Pressemitteilungen

Heterogene Bewertung der Gutachterausschüsse bei den Bodenrichtwerten führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, zur Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen:

„Unser Antrag `Tauglichkeit großer Bodenrichtwertzonen als Basis für die Grundsteuer` hat weitere Probleme zu Tage gefördert. Von Anfang an kritisierte unsere Fraktion den Sonderweg Baden-Württembergs bei der Grundsteuerreform. Nach und nach kommen immer mehr Probleme ans Licht. Insbesondere zeigt sich: Die Bodenrichtwertzonen sind keine allein geeignete Grundlage für eine Steuer. Vielmehr waren die Bodenrichtwertzonen auch nie als Ermittlungsgrundlage für Steuern gedacht. Anstatt auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu warten, sollten bestehende Probleme beseitigt werden, denn die ersten Grundstücksbesitzer erhalten gerade ihre Bescheide.

Daher hat die FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen eine mögliche Lösung beantragt, wie die Gutachterausschüsse zusammen mit den Betroffenen eine Lösung finden können. Eine Ombudsstelle würde z. B. Abhilfe schaffen. Doch bei den Regierungsfraktionen wird die Problemlage offensichtlich verkannt. Dabei ist es offensichtlich, dass das Modell der Grundsteuer mit den Bodenrichtwertzonen zu einer Ungleichbehandlung führt. Durch die hartnäckige Ignoranz der Regierungsfraktionen bleiben Grundstücksbesitzer im Regen stehen.

Wir sind an Lösungen interessiert. Das Problem brennt den Bürgern unter den Nägeln. Doch bei den Regierungsfraktionen gibt es offensichtlich kein Problembewusstsein. Diese warten offensichtlich lieber darauf, dass Klagen ihr Grundsteuermodell endgültig über Bord werfen.“

Garant für solide Staatsfinanzen steht für uns Freie Demokraten nicht zu Diskussion. 

Zu den heute veröffentlichten Forderungen von Finanzminister Bayaz (Grüne) und seines Berliner CDU-Kollegen Evers nach einer Reformkommission für die Schuldenbremse sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was hier als Reform etikettiert wird, ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, die Schuldenbremse aufzuweichen und letztendlich zu demolieren. Die Schuldenbremse ist für alle Finanzminister unbequem – das soll sie auch sein. Denn sie stellt sicher, dass der Staat mit dem Geld auskommen muss, das er einnimmt. Bei der CDU ist die Schuldenbremse nicht in sicheren Händen, wie dieser Vorstoß wieder zeigt.

Es ist gut, dass die FDP auf Bundesebene im zähen Ringen der letzten Wochen die Schuldenbremse gegen alle Anfeindungen verteidigt hat. Sie garantiert solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit. Für uns Freie Demokraten steht sie nicht zur Diskussion.“

Zieht hier der Ministerpräsident bei Bürokratiemonster die Notbremse?

Zur Meldung, dass Schulen und Kitas nun doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen müssen, sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an die Landesregierung, dass sie nun endlich eine pragmatische Lösung vorgelegt hat. Aber warum nicht gleich so?

Wir gestehen zu, dass die Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im kommunalen Leistungsbereich kompliziert sind, und die EU-Kommission Deutschland auf die Finger schaut. Allerdings waren alle seitherigen Vorschläge bürokratische Monster, die alle Bekenntnisse des neuen Bürokratieabbau-Ministerpräsidenten Kretschmann konterkariert hätten. Hat er hier vielleicht die Notbremse gezogen?

Am Ende muss diese Neuregelung aber rechtssicher sein. Dies darf man auf keinen Fall für die bessere Außendarstellung des Ministerpräsidenten opfern. Sollte die Neuregelung am Ende verworfen werden, kämen auf viele Schulorganisationen Steuernachforderungen zu. Das wäre völlig unzumutbar.“

Wo ist denn die Regierungserklärung auf Landesebene?

