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Pressemitteilungen

Stephen Brauer

CDU winkt wiederum eine Schlechterstellung der Autofahrer durch.

Zur heutigen Verabschiedung des neuen Landesreisekostengesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Nach dem Streit um die Erstattungssätze im Jahr 2017 war nun die ganze Zeit Funkstille beim Landesreisekostengesetz. Nun hat man es auf der Zielgeraden der Wahlperiode doch noch vorgelegt, und siehe da, die CDU ist wieder eingeknickt. Weder ist eine aufgrund der Kostenentwicklung gebotene Anhebung der Erstattungssätze für PKW erfolgt noch ist die Frage der Reisemöglichkeit mit der 1. Klasse in der Bahn entschieden. Letzteres hat man einfach auf die Dienststellen delegiert. Damit hat man eine an sich begrüßenswerte Vereinfachung des Reisekostenrechts an dieser Stelle ins Gegenteil verkehrt, denn dort werden wieder die gleichen komplizierten Regelungen entstehen, wie es sie im alten Gesetz schon gab.

Das sich Dienstreisen mit dem Fahrrad am Ende nun im Geldbeutel rechnen, mag die Einzelnen freuen, aber der Sinn des Gesetzes ist der Kostenersatz, nicht der Zuschuss für genehmes Verhalten. Verkehrspolitik macht man nicht über das Reisekostenrecht.“

Stephen Brauer

Ergebnis 2020 viel besser als noch im September erwartet – trotz Lockdown.

Zur heutigen Bekanntgabe der Ergebnisse der Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2020 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das endgültige Ergebnis der Steuereinnahmen im Jahr 2020 weist Mehreinnahmen im Vergleich zur Septemberschätzung aus, auf der der Nachtragshaushalt und die dazugehörige Kreditaufnahme basiert, das waren 1,22 Milliarden Euro. 1220 Millionen Schulden, die man sich nicht hätte genehmigen müssen. Jetzt sind diese Schulden in der Welt, und Grüne und CDU zeigen ja auch, was sie so gerne damit machen: sie werfen das Pandemie-Bekämpfungsmäntelchen über und lassen sich eine Mehrausgabe nach der anderen genehmigen. Das zeigt, dass sich unter der vor sich her getragenen finanzpolitischen Solidität in Wahrheit eine Nach-mir-die-Sinnflut-Haltung verbirgt. Für eine billige Wahlkampf-PM werden hier Gelder rausgehauen, die unsere Kinder dann zurückzahlen dürfen.“

 

Stephen Brauer

FDP/DVP teilt die Kritik des Rechnungshofs an der ungehemmten Schuldenaufnahme.

Zur heutigen Debatte über die Denkschrift 2020 des Rechnungshofs erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir danken auch in diesem Jahr für die exzellente Arbeit des Landesrechnungshofs, die wieder wertvolle Hinweise für die Arbeit und die Weiterentwicklung der Landesverwaltung gegeben haben. Und auch zur Situation des Landes in einer Pandemie haben sie Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Frage der zulässigen Schuldenaufnahme und der Verwendung dieser Mittel.

Hier stimmt die FDP/DVP-Fraktion mit der Kritik des Rechnungshofs überein. Es verstößt aus unserer Sicht gegen den Regelungsgehalt der Schuldenbremse, wenn die Koalition Schulden über den sogenannten Konjunkturausgleichmechanismus aufnimmt, die in so hohem Maße über die erwarteten Steuermindereinnahmen hinausgehen. 3,6 Milliarden Mindereinnahmen werden erwartet, 6,4 Milliarden hat die Koalition an Schuldenaufnahme bewilligt. Das hat nichts mehr mit einem Haushaltsausgleich zu tun. Dazu werden die Schuldenmittel nicht für Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung ausgegeben, sondern für allgemeine Hilfen und Förderprogramme.  Denn nicht überall, wo Corona draufsteht, ist Corona drin. Auch dies kritisieren wir im Einklang.

