Pressemitteilungen

Liberaler Online-Talk bring Experten und fast 100 Zuschauer zusammen.


Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ am 21. Februar 2022 einen Webtalk „Neue Wege für Handel, Gastronomie und Innenstadt“ durchgeführt. Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der Fraktion, hat rund 60 Minuten mit Bernd Peters, Geschäftsführer des Kaufhaus Peters mit Standorten in Achern, Bühl, Freudenstadt und Oberkirch, sowie mit Sven Hahn, City-Manager & Geschäftsführer der City-Initiative Stuttgart (CIS) diskutiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Andreas Kaapke von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Prof. Dr. Erik Schweickert zeigte sich im Nachgang erfreut über knapp 100 Zuschauerinnen und Zuschauer: „Die Resonanz auf unsere Kampagne zeigt eindeutig, dass die Zukunft von Innenstädten und Einzelhandel ein großes Thema ist. Wir werden diese Fragestellung daher konsequent weiterverfolgen, gemeinsam mit Stakeholdern Ideen entwickeln und von der Landesregierung zielgerichtete Maßnahmen einfordern.“

Einer der intensivsten Diskussionspunkte des Webtalks war die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften per Auto oder dem ÖPNV.

Bernd Peters legte dazu den Blickwinkel eher auf den ländlichen Raum: „In den mittelgroßen Städten im ländlichen Raum haben wir ganz andere Herausforderungen als in Stuttgart oder Karlsruhe. Die Anfahrtswege sind länger, Bus und Bahn weniger frequent, Erreichbarkeit ist essentiell. Daher ist hier das Auto in der Regel unverzichtbar. Wenn die Politik das nicht berücksichtigt, ignoriert sie die Lage vor Ort.“

Sven Hahn betonte die Perspektive einer Großstadt: „Für die Innenstädte ist die Erreichbarkeit mit allen relevanten Verkehrsmitteln essentiell – dass kann das Auto oder Bus & Bahn, aber auch das Fahrrad oder der Fußweg sein. Daher brauchen wir eine funktionierende Infrastruktur und angemessene Investitionen für alle Bereiche. Denn wenn die Menschen nicht schnell, unkompliziert und mit dem Verkehrsmittel ihrer Wahl in die Stadt kommen können, wird dies zum hohen Belastungsfaktor für den Einzelhandel.“

Prof. Dr. Erik Schweickert fasste den Standpunkt der FDP/DVP zu dem Diskussionspunkt zusammen: „Es gibt nicht die eine Lösung für die Erreichbarkeit von großen und kleinen Städten. Jede Kommune muss hier mit ihren individuellen Bedingungen angepasste Lösungen für ihre spezifischen Bedarfe finden. Wichtig ist aber, dass die Landesregierung dies auch zulässt und keine ideologischen Vorfestlegungen vornimmt. Pauschale Fahrverbote, verpflichtende ÖPNV-Abgaben oder ein Kampf gegen Verbrennermotoren sind hier nicht sinnvoll.“

Weitere Themen des Webtalks waren die Digitalisierung des Einzelhandels, die Attraktivität der Innenstädte und natürlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen Lockdowns. Dabei ist deutlich geworden, dass die Pandemie die Krise der Innenstädte und Herausforderungen für den Einzelhandel zwar deutlich verschärft, aber keineswegs hervorgerufen hat. Als Konsequenz wird auch nach einem Ende von Corona sich keineswegs alles in Wohlbehalten auflösen – die Zukunft der Innenstädte wird auch ein wichtiges Thema bleiben.

 

Ein Mitschnitt der Diskussion können Sie online unter https://www.youtube.com/watch?v=fpJ07pbLWwM einsehen. Der Webtalk ist Teil der Kampagne der FDP/DVP-Fraktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“. Einen Überblick über alle Aktivitäten in der Kampagne könne Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neue Corona-Verordnung bedeutet hoffentlich Richtungswechsel in Corona-Politik.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel auch in der Alarmstufe in der neuen Corona-Verordnung:

„Der nun vorgenommene Wegfall der 3G-Regelung für den Einzelhandel ist lange überfällig und endlich kommt die Landesregierung hier zu Sinnen. Wir haben dies lange gefordert, andere Bundesländern haben es vorgemacht, endlich passiert es nun auch in Baden-Württemberg. Ich hoffe nur, dass dies nun nicht nur eine späte Einsicht, sondern endlich der dringend notwendige grundsätzlichere Richtungswechsel in der Corona-Politik der Landesregierung ist.“

 

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rigide Stichtagsregelung ist rechtlich nicht notwendig und schadet Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuelle Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“:

 

“Die Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe treibt rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg um. Denn seit Monaten gestaltet das Wirtschaftsministerium hier ein Bundesprogramm zum Nachteil der baden-württembergischen Unternehmen aus und stürzt diese erneut in wirtschaftliche Probleme.

