Pressemitteilungen

Gleichberechtigung bleibt eine Herausforderung.

Niko Reith, sozialpolitscher Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, übernimmt die aktuelle frauenpolitische Debatte und äußert sich wie folgt dazu:

„Trotz bedeutender Fortschritte in der Gleichstellung von Frauen sind wir als Gesellschaft noch weit davon entfernt, eine echte Gleichberechtigung zu erreichen. Frauen finden sich immer noch seltener in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, werden schlechter bezahlt und tragen häufig den Löwenanteil an Sorgearbeit, während ein großer Teil der Kinder unter drei Jahren in Baden-Württemberg hauptsächlich von Müttern betreut wird. Diese Situation ist nicht nur unzureichend, sondern auch untragbar.

Um diesen Missstand zu überwinden, sind umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung und zum Abbau alter Denkmuster dringend erforderlich. Nur so können Frauen flexibler arbeiten, ein Studium absolvieren oder sich politisch engagieren.

Frauenquoten in politischen Parteien oder speziell auf Frauen ausgerichtete Start-up-Initiativen sind aus meiner Sicht jedoch keine Lösung. Viele starke Frauen in unserer Gesellschaft fordern die gleichen Chancen und Risiken wie ihre männlichen Kollegen, ohne spezielle Bevorzugung oder ‚Kuschelzonen‘.

Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen spezielle Unterstützung notwendig ist. Die alarmierenden Zahlen der Frauenhäuser in Deutschland, verdeutlichen die Dringlichkeit des Handelns. In Baden-Württemberg liegt das Problem in der unzureichenden Versorgungsdichte, die den Empfehlungen der Istanbul-Konvention nicht gerecht wird. Die bisherigen politischen Maßnahmen aus dem Hause Lucha waren unzureichend, um eine angemessene Planungssicherheit für Frauenhäuser zu gewährleisten und eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

 

Am Weltfrauentag müssen wir uns für echte Emanzipation und Selbstbestimmung einsetzen, indem wir Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen, die die individuelle Entfaltung einschränken, hinterfragen und abbauen. Jeder Mensch verdient die gleichen Chancen und Möglichkeiten, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.“

Ministerpräsident hat beim Froschkuttelessen umfassend weibliche und auch diverse Begleitung verdient.

Zur Meldung, wonach weibliche Berichterstattende nicht zugelassen sind, wenn Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Faschingsdienstag Froschkuttelsuppe löffelt sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende im Stuttgarter Landtag Dr. Hans-Ulrich RÜLKE:

„Es gehört zu den fraglos wichtigsten Leistungen von Winfried Kretschmann in seiner langen Amtszeit, dass er jeden Faschingsdienstag einen Teller Froschkuttelsuppe in Riedlingen löffelt. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, umfassend über dieses stets aufs Neue historische Ereignis informiert zu werden. Um dies zu erreichen ist sicherlich auch ein ungehinderter Zugang für weibliche oder diverse Journalisten unabdingbar. Dagegen steht allerdings die Tradition der Riedlinger Narrenzunft, die Anwesenheit auf Individuen zu beschränken, die sich zumindest am Faschingsdienstag als männlich definieren.
Vielleicht könnte ja ein allseits akzeptabler Kompromiss sein, dass sich weibliche oder diverse Berichterstattende zumindest für Faschingsdienstag als männlich definieren und sich entsprechend bei den Riedlinger Narren akkreditieren lassen.“ So RÜLKE wörtlich. Aus seiner Sicht lasse die aktuelle Rechtslage diese Lösung zu.
Im Übrigen ermögliche dieser salomonische Vorschlag aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden nun auch für Kretschmanns Ehefrau endlich einen Weg, um ihrem Gatten einmal im Original bei der Verrichtung dieses wichtigen Staatsamts zur Seite zu stehen.

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung – die Regelungen aus dem Bund können nicht abgewartet werden.