Wie wichtig die Arbeit des Rechnungshofs ist, wird zum Beispiel beim Bericht über sogenannte innovative Energieprojekte in Liegenschaften des Landes deutlich. Da werden Investitionen in Geschäftsberichten gelobt, bei denen der Rechnungshof herausfindet, das sich weder aus energetischer noch aus Kostensicht irgendein Vorteil ergeben hat. Stümperhafte Digitalisierung und ideologische Energiepolitik auf dem Rücken der Steuerzahler – der Rechnungshof hat es ans Licht gebracht. Passenderweise wird jede Empfehlung in diesem Jahr von den Ministerien geteilt und dann hoffentlich auch umgesetzt. Die FDP/DVP hofft auf viele weitere Hinweise auch in den zukünftigen Jahren.“

Bei Grünen und CDU endet die Nachhaltigkeitsbemühung immer knapp vor der Staatskasse.

Zum heute vorgestellten Programm „Invest BW“ als Teil des vom Ministerpräsidenten erwähnten Programms Zukunftsland BW erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung zeigt nun ihren ganzen Einsatz im Wahlkampf. Obwohl die Gelder, mit denen das grün-schwarze Zukunftsland finanziert werden soll, sich vollständig aus Schulden speisen und die eiserne Reserve für die Corona-Bekämpfung sein soll, wird es in dem heute vorgelegten Programm schon mit vollen Händen ausgegeben und verplant. Von Vorsichtsprinzip keine Spur mehr, der Wahltag ist zu nah.

Aber das war schon klar, als die Koalition gegen den Sinn der Schuldenbremse die notwendige Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt überdehnt hat – gegen die Kritik des Rechnungshofs und der FDP/DVP-Fraktion.  Mit Schulden hat man noch nie die Zukunft gewonnen. Es zeigt sich auch am Ende dieser Legislaturperiode, das die Nachhaltigkeitsbemühungen der Grünen und der CDU immer knapp vor der Staatskasse enden.

Anstelle weiterer Förderprogramme brauchen wir die Entfesselung von Bürokratie, von Vorschriften und Hemmnissen. Hier wird stattdessen immer mehr aufgetürmt.“

Stephen Brauer

Einstieg in die Vermögensteuer wird weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen.

Zur heutigen Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das heute von der Koalition verabschiedete Grundsteuermodell wird zu starken Mehrbelastungen insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchen, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Dass die Koalition sich entschieden hat, die Gebäudefläche nicht mit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, ist nach Ansicht von Experten nicht nur verfassungswidrig, es verfehlt auch den eigentlichen Zweck der Grundsteuer, das Grundstück mit öffentlichen Leistungen zu versorgen. Hier wäre die Frage, ob ein Gebäude zwingend zu berücksichtigen ist.

Besonders zu kritisieren wir aber, dass Grüne und CDU mit der Bodenwertorientierung eine Vermögensteuer ohne Ansehen der Leistungsfähigkeit auflegen. Dies ist keineswegs vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Tatsächlich wird hier ein langgehegter Wunsch der Grünen erfüllt, zu dem die CDU die Hand reicht.“

 

Stephen Brauer

Ganze Branchen nun wieder am Tropf – weitere Schulden sind vorprogrammiert.

Zu den langfristigen Auswirkungen der gestern durch die Bund-Länder-Konferenz gefasst Beschlüsse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Anstatt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung zu setzen, und bei steigenden Infektionszahlen endlich besonders schützenswerte Gruppen in den Blick zu nehmen, macht Kanzlerin Merkel erneut einen radikalen Schnitt. Falls ihr Ministerpräsident Kretschmann folgt, bedeutet dies zum einen das Aus für viele Unternehmen im Lande, die sich noch Hoffnung aufs Überleben gemacht hatten, zum anderen macht dieses Vorgehen bereits bezahlte Hilfen obsolet. Unternehmen müssen ihren Umsatz am Markt erzielen und können nicht auf Dauer durch geliehenes Geld am Leben gehalten werden.