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Landeshaushalt mittels eines Gutachtens klären zu wollen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst prüft man wochenlang die Auswirkungen des Urteils, und kommt nach drei Wochen zu dem Schluss, man benötige ein Gutachten? Es ist schwer vorstellbar, dass die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die grün-schwarze Schuldenpolitik und den Landeshaushalt so viel gravierender sein sollten als auf den Bundeshaushalt.

Tatsächlich spielt man hier nur auf Zeit. Der Finanzminister hat das Problem ja beschrieben: Man hat im Jahr 2020 7,2 Milliarden Schulden nach der Notlageregelung aufgenommen, aber bis zum Jahresende nur knapp mehr als 4 Milliarden ausgegeben, den Rest in den Folgejahren. Aber man hat keine Notlage mehr erklärt. Damit verstieß man gegen das Prinzip der Jährigkeit, welches das Verfassungsgericht so betont hat. Sich noch bestätigen zu lassen, was man längst weiß, ist ein teures Spiel auf Zeit. Wann erklärt der Ministerpräsident, wie man damit umgehen will?“

 

 

Dr. Jan Havlik

Keine Zustimmung der Koalition aus Grünen und CDU zum Vorschlag Bayerns, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Sitzung des Deutschen Bundesrats am 24.11.2023, bei der es unter Tagesordnungspunkt 67 um einen Entschließungsantrag für einen dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen der Gastronomie ging und Baden-Württemberg nicht zugestimmt habe, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Tagelang und bei jeder Gelegenheit hat der stellvertretende Ministerpräsident Strobl die FDP aufs Übelste beschimpft, weil sie in Berlin den Erhalt des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie gegen SPD und Grüne nicht durchsetzen konnte. Nun hätte er im Bundesrat die Gelegenheit gehabt, einer bayrischen Initiative zum Erhalt der 7 Prozent zuzustimmen und tut es nicht. Er ist der größte Heuchler aller Zeiten!“

 

Besonders der Einbruch bei der Grunderwerbsteuer zeigt, dass der Satz endlich gesenkt werden muss.

Zur heute veröffentlichten Herbst-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Land nimmt dieses Jahr etwas mehr ein, muss aber mehr zahlen. So fasst der Finanzminister die Situation zusammen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen folgt der der Wirtschaft. Durch die starken Preiserhöhungen der vergangenen Zeit halten sich die Bürgerinnen und Bürger bei nicht notwendigen Ausgaben zurück. Das führt zu weniger Steuereinnahmen. Jetzt Steuererhöhungen zu fordern ist absolut kontraproduktiv. Nur Aufgaben und Ausgaben kürzen führt langfristig zu einer gesunden Finanzlage. Das Land schiebt unglaubliche 10 Milliarden Euro an nicht getätigten Ausgaben vor sich her, weil man vieles angefangen hat, aber kaum was zu Ende bringt. Dazu haben oftmals die Kommunen die Ko-Finanzierungsmittel nicht mehr, weil sie mit aktuellen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung finanziell überfordert sind.

Die Bundessteuern verzeichnen Zuwächse, dagegen zeigt sich in Baden-Württemberg ein eklatanter Einbruch bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung muss endlich den Steuersatz wieder von 5 auf 3,5 % absenken. Das würde zumindest etwas Entspannung bringen und die Bautätigkeit ankurbeln.“

Mit Kreditrechte von fast einem halben Jahreshaushalt wird der Haushaltsgesetzgeber ausgehebelt.

Zur heutigen Kritik des Steuerzahlerbunds, dass das Land auf bis zu 24 Milliarden ungenutzter Schuldenrechte sitze, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Kritik des Steuerzahlerbunds teile ich seit Langem. Jahrelang hat das Land Jahresüberschüsse produziert und etwaig eingeplante Kredite nicht benötigt, diese Schuldenrechte blieben aber bestehen und häuften sich auf. Auch die ständig steigenden Ausgabenreste sind ein Ärgernis, zeigen diese doch, dass vieles angefangen wird, aber zu wenig beendet. Das Förderunwesen hat unter Grün-Schwarz weiter zugenommen, statt beispielsweise den Kommunen mehr eigene Mittel zu geben.