In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal deutlich und eindrücklich klar, wie wichtig die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur ist. Selbst die Landesregierung mit Frau Staatssekretärin Dr. Leidig kam nicht umher, das einzuräumen. Auch der Social Return of Investment einer landesweiten Finanzierung der Frauenhäuser zeigt, dass das Frauenhausgesetz auch langfristig für Baden-Württemberg ein wichtiger Baustein ist. Das Gesetz sollte trotzdem novelliert werden, sobald die Bundesregierung in dieser Thematik selbst aktiv geworden ist.“

Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten bewältigt man nicht mit Paritätsgesetzen.


In der heutigen Debatte anlässlich des Weltfrauentags sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Der Weltfrauentag dient dazu, Leistungen und Errungenschaften von Frauen auf der ganzen Welt zu feiern, aber auch an die anhaltende Notwendigkeit zu erinnern, für Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. Die Rechte und Chancen, die wir heute haben, wurden über Jahrzehnte errungen und weitere Fortschritte sind dringend notwendig. Aber was bedeutet Fortschritt in diesem Zusammenhang? Es muss das Ziel der Gesellschaftspolitik sein, jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin gleichermaßen Möglichkeiten zur Entfaltung zu schaffen, unabhängig von Kategorien wie etwa dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Dem entgegen steht eine Weltsicht, die Menschen in Schubladen packt und sich dann zum Ziel setzt, die Handlungsergebnisse dieser Schubladen gleichzumachen.

Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Paritätsgesetze, welche dazu führen sollen, dass in einem Parlament hälftig Frauen vertreten sein sollen. Es stimmt, dass der Frauenanteil in diesem Landtag geringer ist als jener bei den Parteimitgliedern und der unter den Parteimitgliedern ist geringer als in der Bevölkerung. Das sind für sich genommen erst einmal bloße Tatsachen, aber noch keine Probleme. Denn jede und jeder Abgeordnete ist gemäß Artikel 27 der Landesverfassung Vertreterin beziehungsweise Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihres oder seines Geschlechts.

Dass wir zu diesen Symptomen kommen, hat eine Vielzahl von Gründen. Manche davon sind problematisch, andere nicht. Wenn sich beispielsweise Frauen häufiger als Männer frei entscheiden, nicht in einer Partei mitzuwirken, weil sie sich nicht für Politik interessieren, ist das kein Problem. Wenn sie lieber Zeit mit Freunden und Familie verbringen ist das kein Problem. Wenn die geringe Repräsentanz Folge früherer oder gegenwärtiger Diskriminierung ist, mit fehlender Kinderbetreuung zusammenhängt oder mit einer gesellschaftlichen Haltung, welche die Verantwortung für Haushalt und Familie in erster Linie bei der Frau sieht, sind das Probleme, an denen wir arbeiten müssen.

Keine Lösung ist es, einfach die Symptome zu bekämpfen indem man die Ergebnisse gleichmacht.“

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2023 endlich Realität werden.


ie Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Alena Trauschel wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2023 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollte. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

Landesregierung muss eine flächendeckende Umsetzung der Istanbul Konvention mit mehr Nachdruck unterstützen.


Zum heutigen Debattenthema „Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg“ sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Heute in einer Woche wird die Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Zeichen, dass der Staat im Jahr 2023 uneingeschränkt an der Seite der Opfer von Gewalt steht.

 

Bei der Umsetzung hinkt Deutschland im europäischen Vergleich leider weit hinterher. Verpflichtende Maßnahmen wie ein Nationaler Aktionsplan und eine bundesweite Koordinierungsstelle fehlen bislang, was zu lückenhaften Statistiken führt und damit eine wirkungsvolle Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erschwert.

 

Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie verlässliche und sichere Finanzierungsgrundlagen für Frauen- und Kinderschutzräume schafft, um Betroffene in Notsituationen besser zu schützen. Gerade im ländlichen Raum haben wir in Baden-Württemberg massiven Aufholbedarf. Dazu zählt auch die wichtige beratende, psychosoziale und nachsorgende Arbeit, die Frauen- und Kinderschutzhäuser leisten. Insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt müssen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten können.“

 

Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der 1. Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Vorstoß der SPD ist richtig und wichtig. Die Kommunen und privaten Träger brauchen aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs und explodierender Energiekosten jetzt eine finanzielle Sicherung.