 

Das Land wird dieses Jahr weitere Einnahmen verlieren und die Kommunen können ihre Hoffnung auf bessere Steuereinnahmen ebenfalls begraben. Wie in Zukunft deren finanzielle Unterstützung durch das Land gestemmt werden soll, muss der Ministerpräsident erklären. Sollte er seine Heil weiterhin in der Verschuldung suchen, hat diese Regierung im wahrsten Sinne abgewirtschaftet.“

Entwurf nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Steuerbürger.

Zur heutigen ersten Lesung des Landesgrundsteuergesetzes erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Koalition sich entschieden hat, die neue Öffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz vorzulegen. Das Modell ist recht einfach und verursacht so für das Land geringere Kosten als andere Vorschläge.

Leider haben Grüne und CDU die Gelegenheit aber nicht genutzt, um den unnötigen Bezug auf den Verkehrswert der Grundstücke zu vermeiden. Je höher dieser ist, desto höher wird die neue Grundsteuer ausfallen. 99% der Steuerpflichtigen werden den Wert der Grundstücke aber gar nicht realisieren – es kann dort also auch nichts abgeschöpft werden. Dies bedeutet daher eine Substanzbesteuerung, die auf eine fehlende Leistungsfähigkeit der Eigentümer oder Mieter keinerlei Rücksicht nimmt. Es verwundert schon, dass hier insbesondere die CDU eine Vermögensteuer durch die Hintertür vorschlägt.

Ein Flächenmodell wäre möglich und geboten. Das Bodenwertmodell ist nach Ansicht einiger Experten grundgesetzwidrig, da es aufgrund des Verzichts auf eine Berücksichtigung der Gebäudefläche eigentlich Unterschiedliches gleich behandelt – und eben gleich schlecht. Denn angesichts der Wertzuwächse seit der Bildung der verworfenen Einheitswerteregelung lädt man nun die Aufgabe, diese Reform wie versprochen aufkommensneutral auszugestalten, vollständig bei den einzelnen Kommunen ab. Doch diese werden aufgrund der zu erwartenden Spreizung gar nicht in der Lage sein, die absehbaren Verwerfungen abzufedern.“

Rudi Fischer

Die Landesregierung hat nur auf Druck von Gerichten Einschränkungen zurückgenommen.

Anlässlich der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält sinnvolle Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, daher stimmen wir auch zu.

Mit dieser vermutlich letzten Änderung im Beamtenrecht muss man als Fazit aus dieser Legislaturperiode leider sagen, dass es für die Beamtinnen und Beamten zwar ein paar Verbesserungen gab – diese waren aber fast alle aufgrund von Gerichtsurteilen nötig geworden. Gerichtsurteile, in denen die Richter die grün-roten Sparmaßnahmen aus der letzten Regierungsperiode quasi zerpflückt haben. Aus eigenen Antrieb hat diese Koalition für ihre Beamtinnen und Beamten nichts hinbekommen, obwohl beispielsweise die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten im Koalitionsvertrag vorgesehen war. So kann man den öffentlichen Dienst nicht attraktiv ausgestalten.“

Stephen Brauer

Grüne und CDU höhlen die Schuldenbremse aus, kaum dass sie in Kraft ist.

Zur heutigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts und einer erneuten Schuldenaufnahme über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im März hat die FDP/DVP-Fraktion eine Schuldenaufnahme zur Corona-Bekämpfung noch mitgetragen. Mit der heutigen Entscheidung aber verabschiedet sich grün-schwarz aus der seriösen Haushaltspolitik und tritt endgültig in den Wahlkampfmodus. Eine beispiellose Neuverschuldung wird mit Corona begründet, aber mit Programmen aus der Wunschliste der Komplementärpartner Grüne und CDU gefüllt.

