konsequent elektronisch gearbeitet wird. Das sind wir Bürgerinnen und Bürgern schuldig, um mehr Transparenz und ein besseres Verständnis für die öffentliche Verwaltung herzustellen. Das würde der Regierung mehr Glaubwürdigkeit geben und mündige Bürgerinnen und Bürger fördern. Die FDP-Landtagsfraktion hatte gleich zu Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zu Open Data vorgelegt, der von der Landesregierung abgelehnt worden war. An uns soll es nicht liegen; wir begrüßen den Vorstoß von Stefan Brink.“

Gigabitstudie wird zur Beweihräucherung des Ministers verwendet / Gigabitfähige Anschlüsse kein Verdienst der Breitbandförderung.


Eine heute vorgestellte Gigabit-Studie 2022 besagt, dass Baden-Württemberg auf dem Weg ins Gigabit-Zeitalter sei. Dazu sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

“Minister Strobl schmückt sich mit fremden Federn. Die Versorgung von 60% der Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen hat mit der Landesförderung rein gar nichts zu tun. Diese rührt von einem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Kabelnetzbetreiber her. Diesen Ausbau darf das Land nach den aktuellen Richtlinien gar nicht fördern. Wir können in Baden-Württemberg froh sein, dass es Unternehmen gibt, die selbst investieren, um eine passende Versorgung sicherzustellen.

 

Die sogenannte ‚intelligente Förderpolitik‘ des Ministers bedeutet nichts als eine Abkehr vom früher geltenden landeseigenen Programm und ein Umschwenken auf eine reine Co-Finanzierung. Das Ministerium finanziert die Bundesförderung mit und stockt die Förderung so von 50% auf 90% auf. Das Geld zur Finanzierung des Ausbaus ist sicher notwendig. Die Förderbedingungen sind jedoch nicht vom Land gemacht, sondern vom Bund.

 

Dass 95% aller Haushalte in Baden-Württemberg über einen Anschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s verfügen ist zwar eine Steigerung, aber nach wie vor ein Armutszeugnis. Dabei von ‚schnellem Internet‘ zu sprechen, ist ein Witz. Dafür werden wir von anderen Ländern belächelt. Eine solche Infrastruktur wird Baden-Württembergs Wirtschafts- und Lebensstandort nicht gerecht.

 

Wenn Minister Strobl es doch so ernst meint mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur im Land, fragt man sich schon, warum sich Baden-Württemberg nicht stärker an der Gestaltung und der Übernahme von Pilotprojekten der Gigabitstrategie des Bundesdigitalministeriums beteiligt. Hier hat sich das Land bisher nur als maulender Zaungast präsentiert.

 

Um den Breitbandausbau zu beschleunigen muss das Land endlich wieder die Akteure an einen Tisch bringen, Standards schaffen und den Kommunen bei der Umsetzung helfen. Vor allem brauchen Unternehmen, die eigenwirtschaftlich ausbauen wollen die notwendige Unterstützung. Aus der Branche hört man stattdessen bei Baden-Württemberg nur murren, weil es in anderen Ländern deutlich einfacher klappt, was die Regularien betrifft.“

 

Stand der Gebäudesanierung miserabel / Land gibt Klimaschutzratschläge – verfehlt aber eigene Ziele.


Der digital- und klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Daniel Karrais äußert sich zur Vorstellung der CO2-App „Klima-Buddy“ auf der Gamescom:

 

„Gute Klimaschutzpolitik sammelt zuerst die einfach zu erreichenden Früchte vom Baum ab und geht dann an die schwieriger zu erreichenden Früchte ran. Am schnellsten kann CO2 gespart werden, indem man Bestandsgebäude energetisch saniert und zum Beispiel mit PV-Anlagen ausstattet. Hier hat die Landesregierung und ganz besonders Strobls Innenministerium sehr viel nachzuholen.

