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Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Mehr als fünf Monate Corona: Ein Blick auf das grün-schwarze Krisenmanagement

Vor mehr als fünf Monaten gab es den ersten Corona-Fall in Baden-Württemberg. Seither ist viel passiert. Vor allem hat sich in den letzten Monaten viel Unmut angesammelt. Ob Schausteller, Marktkaufleute, Gastronomen oder Reiseveranstalter – viele haben demonstriert – für eine Perspektive, für ihre berufliche Zukunft. Die Proteste zeugen von einer Unzufriedenheit mit dem Krisenmanagement der grün-schwarzen Landesregierung. Sie sind Ausdruck einer bisweilen nicht nachvollziehbaren und unverhältnismäßigen Politik. Drei Beispiele für das desaströse Krisenmanagement der Landesregierung:

1. Rechtswidrige Verordnungen

Wie das Fähnchen im Winde drehte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seine Landesregierung bei der Frage nach der Flächenbeschränkung für Geschäfte. Zunächst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze für die Öffnung von Geschäften. Vereinzelten Branchen erlaubte die Regierung, den Verkauf auf über 800 Quadratmetern. Wieso aber traute man den Einzelhändlern nicht unabhängig von ihrer Größe zu, die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen? Und wieso durften einige Geschäfte öffnen und andere, gleichgroße Geschäfte nicht? Der Verwirrung wurde schließlich vom Verwaltungsgericht in Mannheim ein Ende bereitet. Das Gericht kippte die unsinnige Regelung und zwang die Landesregierung somit, die 800 Quadratmeterregel aufzuheben.


Wir meinen: Mit ihren rechtswidrigen Verordnungen schwächte die Landesregierung die Wirtschaft zusätzlich und stiftete Unruhe und Unverständnis für ihre Maßnahmen. Auch in Krisenzeiten müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass die Regierung rechtskonforme Verordnungen erlässt.

2. Zu späte Hilfen für betroffene Zweige und keine Perspektiven

Ob Gastronomie, Hotellerie oder Busunternehmer – sie alle mussten sehr lange auf Hilfen warten. Doch wenn keine Einnahmen generiert werden können, zählt jeder Tag. Eine frühzeitigere Unterstützung hätte zumindest partiell Schaden abwenden können.

Und Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe? Die schien die Landesregierung völlig vergessen zu haben. Erst Ende Juli nach lautstarken Protesten der Schausteller gab es Unterstützung für die schwer gebeutelte Branche. Der Zorn der Schausteller ist aber völlig berechtigt: Unverschuldet ist nahezu ihre komplette Einnahmequelle weggebrochen. Die Corona-Auflagen gleichen einem Berufsverbot für die Schausteller und Marktkaufleute. Und noch immer ist unklar, ob und wie Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden können. Dabei stehen schon jetzt viele Betriebe vor dem Aus. Wir fordern daher, umgehend klare Öffnungskriterien für Weihnachtsmärkte zu definieren und den Schaustellern endlich eine Perspektive zu geben. Ansonsten droht die Politik der grün-schwarzen Landesregierung eine komplette Branche an den Rand ihrer Existenz zu bringen – mit wirtschaftlichem und kulturellem Schaden für das ganze Land!



Wir meinen: Schausteller und Marktkaufleute sind sowohl Wirtschaftszweig als auch Kulturgut. Sie verdienen eine Perspektive!




“Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen.”

Prof. Dr. Erik Schweickert

3. Zu späte Ankündigungen

Das Grundprinzip von Grün-Schwarz während der Corona-Krise ist: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen. Die Einzelhandelsrichtlinie wurde beispielsweise am Samstagmorgen mit höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen zwei Tage vor Beginn erlassen. Wie sollen die Einzelhändler binnen zwei Tagen und dann noch am Wochenende sämtliche Vorgaben auf die Schnelle umsetzen? Beispiel KiTa-Öffnungen: Die Kommunen hatten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber Ministerin Dr. Susanne Eisenmann hatte selbst wenige Tage vor den KiTa-Öffnungen noch kein konkretes Konzept zur Umsetzung vorgelegt.

Unklarheit fast bis zur letzten Sekunde – wir meinen: Komplexe und wichtige Verordnungen mit einer derart geringen Vorlaufzeit zu erlassen, das ist verantwortungslos und zeugt von Kurzsichtigkeit der grün-schwarzen Landesregierung.

Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke vom 20.5.2020 im Landtag


Unser Fazit

Das Krisenmanagement von Grün-Schwarz ist plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen. Wie soll auch Akzeptanz für komplexe Vorgaben entstehen, die nur wenige Tage vorher kommuniziert werden? Wie soll Vertrauen für Maßnahmen entstehen, die vor Gericht nicht Bestand haben? Wie soll Vertrauen in die Politik entstehen, wenn ganze Branchen scheinbar vergessen werden und keine Perspektive aufgezeigt bekommen? Möchten wir eine höhere Akzeptanz der Corona-Maßnahmen erreichen, brauchen wir klare, verhältnismäßige und nachvollziehbare Maßnahmen der Politik. Dafür setzen wir uns als FDP/DVP Fraktion ein!


Wie geht es unseren Einzelhändlern in Baden-Württemberg? Wie kann der Handel die Folgen von Corona überstehen? Und welche Maßnahmen brauchen wir, um den Handel wieder anzukurbeln? Unser einzelhandelspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert hat den Praxistest gemacht. In Mühlacker hat er mit Klaus Sämann, Geschäftsführer vom traditionsreichen Kaufhaus Sämann, über die Situation der Einzelhändler im Land gesprochen. Der Einzelhändler plädiert dabei für klare Ansagen und rechtzeitige Verordnungen von der Politik. Auch im Namen seiner Mitarbeiter spricht sich Herr Sämann für verkaufsoffene Sonntage aus. Unser Fazit: Grün-Schwarz muss dem Einzelhandel endlich die Unterstützung geben, die er benötigt – damit unsere Innenstädte nicht ausbluten!



Grün-Schwarze Grundsteuerreform ist Vermögenssteuer durch die Hintertür

Die grün-schwarze Grundsteuerreform wird viele Baden-Württemberger teuer zu stehen kommen. Sie ist aber vor allem eins: ein Einstieg in die Vermögenssteuer. Denn entgegen des eigentlichen Charakters der Grundsteuer bezieht das grün-schwarze Modell den Wert des Grundstücks in die Berechnung mit ein. Alle Hintergründe:

Was ist die Grundsteuer?

Sie betrifft jeden, egal ob Unternehmer, privater Eigentümer oder Mieter – die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die einmal jährlich von den Kommunen erhoben wird. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Objekt, d.h. persönliche Faktoren wie Vermögen oder Einkommen des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Da die Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen dürfen, sind auch die Mieter von der Grundsteuer betroffen. Heißt: Jeder, der ein Haus besitzt oder zur Miete wohnt, zahlt die Grundsteuer. Die Einnahmen gehen an die Gemeinden und bilden neben der Einkommens- und Gewerbesteuer die wichtigste Finanzquelle der Kommunen.


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Nach der alten Bemessung wird die Grundsteuer durch Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz ermittelt. Den Hebesatz kann jede Gemeinde eigenständig bestimmen, er schwankt deutschlandweit zwischen 340 und 900%. Der Grundstückswert folgt jedoch festgelegten Ausgangswerten. Die letzten Festlegungen stammen allerdings aus dem Jahr 1964 (Westen) und 1935 (Osten).

Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus in Stuttgart:

Einheitswert (nach Festlegung 1964) 38.000 € x Steuermesszahl (für Einfamilienhäuser) 3,1 Promille x Hebesatz (Stuttgart) 520%
= Grundsteuer 612,56 €

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Den Anstoß für die Reform der Grundsteuer gab das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018. Das Gericht urteilte, dass die Grundsteuerbemessung gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Grund: Die Bemessungsgrundlage sei völlig „überholt“ und führe zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“.  Denn: Da die seit 1935 bzw. 1964 niemals aktualisierten Einheitswerte die Baupreisentwicklung auf dem Immobilienmarkt der vergangenen Jahrzehnte in keiner Weise widerspiegeln, werden viele Eigentümer übermäßig stark belastet, während andere, gemessen an der aktuellen Situation, viel zu wenig Steuern zahlen. Heißt: Die Grundsteuerzahlungen weichen stark von dem tatsächlichen Grundstückswerten ab und reflektieren die Entwicklungen in keinster Weise. Nach dem Urteil das Bundesverfassungsgericht musste die Bundesregierung daher eine Grundsteuerreform vorlegen. Die neue Berechnung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Wie sieht die Reform der Bundesregierung aus? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

In der vom Bundesrat und Bundestag beschlossenen Reform wird der Dreiklang aus Bewertung, Steuermessbetrag und Hebesatz bei der Berechnung beibehalten. In die Berechnung des Grundbesitzwerts fließen der Wert des Bodens (Bodenrichtwert), die Immobilienart, die Nettokaltmiete, die Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Konkret bedeutet dies, dass mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Da in dem Entwurf der Bundesregierung eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigt werden soll, droht eine maßlose Überforderung der Finanzverwaltung und damit ein immenser Bürokratieaufwand. Da voraussichtlich viele Grundstücke an Wert zugenommen haben, droht zudem eine erhöhte Steuerlast für viele Bürgerinnen und Bürger. Damit das Steueraufkommen insgesamt gleichbleibt, sollen die Kommunen die Hebesätze entsprechend anpassen. Es ist aber äußerst zweifelhalt, dass dies in Corona-Zeiten geschieht. Viel mehr droht die Grundsteuerreform zu einer Steuererhöhung zu werden.

Was besagt die Öffnungsklausel?

Aufgrund der Öffnungsklausel können die Bundesländer von der Grundsteuerreform der Bundesregierung abweichen. Baden-Württemberg macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat nun einen eigenen Vorschlag präsentiert.

Wie sieht die Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung aus?

Die grün-schwarze Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform vorgelegt, wonach die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 durch die Grundstücksfläche und den an der Lage und an den Marktpreisen orientierten Bodenrichtwert erfolgt. Für die Bewertung werden diese beiden Werte miteinander multipliziert. Im nächsten Schritt wird eine nach der Nutzung des Grundstücks angepasste Steuermesszahl angewandt. Bei größtenteils zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken erfolgt ein Abschlag. Dieser Wert wird abschließend noch mit dem entsprechenden Hebesatz der Kommune multipliziert.


Die Komponenten des baden-württembergischen Modells sind somit Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Warum ist die Grundsteuerreform von Grün-Schwarz ein fauler Kompromiss?


Zwar verspricht die grün-schwarze Landesregierung eine Aufkommensneutralität, d.h. insgesamt kein erhöhtes Steueraufkommen, doch das wird es nicht geben. Dies kann das Land auch rechtlich nicht zusagen, denn aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzrechts der Kommunen können diese frei über ihren Hebesatz bestimmen. Es ist daher davon auszugehen, dass auf die überwiegende Mehrheit der Baden-Württemberger steuerliche Mehrbelastungen zukommen.


Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.


Stephen Brauer

Stephen Brauer

finanzpolitischer Sprecher

Die Reform ist zugleich ein Einstieg in die Vermögensbesteuerung, da in dem grün-schwarzen wertabhängigen Modell die Steuer von der Lage des Objekts abhängt. Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt für eine Grundsteuer völlig ungeeignet. Denn: Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Ohne ihr Zutun verbessert sich unter Umständen die Lage ihres Objekts, womit dann im grün-schwarzen Modell die zu zahlende Grundsteuer steigt. Heißt: Die Eigentümer zahlen für eine Wertentwicklung (z.B. aufgrund der Lage) in ihrem Gebiet, auf die sie gar keinen Einfluss haben und von der sich auch nur profitieren würden, wenn sie das Grundstück irgendwann einmal verkaufen oder belasten wollen. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur, weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können. Denn die Grundsteuer dient als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde, um das Grundstück mit öffentlichen Leistungen anzuschließen. Der Wert des Grundstücks spielt für diesen Aufwand der Gemeinde aber keine Rolle. Am Ende wird dieser Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden.

Hinzu kommt ein immenser bürokratischer Mehraufwand für die Neu-Bewertung von etwa 5,6 Millionen Objekten in Baden-Württemberg. Hierzu müssen 500 zusätzliche neue Stellen geschaffen werden.

Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?


Als FDP/DVP Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Grundsteuerreform kein Sanierungsprogramm kommunaler Haushalte auf Kosten der Mieter und Eigentümer wird, vor allem aber, dass sie wertneutral ist.


Wir schlagen ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer vor.


Hierbei fließen nur die Flächen von Grund und Boden in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein. Der Vorteil: Das Flächenmodell ist einfach und unkompliziert und führt nicht zu automatischen Steuererhöhungen. Vor allem aber ist es wertneutral und damit keine schleichende Einführung einer Vermögenssteuer!

Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Für erstklassige Bildung auch in Corona-Zeiten eintreten

Die Corona-Pandemie hat nicht nur unser Bildungswesen von heute auf morgen auf den Kopf gestellt, sondern auch seine Schwachstellen unmissverständlich offengelegt: insbesondere eine vielfach mangelhafte digitale Ausstattung, Engpässe bei der Unterrichtsversorgung, zu wenig Orientierung an den Begabungen und Leistungsvoraussetzungen des einzelnen Schülers beziehungsweise der einzelnen Schülerin. Gleichzeitig hat dieser Umstand das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft, dass ein erstklassiges Bildungssystem für die Zukunft unseres Landes unverzichtbar ist. Es ist jetzt an der Zeit, unsere Schulen für Krisen wetterfest zu machen und die Krise als Chance für grundlegende Verbesserungen in unserem Bildungswesen zu begreifen. Wie aber kann auch unter Pandemiebedingungen ein schulisches Bildungsangebot geschaffen werden, das nicht nur stattfindet, sondern hohen Qualitätsansprüchen genügt? Und welche Schritte sind darüber hinaus erforderlich, damit unser Bildungswesen verlässlich erstklassig arbeiten kann? Darüber diskutierten im Webtalk der FDP/DVP Fraktion unser bildungspolitischer Sprecher Dr. Timm Kern und die Vorsitzende des Realschullehrerverbands und Schulleiterin Dr. Karin Broszat unter Leitung der Moderatorin Irene Schuster, Lehrerin und Vorsitzende des Landesarbeitskreises Bildung und Forschung der Jungen Liberalen.

Digitalisierung voranbringen und Sommerferien-Arbeitslosigkeit der Lehrer beenden

Eines der zentralen Themen der Abendveranstaltung war die Digitalisierung der Schulen. Die Corona-Krise hat die Mängel in diesem Bereich wie in einem Brennglas offengelegt, wie Dr. Kern aufzeigte: Wenn es schon am Zugang zu schnellem Internet mangele, sei der gesamte weitere digitalgestützte Lernprozess erschwert. Deshalb setze sich die FDP/DVP Fraktion dafür ein, die Schulen in Baden-Württemberg zu digitalisieren, wie im schwarz-gelb regierten NRW alle Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten und die Finanzierung hierfür längerfristig sicherzustellen. Dies inkludiere auch ein Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte. Diese stünden im Zentrum des Lernprozesses und sollten möglichst frei über Unterrichtsmethoden bestimmen, so Dr. Kern. Doch Digitalisierung dürfe kein Selbstzweck sein. Dr. Broszat pflichtete dem bei: Zwar würden die Lehrer vermehrt digitale Formate in den Unterricht aufnehmen, jedoch solle dies nicht zu einem programmierten Lernen führen. „Bildung ist Beziehung und das soll auch so bleiben“, brachte es die Schulleiterin auf den Punkt. In Anbetracht dieser entscheidenden Rolle des Lehrers ist es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion umso unverständlicher, dass auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Lehrkräften in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit entlassen wurde. Diese Praxis macht den Lehrerberuf gewiss nicht attraktiver. „Wertschätzung sieht anders aus.“, so Dr. Kern, der die FDP/DVP Forderung nach Beendigung dieser unwürdigen Praxis bekräftigte. Dr. Broszat sprach sich zudem für eine Stärkung der Eigenständigkeit der Schulen aus: „Der Wert der Eigenverantwortlichkeit der Schulen hat sich in der Krise gezeigt.“ Schulen sollten sich ihr Personal eigenständig aussuchen können.

Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Wohle des Kindes

Ein wichtiger Eckpfeiler erstklassiger Bildung – da waren sich die Diskussionsteilnehmer einig – muss auch die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung sein. „Verbindlichkeit beim Übergang auf die weiterführende Schule dient dem Wohl des Kindes. Durchlässigkeit und der Grundsatz ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ sind danach entscheidend.“, so Dr. Broszat. Die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes begrüßt daher den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion, wonach die Grundschullehrer die verbindliche Empfehlung aussprechen und Schüler und Eltern bei Nicht-Einverständnis die Möglichkeit bekommen, eine Aufnahmeprüfung anhand von einheitlichen Standards an der gewünschten Schule zu absolvieren. Die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung sei vor allem auch in Anbetracht der infolge ihrer Abschaffung dramatisch gestiegenen Sitzenbleiberquoten in den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien essenziell, untermauerte Dr. Kern die Forderung seiner Fraktion mit besorgniserregenden Fakten. Damit jedes Kind optimal gefördert werde, müsse es das Ziel sein, „die passende Schule für jeden Schüler zu finden“, so der liberale Bildungspolitiker. Leider hat jedoch die grün-schwarze Landesregierung unseren Gesetzentwurf  zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung abgelehnt.

Aussterben der Haupt-/Werkrealschulen verhindern

Ein Thema, welches auch unter den Teilnehmenden eifrig diskutiert wurde, war die Zukunft der Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen. Sowohl Dr. Kern als auch Dr. Broszat plädierten für eine Stärkung der Haupt-und Werkrealschulen. „Die Schularten, die Baden-Württemberg stark gemacht haben, sollten wir nicht schwächen, sondern stärken!“, akzentuierte Dr. Kern und verwies auf den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion, die Haupt- und Werkrealschulen zu „Beruflichen Realschulen“ weiterzuentwickeln. Dass die Realschule mittlerweile zur bedrohten Schulart gehört, zeigte der FDP/DVP Landtagsabgeordnete Klaus Hoher am Beispiel der Realschule Salem. Zwar haben viele Bürgerinnen und Bürger für die beliebte Schule gekämpft und mit großer Mehrheit beim Bürgerentscheid für den Erhalt gestimmt. Da jedoch das Quorum verfehlt wurde, wurde die Haupt-/Werkrealschule in Salem geschlossen und in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt, berichtete der Bildungspolitiker. Hoher zeigte damit eine ideologisch motivierte Entwicklung unter den grün-geführten Landesregierungen auf. Dr. Broszat warnte davor, dass die Realschulen ihren Charakter verlieren, wenn zunehmend Hauptschulen sterben. „Schule und somit auch die Gesellschaft brauchen aber eine starke Mitte!“, bekräftigte Dr. Broszat und sprach damit einmal mehr vielen Teilnehmenden aus der Seele.

Wieder spitze in der Bildung werden

Überhaupt ließen die bestens aufgelegte Schulleiterin und Vorsitzende des Realschullehrerverbandes, Dr. Broszat, und unser leidenschaftlicher bildungspolitische Sprecher, Dr. Kern, die Veranstaltung trotz des umfassenden, aber dank der Moderation gut strukturierten Ritts durch die bildungspolitische Landschaft als sehr kurzweilig empfinden. Die vielen Mängel in der Bildungspolitik der grün-schwarzen Landesregierung wurden thematisiert und beleuchtet. Zugleich wurden den Teilnehmenden konkrete Verbesserungsvorschläge aufgezeigt: zügige Digitalisierung der Schulen, Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit der Lehrer und Referendare, Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen vor allem im Personalbereich, Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung und die Stärkung der Haupt-und Werkrealschulen für ein vielfältiges Schulsystem müssen die Gebote der Stunde sein. Damit wir in Baden-Württemberg wieder spitze in der Bildung werden!


Der Webtalk in voller Länge


Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Diskussion um Fahrverbote für Motorräder

Anlass


Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen Beschluss zu Motorradlärm gefasst. Die ursprüngliche Fassung wurde auf Betreiben Baden-Württembergs und hier des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann wesentlich verschärft. Dadurch kam das Thema Fahrverbote für Motorräder überhaupt erst auf. Darüber hinaus wurden generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Durchsetzung alternativer Antriebssysteme sowie die Einführung der Halterhaftung in den Beschluss aufgenommen.


Reaktion auf Bundesebene


Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat einen Antrag „Keine Diskriminierung von Motorradfahrern“ (19/20778) eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, sich die Entschließung nicht zu eigen zu machen.

Jochen Haußmann

Unsere Positionen:

Wir nehmen das Problem des unverhältnismäßigen Lärms sehr ernst. Es darf keinen Raum für Manipulationen geben, die Motorräder lauter machen. Auch gilt die Pflicht zu einer angemessenen Fahrweise. Es gibt kein Recht auf Lärm und hohe Drehzahl. Die Potenziale moderner Schallreduktion sind umfassend zu nutzen. Kein Motorrad soll lauter sein, als es unbedingt sein muss. Einer Weiterentwicklung der Lärmregulierung für neue Motorräder stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Maßnahmen, die auf eine undifferenzierte Verunglimpfung aller Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zielen, sind aus unserer Sicht vollkommen unangemessen.

Die Einführung streckenweiser Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen kann keine moderne Antwort sein. Darin sehen wir eine eindeutige Diskriminierung von Motorradfahrern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Auch innerhalb der Gruppe der Motorradfahrer wäre es nicht zu rechtfertigen, wenn leise Maschinen genauso behandelt würden wie manipulierte überlaute Fahrzeuge, über die sich völlig zu Recht Unmut äußert.

Eine Hafterhaltung lehnen wir ab.

Beim Motorradlärm besteht weniger ein Regulierungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit bei unangepassten Fahrweisen und illegalen Individualisierungen an den Fahrzeugen. Schwerpunktkontrollen in betroffenen Gebieten und in Zeiten mit Belastungsspitzen könnten ein sinnvoller Baustein sein. Wir sind für klare Sanktionierungen von Regelverstößen.

Bei den turnusmäßigen Hauptuntersuchungen sollten Lärmmessungen nach den geltenden Grenzwerten eingeführt werden.

Die Landesregierung soll ein Deeskalationsprogramm für besondere Konfliktstrecken erarbeiten, das ohne generelle Verbote auskommt.

Wir treten für eine Sensibilisierung der Motorradfahrerszene zur Lärmproblematik ein. Wir wollen kein Gegeneinander, sondern die Interessen von lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern mit denen der Motorradfahrer in Einklang bringen.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr
Tel.: +49 711 2063-9021
Themen:Mobilität

Fahrverbote mit allen Mitteln

Die grüne Trickserei im Kampf gegen das (Diesel-)Auto

„Messen wir so lange, bis wir weitere Fahrverbote verhängen können“, dies scheint gegenwärtig das Mantra der grün-schwarzen Landesregierung zu sein. Denn eigentlich hätte die Landesregierung im April aufgrund verbesserter Messwerte im ersten Quartal 2020 weiteren Fahrverboten eine klare Absage erteilen müssen. So zumindest sieht es der „Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart-Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart 5.Fortschreibung“ vor. Stattdessen fordert Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), die Entscheidung über weitere Verkehrsverbote aufzuschieben – wohl in der Hoffnung, dass sich die Werte verschlechtern und er weitere Fahrverbote verhängen kann.

NO2-Werte lassen keine weiteren Fahrverbote zu

Dabei legt der Luftreinhalteplan unmissverständlich fest: Wenn der 3-Monatswert im April 2020 prognostisch ergibt, dass der Grenzwert (40µg) für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel 2020 eingehalten werden kann, ist von Fahrverboten abzusehen. Eine Messung für die ersten drei Monate dieses Jahres legt genau dies nahe: Die Messwerte, insbesondere am Hotspot der vermeintlich dreckigsten Kreuzung Neckartor und an der Hohenheimer Straße, haben sich bereits seit Februar so verbessert, dass sie im Mittel bei 40µg bzw. 37µg liegen. Es gibt demnach keine Grundlage für weitere Fahrverbote. Daran ändert auch die Corona-Krise nichts, denn die Auswirkungen der Krise auf die NO2-Belastungen seien nicht in die Berechnung eingeflossen, so das Verkehrsministerium. Doch obwohl die Vorausrechnungen unabhängig von der Corona-Krise durchgeführt wurden, führt Verkehrsminister Hermann jene Krise als Begründung für den Aufschub der Entscheidung an und widerspricht damit den Vereinbarungen im Luftreinhalteplan.