Was bewirkt das? Zuerst einmal zertritt die Koalition das zarte Pflänzchen der Schuldenbremse, kaum da aus dem Boden tritt. Insbesondere der Rückgriff auf die Kreditermächtigung vom März und den rückwirkenden Veränderungen beim Tilgungsplan lässt von der Schuldenbremse kaum mehr das Papier übrig, auf dem sie steht.

Weiter schafft man Erwartungen mit einem sogenannten Investitionsprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden, das sich am Ende als nachrangige Rücklage entpuppt. Sollten wir also mehr Gelder zur echten Corona-Bekämpfung benötigen, z.B. zur Beschaffung eines Impfstoffs, werden diese ganzen Stichworte kein Geld mehr erhalten. Dies wird allerdings erst nach dem Wahltag sichtbar sein. Bis dahin, da gehe ich jede Wette ein, werden wir diese Investitionsabsichten in jeder Rede eines Koalitionsabgeordneten und auf jedem Wahlkampfflyer sehen.

´Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not` – dieses Sprichwort ist Grün und Schwarz gänzlich unbekannt. Denn weder hat man in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen gespart, noch hat man jetzt die Kraft dazu. Der Satz, man dürfe nicht in die Krise hineinsparen, verdeckt doch nur mühsam die Tatsache, dass man weder die Bereitschaft noch die Kraft hat, tatsächlich zu sparen, und sich von mühsam erkämpften Profilierungsprojekten zu verabschieden. Die FDP/DVP-Fraktion lehnt diese Haushalt aus diesen Gründen ab.

 

Unsere Zustimmung findet dagegen die Hilfe für die Kommunen, die die Vereinbarungen des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom Juli umsetzt.“

Der Solidaritätszuschlag muss ganz abgeschafft und nicht im Einkommenssteuertarif versteckt werden.


Zur heutigen Ankündigung einer Bundesratsinitiative durch das Land zur Überprüfung des restlichen Solidaritätszuschlags und dessen Integration in den normalen Einkommenssteuertarif erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Finanzministerin, wenn man auf die Beschlüsse von Schwarz-Rot im Bund zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags schaut. Deshalb hat die FDP auch vor dem Bundesverfassungsgericht für die vollständige Abschaffung geklagt.

Allerdings die Wirkungen des Rest-Soli einfach in den Einkommensteuertarif einzubauen und damit faktisch beizubehalten, wird das Gericht nicht täuschen. Das ist Steuerpolitik nach Maultaschenart. Der Solidarpakt 2 ist ausgelaufen, der Soli gehört ganz abgeschafft, wie damals versprochen. Und nicht irgendwo hineingemogelt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grün-Schwarz versucht, die Schuldenbremse mit Taschenspielertricks zu umgehen.

 

Zu den Ergebnissen der Haushaltsstrukturkommission sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Zuerst beschließt Grün-Schwarz – gemeinsam mit der Opposition – eine Schuldenbremse; anschließend wird diese mit Taschenspielertricks bei einer historischen Neuverschuldung umgangen. Wann wenn nicht bei einer Aufblähung der Verschuldung des Landes um ein Drittel der Gesamtverschuldung sollen eigentlich die Mechanismen einer Schuldenbremse greifen? Ein Katastrophenfall im März kann im September nicht mehr angenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass das Sozialministerium die Zahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern wegen Corona reduziert, kann man nicht weiter von einem Katastrophenfall reden.

 

Wenn zudem zwei Koalitionspartner vereinbaren, eine Summe von 1,2 Milliarden fifty-fifty verteilen zu dürfen, liegt zudem der Verdacht nahe, dass es nicht um Pandemiebekämpfung gehen soll, sondern um Wahlgeschenke. Die FDP/DVP Fraktion behält sich vor, diese grün-schwarze Haushaltspolitik gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Stephen Brauer

Land verliert Bonität aufgrund der weiterhin schlechten Bewertung des Schuldenstandes.