Mit Kreditrechten fast in Höhe eines halben Jahreshaushalts hebelt man den Landtag als Haushaltsgesetzgeber aus. Die Landesregierung muss diese Kreditrechte zurückgeben.“

Bürgerinnen und Bürger drohen zusätzliche finanzielle Belastungen im Zuge der Grundsteuerreform.


Zur Meldung, wonach zahlreiche Kommunen im Land im Zuge der grün-schwarzen Grundsteuerreform die Hebesätze bereits vorab kräftig erhöhen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unkenrufe der Freidemokraten zur Grundsteuer haben sich bewahrheitet. Bereits vor Einführung der neuen Grundsteuer ergreifen viele Kommunen im Land die Gelegenheit, um den Hebesatz für die Grundsteuer kräftig zu erhöhen. Während der Grundsteuersatz B im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt um 12,5% anstieg, waren es in Baden-Württemberg gar 16;3%.

Damit schaffen sich die Städte und Gemeinden im Zuge der derzeitig vielerorts angespannten kommunalen Haushaltslage Spielräume für die kommenden Jahre. Aus Sicht der Kommunen ist dies durchaus nachvollziehbar. Allerdings lässt dieses Vorgehen das Ziel der auch von grün-schwarz postulierten Aufkommensneutralität in weite Ferne rücken und belastet die privaten Haushalte zusätzlich.

Genau auf diesen negativen Effekt hatte die FDP-Landtagsopposition während der Beratungen des Gesetzesentwurfes zur Grundsteuerreform aus dem Haus des grünen Finanzministers Dr. Bayaz mehrfach warnend hingewiesen.“

 

 

FDP/DVP fordert Transparenzberechnung wie in anderen Bundesländern.


Zur heutigen Meldung des Finanzministeriums, dass noch immer mehr als 10% der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B im Land fehlen, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nun fehlen immer noch über 10% der Erklärungen für die Grundsteuer B. Neben säumigen Bürgern liegt dies aber auch an teilweise komplizierten Eigentumsverhältnissen oder schlicht falschen Adressen im System. Hier müssen die Finanzämter aufwändig nacharbeiten, genauso wie die Grundbuchämter.

Die Kommunen brauchen nun schnell einen Überblick über die Situation der Messbescheide in ihrem Gemeindegebiet, damit die angekündigte Aufkommensneutralität berechnet werden kann. Wir fordern eine entsprechende Transparenzberechnung vom Finanzministerium, auch um die Kommunen hier zu unterstützen.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

Fördermittel werden teilweise immer noch ohne richtige Erfolgskontrolle ausgeschüttet.


Zu Themen der heute vorgestellten Denkschrift des Rechnungshofs bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir sind dem Rechnungshof wieder einmal zu großem Dank verpflichtet, dass er der Landesverwaltung und dem Parlament jedes Jahr so wertvolle Hinweise liefert. Einerseits für den Haushalt, wo man wieder einmal sehen kann, welch große Überschüsse diese Regierung jedes Jahr erzielt.

Und andererseits für die konkrete Arbeit – hier dieses Jahr mit einem Schwerpunkt auf fehlgehende oder schlecht überwachte Förderprogramme. Es genügt eben nicht, wenn man nur gute Absichten hat und man anderer Leute (Steuer)Geld ausgibt: Man muss ein konkretes Ziel definieren und überprüfen, ob es auch erreicht wird. Das fordert schon das Haushaltsrecht.

 

Besorgt lässt einen auch die mangelnde Qualität der Arbeit der Hochbauverwaltung zurück. Offenbar fehlt es hier an notwendiger Fachkenntnis, wenn Planungen akzeptiert werden, die zwar stilistisch gelungen sind, aber gegen den Stand der Technik verstoßen. Frühe Mängelsanierungen und damit teure Folgekosten sind das Ergebnis.“

Beispiel an amerikanischer Zielstrebigkeit nehmen, Hemmschuhe beseitigen.