 

Das selbstgesteckte Ziel, die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen, wird ohne massive Aktivitäten bei der Gebäudeinstandsetzung meilenweit verfehlt. Seit 2015 stagniert die CO2-Reduktion beim Wärmeverbrach der landeseigenen Gebäude nahezu. Von 1.185 Gebäuden des Innenministeriums besitzen nur fünf eine PV-Anlage. Es zeigt sich, dass nichts gemacht wird. Der Landesrechnungshof bemängelt ebenfalls die mangelnden Aktivitäten im Bereich Klimaschutz. Mit den 215.000 Euro, die für die App ausgegeben wurden, hätte man viele Photovoltaik-Anlagen installieren und damit eine direkt messbare CO2-Einsparung erreichen können.

 

Der Ansatz, auf spielerische Art und Weise die Verantwortung jedes Einzelnen für den Klimaschutz aufzuzeigen, ist gut nachvollziehbar und die Entwickler haben gute Arbeit geleistet. Ich habe die App selbst heruntergeladen und getestet. Dennoch muss angesichts der desaströsen CO2-Bilanz und dem miserablen Sanierungsstand der landeseigenen Gebäude der Fokus auf der Beseitigung dieses Missstands liegen.

 

Die Landesregierung erteilt wiederholt gute Ratschläge und kümmert sich nicht mal um die eigenen Klimaziele. Sogar Strobl sagt in seiner Pressemitteilung, dass jeder einen Beitrag leisten muss. Dann sollte er zuerst in seinem eigenen Haus anfangen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grundlage aller Digitalisierungsbestrebungen bleibt eine flächendeckende Breitbandversorgung.


Zur Meldung, dass es am 30. Juni erstmals ein landesweites digitales Beratungsangebot für angehende Studierende geben wird und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer diese Form der Information und Beratung elementar für den späteren Studienerfolg halte, meint der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wissenschaftsministerin Bauer brauchte viel zu lange, um den Stellenwert der Digitalisierung in der Bildung und Wissenschaft zu erkennen. Ihre späte Erkenntnis ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass diese Landesregierung die Digitalisierung in sämtlichen Bereichen verschlafen hat. Die Initiative der Zentralen Studienberatungsstellen, mit der erstmals eine landesweite digitale Beratung über das Studienangebot ermöglicht wird, begrüße ich. Jeder, der in Baden-Württemberg studieren möchte, soll entsprechend seiner Neigung und Eignung das für ihn passende Studienangebot schnell und einfach finden können.

 

Grundlage aller Digitalisierungsbestrebungen bleibt eine flächendeckende gigabitfähige Breitbandversorgung. Hier sieht es im Ländervergleich aber ganz düster aus – Baden-Württemberg ist aktuell Drittletzter. Hier muss die Landesregierung endlich aufholen.“

Anlässlich der Meldung wonach Innenminister Thomas Strobl für digitale Souveränität und höhere Investitionen in Cybersicherheit geworben hat, sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Minister Strobl hat recht, dass mehr in Cybersicherheit investiert werden muss. Das gilt aber nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für das Land. Bei den letzten Haushaltsberatungen im Landtag wurden die Ausgaben für die Cybersicherheit erst nachträglich erhöht. Wenn das Thema tatsächlich so einen hohen Stellenwert in der Landesregierung hätte, wären die Gelder von Anfang an vorgesehen gewesen.

 

Die Warnungen des Innenministers zu Cyberangriffen passen nicht zu den Aktivitäten der Landesregierung. Statt die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit der Cyberwehr zu stärken, wird deren Förderung eingestellt. Die neue Cybersicherheitsagentur schafft derweil bei weitem noch keinen Ersatz für die wichtigen Aufgaben der Cyberwehr. Die Landesregierung hat die Cyberabwehr des Landes damit geschwächt. Das ist besonders absurd, weil Minister Strobl zuvor keine Gelegenheit ausgelassen hat, um die Cyberwehr als Leuchtturm der Cybersicherheit darzustellen.

 

In Zeiten hybrider Kriegsführung durch Russland ist das Schließen von Sicherheitslücken und die Steigerung der digitalen Resilienz gegen Cyberangriffe zentral. Den neuen Bedrohungen im Cyberspace muss durch eine ehrgeizige Cybersicherheitspolitik entgegengetreten werden. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben hier noch nicht gemacht.