Zur Ratingabstufung des Landes Baden-Württemberg durch die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) von der höchsten Kreditwürdigkeitsstufe “AAA” auf “AA+” sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der Verlust des Triple-A-Ratings wiegt für Baden-Württemberg schwer. Die weiterhin schlechte Bewertung des Schuldenstandes des Landes (Note 4 von 6) sowie die weitere Kreditaufnahme führten zu einer Herabstufung auf AA+ durch die Ratingagentur Standard & Poor’s. Während Sachsen und Bayern weiterhin mit Bestnoten bewertet wurden, bekommt Baden-Württemberg die Quittung für unseriöse grün-schwarze Haushaltspolitik.

Dass die Finanzministerin Sitzmann hier keinen Zusammenhang mit dem Schuldenstand sieht, ist bezeichnend für die Einstellung „Nach mir die Sintflut“. Hätte die Landesregierung frühzeitig Kreditmarktschulden getilgt, hätte sie jetzt auch mehr Flexibilität, um im Rahmen der Corona-Krise weitere Schulden aufzunehmen. So bleibt ihr nur, viele ihrer Prestigeprojekte zu überdenken und endlich zu sparen.“

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs eines Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.

 

Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt einer Grundsteuer völlig ungeeignet. Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können.

 

Dazu dient die Grundsteuer als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde für die Andienung des Grundstücks mit öffentlichen Leistungen. Der Wert des Grundstücks spielt hierfür aber ebenfalls keine Rolle.

 

Am Ende wird der Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden. Mit einem reinen Flächenmodell, wie es die FDP/DVP vorschlägt, könnte dieses vermieden werden.“

Attraktivität des öffentlichen Dienstes muss weiter verbessert werden.


Anlässlich der Ersten Lesung von Änderung im Landesbesoldungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält richtige Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, aber auch die Reparatur einer weiteren – vor einem obersten Gericht gescheiterten – Verschlechterungen für Beamte der grün-roten Landesregierung. Die willkürliche Absenkung der Zuverdienstgrenze für Lebens- und Ehepartner bei der Beihilfe wird nun zurückgenommen, gut so.

Wichtig ist aber auch, was in diesem Gesetz fehlt. So wird die Landesregierung wohl nicht mehr die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, die sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, umsetzen, von einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ganz zu schweigen. Da kann man lange von Verbesserungen der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Mangelberufen reden, die Taten sprechen eine andere Sprache.“

Aber Kommunen treffen noch weitere Einnahmeausfälle – im September nochmals bewerten.


Zur Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Land die Kofinanzierung der Bundeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernimmt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir begrüßen ausdrücklich die Übernahme von über einer Milliarde an Gewerbesteuerausfällen der Kommunen durch das Land. Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, damit wir aus der Corona-Krise schnell wieder herauskommen können.

Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die gesamte Einnahmesituation der Kreise, Städte und Gemeinden entwickelt. Nicht nur die Gewerbesteuer schwächelt, die Kommunen hatten und haben auch viele weitere Einnahmeausfälle bei anderen Steuern sowie Gebühren. Nach der September-Steuerschätzung brauchen wir hier nochmal einen Kassensturz, um eventuell weiteren Unterstützungsbedarf feststellen zu können.“

Die Chance mehr zu tilgen, um weniger Belastungen zu haben, wurde vertan.


Zur heutigen Abstimmung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Aufgaben, die uns die Corona-Krise und der durch den Lockdown ausgelöste Wirtschaftseinbruch stellt, bringen uns im Landeshaushalt in große Probleme. Ein erwarteter Steuerausfall von im Moment 6,8 Milliarden im Doppelhaushalt wird sich nicht nur mit kurzfristigen Maßnahmen und einer Schuldenaufnahme innerhalb der Regelungen der Schuldenbremse abfangen lassen. Wir benötigen eine Aufgabenkritik um zu sehen, was wir uns noch leisten können und wollen.