Jochen Haußmann

Ein Geschäftsmodell zulasten der Pendler und (Handwerks-)Betriebe

Ruft man sich diverse Aussagen von Grünen Spitzenpolitikern ins Gedächtnis, wie dem Ziel von Oberbürgermeister Fritz Kuhn das Autoaufkommen in Stuttgart um 20 Prozent zu reduzieren, dem Wunsch von Minister Hermann nach weniger Automobilindustrie in Baden-Württemberg oder dem Plädoyer von Anton Hofreiter für die Abschaffung des Verbrennungsmotors, wird schnell deutlich: Den Grünen geht es um den Kampf gegen den Diesel und dem Autoverkehr. Auto um Auto soll aus der Stadt verbannt werden. Mit Gesundheitsschutz für die Bevölkerung hat das wenig zu tun. Warum sonst hat die Landesregierung unsere Forderung nach einem Moratorium der Fahrverbote zum konkreten Gesundheitsschutz für die Pendler abgelehnt? Die aktuellen guten Messwerte gefährden das politische Ziel der Grünen und gleichzeitig das Geschäftsmodell des vermeintlichen grünen Tandempartners, der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Denn: Mit Fahrverboten kann der Abmahnverein DUH sein perfides Geschäftsmodell aufrechterhalten und weiterhin Bußgelder in Millionenhöhe von Bürgern einklagen. Es ist somit nicht verwunderlich, dass sich die DUH für weitere Fahrverbote in Stuttgart ausspricht.

Fahrverbote enteignen die Menschen

Diese Politik geht jedoch zulasten der Pendler und kleiner Handwerksbetriebe und ist schlichtweg unverhältnismäßig. Das Verkehrsministerium gibt an, die Wirkungen einzelner Maßnahmen, wie Fahrverboten, halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Folglich werden hunderte Menschen ohne wissenschaftliche Basis faktisch enteignet. Sie dürfen mit ihrem Diesel nicht mehr zur Arbeit in die Stadt fahren und sind gezwungen, ihr Auto zu verkaufen – sofern sie einen Abnehmer finden. Jeder, der in der kleinen Umweltzone wohnt, kann seinen Diesel nicht mehr benutzen. In Stuttgart wären davon fast 10.000 Euro-5-Dieselfahrzeuge betroffen. Dabei werden die Messwerte nicht nur von Abgasen, sondern auch zu einem erheblichen Teil vom Wetter und luftchemischen Prozessen beeinflusst. In den kommenden Wochen wird Minister Hermann demnach wohl viele bange Blicke gen Himmel werfen in der Hoffnung auf besseres Wetter, welches ihm schlechtere Messwerte beschert und weitere Fahrverbote ermöglicht.

Fahrverbote abwenden und Innovationen vorantreiben

Statt auf die Glückskarte Wetter zu setzen, sollte die grün-schwarze Landesregierung alle Kraft für die Zukunft der Mobilität verwenden. Als FDP/DVP Fraktion haben wir Konzepte zur Digitalisierung mit all seinen Vorteilen auch für das Klima vorgelegt. Die Abstimmung der Fahrzeuge mit den Ampelphasen und die Kommunikation von Fahrzeugen untereinander (z.B. bei Unfällen) können zu weniger Stop-and-Go und weniger Stau führen (Car-to-X Kommunikation). Auf diese Weise wird der Verbrauch reduziert und es werden weniger Emissionen, wie Feinstaub und Stickoxide, ausgestoßen. Zudem haben wir Konzepte zur Förderung der umweltfreundlichen Wasserstofftechnologie eingebracht, welche die Technologieführerschaft in der Automobilindustrie in Baden-Württemberg und unseren Wohlstand sichert. Lassen wir also die ideologisierte Grüne Verbotsdiskussion über Fahrverbote hinter uns und machen wir Stuttgart zur Modellstadt des modernen, digitalen Verkehrs!

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Pressemitteilungen

Auto fährt Allee entlang. Arm ist aus Scheibe herausgelehnt.

Regelung für mit E-Fuels betriebenen Verbrenner muss endlich kommen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass die Überprüfung des Verbrenner-Aus im Jahr 2026 hinsichtlich Offenheit für Technologien und Wahlmöglichkeiten für Verbraucher „sehr wichtig“ sei. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

„Es grenzt an eine Form der politischen Schizophrenie, was die CDU-EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei dem von ihr massiv vorangebrachten Verbrenner-Aus an absurdem Theater aufführt. Erst hat sie sich grüner als grün gegeben und damit zum wirtschaftlichen Niedergang Baden-Württembergs beigetragen. Jetzt wo es um ihre erneute Nominierung geht, versucht sie ihren Kopf zu retten, indem sie in opportunistischer Manier ihre Meinung anpasst. Das zeigt, wie problematisch sie ist und dass sie keinesfalls von der Bundesregierung erneut als Kommissarin vorgeschlagen werden sollte.“

Der Sprecher für individuelle Mobilität, Friedrich Haag, ergänzte:

„Die Warnzeichen stehen eindeutig auf Rot: Die deutsche Automobilbranche wackelt – und damit auch unsere Arbeitsplätze und unser Wohlstand. Große Automobilunternehmen und -zulieferer wie Mercedes und Bosch liebäugeln mit dem Ausland oder entlassen reihenweise Mitarbeiter. Die Noch-EU-Kommissionspräsidentin muss endlich auf diese Alarmzeichen reagieren und die Tür für den klimafreundlichen Verbrenner offenhalten. Sollte sie es wirklich ernst meinen, muss sie den Worten auch Taten folgen lassen. Die rechtsverbindlich längst zugesagte Regelung für mit E-Fuels betriebene Verbrenner-Fahrzeuge muss endlich kommen.“

Weitere Fahrverbote unbedingt verhindern.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Einigung von Unterhändlern des EU-Parlaments und des Rats auf neue Anforderungen an die Luftqualität und die Schaffung von Klagemöglichkeiten und Entschädigungen sagte der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

„Die drastische Verschärfung zum Beispiel bei Feinstaub von 25 auf 10 Mikrogramm oder bei Stickoxiden von 40 auf 20 Mikrogramm schießt übers Ziel hinaus. Das nährt doch den Verdacht, dass sobald derzeit noch geltende, angeblich hochwissenschaftlich fundierte Grenzwerte erreicht werden, diese ganz erheblich nachgeschärft werden. Geht es womöglich eher um den Erhalt eines Geschäftsmodells als um wirklichen Gesundheitsschutz? Das erinnert stark an die kürzlich ans Licht gekommenen Machenschaften der Deutschen Umwelthilfe, der es lediglich darum geht, wie man den eigenen Umsatz steigert und die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen drangsaliert und abkassiert.

Sollte die viel zu strenge Verschärfung tatsächlich so umgesetzt werden, sind weitere Fahrverbote und damit eine noch stärkere Gängelung der Autofahrer nicht weit. Dann wären bald auch die modernsten Diesel-Fahrzeuge von Verboten betroffen.

Ich frage mich zudem, wie die Beweisführung bei den geplanten Entschädigungsansprüchen aussehen soll. Ich sehe es kritisch, wenn für tatsächliche oder selbst ernannte Umweltverbände weitere Klagemöglichkeiten geschaffen werden. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Es stellt sich auch die Frage, inwiefern eine Null-Luftverschmutzung überhaupt die richtige Zielsetzung ist. Ohnehin liegen die wahren Gesundheitsgefahren wo ganz anders: Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel.“

Hermann sollte keine E-Auto-Märchen erzählen.

Laut aktueller Meldung werden die Luft-Schadstoffwerte in allen Kommunen weiter unterschritten. Dazu sagt der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Friedrich Haag:

„Die 2023 trotz Höchststand an Fahrzeugen weiter gesunkene NO2-Konzentration an den Messstandorten in Baden-Württemberg zeigt: Verkehrsminister Hermann darf nicht länger warten und muss die Dieselfahrverbote im Land sofort aufheben, denn es gibt keinerlei Begründung mehr dafür. Es ist eine einfache Rechnung, die der Verkehrsminister aber offenbar nicht wahrhaben will. Stattdessen missbraucht er die Debatte ein weiteres Mal, um den Menschen sein Märchen von den angeblich so sauberen E-Autos zu erzählen und die individuelle Mobilität der Menschen einzuschränken.