Zu den heutigen Aussagen von Finanzminister Dr. Bayaz in der Südwestpresse zum Standort Baden-Württemberg bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem der baden-württembergische Finanzminister zusammen mit dem Finanzausschuss zu mehreren Gesprächen in den USA war, macht er sich zunehmend Sorgen um den hiesigen Standort. Reisen bildet bekanntlich, und wenn der Finanzminister zu der Erkenntnis gelangt, dass für technologische Zukunftsbereiche eine aktive Industriepolitik notwendig ist, hat er die volle Zustimmung der FDP. Insbesondere, wenn er damit auch den Abbau von Hemmschuhen meint.

 

Wenn Minister Bayaz zusätzlich eine Abkehr von der zunehmenden Staatsgläubigkeit fordert und dazu auffordert, dass die Grünen ihren Frieden mit dem Auto machen sollen, könnte man meinen, er habe im Parteiprogramm der Freidemokraten geschmökert und sich dort bedient. Nicht nur Reisen bildet offensichtlich, sondern auch Lesen.

 

Bayaz bekommt für seine Aussage, dass sich die Landesregierung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Entschlossenheit an den US-Amerikanern orientieren soll und dringend liefern muss, meine volle Unterstützung.“

FDP/DVP-Fraktion fordert dies seit langem.

Zu den Plänen für eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und den unterschiedlichen Stimmen aus der Landesregierung sagt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Pläne von Bundesfinanzminister Lindner gehen in die richtige Richtung. Sie geben den Ländern die Möglichkeit, flexibler auf die Situation in ihrem Bundesland reagieren zu können.

Bauen ist in Baden-Württemberg besonders teuer und die Grunderwerbsteuer muss aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Deswegen fordert die FDP/DVP-Fraktion seit langem, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5% abzusenken, und hat dies auch immer mit Gegenfinanzierungsvorschlägen verbunden.

Wenn nun flexiblere Möglichkeiten wie z.B. Freibeträge möglich sind, darf die Landesregierung dies nicht ungenutzt lassen. Der Verweis auf geringere Einnahmen ist hier Augenwischerei, brechen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der massiv zurückgefahrenen Investitionen im Moment auf ca. ein Drittel des eingeplanten Wertes ein. Nur mit einer Senkung der Kosten kann die Bautätigkeit wieder angekurbelt werden, das Land kann dies bei der Steuer tun.“

Ein Jahr Grundsteuererklärung: Weiter Chaos und Unsicherheiten.


In der Aktuellen Debatte zur Grundsteuer reden der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und der Sprecher für Landesentwicklung, Dr. Erik Schweickert:

 

Brauer: „Ein Jahr nach Beginn des Steuererklärungszeitraums herrscht weiter Chaos und Unsicherheit beim Thema Grundsteuer.  86% der Steuerpflichtigen haben abgegeben, 14% sind noch widerspenstig. Aber auch von den 86% ‚Braven‘ wird es Widersprüche und Klagen hageln. Die Reform ist verkorkst, sie ist teuer, kompliziert und verfassungswidrig.

 

Insbesondere das Außerachtlassen der Gebäude bei der Bewertung verstößt gegen die vertikale Steuergerechtigkeit. Nach diesem Prinzip müssen unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich besteuert werden. Es spielt also sehr wohl eine Rolle, ob auf einem Grundstück ein Gebäude mit 100 qm oder mit 300 qm steht.

 

Minister Bayaz, gehen Sie zurück auf Los! Gehen Sie dorthin, wo Ihre Vorgängerin im Amt, Frau Sitzmann, falsch abgebogen ist und verschonen Sie die Bürger im Land mit dieser teuren, komplizierten und verfassungswidrigen Reform.

 

 

Schweickert: „Die Umsetzung, unter anderem auch durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, hatte massiv Komplexität in dieses Verfahren gebracht. Das Land Baden-Württemberg hat sich auf die kommunalen Gutachterausschüsse verlassen, und sich in keiner Sekunde darum gekümmert, ob diese Daten irgendwie fehlerfrei sind. Das wäre in der Datenbank in 3 Minuten erledigt gewesen. Und dann können Eigentümer andere Bodenwerte nur vorbringen, wenn sie mindestens 30% niedriger sind als vorgegeben. So geht man mit Untertanen um, nicht mit Bürgerinnen und Bürgern.“

Die von Bundesfinanzminister Lindner vorgeschlagene Option eröffnet den Ländern mehr Flexibilität.