Es ist nun früher als erwartet sichtbar geworden, dass der Wünsch-Dir-was-Haushalt des aktuellen Landeskabinetts, der in deutlichen Mehrausgaben ohne jegliche Schuldentilgung mündete, bereits da mehr auf die Landtagswahl als auf die Zukunft des Landes ausgerichtet war.“

Kommunen brauchen dazu noch die Unterstützung des Landes.


Zur heute veröffentlichten regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Steuerschätzung für dieses und nächstes Jahr, die ja noch auf wackligen Beinen steht, zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Die Landesregierung muss schnellstmöglich große Einsparpotentiale ausmachen und umsetzen, ggf. in einem Nachtragshaushalt.

Die Defizite einfach über Kredite zu kompensieren kommt für uns nicht infrage, zumal die Kommunen angesichts der dortigen noch schlechteren Steuerschätzung ebenfalls unsere Hilfe benötigen.“

Schuldenbremse hält handlungsfähig, aber lässt nicht übermütig werden.


In der heutigen zweiten Lesung der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Schuldenbremse bewährt sich schon, bevor sie in der Landesverfassung steht. Die Corona-Hilfen konnten so schnell auf den Weg gebracht werden, aber auch mit einem klaren Rückzahlungsfahrplan versehen. Das hält uns handlungsfähig, lässt gebeutelte Regierungsparlamentarier aber nicht übermütig werden.

Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass außerhalb des Konjunkturausgleichs in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen gespart werden muss, und man nicht nur die Verschuldung nach oben treibt – das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik. Nie war die Schuldenbremse so wertvoll wie heute.“

Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg bringen.


Zur Neuregelung, dass Unternehmen einen Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist das Gebot der Stunde, den Unternehmen die Liquidität zu erhalten. Dazu ist die Mobilisierung der Steuervorauszahlungen ein richtiger Schritt. Denn noch immer dauert es lang, bis Kredite fließen und weitere staatliche Maßnahmen greifen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, die Soforthilfen auch für die mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg zu bringen.“

Das Land hat noch großen finanziellen Spielraum, der jetzt genutzt werden muss.


Zur heutigen Information der Landesregierung im Finanzausschuss über den Stand der Auszahlungen für die Unternehmenshilfen erklären der finanzpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Stephen Brauer, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Brauer: „Es ist unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der direkten Unterstützung von Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern zurückhält. Dies, zumal der Bund einen Großteil der Soforthilfen für kleinere Unternehmen übernimmt. Nach der heutigen Finanzausschusssitzung ist klar, dass finanzieller Spielraum für Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gegeben ist.“

Schweickert: „Spätestens jetzt ist es an der Zeit, entschieden mit Direkthilfen zu handeln. Allein mit Krediten ist es nicht getan. Diese verschieben die Liquiditätslücke lediglich in die Zukunft.“

Nur Überbrückungskredite werden dem Hilfebedarf nicht gerecht.


Zu Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Finanzhilfen anlässlich einer Finanzausschusssitzung erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer, und der haushaltspolitische Sprecher, Rudi Fischer:

Brauer: „Nachdem wir nun einen Kassensturz haben, fordern wir die Ausweitung der Soforthilfen für Mittelständler mit mehr 50 Arbeitnehmern. Wir haben die Mittel, zumal der Bund bei der Förderung der kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter nun die Länder entlastet.“

Fischer: „Wir brauchen für den Mittelstand in Baden-Württemberg mehr als Überbrückungsmittel. Reine Liquiditätshilfen verschieben das Problem nur in die Zukunft. Die Möglichkeiten im Haushalt sind dafür vorhanden.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.


In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.

Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.

„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.

Forderung nach Vorsorge durch zweckgebundene Rücklagen.


„Ein Blick in die Vermögensrechnung genügt, um zu sehen, wie dramatisch sich die langfristige Situation des Landeshaushalts darstellt“, so der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP Fraktion, Stephen Brauer.