 

Die Ampel-Regierung hat dies erkannt und wird einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung vorlegen und hat im Koalitionsvertrag bereits eine Beteiligung an einer Regelfinanzierung zugesagt.

 

Bis es dazu kommt, muss die Landesregierung die Frauenhäuser im Land finanziell unterstützen, um die flächendeckende Versorgung im Interesse betroffener Frauen und Kinder zu sichern.

 

Ich befürchte aber, dass die Landesregierung sich einmal mehr zurücklehnt und die Unterstützung des Bundes abwartet. Das würden wir nicht zum ersten Mal erleben.

 

Wir werden diesen Gesetzentwurf als FDP/DVP-Fraktion in der weiteren Beratung im zuständigen Ausschuss in jedem Fall aktiv mitgestalten.“

 

Selbsternannte „Lebensrechtler“ haben ab dem 28. September eine 40-tägige Mahnwache vor einer Stuttgarter Praxis angekündigt, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Ermutigt fühlen sich diese durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.08.2022. Grundlage dafür war ein vergleichbarer Fall in Pforzheim, bei dem die die Stadt durch Auflagen eine Eindämmung möglicher Belästigungen versuchte, was jedoch in der zweiten Instanz als unzulässig erklärt wurde. Es ist leider zu befürchten, dass Frauen in Not sowie das Praxispersonal Diskriminierungen ausgesetzt werden. In Stuttgart stellt sich nun konkret die Frage, wie die Frauen in Not sowie das Praxispersonal geschützt werden können. Aus diesem aktuellen Grund setzen die Landtagsfraktionen von SPD und der FDP den Vorgang auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 28.09.2022 und verlangen, dass die Landesregierung tätig wird.

 

Dr. Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, sagt dazu:

„Die Mitglieder der Landesregierung, dabei insbesondere der Sozialminister und der Innenminister, müssen alles tun, damit Frauen, die sich ohnehin in einer Notlage befinden, nicht diskriminiert werden. Der Zugangsbereich zu Beratungsstellen und Arztpraxen darf kein Ort für fundamentalistische Willensäußerungen sein. Es geht auch um den Schutz von Ärztinnen und Ärzten. Gemeinsam mit der Stadt Stuttgart müssen so schnell wie möglich Wege gefunden werden, wie dies gelingen kann. Die Landesregierung darf Schwangerenberatung und das Angebot von Möglichkeiten für den legalen Abbruch von Schwangerschaften nicht weiter als Tabuthema behandeln.“

 

Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Frauen bei der Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu beraten ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, der das Land durch Schwangerschaftsberatungsstellen nachkommt. Ich erwarte von einer Landesregierung aber auch, dass sie dafür sorgt, dass Frauen diese Angebote, zu denen letztlich auch Einrichtungen zum Schwangerschaftsabbruch gehören, aufsuchen können, ohne angegangen, beleidigt oder stigmatisiert zu werden.“

 

Alena Trauschel, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, ergänzt abschließend: „Dass Frauen in Baden-Württemberg auf dem ohnehin schwierigen Gang zur einer Schwangerschaftsberatung oder zu einer Abtreibungseinrichtung fürchten müssen, öffentlich angegangen zu werden, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, die es offenbar nicht schafft, mit den betroffenen Städten vorab eine Lösung zu finden.“

Stadt Pforzheim sollte alle Rechtsmittel ausschöpfen, um unsägliche Bedrängung mit Auflagen versehen zu können.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete, Dr.  Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Stadt Pforzheim, den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht, um eine Revision des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zu erreichen, der Auflagen für Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen als rechtswidrig beurteilt hat.