 

Cyberkriminalität hört nicht bei Computersabotage auf. Minister Strobl legt viel zu wenig Augenmerk auf die Gefahr der Desinformation beispielsweise durch gefälschte Videos (Deep Fakes) und Fake News als Mittel der Cyberkriegsführung. Desinformation ist eine Gefahr aus dem Cyberraum, die neben Cyberspionage und –sabotage eine genauso wichtige Rolle spielt. Es ist bezeichnend für die Kompetenz der Landesregierung bei der Cybersicherheit, wenn sie diese Gefahr für das Gemeinwesen in ihrer Cybersicherheitsstrategie nicht erwähnt. Die Cybersicherheitsagentur muss zwingend Kompetenz aufbauen, um Desinformation durch Manipulation von Bildern und Videos zu erkennen und über die Gefahr aufzuklären.“

Wir brauchen eine schlagkräftige Vertretungsreserve, aber auch flexible Lösungen wie „Handschlaglehrkräfte“ an allen Schularten.


Zur aktuellen Berichterstattung zum Thema Unterrichtsausfall sowie der Reaktion des baden-württembergischen Philologenverbands, in welcher sich dieser über die Aussagen der Kultusministerin Theresa Schopper verwundert zeigt, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Wenn Kultusministerin Theresa Schopper einerseits gesteht, dass sie nicht wisse, wie viel Unterricht gerade ausfällt, gleichzeitig aber versichert, dass den Schulen genügend Ressourcen zur Verfügung stehen würden, um den Unterrichtsausfall auszugleichen, so muss diese Widersprüchlichkeit in den Äußerungen der Ministerin als Offenbarungseid der baden-württembergischen Schulverwaltung gesehen werden. Ganz offensichtlich ist der Stand der Digitalisierung der Schulverwaltung nicht auf der Höhe der Zeit.

Unabhängig von dieser unbefriedigenden Situation brauchen wir jetzt endlich eine schlagkräftige Vertretungsreserve und diesbezüglich auch unkomplizierte, flexible Lösungen, wie zum Beispiel Handschlaglehrkräfte nicht nur an Grundschulen sowie bei Grundstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Gemeinschaftsschulen, sondern auch an allen anderen Schularten.“

Daniel Karrais

Auch Desinformation im Netz ist Cybersicherheitsthema – Sicherheitslücken schließen.


Anlässlich der Meldung wonach die Zahl der Straftaten bei der Cyberkriminalität in Baden-Württemberg vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs einen Rekordwert erreicht hat, sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Warnungen des Innenministers zu Cyberangriffen passen nicht zu den Aktivitäten der Landesregierung. Statt die Unterstützung von Unternehmen mit der Cyberwehr zu stärken, wird deren Förderung eingestellt. Die neue Cybersicherheitsagentur schafft derweil keinen Ersatz für die wichtigen Aufgaben der Cyberwehr. Die Landesregierung hat die Cyberabwehr des Landes damit geschwächt. Wichtig wären niederschwellige Angebote gerade für kleine und mittlere Unternehmen, damit diese sensibilisiert werden und präventiv entgegenwirken können. Cybersicherheit geht uns alle an. Sie beginnt schon bei der Wahl sicherer Passwörter.

 

In Zeiten hybrider Kriegsführung durch Russland ist das Schließen von Sicherheitslücken und die Steigerung der digitalen Resilienz gegen Cyberangriffe zentral. Den neuen Bedrohungen im Cyberspace muss durch eine ehrgeizige Cybersicherheitspolitik entgegengetreten werden. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben hier noch nicht gemacht.

 

Cyberkriminalität hört nicht bei Computersabotage auf. Minister Strobl legt viel zu wenig Augenmerk auf die Gefahr der Desinformation beispielsweise durch gefälschte Videos (Deep Fakes) und Fake News als Mittel der Cyberkriegsführung. Desinformation ist eine Gefahr aus dem Cyberraum, die neben Cyberspionage und –sabotage eine genauso wichtige Rolle spielt. Es ist bezeichnend für die Kompetenz der Landesregierung bei der Cybersicherheit, wenn sie diese Gefahr für das Gemeinwesen in ihrer Cybersicherheitsstrategie nicht erwähnt. Die Cybersicherheitsagentur muss zwingend Kompetenz aufbauen, um Desinformation durch Manipulation von Bildern und Videos zu erkennen und über die Gefahr aufzuklären.