Bereits Ende 2017 beliefen sich laut der Denkschrift des Rechnungshofes die Pensionsrückstellungen auf 176,6 Mrd. €, so Brauer, und im Jahr 2020 seien die Verbindlichkeiten gegenüber künftigen Versorgungsempfängern bereits auf 190 Mrd. € angewachsen. „Dies ist fast das Vierfache des Landeshaushalts“, so Brauer und mahnt: „Wenn die Landesregierung hier nicht schnell umsteuert und nachhaltige Finanzpolitik betreibt, müssen dies die Pensionäre ausbaden, die schon während ihrer aktiven Zeit finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Dies waren beispielsweise die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die Eigenbeteiligung bei der Krankenversicherung.“ Vor allem über den geburtenstarken Jahrgängen schwebe nach seinen Worten „das Damoklesschwert der Pensionskürzung.“ Vom Prinzip, dass die Grausamkeiten ab dem Jahrgang 61 beginnen, müsse abgewichen werden, indem die Landesregierung endlich echte Vorsorge durch die Bildung zweckgebundener Rücklagen betreibe, forderte Brauer und abschließend: „Fangen Sie endlich damit an. Ansonsten bricht uns dieser fiskalpolitische Blindflug das Genick.“

Jede Wertkomponente ist faktisch eine Vermögenssteuer


Zur Debatte um eine Landesregelung einer Grundsteuerbemessungsgrundlage erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nun rächt sich, dass die Koalition die inhaltliche Frage, wie eine Grundsteuerregelung in Baden-Württemberg aussehen könnte, so lange aufgeschoben hat. Bereits im letzten Sommer war klar, dass es eine Länderöffnungsklausel geben wird und man diese nutzen würde.

Das Thema ist komplex, doch ist das Interesse des Landes klar. Es muss eine möglichst einfach zu erhebende und einfach zu überprüfende Bemessungsgrundlage hergestellt werden, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Diese soll möglichst unbürokratisch sein, und eine starke Mehrbelastung Einzelner vermeiden. Eine Wertkomponente, wie von Grünen und Teilen der CDU nun gewünscht, ist dafür nicht nötig.

Eine Wertkomponente bei der Grundsteuer ist allerdings eine Vermögenssteuer, die ohne Ansehen der persönlichen Leistungsfähigkeit erhoben wird. Das lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die Tilgung von Altschulden ist für die FDP zentral.


Zur heutigen ersten Lesung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die gemeinsame Anstrengung für eine eigene Regelung der Schuldenbremse in Baden-Württemberg war die Mühe wert. Eine passgenaue Schuldenbremse, die uns einerseits für Notlagen handlungsfähig hält, andererseits aber eine nachhaltige Finanzpolitik zugunsten der kommenden Generationen sichert, haben wir hier zusammen vorgelegt.

Dabei ist uns wichtig, dass die Feststellung einer Notlage nicht der Willkür einer knappen Regierungsmehrheit unterliegt, sondern diese dafür eine breitere Unterstützung aus der Opposition gewinnen muss.

Dazu ist der Ausgleich des Kontrollkontos, also der Altschulden aus der seitherigen Regelung, ein wichtiges Anliegen für die Glaubwürdigkeit unserer Neuregelung gewesen. Dies konnten wir zusammen mit der SPD durchsetzen.

In der politischen Debatte wird die Schuldenbremse teilweise kritisch beleuchtet und ihre Aufweichung oder gar Abschaffung gefordert. Eindeutig ist aber, dass bei den aktuellen Haushaltsüberschüssen eine Debatte über neue Schulden fehl am Platz ist. Dies kann dem Bürger nicht vermittelt werden. Häufig stehen ja hinter diesen Debatten über die Schuldenbremse Wünsche für weitere dauerhaften Sozialausgaben, die man so einfach finanzieren möchte. Dies lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“