 

„Ich bin enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, der die aus meiner Sicht richtigen Auflagen der Stadt Pforzheim zum Schutz Hilfesuchender bei Schwangerschaftskonflikten nun als rechtswidrig beurteilt hat. Ich habe mir selbst mehrfach ein Bild vor Ort gemacht und die betroffene Beratungsstelle tatkräftig unterstützt, eine Lösung zu finden, die einerseits das Recht auf Versammlungsfreiheit achtet, andererseits die Hilfesuchenden und Mitarbieter vor der Übergriffigkeit der Fundamentalisten beschützt, die die Menschen 40 Tage am Stück mit Kindersärgen und Grabkreuzen bedrängen. Ich fordere die Stadt Pforzheim deshalb auf, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, um die Zulassung einer Revision zu erwirken. Die Vorinstanz hat nämlich zu Gunsten der Hilfesuchenden entschieden und nicht im Sinne derer, die Menschen in einer schwierigen Lebenssituation mit perfiden Methoden einschüchtern wollen. Das bedeutet für mich, dass im Falle einer Revision die Karten neu gemischt werden und ein letztinstanzliches Urteil hoffentlich die Persönlichkeitsrechte der Hilfesuchenden stärker gewichtet als das Recht auf 40-tägige Bedrängung durch die religiösen Fanatiker.“

Grundlegendste Hygieneprodukte müssen auf öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen.


Zur Meldung, wonach einige Kommunen im Südwesten Frauen und Mädchen im Rahmen von Pilotprojekten von September an kostenlose Binden und Tampons anbieten, kommentiert Alena Trauschel, Sprecherin für Frauen der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Die Pilotprojekte zur entgeltfreien Bereitstellung von Menstruationsartikeln sind begrüßenswert. Dass grundlegendste Hygieneprodukte auf öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen, sollte selbstverständlich sein, schließlich muss auch niemand sein eigenes Toilettenpapier mitbringen. Ich freue mich, wenn noch mehr Kommunen in Baden-Württemberg diesem Beispiel folgen. Auf die Evaluationsergebnisse der Pilotprojekte bin ich sehr gespannt.“

 

Überholte Rollenbilder und unbewusste Vorurteile müssen abgebaut werden.


Anlässlich des Weltfrauentags sagt Alena Trauschel, frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„In den letzten Jahrzehnten wurde in Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter formal schon viel erreicht. Trotzdem finden wir immer noch viel weniger Frauen als Männer in den gut bezahlten, zukunfts-gestaltenden MINT-Berufen, in der Gründerszene sowie in Führungspositionen.

 

Faire Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht gibt es nur, wenn wir überholte Rollenbilder und unbewusste Vorurteile überwinden. Das beginnt in den Köpfen von uns allen und in einer Politik, die auf Gleichberechtigung angelegt ist. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine stärkere MINT-Bildung von Mädchen, mehr Vielfalt in Politik, Unternehmen sowie im öf­fentlichen Dienst, gleiche Bezahlung für gleiche Leistung, die Abschaffung von §219a oder die Bekämpfung von häuslicher oder digitaler Gewalt gegen Frauen – gute Politik muss echte Verwirklichungs- und Aufstiegschancen für alle schaffen, für Männer und Frauen, für Eltern, Alleinerziehende und pflegende Angehörige.“

 

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”

Ständiger massiver Stellenaufbau ist nicht mehr tragbar.


Im Zusammenhang mit der Aussprache zum Entwurf des Haushalts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Die Corona-Pandemie ist das derzeit alles überlagernde Phänomen, nicht nur, wenn man auf das Sozialministerium blickt. Das völlig unzureichende Krisenmanagement von Minister Lucha, dem der frühere Amtschef des Verkehrsministeriums in einer Art Notoperation zur Seite gestellt wurde, war mehrfach Thema hier im Landtag. Das will ich heute bei der Haushaltsaussprache aber gar nicht wieder alles anführen. Jedenfalls braucht es endlich eine vorausschauende Planung, die Festlegung von konkreten Zielen, eine tragfähige Strategie und eine zielgerichtete Organisation. Also echtes Management statt bloßer Reaktionen.

 

Bei Gesundheit in Landesverantwortung geht es in erster Linie um die Krankenhausplanung und Investitionsförderung. Auch hier braucht es mehr Anstrengungen, was die Lehren aus Corona sein werden. Und es braucht endlich klare Antworten auf die Frage, welche Angebote das Land in welcher Qualität an welchen Standorten in welcher Höhe fördern wird. Hier braucht es eine Neuausrichtung, die wir Freien Demokraten beharrlich einfordern.