Zur Diskussion um die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Möglichkeit zur kompletten Abschaffung der Steuer auf Grunderwerb für selbstgenutzten Wohnraum schafft Spielraum für die Länder, welche ihre Bürgerinnen und Bürger entlasten möchten. Viele Menschen können sich ihren Traum vom Eigenheim aufgrund steigender Zinsen und Baupreise nicht mehr erfüllen. Hier ist eine Entlastung überfällig. Im Moment ist es lediglich möglich, den Steuersatz auf 3,5% zu senken. Bayern und Sachsen sind die beiden einzigen Bundesländer, die noch solch niedrige Steuersätze haben.

Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

 

 

Baden-Württembergisches Stiftungsrecht muss vorbildlich und praktikabel gestaltet werden.

Im Rahmen einer Plenardebatte zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Bei den in Rede stehenden Änderungen handelt es sich nach der vorangegangenen gesetzgeberischen Tätigkeit des Bundes um folgerichtige sowie inhaltlich konsequente Anpassungen in Landesrecht. Sie leisten einen Beitrag zur Vereinheitlichung des Rechts und zur Entbürokratisierung.

Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt daher diese Maßnahmen und stimmt den geplanten Änderungen zu. Angesichts des großen gesellschaftlichen Nutzens der Stiftungen liegt es in unserem Interesse, stiftungsrechtlichen Regelungen im Land bestmöglich und praktikabel zu gestalten, schließlich sind über 74% der Stiftungen vor Ort bzw. regional aktiv.“

Änderungen sinnvoll, zeigen aber auch, wie wacklig das Gesetz ist.


Zur Verabschiedung eines erneuten Grundsteuer-Reparaturgesetzes erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Stephen Brauer:

„Auch wenn die Änderungen in diesem Gesetz sinnvoll sind, können wir aufgrund der vielfältigen Webfehler der neuen Grundsteuer hier nicht zustimmen. Das ist eine Vermögenssteuer, die dazu noch auf wacklig ermittelten Bodenwerten steht, mit Kinderkrankheiten übersät und verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Der Eisberg ist nah, da helfen kleine Kurskorrekturen nicht mehr.“

 

Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen schlägt irgendwann durch.


In der aktuellen Debatte zum Thema Altschuldentilgung von kommunalen Verbindlichkeiten auch durch den Bund erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir lehnen eine durch den Bund finanzierte Entschuldung von Kommunen ab, beträfe dies doch fast ausschließlich Kommunen in drei Bundesländern. Die grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen ist Ländersache, und andere Bundesländer haben diese Fragen in der Vergangenheit auch alleine gelöst. Eine Beteiligung des Bundes, der ansonsten immer auf seine knappen Kassen verweist, zulasten gut wirtschaftender Bundesländer lehnen wir daher ab.

 

Es gilt eher, an das Grundübel heranzugehen, und das ist die zunehmende Aufgabefülle und Komplexität auf kommunaler Seite. Hier brauchen wir zuerst einmal nicht mehr Geld, sondern vielmehr eine Entrümpelung der Vorschriften und zugewiesenen Aufgaben bei derjenigen Stelle, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern arbeitet. Wir brauchen eine Aufgabentilgung, keine Altschuldentilgung.“

 

Diese Schätzung ist „Öl ins Feuer“ der kommenden Tarifverhandlungen.


Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, bemerkt zur heutigen Bekanntgabe der regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg:

 

„Die Mindereinnahmen für dieses Jahr kommen mit Ansage, prognostizierten diese doch die sogenannten Wirtschaftsweisen schon im letzten Herbst. Kauf- und Investitionszurückhaltung schlagen nun auf die Steuereinnahmen durch.

Trotzdem hat man in den Haushaltsberatungen die vergleichsweise guten Zahlen aus der Herbst-Schätzung gerne eingepreist und verfrühstückt. Grün-Schwarz hätte im Doppelhaushalt mehr Vorsorge treffen müssen, zumal noch Tarifverhandlungen vor der Tür stehen, deren Ergebnis absehbar im Haushalt auch noch nicht abgebildet ist. Diese Schätzung wird die Gewerkschaften anstacheln, sind sie doch unter Druck, Ähnliches wie in Bund und Kommunen zu erreichen.“

 

Nicht nur Probleme mit Geld zuschütten.