Das Verhalten der Wirtschaftsministerin ähnelt dabei einer Geisterfahrerin in Richtung Sackgasse – ihr kommen die Unternehmen, andere Bundesländer, Verbände und auch die Opposition entgegen. Jeder gibt ihr Lichthupe und signalisiert, dass sie einen schweren Fehler macht. So habe ich bereits vor Wochen ein Moratorium gefordert, um die gewonnene Zeit für Anpassungen zu nutzen. Trotzdem hält die Ministerin stur an der unnötig rigiden Stichtagsregelung zu den Corona-Soforthilfen fest.

Ich fordere Sie daher erneut auf, aufzuwachen: Nehmen Sie eine Regelung zu den Corona-Soforthilfen vor, die der Notlage der Unternehmen gerecht wird! Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und passen Sie die Berechnungsregeln an! Machen Sie das, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg schon von Anfang an gemacht haben!

Das Festhalten an Ihrer exklusiven Rechtsauslegung verursacht enormen Schaden: Vertrauensverlust bei den Menschen, unnötige finanzielle Belastungen bei den Unternehmen, Bürokratie bei Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In der aktuellen Krisenzeit brauchen wir aber mehr denn ja eine Politik nicht gegen sondern für die Unternehmen. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist!“

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe als Stichtag den Tag nach Antragsstellung setzt – ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen. Dies war aber nicht zwingend der wirtschaftlich schwierigste Zeitraum und nicht der Zeitraum des Lockdowns.

Andere Bundesländer haben hier flexiblere Auslegungen vorgenommen, obwohl sie wortgleiche Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Die FDP/DVP fordert daher bereits seit Wochen auch für die baden-württembergischen Unternehmen die Ausnutzung der Spielräume und eine flexiblere Stichtagsregelung.

Eine ausführliche Darstellung des Themas ist unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ zu finden.

Landesregierung verwaltet nur Status Quo anstatt Wirtschaft der Zukunft zu gestalten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärt zur heutigen Plenardebatte „Steigende Armut durch Inflation – Bürger sofort entlasten!“:

„Die beste Armutsbekämpfung sind eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Doch hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig und wie hat schon der große Industrielenker Bennigsen-Foerder in den 1970ern festgestellt: `Stillstand ist Rückschritt´. Und genau diesen Rückschritt erkenne ich bei vielen Kernthemen der Wirtschaftspolitik: Ansiedlung von Industrieunternehmen – keine Erfolge; Schaffung einer gründerfreundlichen StartUp-Kultur – Fehlanzeige; Unbürokratischer Umgang mit unseren Unternehmen bei den Corona-Soforthilfen – bleibt wohl ein Wunschtraum.

Ich fordere daher von der Landesregierung: Machen Sie endlich eine Wirtschaftspolitik nach den Bedürfnissen der Unternehmen! Das hilft allen Bürgerinnen und Bürger durch höhere Löhne, bessere Arbeit und am Ende auch mehr Staatseinnahmen! Und somit ist es das wirksamste Mittel gegen Armut!“

 

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Landesregierung muss nun alle Zugangsbeschränkungen für Einzelhandel aufheben.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:

„Ich begrüße die Aufhebung der 2G-Regel für den Einzelhandel durch den Verwaltungsgerichtshof ganz außerordentlich. Dies zeigt einmal mehr, dass die Corona-Politik der Landesregierung nicht mehr angemessen ist. Nun muss die Landesregierung die richtigen Konsequenzen für die angekündigte Überarbeitung der Corona-Verordnung ziehen und alle Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel aufheben.“

Einkaufstourismus weder gut für Infektionsschutz, noch für baden-württembergische Wirtschaft.