 

Wirkliche Cybersicherheit erreichen wir nur durch ein Schwachstellenmanagement, das erkannte IT-Schwachstellen unverzüglich schließt und nicht für staatliche Spionagewerkzeuge offenlässt.  Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und insbesondere kritische Infrastrukturen wie etwa Krankenhäuser, Energieerzeuger und Regierungsnetze werden durch die Schwachstellen fahrlässig einem hohen Risiko ausgesetzt. Das nicht zu tun ist ein Spiel mit dem Feuer und in der jetzigen Sicherheitslage grob fahrlässig.“

Daniel Karrais

Die Gefahr durch Cyberangriffe ist kein Märchen.


Anlässlich der aktuellen Debatte zum Thema „Wehrhaft auch im Netz: Eine starke Cybersicherheit als Säule unserer freiheitlichen Demokratie“, sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Gefahr von Cyberangriffen ist kein Märchen. Allein im letzten Jahr gab es zahlreiche Angriffe auf die IT-Infrastruktur von privaten und kommunalen Unternehmen, Verbänden und Institutionen in Baden-Württemberg. Und was macht die Landesregierung? Sie stellt die Förderung für die Cyberwehr ein und schafft eine Cybersicherheitsagentur, die keinen Ersatz für wegfallende Angebote bietet. Die Landesregierung hat die Cyberabwehr damit geschwächt.

 

In Zeiten hybrider Kriegsführung durch Russland ist das Schließen von Sicherheitslücken und die Steigerung der digitalen Resilienz gegen Cyberangriffe zentral. Den neuen Bedrohungen im Cyberspace muss durch eine ehrgeizige Cybersicherheitspolitik entgegengetreten werden. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben hier noch nicht gemacht.

 

Die Landesregierung legt zu wenig Augenmerk auf die Gefahr der Desinformation durch gefälschte Videos (Deep Fakes) und Fake News als Mittel der Cyberkriegsführung. Desinformation ist eine Gefahr aus dem Cyberraum, die neben Cyberspionage und –sabotage eine genauso wichtige Rolle spielt. Es ist bezeichnend für die Kompetenz der Landesregierung bei der Cybersicherheit, wenn sie diese Gefahr für das Gemeinwesen in ihrer Cybersicherheitsstrategie nicht erwähnt. Die Cybersicherheitsagentur muss zwingend Kompetenz aufbauen, um Desinformation durch Manipulation von Bildern und Videos zu erkennen und über die Gefahr aufzuklären.

 

Wirkliche Cybersicherheit erreichen wir nur durch ein Schwachstellenmanagement, das erkannte IT-Schwachstellen unverzüglich schließt und nicht für staatliche Spionagewerkzeuge offenlässt.  Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und insbesondere kritische Infrastrukturen wie etwa Krankenhäuser, Energieerzeuger und Regierungsnetze werden durch die Schwachstellen fahrlässig einem hohen Risiko ausgesetzt. Wenn wir uns durch den Aufbau erneuerbarer Energien unabhängiger machen wollen, müssen wir diese Anlagen auch vor Bedrohungen aus dem Netz schützen können. Das nicht zu tun ist ein Spiel mit dem Feuer und in der jetzigen Sicherheitslage grob fahrlässig.

 

Das Land muss in Anbetracht des Fachkräftemangels im IT-Bereich endlich die richtigen Rahmenbedingungen anbieten, um Expertinnen und Experten zu gewinnen statt in eigenen Behörden Beschäftigte abzuwerben, die dann an anderer Stelle fehlen.“

Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:

 

„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“

 

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“

 

Nico Weinmann

Bestrebungen der Ampel-Koalition sind wichtiger Impuls für Digitalisierung der Justiz in Baden-Württemberg.