 

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung vor Ort ist eine zentrale Aufgabe. Hier erwarte ich mir vom guten Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin wichtige Impulse. Besondere Bedeutung haben für mich die Digitalisierung und der dringend erforderliche Bürokratieabbau. Ärztinnen und Ärzte wollen für die Patientinnen und Patienten da sein und nicht für den Amtsschimmel.

 

Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist auch uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Den Stellenaufbau in diesem Bereich tragen wir ausdrücklich mit. Ich fordere wiederholt, dass die Einschulungsuntersuchungen der Gesundheitsämter wieder planmäßig laufen und Ausgefallenes verbindlich nachgeholt wird. Was wir in aller Klarheit jedoch ablehnen, ist der seit Jahren betriebene deutliche Stellenaufbau in dem grün geführten Ministerium.“

Jürgen Keck

Corona-Maßnahmen machen Hilfsangebote für Frauen und Kinder schwieriger.

 

Anlässlich des Internationalen Frauentags und angesichts des alarmierend deutlichen Anstiegs der Partnergewalt im vergangenen Jahr sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Besonders die erhebliche Zunahme der Delikte gegen das Leben im häuslichen Bereich macht betroffen. Dies gilt insbesondere in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Lockdown, in denen sich die Lage noch deutlich stärker ins Dunkelfeld verschoben haben dürfte, wie Studien zeigen. Dass die Landesregierung weiterhin die pandemiebedingte Situation nicht als Grund für eine Zunahme der häuslichen Gewalt sieht, ist ziemlich realitätsfern. Es wird Zeit, dass die häusliche Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik konkreter erfasst wird. Dies gilt insbesondere für Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, die bislang nicht erfasst wird. Innenminister Strobl sollte hier nicht länger die Augen verschließen und dringend auf eine Anpassung dieser bundesweiten Statistik drängen. Denn nur durch statistisch verlässliche Grundlagen können auch zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder erfolgen.“

 

Jürgen Keck, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion sagt dazu:

„Gerade die eigene Wohnung dient als Schutz- und Rückzugsort. Wer hier nicht mehr sicher ist, der darf vom Staat nicht hilflos zurückgelassen werden. Während eines Lockdowns werden die Fluchtmöglichkeiten zudem drastisch eingeschränkt. Die Hilfsangebote des Staates für den Opferschutz müssen daher ausgeweitet werden. Es muss sichergestellt werden, dass Frauen- und Kinderschutzhäuser auch während der Kontaktbeschränkungen ausreichend genutzt werden können. Der Tatsache, dass viele hilfsbedürftige Frauen diesen Schutz nicht annehmen, weil sie durch die pandemiebedingten Auflagen abgehalten werden, muss durch entsprechende Maßnahmen und Alternativen entgegengetreten werden. Wir setzen uns daher beispielsweise für ausreichend kostenlose Corona-Tests in Frauenhäusern ein. Die bislang unternommenen Schritte der Landesregierung sind bei Weitem nicht ausreichend.“

 

Jochen Haußmann

Anreize statt Bestrafungen.


Zur gemeinsamen Pressemitteilung des Sozialministeriums und des Wissenschaftsministeriums, wonach nun doch nicht die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werde, sagte der gesundheits- und frauenpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Zurückrudern der grünen Staatssekretärin Mielich in der Frage, ob die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werden sollte, war überfällig. Es ist schlicht unerträglich, wie hier erwogen wurde, mit Druck und Sanktionierung einen Mangel zu beseitigen. Es ist allemal der klügere Weg, sich mit den Beteiligten zusammenzusetzen und die Sachlage zu analysieren. Dann braucht es sinnvolle Anreize. Wer sich wie zuvor Mielich auf den Weg macht, zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Art Gesinnungs-TÜV zu unterziehen, bewegt sich auf rechtlich äußerst dünnem Eis und muss sich auch fragen lassen, von welchem Menschenbild man geprägt ist.“

Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP beschloss entsprechendes Positionspapier.