Zur Meldung, wonach der Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg Herman Hutter eine „absurde Situation“ angesichts der in Bayern nicht mehr geltenden, aber für Baden-Württemberg immer noch bestehenden 2G-Regel im Einzelhandel konstatiert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Ministerpräsident sollte so rasch wie möglich die Lehren aus seinem gescheiterten Versuch ziehen, engstirnig das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu ignorieren, indem er Beschränkungen für Ungeimpfte unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weiterlaufen ließ. Für den Einzelhandel sollte er deshalb auch die 2G-Regel verwerfen und damit Einkaufstourismus in benachbarte Bundesländer vermeiden. Es hilft nämlich weder dem Infektionsschutz, noch der baden-württembergischen Wirtschaft, wenn sich das Einkaufsgeschehen in Grenzregionen ballt. Gleichzeitig sollte auch die Sperrstunde für die Gastronomie entfallen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Einheitliche und verständliche Maßnahmen essentiell für Corona-Bekämpfung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, zuständig für die Themenfelder Einzelhandel und Gastronomie innerhalb der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu zukünftigen Corona-Regelungen:

„Einheitlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sind die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung der Corona-Maßnahmen. Aber einmal mehr gleicht Deutschland einem Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen.

Ich fordere daher ein Ende der unverhältnismäßigen Einschränkungen in Baden-Württemberg: Bayern hat es vorgemacht und dort 2G im Einzelhandel abgeschafft. Die Supermärkte beweisen ja schon seit Monaten, dass Einkaufen auch in Pandemiezeiten sicher ist. Baden-Württemberg muss hier nachziehen und auch hier die 2G-Regelungen – so wie es der Stufenplan ursprünglich vorgesehen hatte – abschaffen.

Das gleiche gilt für die unsinnige Sperrstunde in der Gastronomie. Dieser symbolpolitische Sonderweg in Baden-Württemberg muss ein Ende haben. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr genauso. Logik und Verständlichkeit und nicht Aktionismus müssen die Taktgeber der Maßnahmen sein.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

FDP/DVP fordert Überprüfung der Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wiederholt anlässlich des Endes des Rückmeldezeitraums zu den Corona-Soforthilfen am Sonntag noch einmal den Nachbesserungsbedarf am aktuellen Verfahren:

„Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg muss endlich die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe überprüfen. Andere Bundesländer haben hier andere Regelungen und zeigen somit, was hier möglich ist – aber Baden-Württemberg lässt hier seine Unternehmen im Regen stehen und verursacht zum Höhenpunkt der Pandemie weitere Belastungen.

Außerdem muss endlich der durch das von der Ampelkoalition geforderte Moratorium gewonnene zeitliche Spielraum bei der Soforthilfe genutzt werden: Wenn die Rückzahlungen verschoben werden, muss dies auch für die dazugehörige Berichtspflicht möglich sein.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin auf: Am Sonntag läuft die Rückmeldefrist aus – handeln Sie daher jetzt! Verschieben Sie die Rückmeldefrist und nutzen Sie die Zeit zur Überprüfung der Regelungen! Helfen anstatt belasten Sie die Wirtschaft in unserem Land!“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

 

Einstimmiger Beschluss gegen allgemeine Impfpflicht.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung zum Jahresbeginn vor.

 

Er berichtete vom einstimmigen Beschluss der Landtagsfraktion, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzulehnen. Die Fraktion fordert vielmehr Ministerpräsidenten Kretschmann und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, mit einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Bundesratsinitiative dazu zu starten.

 

Rülke unterstrich als wirksame Maßnahme im Kampf gegen Corona nochmals nachdrücklich die Forderung nach einer FFP2-Maskenpflicht auch und gerade für den Öffentlichen Nahverkehr. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, die Luca-App umgehend auszusetzen, da sie nicht datenschutzsicher sei. Der baden-württembergische Sonderweg mit Sperrzeiten in der Gastronomie sei nach Aussagen Rülkes hingegen nicht mehr darstellbar: „Das ist Symbolpolitik und muss beendet werden“.

 

Ein Problem, mit dem sich die Landespolitik wirklich beschäftigen müsse, sei die Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, was ca. 240.000 Unternehmen im Land betreffe. Rülke kritisierte die Kurzfristigkeit der Forderungen und die oftmals sehr ungünstigen Berechnungszeiträume. „Im Sinne einer Existenzrettung vieler Betroffener fordere ich die Landesregierung zu einem Moratorium auf, mit dem alle Berichts- und Rückzahlungspflichten für ein Jahr ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollten sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen und die Berechnungsmodalitäten und –zeiträume nochmals überprüfen“, forderte Rülke. Er kündigte für seine Fraktion an, bei diesem Thema weiter parlamentarisch Druck auf die Landesregierung und speziell die Wirtschaftsministerin auszuüben.