Zur Meldung, dass die Digitalisierung in der baden-württembergischen Justiz Fortschritte mache, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Justiz braucht mehr Digitalisierung. Dieser Zielbeschreibung können wir uns der Justizministerin vollumfänglich anschließen. Die Umsetzung zieht sich allerdings nun schon seit Jahren und die Fortschritte kommen nur tröpfchenweise. Durchschlagende Erfolge sind dabei nicht viele zu verbuchen. Die Anschaffung von Technik und Bereitstellung von WLAN alleine sorgen nicht für eine funktionierende digitale Arbeitsweise. Wenn keine schnelle Breitbandverbindung zur Verfügung steht, weil das ländliche Amtsgericht überhaupt nicht an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen ist, hilft auch ein WLAN-Router nicht.

 

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört selbstverständlich die Möglichkeit Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden oder Verhandlungen zeitökonomischer zu gestalten. Eine verpflichtende Anordnung von digitalen Verhandlungen, wie von Justizministerin Gentges vorgeschlagen, darf keinesfalls dazu führen, dass eine Partei in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt wird. Ein Meilenstein wäre die flächendeckende Einführung der e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Einführungsprozess bei den Gerichten ist weiterhin nicht abgeschlossen, für die Gerichtsvollzieher wurde noch nicht einmal begonnen. Es muss geprüft werden, wie bei Zwangsvollstreckungsverfahren zukünftig mit der Vorlage von Originaltiteln, die eine digitale Übermittlung konterkarieren und bei den Beteiligten zu Verdruss führt, verfahren werden kann. Insbesondere braucht es eine Infrastruktur, die ständige Verbindungsabbrüche und technische Fehler nicht zum Alltagsproblem in der deutschen Justiz werden lässt. Deshalb fordern wir digitale Hausmeister in jedem Gericht, die bei Problemen schnell Abhilfe leisten können. Außerdem braucht es Schulungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, denn die gewaltige Umstellung im Arbeitsalltag durch die Digitalisierung darf keineswegs vernachlässigt werden.

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung unter FDP-Justizminister Buschmann mit klarem Blick die Situation in der Justiz entscheidend verbessern will. Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Diese liberale Agenda wird auch die baden-württembergische Justiz entscheidend voranbringen!“

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

 

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

 

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

 

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

Die Anwendung FIONA ist für Landwirte über sechs Wochen lang eine Baustelle.


Laut einer Information des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz werden an der digitalen Plattform FIONA – Flächeninformation und Online-Antrag derzeit Wartungsarbeiten durchgeführt. Dazu meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ist mit einem großen Potenzial an Chancen und Möglichkeiten verbunden. Doch während für unsere Landwirte in sämtlichen Bereichen ihrer Unternehmen wie Betriebsführung, Stallmanagement oder Vermarktung der Einzug in das digitale Zeitalter längst begonnen hat, hört es beim Landwirtschaftsministerium auch schon wieder auf.

 

Wer seit dem 27. Januar die Anwendung FIONA nutzen will, der landet im wahrsten Sinne des Wortes auf einer Baustelle. Man bittet um Verständnis, dass FIONA derzeit in Wartung bis zum Produktionsstart in voraussichtlich KW 10 sei. Landwirte nutzen das System aber nicht nur, um Förder- und Ausgleichsmaßnahmen zu beantragen. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit auch auf das Flurstücksverzeichnis und Geoinformationssystem von FIONA angewiesen und stehen nun im Regen. Noch dazu wurden sie nicht einmal vorab über die Wartungsarbeiten informiert.

 

Dafür und dafür, dass das Land über sechs Wochen benötigt, um Wartungsarbeiten an einem Internet-Angebot durchzuführen, habe ich ganz sicher kein Verständnis. Es ist ein weiteres Zeugnis für die katastrophalen Zustände der Digitalisierung der Landesverwaltung. Ein Landwirtschaftsminister, der die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft im Land wirklich nutzen will, muss mit gutem Beispiel vorangehen.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

 

„Die Landesministerien und die Behörden müssen schleunigst eigene Digitalkompetenz aufbauen. Neben deutlich mehr Fachpersonal, müssen die Strukturen und das Arbeiten grundlegend digitalisiert werden. Solange digitale Anwendungen „analog“ gedacht werden, öffnen sich immer neue Sicherheitsrisiken und unnötige Wartungslücken.“

 

Landesregierung sollte öfter auf FDP-Fraktion hören.


Zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Luca-App sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Heute Morgen habe ich im Landtag den Ausstieg aus der Luca-App gefordert und am Nachmittag setzt die Landesregierung die Forderung der FDP um. Das ist gut. Herr Kretschmann sollte öfter auf uns hören und schnell umsetzen, was wir fordern. Das wäre gut für Baden-Württemberg. Die zahlreichen Verstöße gegen den Datenschutz, die verheerenden Ergebnisse der Anhörung und die zunehmende Sinnlosigkeit der Kontaktverfolgung ließen keine andere Entscheidung zu.“

 

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

 

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

 

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Gerichte und Staatsanwaltschaft müssen für Cybercrime gestärkt und spezialisiert werden.


Zur Vorstellung der Pläne zur Umsetzung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet durch die Justizministerin auf der heutigen Landespressekonferenz, sagt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Durch die Meldepflicht von Hass-Postings für soziale Netzwerke wird die Justiz noch stärker in Anspruch genommen werden, als ohnehin schon. Deshalb begrüßen wir es, dass die Justizministerin handeln will. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Polizei und Justiz müssen personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann. Die jetzt angekündigten Schritte reichen dabei jedoch nicht aus. Auch der vor einiger Zeit eingerichtete Kabinettsausschuss ändert nichts an der bestehenden Problematik. Insbesondere braucht es nicht nur Richter, Staatsanwälte und Polizei, sondern auch Servicemitarbeiter in den Geschäftsstellen müssen dringend aufgestockt werden. Sonst bleibt vor lauter Bürotätigkeiten keine Zeit, die Verfahren selbst anzugehen.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Die jetzt angekündigten Spezialdezernate in den Staatsanwaltschaften begrüßen wir ausdrücklich, dürften jedoch nicht ausreichen, um das Gesamtproblem der Netzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

 

Einstimmiger Beschluss gegen allgemeine Impfpflicht.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung zum Jahresbeginn vor.

 

Er berichtete vom einstimmigen Beschluss der Landtagsfraktion, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzulehnen. Die Fraktion fordert vielmehr Ministerpräsidenten Kretschmann und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, mit einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Bundesratsinitiative dazu zu starten.

 

Rülke unterstrich als wirksame Maßnahme im Kampf gegen Corona nochmals nachdrücklich die Forderung nach einer FFP2-Maskenpflicht auch und gerade für den Öffentlichen Nahverkehr. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, die Luca-App umgehend auszusetzen, da sie nicht datenschutzsicher sei. Der baden-württembergische Sonderweg mit Sperrzeiten in der Gastronomie sei nach Aussagen Rülkes hingegen nicht mehr darstellbar: „Das ist Symbolpolitik und muss beendet werden“.

 

Ein Problem, mit dem sich die Landespolitik wirklich beschäftigen müsse, sei die Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, was ca. 240.000 Unternehmen im Land betreffe. Rülke kritisierte die Kurzfristigkeit der Forderungen und die oftmals sehr ungünstigen Berechnungszeiträume. „Im Sinne einer Existenzrettung vieler Betroffener fordere ich die Landesregierung zu einem Moratorium auf, mit dem alle Berichts- und Rückzahlungspflichten für ein Jahr ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollten sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen und die Berechnungsmodalitäten und –zeiträume nochmals überprüfen“, forderte Rülke. Er kündigte für seine Fraktion an, bei diesem Thema weiter parlamentarisch Druck auf die Landesregierung und speziell die Wirtschaftsministerin auszuüben.

 

Generell könne die FDP/DVP-Fraktion deutlich machen, dass die „grün-konservative Altväterkoalition“ mit autoritären Tendenzen in Baden-Württemberg für eine ganz andere Politik stehe als die „Fortschrittsampel“ auf Bundesebene.