Im Zusammenhang mit dem am 5. Mai 2020 von der Arbeitsgruppe Frauen und Gleichstellung in der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz erarbeiteten Positionspapier “Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufstellen”, das ein umfassendes Paket mit Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Deutschland umfasst, sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

“Die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhöhen das Risiko häuslicher Gewalt. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Bereits die ersten Zahlen sind alarmierend, das wahre Ausmaß dürfte bald mit der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen sichtbar werden. Darum wollen wir die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufstellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.”

Hintergrund

Diese Sofortmaßnahmen sind wichtig und dringend, denn auch in Deutschland deutet sich mittlerweile ein erhöhtes Gewaltrisiko gegenüber Frauen und Kindern an. Das deutschlandweite Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” verzeichnete zuletzt eine um 17,5% gestiegene Nachfrage von Beratung. In Berlin sind die Notrufe wegen häuslicher Gewalt um bis zu 40% gestiegen, wie die Polizeipräsidentin berichtete. Ähnliche Entwicklungen sehen wir auch in anderen Ländern. In Wuhan soll sich während der Ausgangssperre die Zahl der Anrufe bei Hilfetelefonen verdreifacht haben, auch die Polizei verzeichnete doppelt so viele Notrufe wegen häuslicher Gewalt. Im Großraum Paris verzeichnete die Polizei einen Anstieg um 36 Prozent von Einsätzen wegen häuslicher Gewalt (Frankreich +32%). Grundsätzlich müssen wir sogar davon ausgehen, dass die tatsächlichen Fallzahlen um einiges höher liegen, die die von Gewalt bedrohten oder betroffenen Personen können viel schlechter die üblichen Hilfeangebote nutzen bzw. die Polizei kontaktieren. Auch die mittelbare Beobachtung der Taten ist durch geschlossene Kitas und Schulen sowie verminderte soziale Kontakte schwierig.

 

Über die AG Frauen und Gleichstellung

Infos finden Sie unter https://www.fdp-fraktionen.de/personen/arbeitsgruppen/

Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/05/infrastruktur-der-frauenhilfe-in-deutschland-krisenfest-aufstellen.pdf/

Antrag zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Antrag Umsetzung Bundesprogramm

Jochen Haußmann

Moderne Arbeitswelt für moderne Lebensformen.


Im Zusammenhang mit der „Frauenpolitische Debatte aus Anlass des Internationalen Frauentags am 8. März 2020“ im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es ist viel zu häufig noch so, dass Frauen beim Aufstieg in Spitzenpositionen an eine gläserne Decke stoßen. Die Teilhabe am Berufsleben wird insbesondere dann, wenn es Kinder oder zu pflegende Angehörige gibt, viel zu oft durch starre Rahmenbedingungen behindert. Ein wesentlicher Grund ist ein völlig veraltetes Arbeitsverständnis mit Präsenzkultur und Abendterminen. Die Digitalisierung bietet ganz neue Perspektiven um Frauen neue Freiheit für Aufstieg und Teilhabe im Beruf und in der Politik zu bieten. Smartphone und Homeoffice sind die beiden Standbeine einer digitalen Arbeitswelt. Deshalb treten wir Freien Demokraten wie keine andere Partei für die Gigabit-Gesellschaft ein mit schnellem Glasfaseranschluss für alle Haushalte. Wer modern über Ziele steuert, kann bessere Ergebnisse erreichen, als mit starrer Präsenz im Büro. Diese Transformation erfordert Mut und Vertrauen. Ich bin mir sicher: Wer diesen Weg geht, wird belohnt. Denn wir können keinesfalls auf das Potenzial der Frauen verzichten. Dabei ist der Fachkräftemangel nur ein Aspekt. Es ist erwiesen, dass gemischte Teams – Stichwort Diversity – eindeutig dynamischer sind. Wer im internationalen Wettbewerb vorn sein will, muss diese Vielfalt aktiv fördern und leben. Wir müssen feststellen: Auch nach mehr als 100 Jahren des Eintretens für Frauenrechte ist noch vieles zu tun. Es war die Politikerin Clara Zetkin, die den ersten Internationalen Frauentag für die Rechte der Frauen in Deutschland, Österreich-Ungarn, Dänemark und der Schweiz initiierte. Die Vereinten Nationen begehen den Weltfrauentag auch für den Weltfrieden – das hat nichts an Aktualität verloren. Viele Politikerinnen haben sich für das Frauenwahlrecht und für die Gleichberechtigung eingesetzt. Als Beispiel erinnere ich an die liberale Sozialpolitikerin Marie Elisabeth Lüders. Sie hat unter anderem die Zulassung von Frauen zum juristischen Staatsexamen erreicht.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Grünen mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an“ sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Bundesweit rund 140.000 registrierte Fälle von Gewalt gegen Frauen mit 147 schrecklichen Todesfällen sind in Verbindung mit der zu vermutenden sehr hohen Dunkelziffer ein dramatisches Alarmzeichen. Es braucht deshalb ein gutes Angebot an Schutz- und Beratungsstrukturen. Ich danke allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich in diesem Bereich mit großem Engagement einsetzen. Nach Gesprächen mit dem Fraueninformationszentrum und dem Bündnis gegen Menschenhandel stellt sich schon die Frage, was aus den angekündigten Maßnahmen im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz wurde: Wo ist die neue Förderrichtlinie, mit der die Arbeit der Frauenhäuser sichergestellt und eine Mindestplatzzahl festgelegt wird? Wo sind die angekündigten Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und Frauen? Wo ist der Ausbau der verfahrensunabhängigen Beweissicherung für Opfer von Gewalt in darauf spezialisierten Gewaltambulanzen? Wo sind die konkreten Ergebnisse des Runden Tisch ‚Prostitution‘? Was ist mit der Wiederaufnahme der Arbeit des runden Tisches ‚Menschenhandel‘? Das spät umgesetzte Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz gehört evaluiert. Die Grünen haben heute diese aktuelle Debatte beantragt. Wenn sie als maßgebende Regierungsfraktion jetzt keine konkreten Maßnahmen vorlegen, dann ist das mehr als enttäuschend. Die Plakataktion des Sozialministeriums ‚jede vierte Frau‘ wirkt dann leider – trotz aller guter Absicht – wie ein Feigenblatt.“