 

Generell könne die FDP/DVP-Fraktion deutlich machen, dass die „grün-konservative Altväterkoalition“ mit autoritären Tendenzen in Baden-Württemberg für eine ganz andere Politik stehe als die „Fortschrittsampel“ auf Bundesebene.

 

Dazu passend stellte Rülke eine Reihe von Initiativen vor, darunter eine Große Anfrage zum Thema Wasserstoff: „Wir sind gegen den kleinteiligen Klimanationalismus, den die Landesregierung hier praktiziert. Klimaschutz wird es nur mit einer international ausgerichteten Energiewende geben, die über den Horizont des Landes hinausgeht. “

 

Eine weitere Große Anfrage der Landtagsfraktion beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg. „Es ist ein Armutszeugnis, dass dieses Problem in einem Hochtechnologiestandort wie unserem Bundesland immer noch so akut ist. Die grün-schwarze Landesregierung versagt hier auf ganzer Linie“, so Rülkes Feststellung.

 

„Das Zukunftsthema Migration werden wir mit einem eigenen Antrag in den Landtag bringen“, kündigt Rülke an. Zentrale Punkte seien darin die neuen Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“ aus der Asyl- in die Erwerbsmigration für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, ein modernes Einwanderungsrecht für Arbeitskräfte aber auch Ausbau und Intensivierung von Rückführungen für Migranten ohne Bleiberecht und –perspektive.

 

Mit dem Ziel, für den Bildungsstandort Baden-Württemberg wieder einen Anschluss an die Spitze zu erreichen, kündigte Rülke zahlreiche Initiativen in diesem Bereich an. Als Auftakt präsentierte er zwei Anträge. Einer beschäftigt sich mit der Nutzung des „Digitalpakts“ für Bildungseinrichtungen im Land und der andere mit der Frage der Bildungsgerechtigkeit.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, zeigt sich anhand der gestern Abend bekanntgegebenen und seit heute Morgen geltenden neuen Corona-Verordnungen tief besorgt um die Zukunft der Innenstädte sowie des Tourismus- und Gastronomiestandorts Baden-Württemberg:

„Die neuen Corona-Regelungen der Landesregierung – 2G für Einzelhandel, 2G+ für Gastronomie mit Ausnahme für Geboosterte, Absage von Weihnachtsmärkten, Schließung von Diskotheken – sind ein neuerlicher Tiefschlag für die Tourismuswirtschaft und die Innenstädte in Baden-Württemberg. Sie kommen quasi einem Lockdown für den Freizeitbereich gleich und werden damit zahlreiche Existenzen bedrohen. Ich habe größte Sorgen, wie die Tourismusbranche das überstehen soll und wie wir so auch für die Zeit nach der Pandemie eine intakte Infrastruktur mit Hotels, Restaurants, Märkten und Freizeitangeboten sowie belebten Innenstädten erhalten können! Eine spontane Shoppingtour mit Mittagessen fällt somit auch für die meisten Geimpften flach, obwohl doch gerade die Teilnahme am Alltagsleben für viele ein Anreiz war, sich impfen zu lassen. Hier erweist die Landesregierung der Impfkampagne einen Bärendienst.

Am meisten schockiert mich aber die Kurzfristigkeit der Änderungen durch die Landesregierung – was am Freitag noch möglich war, wird für den Samstag kurzerhand über Nacht untersagt. Waren sind aber bereits eingekauft, Dienstpläne gemacht, Personal gebucht – und das jetzt alles umsonst. Es wird nicht mal Zeit sein, die jetzt noch notwendigeren Teststationen so kurzfristig aufzubauen! Als Minimum muss den Betrieben doch Vorbereitungs- und Reaktionszeit ermöglicht werden. So aber kommt das Agieren der Landesregierung einem ins offene Messer laufen lassen gleich! Ich fordere daher mehr Respekt und auch finanzielle Unterstützung für diese eh schon so arg gebeutelten Branchen, die nun weiteren Umsatzverlust erleiden!