Dass er tatsächlich daran glaubt, in Deutschland wären die Menschen mit einem E-Auto schadstofffrei unterwegs, lässt mich an seinem Bezug zur Realität stark zweifeln. Statt am Auspuff kommen die Schadstoffe dann eben aus den Schornsteinen der Kohlekraftwerke.

Stattdessen sollte er jetzt den Blick in die Zukunft richten und den Hochlauf synthetischer Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien endlich vorantreiben. Damit können dann endlich auch die Bestandsflotten klimaneutral betrieben werden.“

Fahrzeugflotte so modern und Luft so sauber wie nie zuvor.


Angesichts der heute verkündeten Abschaffung der Umweltzonen und damit einhergehenden Fahrbeschränkungen in einer Reihe von Städten und Gemeinden des Landes fordert Friedrich Haag, Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion, einen klaren Schnitt:

 

„Dass im ganzen Land die Umweltzonen Stück für Stück wegfallen, überrascht mich in keiner Weise, denn die Luft ist so sauber wie nie zuvor. Es gibt für mich beim Thema Umweltzonen nur einen einzigen Weg: Ein für alle Mal weg damit!

 

Verkehrsminister Hermann muss jetzt klare Kante bei diesem Thema zeigen. Die Schadstoff-Grenzwerte wurden 2022 in ganz Baden-Württemberg überall eingehalten.

In Stuttgart liegen wir zudem dank der modernsten Fahrzeugflotte mit neuen, sauberen Fahrzeugen mehr als 10 Prozent unter dem landesweiten Durchschnitt. Am Stuttgarter Neckartor hat sich die NO2-Konzentration in den letzten sechs Jahren sogar mehr als halbiert.

 

Es ist für mich unverständlich, wie der Verkehrsminister da noch an seiner Illusion von Fahrverboten festhalten kann. Dahinter schimmert die deutliche Absicht hervor, vermeintlich so saubere E-Autos mit allen Mitteln zu bewerben.

 

Eine Aufhebung der Umweltzonen wäre ein deutliches Zeichen, der Gängelung von privaten Pkw-Nutzern, Gewerbetreibenden und Besuchern endlich ein Ende zu setzen – auch in der Landeshauptstadt.“

 

Jetzt sollte Hermann keine E-Auto-Märchen erzählen.


Laut aktueller Meldung werden die Luft-Schadstoffwerte in allen Kommunen unterschritten. Dazu sagte der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag:

 

„Die Schadstoff-Werte in Baden-Württemberg sind so niedrig und die Luft so sauber wie nie. In den letzten sechs Jahren hat sich die NO2-Konzentration am Stuttgarter Neckartor sogar mehr als halbiert. Für mich ist es deshalb absolut unverständlich, warum Verkehrsminister Hermann immer noch an seinen heißgeliebten Fahrverboten festhält. Diese müssen nun endlich abgeschafft werden.

 

Dass der Verkehrsminister denkt, das läge ausschließlich an seiner übermäßigen E-Auto-Förderung oder den völlig unbegründeten Fahrverboten, lässt mich doch stark an seiner Sachkenntnis zweifeln. Stattdessen feiert er sich noch dafür und erzählt weiter sein Märchen vom sauberen E-Auto. Hat er zum Beispiel schon einmal darüber nachgedacht, dass E-Autos zurzeit mit schmutzigem Kohlestrom betankt werden? Der Emissionsausstoß findet hier nur eben nicht auf der Straße, sondern im Kohlekraftwerk statt.

 

Es kann nicht sein, dass, sobald Grenzwerte eingehalten werden, sie reflexartig drastisch verschärft werden. Es würde mich nicht wundern, wenn Minister Hermann sich für drastisch niedrigere EU-Grenzwerte einsetzt, um damit auch in Zukunft neue Fahrverbote verhängen und damit seine offenkundige Abneigung gegenüber individueller Mobilität weiterhin engstirnig durchdrücken zu können.

 

Stattdessen sollte er jetzt den Blick in die Zukunft richten und den Hochlauf synthetischer Kraftstoffe in Baden-Württemberg aus erneuerbaren Energien endlich vorantreiben. Denn es ist offenkundig, dass wir wirklichen Klimaschutz nur mit synthetischen Kraftstoffen bewältigen können. Damit können auch beispielsweise ältere Dieselfahrzeuge klimaneutral betrieben werden.“

Neue Abhängigkeiten verhindern

Nach vorliegenden Meldungen haben sich die Unterhändler von EU-Mitgliedstaaten und Europaparlament vorläufig darauf verständigt, dass von 2035 an in der EU nur noch Neuwagen zugelassen werden dürften, die kein Kohlendioxid ausstoßen. Parlamentsplenum und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. Es wurden des Weiteren ambitionierte CO₂-Minderungszielen vorgeschlagen. Im Jahr 2026 soll die Kommission überprüfen, wie realistisch die Zielerreichung ist. Es soll zudem bis 2025 eine Methodologie für die Ermittlung der tatsächlichen Emissionen eingeführt werden. Die Aufnahme einer Klausel, wonach die Kommission prüfen soll, ob hierfür auch für den PKW-Bereich E-Fuels für Autos infrage kommen können, konnte erreicht werden. Hierzu sagte der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag:

„Ich freue mich, dass die Tür für synthetische Kraftstoffe offenbleibt. Denn nur mit diesen ist wirklicher Klimaschutz möglich. Die Kommission soll sich endlich gedanklich weiterentwickeln und E-Fuels für PKW zulassen. Für das Klima zählt einzig und allein die Gesamtbilanz. Hierfür wurde der Grundstein gelegt. Es sollte nicht bis ins Jahr 2026 gewartet werden. Wir müssen jetzt die Weichen für globale Energiepartnerschaften und den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft als Grundlage für synthetische Kraftstoffe legen. Es darf nicht passieren, dass wir unsere Motoren-Produktion einschließlich der Zulieferer regelrecht abwürgen und uns dann in eine neue Abhängigkeit begeben.“

 

In der heutigen Debatte im Landtag zur Aufhebung des Fahrverbots in der kleinen Umweltzone Stuttgart (Bereich des Talkessels sowie Stadtbezirke Zuffenhausen, Feuerbach und Bad Cannstatt) sagte der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

 

„Die Immissionswerte in Stuttgart sind so gut wie nie. Dem guten Beispiel anderer Städte, die die Umweltzonen bereits aufgehoben haben, sollte jetzt endlich gefolgt werden. Wenn absehbar ist, dass die Grenzwerte eingehalten werden, müssen die Restriktionen fallen. Wir haben eindrucksvoll erlebt, dass der technische Fortschritt mit Euro 6d sowie die vielen weiteren Maßnahmen wie die Luftfilteranlagen im Zusammenspiel mit den alles entscheidenden Wetterlagen mittlerweile Messwerte ergibt, die man sich vor fünf oder zehn Jahren noch nicht vorstellen konnte. Für mich zeigt das Beispiel ganz klar, wie wichtig eine Technologieoffenheit ist. Deshalb sollte jetzt der Blick in die Zukunft gerichtet werden. Es ist offenkundig, dass wirklicher Klimaschutz nur mit synthetischen Kraftstoffen geht. Wie sonst soll der Fahrzeugbestand klimaneutral werden? Die Landesregierung soll endlich ihre lange angekündigte Roadmap reFuels vorstellen und für Energiepartnerschaften eintreten.“

Mantra von der Wirksamkeit dieser Einschränkungen leider sehr zäh.


Verkehrsminister Hermann kündigt an, dass in einigen Städten mit niedrigen Luft-Schadstoffbelastungen die Fahreinschränkungen mittels Umweltzonen jetzt auf den Prüfstand sollen – allerdings noch nicht in Stuttgart, Reutlingen und Ludwigsburg. Dazu sagt der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag:

 

„Dass Luftverbesserungen in erster Linie durch Fahrverbote zustande kommen und nicht vielmehr in erster Linie durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte ist ein Mantra, an dem der Verkehrsminister klebt wie ein Kaugummi auf dem Autositz. Das Beispiel der Stadt Balingen zeigt, dass trotz Aufhebung der Fahrverbote die Belastungswerte weiter sinken. Der Anteil der wirklich alten Motoren ist zwischenzeitlich auf ein Mindestmaß geschrumpft.