 

Dazu passend stellte Rülke eine Reihe von Initiativen vor, darunter eine Große Anfrage zum Thema Wasserstoff: „Wir sind gegen den kleinteiligen Klimanationalismus, den die Landesregierung hier praktiziert. Klimaschutz wird es nur mit einer international ausgerichteten Energiewende geben, die über den Horizont des Landes hinausgeht. “

 

Eine weitere Große Anfrage der Landtagsfraktion beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg. „Es ist ein Armutszeugnis, dass dieses Problem in einem Hochtechnologiestandort wie unserem Bundesland immer noch so akut ist. Die grün-schwarze Landesregierung versagt hier auf ganzer Linie“, so Rülkes Feststellung.

 

„Das Zukunftsthema Migration werden wir mit einem eigenen Antrag in den Landtag bringen“, kündigt Rülke an. Zentrale Punkte seien darin die neuen Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“ aus der Asyl- in die Erwerbsmigration für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, ein modernes Einwanderungsrecht für Arbeitskräfte aber auch Ausbau und Intensivierung von Rückführungen für Migranten ohne Bleiberecht und –perspektive.

 

Mit dem Ziel, für den Bildungsstandort Baden-Württemberg wieder einen Anschluss an die Spitze zu erreichen, kündigte Rülke zahlreiche Initiativen in diesem Bereich an. Als Auftakt präsentierte er zwei Anträge. Einer beschäftigt sich mit der Nutzung des „Digitalpakts“ für Bildungseinrichtungen im Land und der andere mit der Frage der Bildungsgerechtigkeit.

Daniel Karrais

Nutzen zweifelhaft, Kosten hoch, Fremdnutzung möglich – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden.


Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg fordert die Landesregierung in einem am 12.01.2022 eingereichten Antrag auf, den Vertrag zur Nutzung der luca-App fristgerecht zu kündigen bzw. nicht zu verlängern und die Corona-Verordnung dahingehend zu ändern, dass die Kontaktdatenerfassung vollständig auf die Corona-Warn-App umgestellt wird. Die Fraktion hinterfragt außerdem, ob auch in Baden-Württemberg Datenabfragen durch Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt sind.

Dazu Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Mehrwert der luca-App ist nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss immer wieder aufs Neue überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, ein Check-In mittels App aber weiterhin verpflichtend ist, während Daten offenbar zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App zu kündigen bzw. nicht zu verlängern.“

Nutzen zweifelhaft – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden.


Mit der „Luca-App“ zur Personenregistrierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung im Corona-Zusammenhang gab es am Wochenende einen Zwischenfall. Ermittlungsbehörden hatten unrechtmäßig auf mit der App erhobene Daten zurückgegriffen. Auch dies bestätigt die Kritik, die der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, seit einiger Zeit an der staatlichen Unterstützung für diese Software eines privaten Anbieters übt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bezieht Karrais nun Stellung:

„„Der Vertrag für die Lizenz der luca App darf auf keinen Fall verlängert werden. Wenn der Staat seine Datenschutz-Versprechen für luca-Nutzer nicht einhalten kann, ist das ein Alarmsignal. Schon heute ist der Nutzen der App zweifelhaft. Gesundheitsämter greifen nur noch in bestimmten Fällen auf die Kontaktverfolgung mittels luca zurück. Vielerorts wird auch gar nicht mehr nach einem luca-Check-In gefragt.

Die Landesregierung muss nun sicherstellen, dass Datenschutz-Missbrauchsfälle wie in Rheinland-Pfalz nicht möglich sind. Wir haben deshalb in einem Antrag die Landesregierung zu einem Bericht aufgefordert, ob und wie viele zweckwidrige Anfragen es in Baden-Württemberg gab. Unsere Fraktion hat schon lange entsprechende Sicherheitslücken bei der Nutzung von luca angemahnt und Sicherheitsbedenken geäußert.

Es bestätigt sich in dem aktuellen Vorfall die allgemeine Skepsis der FDP gegenüber Datensammlungen. Wo Daten sind, kommen Sicherheitsbehörden, die diese Daten für eigene Zwecke nutzen wollen. Der Bürger wird darüber im Dunkeln gelassen.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.“