Darüber hinaus wirft das Regelungs-Wirrwarr der Landesregierung weitere Fragen auf: Für die Bürger was wo wie und wie lange gilt bzw. wie man mit doppelt Geimpften umgeht, die sich noch nicht boostern lassen können. Und für die Unternehmen, wie es im Detail umgesetzt werden soll. Was macht beispielsweise ein Hotel mit seinen nicht geboosterten Übernachtungsgästen? Müssen diese jeden Tag getestet werden? Nicht nur hier muss die Landesregierung schnellstens für Klarheit sorgen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neben digitalem Impfzertifikat sollte auch der hoheitlich-amtliche Impfausweis weiterhin als Nachweis dienen können.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und damit auch für das Thema Gastronomie zuständig, erklärt zur heute in Kraft tretenden Pflicht, Corona-Impfnachweise via QR-Code und Abscannen kontrollieren zu müssen:

„Die Pflicht, Corona-Impfnachweise elektronisch via Abscannen des QR-Codes kontrollieren zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung für Gastronomie und Handel in Baden-Württemberg. Den Beschäftigten kann es nicht zugemutet werden, für dienstliche Aufgaben private Smartphones zu verwenden. Also folgt beispielsweise für Geschäfte, Bäcker-Cafés oder Restaurants ein Zwang zu zusätzlichen Anschaffungen und damit neuen Kosten, alles mit viel zu geringer Vorlaufzeit zur Beschaffung der notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig steigen Aufwand und Bürokratie und die Einlasskontrolle wird verkompliziert.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der gelbe Impfpass als hoheitlich-amtliches Dokument nicht mehr ausreichen soll. Selbst Impfanforderungen bei Reisen sind damit nachweisbar. Der Gastronomie und dem Handel als eh schon zu stark belastete Branchen werden nur noch unnötige weitere Steine in den Weg gelegt. Ich plädiere hier für Kontrollen mit gesundem Menschenverstand und nicht noch mehr Bürokratie und Kosten!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarkts:

„Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.

Daher brauchen Schausteller und Marktkaufleute schnelle und nachhaltige Hilfen. Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Ich denke da beispielsweise an Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.“

 

Friedrich Haag, FDP/DVP-Abgeordneter für Stuttgart, kommentiert:

„Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.

Die Schausteller und Marktbeschicker brauchen Planungssicherheit, damit Situationen wie in Stuttgart, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindert werden. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.“

Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Baden-Württemberg:

„Die Landesregierung versucht die aktuell schwierigen Lage auf dem Ausbildungsmarkt – sinkende Bewerberzahl, geringeres Ausbildungsplatzangebot und weniger begonnene Ausbildungen – durch Corona zu kaschieren. Dabei liegen die Probleme viel tiefer und der Grundstein wurde bereits vor Jahren gelegt – wir brauchen endlich eine echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung! Image ist hier (fast) alles. Es war und ist ein Kardinalfehler, alle jungen Menschen in die Hochschulen zu drängen und das Abitur zum Königsweg zu erklären. Und dies hat bereits lange vor Corona angefangen.

Was die heutigen Zahlen aber deutlich zeigen: Die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausbildungsgarantie ist anhand von über 10.000 unbesetzten Ausbildungsstellen überflüssig. Wir brauchen keine neuen Auflagen für die Unternehmen, sondern deren Unterstützung: Weniger Bürokratie im Ausbildungsbereich, die jetzt endlich angekündigte verstärkte Werbung und Berufsorientierung an den Schulen sowie mehr Anstrengungen für die Ausbildungseignung aller jungen Menschen. Die Firmen wollen ausbilden und Nachwuchs einstellen – dieser muss sich nur bewerben und die notwendigen Grundqualifikationen mitbringen, dann wird er auch einen Ausbildungsplatz erhalten.“

Realität weit entfernt von schlanker und bürokratiearmer Soforthilfe für die Wirtschaft.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema Corona-Soforthilfen:

„Es ist ja richtig, dass die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 nun abgeschlossen werden und jedes Unternehmen auf die tatsächliche Bedürftigkeit hin geprüft wird. Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist aber höchst irritierend: Überbordende Bürokratie mit sechs Kapiteln FAQs, kurze Fristen gerade im Weihnachtsgeschäft und Jahresendspurt sowie ein Generalverdacht gegen die Unternehmen. Die Grundannahme ist erstmal ein vorhandener Rückzahlungsbedarf und es wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht anstatt schlicht eine Abschlussrechnung zu erbitten. Unsere Wirtschaft hat Besseres verdient!