 

Ganz abgesehen davon fordere ich aber, dass Fahrverbote genauso schnell wieder verschwinden müssen, wie sie verhängt wurden. Da erwarte ich den gleichen großzügigen Eifer des Verkehrsministers und nicht jahrelange Fristen und langatmiges Abwarten. “

 

 

Maßnahmen und Modernisierung der Fahrzeugflotte ausschlaggebend.


Nach einer Auswertung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist die Luftqualität in allen größeren Städten deutlich besser geworden, nicht nur in Stuttgart sei die Luft sauberer geworden. Mit Blick auf die Fahrverbote sagt der Stuttgarter Abgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss, Friedrich Haag:

„Angesichts der erwiesenen deutlich verbesserten Luftwerten müssen jetzt auch die Konsequenzen in die andere Richtung gezogen werden. Ich fordere den Verkehrsminister auf, die Fahrverbote im gleichen Maß und der gleichen Geschwindigkeit zu zurückzunehmen, wie sie auch eingeführt wurden.

Ob die Verbotsaktionen wirklich eine maßgebliche Rolle bei der Luftverbesserung spielen, halte ich übrigens keineswegs für erwiesen. Meiner Ansicht nach sind der technische Fortschritt bei der Abgasnachbehandlung sowie eine Vielzahl von Maßnahmen – wie beispielsweise die Aufstellung der Luftfiltersäulen – und die natürliche Flottenerneuerung ausschlaggebend.“

 

Dauerhafte Einhaltung bedeutet Ende der Sanktionen.


Zur Meldung, wonach die so genannte Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihren Vollstreckungsantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für erledigt erklärt und das Land daraufhin seine Vollstreckungsabwehrklage beim Verwaltungsgericht zurückgenommen habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

„Die Sonderrolle, die das Land bezüglich der Fahrverbote in Stuttgart eingenommen hat, geht nun zu Ende. Eigentlich wäre es sehr spannend gewesen, was das Gericht am Mittwoch entschieden hätte. Wir Freien Demokraten waren von Anfang an der Meinung, dass flächendeckende Fahrverbote in ganz Stuttgart unverhältnismäßig sind. Das betrifft auch die kleinere Umweltzone. Wenn die strengen Luftgrenzwerte absehbar eingehalten werden – was der Regierungspräsident in der Pressemitteilung äußert – dann müssen auch die Fahrverbote wieder aufgehoben werden.“

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach kommt zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Mehrheit (56 Prozent) gegen ein Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2030 ist und nur jeder Vierte ein solches für eine gute Idee hält. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Es ist eine schöne Bestätigung für den Kurs der FDP, dass eine bevormundende Verbotspolitik im Bereich der Mobilität klar abgelehnt wird. Diese Verbote sind zudem weder erforderlich noch zielführend. Klimaschutz muss alle Sektoren umfassen. Es darf nicht aus einer einseitigen Betrachtungsweise heraus, alles zum Thema Klimaschutz bei der individuellen Mobilität abgeladen und dann mit Verboten verbunden werden. Hier braucht es einen technologieoffenen Ansatz, der umfassend denkt und Raum für verschiedene Nutzungsbedürfnisse lässt. Mit synthetischen Kraftstoffen und dem Einstieg in die Wasserstoff-Wirtschaft kann mehr erreicht werden, als mit einfallsloser Verbotspolitik.“

Technischer Fortschritt und Wetterlagen sind die entscheidenden Faktoren.


Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom heutigen Tage, wonach außer in Ludwigsburg die Grenzwerte für Stickoxide eingehalten und teilweise deutlich unterschritten werden, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Ich fordere Minister Hermann auf, das flächendeckende Diesel-Fahrverbot in der ‚kleinen Umweltzone‘ in Stuttgart (Talkessel-Bereich sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen) wieder aufzuheben. Der Minister legt in seiner aktuellen Pressemitteilung dar, dass die Grenzwerte für Stickoxide überall eingehalten und sogar deutlich unterboten werden. Ist dies absehbar weiterhin der Fall, müssen Fahrverbote wieder aufgehoben werden. Wir Freien Demokraten haben stets betont, dass flächendeckende Fahrverbote in der so genannten ‚kleinen Umweltzone‘ in keiner Weise verhältnismäßig sind. Es ist also höchste Zeit, dass Minister Hermann aktiv wird. Er selbst hat oft genug gesagt, dass die Wetterlage und der technische Fortschritt von Bedeutung sind und es nicht einer Einzelmaßnahme zugerechnet werden kann, wie stark dieser Wert sinkt.“

Klarer Fingerzeig in Richtung Stuttgart.


Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage zu Dieselfahrverboten u.a. in Ludwigsburg sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Christian Jung:

„Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt flächendeckende Fahrverbote prinzipiell ab. Deshalb begrüßen wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, dass es in Ludwigsburg kein Diesel-Fahrverbot geben wird. Dies wäre völlig unverhältnismäßig gewesen. Denn die Stadt Ludwigsburg hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffwerte für Stickstoff eingeleitet, so dass ein Diesel-Fahrverbot unnötig ist. Gerade in und rund um Ludwigsburg brauchen wir jetzt mehr denn je ein Bekenntnis zur individuellen Mobilität. Die Benutzer von Autos, Fahrrädern oder dem ÖPNV dürfen nicht ideologisch gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen mehr denn je durch attraktive Angebote und durchdachte Infrastrukturmaßnahmen Kombinationsmöglichkeiten für ihre individuelle Mobilität erhalten. Die Chancen der Digitalisierung müssen endlich innovativ genutzt werden. Eine Art Kulturkampf gegen das Auto lehnen wir ab. Intelligente Verkehrspolitik setzt auf Vernetzung und Kooperation, nicht auf Konfrontation. Die heutige Entscheidung ist auch ein deutlicher Fingerzeig in Richtung Aufhebung der Fahrverbote in Stuttgart.“

Jochen Haußmann

Gutachten gibt klare Antworten.


Zum „Ergänzungsgutachten zur immissionsseitigen Wirkungsermittlung (einschl. verkehrliche Betrachtung) von Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart“, woraus Regierungspräsident Reimer den Schluss zieht, dass bei Einführung einer kleinen Umweltzone in Stuttgart die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden könnten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Das vorgelegte Gutachten zeigt für mich ganz klar, dass ein generelles Fahrverbot in der so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart weder erforderlich noch verhältnismäßig ist. Die vorliegenden Messwerte im 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres bewegen sich bis auf die Messstelle Pragstraße im Rahmen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Ein einzelner überschrittener Messwert an der Pragstraße kann es keinesfalls rechtfertigen, über die bereits vorhandenen streckenbezogenen Euro-5-Diesel-Fahrverbote die Fläche der kleinen Umweltzone zu sperren. Dort ansässige Eigentümer vorhandener Autos bekämen ein ernsthaftes Problem, da schon das Parken eine Ordnungswidrigkeit wäre. Ein solch gravierender Eingriff in die Eigentumsrechte ist nicht zu rechtfertigen. Auch die Jahresprognose für 2021 geht ohne weitere Fahrverbote vom Einhalten der Grenzwerte am Neckartor und der Hohenheimer Straße aus. Die Landesregierung wäre jetzt gut beraten, mit intelligenten Maßnahmen für weitere Verbesserungen zu sorgen. Wird das Fahrverbot im Kerngebiet Stuttgart flächendeckend scharf geschalten, dann wird endgültig klar, dass es dem grünen Verkehrsminister von Anfang an um solche Verbote ging und die Beteuerungen des Gegenteils wohlfeil waren. Dann hat er nicht nur die Autofahrer geblendet, sondern auch seinen eigenen Ministerpräsidenten.“

 

Anmerkungen:

Das Gutachten ist wie folgt abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt5/Ref541/Luftreinhalteplan/54_1_s_luft_Ergaenzungsgutachten_Stgt.pdf

 

Auf Seite 28 werden die laufenden Messwerte für den 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres wie folgt angegeben:

Jochen Haußmann

Der grüne Verkehrsminister Hermann sitzt im Bremserhäuschen.