Zum Ergebnis des gestrigen Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es war gestern richtig und ist erfreulich, dass man sich darauf verständigt hat, nicht nur alle Probleme mit Geld zuzuschütten, sondern substantiell den Zulauf an Flüchtlingen zu begrenzen.

Dazu brauchen wir mehr sichere Herkunftsländer wie Georgien und Moldau, wir brauchen schnellere Ausweisungen, Ankunftszentren an den EU-Außengrenzen und auch robuste Grenzsicherungsmaßnahmen.“

Zur Meldung, dass in einem Arbeitspapier der CDU eine Steuerreform mit Steuererhöhungen gefordert werden, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag:

„Ich bin darüber verwundert, dass jetzt neben Linken, Grünen und Sozialdemokraten auch die CDU zur Steuererhöhungspartei wird.“

 

 

 

Landesregierung muss grundsätzliche Probleme bei der Grundsteuer endlich angehen.


In der heutigen ersten Lesung eines weiteren Änderungsgesetzes zur Grundsteuer erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Der hier vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes ist ein weiterer Versuch der Landesregierung, die verkorkste Grundsteuerreform zu retten. Die Folge dieser Gesetzesänderung wäre eine Mehrbelastung der Gutachterausschüsse. Dadurch würden diese meist ehrenamtlich arbeitenden Gremien weiter strapaziert.

 

Die grundsätzlichen Probleme der neuen Grundsteuer werden dagegen nicht angegangen. Es liegt auch nach dieser Änderung kein einfaches und bürokratiearmes Steuerkonzept vor. Die Verwunderung über die Grundsteuerreform bei den Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs hält an. Dass eine Steuer auf ein Grundstück davon abhängig sein sollte, ob dieses bebaut ist oder nicht, liegt für alle klar auf der Hand. Nur für die grün-schwarze Koalition nicht.“

Das Programm ist viel zu bürokratisch und schwerfällig für die Unternehmen.


Zur Meldung, wonach 550 Anträge zur Finanzhilfe in der Energiekrise gestellt wurden, sagte der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Uns erreichen viele Klagen über zu bürokratische Wege und einen zu schwergängigen Ablauf dieser Programme. Deshalb lassen es viele Mittelständler gleich, diese Liquiditätshilfen zu beantragen.“

 

Dienstleister für Auszahlungen muss noch gefunden werden.


Zur zweiten Lesung für eine Energie-Einmalzahlung für Landespensionärinnen und –pensionäre erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unterstützung für die Pensionäre war überfällig, denn diese sind schon bei der Corona-Einmalzahlung im letzten Jahr leer ausgegangen. Die Inflation trifft schließlich alle.

 

Die im Gesetzgebungsverfahren geschaffene Härtefallregelung für die Nutzer von Öl- und Pelletheizungen für das Jahr 2022 kommt ebenfalls spät, muss doch nun noch ein Dienstleister gefunden werden, der die Auszahlungen übernimmt. Das verzögert eine Auszahlung entsprechend. “

 

Denn Corona-Einmalzahlung 2022 ging an ihnen vorbei.


Zur ersten Lesung für eine Energie-Einmalzahlung für Landespensionärinnen und –pensionäre erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir begrüßen die Initiative, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes ebenfalls die erfreulicherweise vom Bund ausgezahlte Energiepreispauschale zukommen zu lassen, auch wenn dies nun deutlich später geschieht als erhofft. Schließlich sind die Pensionäre schon bei der Corona-Einmalzahlung im letzten Jahr von der Landesregierung außen vor gelassen worden. Die Inflation trifft schließlich alle.

 

Dass die Landesregierung gefühlt 90% des Gesetzentwurfs darauf verwendet, Mehrfachansprüche zu vermeiden, zeigt wie kompliziert unsere Systeme sind.“