Die Antwort der Wirtschaftsministerin dazu ist enttäuschend. Sie weist zwar auf der einen Seite darauf hin, dass die Pandemie noch nicht abgeschlossen ist und die Auswirkungen der nächsten Monate nicht absehbar ist, stellt sich aber auf der anderen Seite auf die Seite der L-Bank, dass die Soforthilfe nun abgerechnet werden muss. Dies ist ein Widerspruch in sich.

Immerhin räumt die Ministerin ein, dass die Umsetzung die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich belastet, sie scheint das hauseigene Berechnungstool selbst noch nicht erprobt zu haben und sie sagt zu, dass sie sich für die Ausweitung der kurzen Frist bis 18.12.2021 einsetzen wird.“

Hintergrund der Regierungsbefragung ist ein Schreiben der landeseigenen L-Bank an alle Unternehmen, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dort werden diese aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2021 eine Rückmeldung zu ihrer Corona-Soforthilfe zu geben und einen möglichen Rückzahlungsbedarf zu ermitteln. Dieses Rückmeldeverfahren führt zu Unverständnis und Ärger bei zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern im Land.

Andere Bundesländer wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen zeigen, was alles möglich wäre.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Debatte „Innenstadtsterben stoppen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Etwas seltsam ist es schon, dass die grün-schwarze Landesregierung sich nun dem Problem der verödeten Innenstädte widmet und ihrer zahlreichen Förderprogramme rühmt. Zum einen ist sie nämlich selbst zu guten Teilen für diese Krise verantwortlich: Ihre Fehlentscheidungen während der Corona-Krise – sei es das Verbot von Click&Meet im Dezember 2020 oder die irrsinnige 800qm-Regelung – führten auch dazu, dass viele Geschäfte heute ums Überleben kämpfen.

Zum anderen kommen diese Förderprogramme viel zu spät und zögerlich. Wie es auch gehen kann, zeigen beispielsweise Hessen – Programmstart Mai 2021, Fördervolumen 27 Millionen Euro – oder Nordrhein-Westfalen – dort startete dieser Tage bereits der dritte Projektaufruf im `Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte´.

Es kann nicht sein, dass man wartet, bis es nichts mehr zu Fördern gibt. Ich fordere daher: Mehr Geschwindigkeit, bessere Ideen, mehr Anpacken für die Zukunft unserer Innenstädte. Daher werden wir als FDP-Landtagsfraktion in den kommenden Wochen nicht lockerlassen und uns intensiv mit der Zukunft des Einzelhandels beschäftigen. Wir werden die Landesregierung zu nachhaltigeren Aktionen auffordern, beispielsweise bei Digitalisierungsprämie, Investitionsfonds oder verkaufsoffenen Sonntagen. Denn das Thema ist zu wichtig, um es der Tatenlosigkeit eines grün-schwarzen Kabinetts zu überlassen.“

Zutrittsbeschränkungen zu Einzelhandelsgeschäften weder praktikabel noch verhältnismäßig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich hinsichtlich der für das Wochenende angekündigten neuen Corona-Verordnung:

„Eine Zutrittsbeschränkung für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger für den Einzelhandel ist eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung und würde diese von der Grundversorgung ausschließen. Auf einen freizeitlichen Kneipenbesuch kann ich vielleicht verzichten, aber der Gang zum Bäcker und Supermarkt ist Teil der Grundversorgung und Element der Bürgerfreiheit. Er muss daher immer möglich bleiben.

Alles andere ist auch nicht praktikabel: Dass eine Trennung zwischen ‚erlaubten‘ Geschäften – beispielsweise Bäckereien – und ‚verbotenen‘ Geschäften – bspw. Modeläden – für zugelassene Einkäufe nicht tragfähig wäre, haben ja schon die vielen Gerichtsurteile im letzten Lockdown gezeigt.