Den  heutigen 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zum Anlass, eine Verbesserung des Landtagswahlrechts mit Blick auf einen höheren Frauenanteil im baden-württembergischen Parlament zu fordern.

„Es ist uns ein dringendes Anliegen, mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bringen“, so Rülke und zeigte sich enttäuscht, dass die grün-schwarze Koalition nicht bereit ist, sich einer diesbezüglichen Diskussion zu stellen. „Wir kämpfen an der Seite des Landesfrauenrats dafür, dass die Landtagspräsidentin ein Bürgerforum einsetzt, das über eine frauenfreundliche Reform des Landtagswahlrechts nachdenkt“, so Rülke. Mit dem Landesfrauenrat und der FDP/DVP Fraktion hatte es bereits im Mai dazu ein Gespräch gegeben. Er sicherte zu, mit diesem Anliegen nochmals auf die Landtagspräsidentin Muhterem Aras zuzugehen. „Der Landtag mit seinen Fraktionen sollte den heutigen Tag nutzen, um ein Zeichen zu setzen“, so Rülke abschließend.

 

 

„Eine positive Entwicklung der Anteile von Frauen in Kommunalparlamenten im Land kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor zu wenige Frauen in den Gremien vertreten sind. Dies ist besonders deshalb unerfreulich, weil die Kommunalpolitik genau die Themen betrifft, die die Lebensqualität von uns allen ausmachen: Wohnen, Arbeiten, Leben, Familie, Umwelt, Stadtentwicklung, Integration, Kultur, Sport und vieles mehr“. Dies sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, anlässlich einer Plenardebatte zu Frauen in Gemeinderäten und Kreistagen von Baden-Württemberg.