 

Zum Streit zwischen Verkehrsminister Hermann und der CDU um Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Minister Hermann sitzt wie immer im Bremserhäuschen. Die Spatzen pfeifen es längst von den Dächern, dass mit der aktuellen Entwicklung der Stickoxidwerte die jetzt für Euro 5 Diesel erlassenen Fahrverbote nicht mehr zu rechtfertigen sind. Der Verkehrsminister lässt aber weiterhin nichts unversucht, die Fahrverbote durchzusetzen, mehr und mehr zum Schaden des Landes Baden-Württemberg.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grün-Schwarz hätte erforderliche Messungen schon längst machen müssen.

 

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann angesichts verbesserter Luftwerte die seit dem 1. Juli geltenden Fahrverbote für Euro-5-Diesel für vermeidbar hält, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Luft in Stuttgart ist schon seit Monaten so gut wie nie. Die Landesregierung hätte längst neue Messungen machen können, die das gerichtsfest belegen. Dann wäre auch das seit dem 1. Juli geltende Fahrverbot für Euro-5-Diesel vermieden worden. Verkehrsminister Winfried Hermann sabotiert aber mit allen Mitteln diese Bemühungen. Es ist hinlänglich bekannt, dass die CDU und ihr Landesvorsitzender Thomas Strobl unfähig sind, ihre Versprechen zu halten und Fahrverbote zu verhindern. Herr Kretschmann soll Verkehrsminister Hermann daher endlich zur Ordnung rufen. Als Ministerpräsident verfügt er über eine Richtlinienkompetenz gegenüber seinem Verkehrsminister und muss diese endlich ausüben. Die notwendigen Messungen müssen unverzüglich vorgenommen werden.“

Jochen Haußmann

Verhältnismäßig wäre es, nun auf Fahrverbote zu verzichten.

Zur heutigen Vorstellung der Auswertung der am Neckartor aufgestellten Filtersäulen erklärt der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Wir freuen uns, dass die Filtersäulen, für deren Einsatz wir lange werben mussten, nun so einen großen Erfolg haben. Offenbar stellt nun auch Verkehrsminister Hermann fest, dass Innovationen und Technologien viel zur Lösung bei Feinstaub und Stickoxide beitragen. Noch besser wäre es, wenn er daraus in Sachen Fahrverbote die richtigen Schlüsse ziehen würde.
Mit diesen Ergebnissen und daraus resultierenden Möglichkeiten ist es einfach nicht verhältnismäßig, Autofahrern mit Euro-5 Dieseln das Fahren in Stuttgart zu verbieten. Er muss die verhängten Fahrverbote unverzüglich zurücknehmen.“

Jochen Haußmann

Im Zusammenhang mit der Diskussion um Fahrverbote für Motorräder erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Schutz vor Verkehrslärm und ein fairer Interessenausgleich mit den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern sind wichtige Zielsetzungen. Wir haben hierzu ein Positionspapier erarbeitet, in dem wir klarstellen, dass es mit pauschalen Fahrverboten nicht gehen kann. Denn dies wäre ein zu tiefgreifender Eingriff in Eigentumsrechte einer gesamten Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Es braucht vielmehr anlassbezogene Maßnahmen, die auch verstärkte Kontrollen und Sanktionen beinhalten können.

Die insbesondere von Verkehrsminister Hermann vorangetriebene Initiative mit Fahrverboten, generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchsetzung alternativer Antriebsformen sowie die Einführung einer Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen halten wir für den falschen Weg. Wir wollen kein Gegeneinander, sondern die Interessen von lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern mit denen der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer in Einklang bringen.“

Hinweis: Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/diskussion-um-fahrverbote-fuer-motorraeder.pdf/

Frühzeitig vollen Rechtsweg ausschöpfen und Maßnahmenbündel


Zur Meldung, wonach ab 1. Juli in Stuttgart flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel gelten würden, diese aber aufgrund fehlender Schilder nicht beachtet werden müssten und die Landesregierung sich gegen Fahrverbote zur Wehr gesetzt habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

 

„Dass sich das Land nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage und dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen flächendeckende Diesel-Fahrverbote wehrt, kommt viel zu spät. Es kann nicht davon ablenken, dass schon vor Jahren gegen die Stuttgarter Gerichtsentscheidung mit Berufung statt mit Revision hätte regiert werden müssen. Und auch die jetzt eingereichte Klage, hätte man schon vor Jahren erheben können. Die Koalition wollte im April im Übrigen anhand einer Prognose zu den Messwerten über das Inkrafttreten der Fahrverbote ab Juli entscheiden. Die Messwerte im ersten Quartal waren überwiegend exzellent. Der Trend war für alle erkennbar sehr positiv. Bereits vor der Corona-Krise kam es zu einem Einbruch der Messwerte, sogar am Neckartor. Entscheidend ist also vielmehr die Wetterlage als der Umstand, jetzt auch noch Euro-5-Diesel in ganz Stuttgart zu verbieten und damit die Menschen zum Verkauf zu zwingen. Ein solches Vorgehen ist weder erforderlich noch angemessen. Es bleibt der Eindruck, dass aus dem grün geführten Verkehrsministerium eine trickreiche Verzögerungstaktik mit dem Ziel Diesel-Fahrverbote als Symbol verfolgt wurde. Es ist durchaus die Frage zulässig, warum die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in anderen Städten flexibler reagiert als in Stuttgart.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Im Zusammenhang mit der Meldung, wonach der Amtschef des Verkehrsministeriums geäußert habe, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über die Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und dem vom Land begehrten vorläufige Ruhen des Verfahrens seien nun weitere Fahrverbote in Stuttgart unvermeidbar, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Aus meiner Sicht zieht das grüne Verkehrsministerium die falschen Schlüsse. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass man sich nicht willfährig dem Ansinnen der DUH beugen muss. Das Ministerium spricht selbst vom Instrument der Vollstreckungsabwehrklage. Ich bin auch erstaunt, wie in einer so zentralen Frage ohne den Koalitionsausschuss in der Kürze der Zeit schon angeblich unverrückbare Fakten in den Raum gestellt werden. Hier wiegt wohl der insgeheime Wunsch nach weiteren Fahrverbote schwerer als die Bereitschaft alle Spielräume maximal auszudehnen. Denn die Messwerte sind mehrheitlich schon vor der Corona-Krise im Bereich des Grenzwerts gewesen. Es hätte eigentlich schon im April entschieden werden müssen. Da wollte sich der grüne Verkehrsminister vertagen. Das wurde jetzt abgelehnt. Das gesamte Messwertgeschehen und der massive Wettereinfluss legen für mich ganz klar fest: Weitere Diesel-Fahrverbote als Einzelmaßnahmen sind nicht verhältnismäßig, da nicht scharf genug zu verifizieren.“

 

Jochen Haußmann

Vollstreckungsabwehrklage prüfen.


Im Zusammenhang mit der Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zurückgewiesen und zudem das vom Land begehrte vorläufige Ruhen des Verfahrens abgelehnt hatte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist klar, dass das Land jetzt entscheiden muss, dass es zu keinen weiteren Fahrverboten in Stuttgart kommt. Nach den Ankündigungen der CDU in der letzten aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai kann es zu keiner anderen Entscheidung kommen. Andernfalls muss die CDU die Regierung verlassen. Zu prüfen ist ferner, ob jetzt Vollstreckungsabwehrklage erhoben wird. Dem Spuk von DUH-gewünschten Diesel-Fahrverboten muss ein Ende bereitet werden. Denn nur das Gesamtpaket aller Maßnahmen verbessert die Situation. Nachdem das Wetter und luftchemische Prozesse eine hohe Relevanz haben, kann nicht zusätzlich zu streckenbezogenen Fahrverboten auch noch ein faktisches Besitzverbot in einer so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart kommen. Das wäre nie und nimmer verhältnismäßig. Genau auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen kommt es aber in einem Rechtsstaat an. Darauf hat auch das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit abgestellt.“

CDU darf sich vom grünen Verkehrsminister nicht weiter vorführen lassen.


Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion mit dem Titel „Weitere Fahrverbote jetzt abwenden – klare politische Entscheidungen der grün-schwarzen Landesregierung statt taktischer Manöver des Verkehrsministers“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung muss jetzt umgehend nachholen, was sie bereits für April verbindlich vorgesehen hatte: Über die Einführung weiterer Diesel-5-Fahrverbote in Stuttgart zu entscheiden. Weil die Luftmesswerte bereits vor dem coronabedingten Verkehrsrückgang wetterbedingt drastisch gesunken sind, hat der grüne Verkehrsminister sehr trickreich sich mehr Zeit erkauft. Nachdem nun klar wurde, dass das Wetter in Gestalt des Windes und luftchemischer Prozesse die wesentlichen Stellschrauben sind, hofft der grüne Verkehrsminister offenbar auf Bedingungen, die für höhere Immissionswerte günstig sind. Wäre es dieser Regierung mit ihren Lippenbekenntnissen ernst, dass sie keine weiteren Fahrverbote will, hätte sie handeln müssen. So oder so sind weitere Fahrverbote völlig unverhältnismäßig.

Der grüne Verkehrsminister selbst gibt zu, dass einzelne Maßnahmen nicht hinreichend wissenschaftlich mit exakten Wirkungen bewertet werden könnten. Er gesteht zu, dass der Verkehrsrückgang durch die Corona-Krise kaum Einfluss auf die Messwerte hatte. Welchen Einfluss sollen dann bitte Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone haben, wenn bereits heute an den Haupteinfallstraßen ein streckenbezogenes Fahrverbot gilt? In anderen Ländern ist die DUH wesentlich kompromissbereiter. Hier im Land entsteht der Eindruck, dass die DUH ministerielle Unterstützung hat. Die CDU darf sich vom grünen Verkehrsmister nicht weiter vorführen vorführen lassen. Die Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone wären eine nicht zu rechtfertigende faktische Enteignung von Fahrzeugbesitzern. Denn diese könnten innerhalb dieser Zone ihre Autos in keiner Weise mehr nutzen. Sozusagen eine Zwangsverschrottung von Autos, die völlig legal bis ins Jahr 2015 hinein gekauft werden konnten. Es gab einen Verkehrsrückgang seit dem so genannten Lockdown ab 17. März von werktags um ungefähr 40% und am Wochenende um ungefähr 60%. Man sollte vermuten, dass die NO2 Messwerte am Neckartor und anderen Messstellen zurückgehen. Doch weit gefehlt! Der Mittelwert der ersten sechs Wochen vor dem Lockdown 2020 lag am Neckartor bei 37 Mikrogramm, der Mittelwert in sechs Wochen seit dem Lockdown bis Ende April: 41 Mikrogramm. Die Messwerte lagen im Februar bei 36 und im März bei 37 Mikrogramm Stickoxid.

Bemerkenswert ist auch, dass nun das Umweltbundesamt seine Argumentation angesichts der Corona-Krise überarbeitet hat. Neben dem Verkehr liest man nun von weiteren, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Quellen, wie z.B. Industrieanlagen, Kraftwerke, verarbeitendes Gewerbe, private Haushalte, die zu einer mittleren Grundbelastung von 20 bis 30 Mikrogramm – im Jahresmittel – in Stadtgebieten führen. Das war so bisher nicht zu lesen. Vor diesen Hintergründen sind weitere Fahrverbote nicht zu rechtfertigen, da sie völlig unverhältnismäßig wären. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Fall zu beachten, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht völlig zutreffend festgestellt hat.“

Luft verbessert sich – Einzelwirkungen nicht hinreichend valide.


Im Zusammenhang mit der heutigen Pressekonferenz des Verkehrsministeriums zur Entwicklung der Immissionswerte an mehreren verkehrsnahen Probenahmestellen in Stuttgart und den weiteren Umgang mit der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Koalition soll jetzt, so wie sie es an sich auch geplant hatte, entscheiden, dass es keine weiteren Diesel-Fahrverbote geben wird. Ich fordere Mut zur Entscheidung. Eine Ausweitung für Euro-5-Diesel-Fahrverbote über die bisherigen einzelnen Strecken hinaus auf die so genannte kleine Umweltzone ist aus meiner Sicht mit dem heutigen Tag erledigt. Und sie ist nicht verhältnismäßig. Denn es würde bedeuten: Wer innerhalb der kleinen Umweltzone wohnt und einen Euro-5-Diesel hat, muss diesen verkaufen. Die Messwerte haben sich bereits deutlich verbessert. Und das schon vor dem Verkehrsrückgang durch die Corona-Krise, der ohnehin nur bei 30 Prozent lag. Der Minister sagt selbst, dass Einzelmaßnahmen nicht haarscharf mit ihrer Wirkung bewertet werden können und es auf das Gesamtbündel der Maßnahmen ankommt. Wenn an der vermeintlich dreckigsten Kreuzung Neckartor die Werte bereits unter 40 Mikrogramm liegen, dann kann eine Ausweitung von Euro-5-Fahrverboten auf die so genannte kleine Umweltzone mit dem Argument Gesundheitsschutz weder verhältnismäßig sein, noch kann ihr unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Maßstäbe eine hinreichende Wirkung beschieden werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Neben den absehbaren Verbesserungen der Luftqualität durch die Reduktion des öffentlichen Lebens ist die individuelle Mobilität in Zeiten der Krise lebenswichtig.


Zur heutigen Bekanntmachung der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Stuttgart, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „In der aktuellen Corona-Situation ist die individuelle Mobilität für manche Bevölkerungsgruppe fast schon überlebenswichtig. Dieselfahrverbote gefährden die Menschen, daher müssen sie ausgesetzt statt ausgeweitet werden. Fahrzeuge weiter aus Stuttgart auszusperren ist eine verbohrte ideologische Politik jenseits der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Dazu haben die Sicherheitsbehörden mit Sicherheit keine Kapazitäten, um auch noch Dieselfahrverbote zu überwachen. Was uns diese grün-schwarze Landesregierung mit ihrer offensichtlichen Lust an Fahrverboten eingebrockt hat, kommt im Lichte der aktuellen Krise erst richtig zu Tage.“

Haußmann: „Wie müssen sich gesundheitseingeschränkte Menschen fühlen, wenn Sie von der Landesregierung durch Fahrverbote auf den ausgedünnten und zum Teil überfüllten ÖPNV verwiesen werden? Die Luftqualität verbessert sich ständig, durch die Einschränkungen der Corona-Bekämpfung noch viel schneller. Jegliche Fahrverbote sind ohne jeden Zweifel unverhältnismäßig, und müssen sofort ausgesetzt werden. Stattdessen stellt die Landesregierung einen Fahrplan für neue Fahrverbote vor. Dass es anders geht, zeigt sich in Rheinland-Pfalz: die Stadt Mainz und Deutsche Umwelthilfe haben wegen der Corona-Krise eine Verschiebung des Dieselfahrverbots vereinbart.“

Jochen Haußmann

Nach den Äußerungen der Bundesfamilienministerin und dem verordneten Gedränge an der hinteren Bustür rückt Stickoxid in den Hintergrund.


Im Zusammenhang mit der in der Stuttgarter Zeitung wiedergegebenen Äußerung der Bundesfamilienministerin zur Meidung des öffentlichen Nahverkehrs und der Ankündigung einiger Verkehrsbetriebe im Land, Busse nur noch hinten zu betreten und zu verlassen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„In der jetzigen Corona-Krise müssen die Diesel-Fahrverbote sofort fallen. Es passt nicht zusammen, wenn einerseits eine Bundesfamilienministerin vor dem öffentlichen Nahverkehr warnt und auf der anderen Seite sperrt man Diesel-Fahrer aus. Hinzu kommen nach wie vor hoffnungslos überfüllte Züge in Baden-Württemberg, bei dem Minister Hermann die Verantwortung immer auf andere schiebt, obwohl nachweislich die Kapazitäten der bestellten Züge viel zu gering bestellt wurden. Die Messwerte werden aufgrund der wirtschaftlichen Eintrübung und des zurückgehenden Verkehrs weiter sinken. Es verwundert auch sehr, wie es dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienlich sein soll, wenn sich jetzt alle Fahrgäste an der hinteren Bustür sammeln. Deshalb: Es braucht eine Strategie für den Gesundheitsschutz im ÖPNV und eine sofortige Aussetzung der Diesel-Fahrverbote im Land.“