Aber solche Einschränkungen sind auch nicht notwendig: Hygienekonzepte, Abstandsgebot und Maskentragen helfen bereits ausreichend um Infektionen beim Einkaufen zu verhindern. Ich warne daher vor Symbolpolitik auf Kosten der Einzelhändler! Diese brauchen Ent- und keine Belastung!“

Mittelstand braucht Unterstützung, aber auch Sicherheit bei den Rahmenbedingungen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zur Verlängerung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021:

„Die gezielte Schließung von Förderlücken der Coronahilfen des Bundes ist ein wichtiges Signal an die vielen mittelständischen Unternehmen im Land. Wie schon bei der, wenn auch spät erfolgten, Fortsetzung des fiktiven Unternehmerlohns, ist die Fortsetzung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021 deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung. Ganz besonders Schausteller, Marktkaufleute und die Veranstaltungs- und Eventbranche haben unter den Folgen der Pandemie besonders gelitten und brauchen auch weiterhin passgenaue Unterstützungsangebote bis das Tal durchschritten ist. Dazu braucht es nun jedoch auch Sicherheit für die kommenden Monate, denn einen neuen Lockdown darf es nicht geben. Dazu muss die Landesregierung ebenfalls die Weichen stellen.“

Klimaschutzmaßnahmen sind auch Erfolgsfaktor für die Unternehmen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt in der heutigen Plenardebatte „Klimaplan 2030 – Sargnagel für die Wirtschaft in Baden-Württemberg“:

„Die heutige Debatte zeigt wieder einmal: Die AfD hat nichts verstanden. Im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen und angesichts der mindestens 170 Toten in den Hochwassergebieten im Westen von ‚Sargnagel‘ zu sprechen, ist an Respektlosigkeit kaum zu überbieten. Aber auch inhaltlich zeigt sich mal wieder ihr Unvermögen: Das Hochwasser, Waldbrände oder Hitzewellen – alles Konsequenzen aus dem Klimawandel – auch den Unternehmen schaden, hat ansonsten jeder begriffen. Daher brauchen wir dringend Maßnahmen gegen die Klimawandel. Diese können aber auch Chance für unsere Unternehmen bieten: Feinstaubarme Bremsen, Wasserstoffmotoren oder synthetische Kraftstoffe sind beispielsweise alles Technologien aus Baden-Württemberg, die global exportiert werden können und unsere Unternehmen stärken. Klimaschutz und Wirtschaft können auch Hand in Hand gehen. Daher: Ja, wir sollen, müssen sogar, darüber streiten, was der beste Weg für mehr Klimaschutz ist – aber das wir ihn gehen müssen, hat außer der AfD inzwischen jeder verstanden!“

Daniel Karrais, klimaschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, ergänzt:

„Die AfD ist ein wirtschafts- und umweltpolitischer Geisterfahrer. Ihre Realitätsverweigerung in Sachen Klimawandel ist angesichts der zahlreichen Todesopfer und vernichteten Existenzen durch die Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern geschmacklos. Die aktuellen Ereignisse zeigen, mit welcher Gewalt die Folgen des Klimawandels uns alle treffen können. Sie verdeutlichen klar, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen. Dabei müssen wir Klimaschutz- und Wirtschaftspolitik verzahnen. Verbote und Pflichten, die die Menschen und Unternehmen überfordern, helfen aber nicht. Sie gefährden die Akzeptanz. Produktion, Arbeitsplätze und Know-how dürfen nicht in Länder mit geringeren Klimaschutzambitionen abwandern. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in Klima- und Umweltschutz erwirtschaften. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.“

Bewertung des Corona-Management und Vorbereitung auf den Herbst überfällig.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt in der heutigen Plenardebatte „Essenzielle Wirtschaftsbereiche unter Hygieneauflagen öffnen“:

„Die Pandemie flaut derzeit deutlich ab, weite Teile der Wirtschaft können endlich wieder weitestgehend einem Normalbetrieb nachgehen. Aber dies ist keineswegs ein Grund, sich jetzt zurückzulehnen. Die Corona-Krise hat nämlich eines mehr als deutlich gemacht: Wir brauchen eine Entlastung der Unternehmen und zielgerichtete Maßnahmen für die Zukunft: Dazu gehören Aktionen gegen Fachkräftemangel, neue Bildungsangebote und eine Lichtung des Regelungs-Dickichts.

Ebenso muss das bisherige Corona-Management bewertet werden und Rückschlüsse für die Zukunft gezogen werden: Was lief gut, was lief schlecht? Und was darf keineswegs wiederholt werden, sollte es im Herbst zu einer vierten Welle kommen? Nach eineinhalb Pandemie ist es endlich Zeit für innovative Maßnahmen und ein Ende des Fahrens auf Sicht!

Diese Landesregierung darf sich nicht auf den aktuellen Inzidenzen und derzeitige Erholung der Wirtschaft ausruhen, sondern muss jetzt die Basis für ein langfristiges Wachstum sowie Vermeidung neuer Einschränkungen schaffen.“