Die Einführung einer Quote lehnt Haußmann als den falschen Weg ab. „Die Entscheidung, wer in die Gemeinderäte und Kreistage gewählt wird, liegt letztendlich bei den Wählerinnen und Wählern. Das baden württembergische Kommunalwahlrecht wird durch die Persönlichkeitswahl geprägt. Auf dieses bürgernahe Wahlrecht sind wir zu Recht stolz. Die Wählerinnen und Wähler können durch Kumulieren und Panaschieren den Frauenanteil im Gremium wesentlich beeinflussen. Auf das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler darf aufgrund der staatlichen Neutralitätspflicht bei Wahlen keinen Einfluss genommen werden“, so Haußmann. Auch nach Auffassung des Innen- und des Justizministeriums sei die Einführung einer gesetzlichen Quote nicht mit der derzeit geltenden Verfassung vereinbar, weil die oben beschriebenen Grundrechtseingriffe eben nicht durch den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gerechtfertigt werden könnten.

Für die Kommunen sei ein höherer Frauenanteil im ureigenen Interesse. Vor Ort gebe es daher bereits eine Vielzahl von Aktivitäten zur Förderung und Motivation von Frauen für die Kandidatur. Als gutes Beispiel sei hier der überparteiliche Verein „Politik mit Frauen e.V.“ genannt, der Netzwerke, Mentoring-Programme und kommunalpolitische Kompetenzen für Frauen schaffe. Haußmann: „Auch die FDP führt Schulungsprogramme für politikinteressierte Frauen gemeinsam mit den Liberalen Frauen durch, es gibt individuelle Hilfestellungen für die kommunalpolitische Arbeit und sie weist auf eine möglichst ausgewogene Geschlechterverteilung auf kommunalen Listen hin.“ Dies habe zu einer sukzessiven Erhöhung des Frauenanteils auf den Listen über die letzten Kommunalwahlen hinweg geführt.

Studien zufolge seien außerdem Impulse von außen für die Kandidatur von Frauen besonders wichtig, sagte Haußmann. Ehrenamtliches Vereinsengagement biete ebenfalls gute Möglichkeiten, einen Einstieg in die Kommunalpolitik zu finden. Zudem seien Frauen mittlerweile, was Ausbildung und Studium angeht, zahlenmäßig an den Männern vorbeigezogen, dafür verließen Frauen oft auch ihren Wohnort früher. „Männer sind“, so Haußmann augenzwinkernd, „die deutlich größeren ‚Nesthocker‘“. Sie wohnten häufiger und länger im Elternhaus – und damit auch im Heimatort – als junge Frauen. Die kommunale Identifizierung sei deshalb bei jungen Frauen gegenüber jungen Männern eher weniger ausgeprägt. Der Zugang von Frauen zur Kommunalpolitik werde daher oft erst in späteren Jahren stärker.

Festzuhalten bleibe, dass Kreativität bei der Gewinnung und Motivierung von Frauen für Kandidaturen gegenüber jeder Quotenregelung vorzuziehen sei, von juristischen Bedenken gegen eine Quote ganz abgesehen.

Den Besonderheiten beider Geschlechter in Medizin und Pflege mehr Rechnung tragen – Das Thema Frauengesundheit sollte nach Meinung des sozial- und frauenpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, in der öffentlichen Wahrnehmung eine größere Rolle spielen. Die gleichen Krankheiten hätten bei Männern und Frauen oftmals einen unterschiedlichen Verlauf oder zeigten unterschiedliche Symptome. “Von zentraler Bedeutung für mich ist, dass den Besonderheiten beider Geschlechter in der Medizin und in der Pflege mehr Rechnung getragen wird”, so Haußmann in einer Landtagsdebatte.

Wie Haußmann sagte, gingen Frauen ein größeres Risiko ein, infolge des Rauchens gesundheitlichen Schaden zu nehmen – beispielsweise durch Herz-Kreislauferkrankungen. Auch hätten Frauen nach der Menopause ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Haußmann verwies auch auf die möglichen Belastungen und Risiken bei der Schwangerschaftsverhütung durch die Antibabypille. Auch dieses Thema sollte in verantwortlicher Weise noch mehr öffentlich gemacht werden. Nach den Worten von Haußmann kommt inzwischen ein Drittel aller Neugeborenen durch Kaiserschnitt zur Welt. Im Vergleich zu einer natürlichen Geburt sei hier das Sterblichkeitsrisiko höher. Begründet werde dies unter anderem mit dem steigenden Alter der Gebärenden. Das Gesundheitssystem werde allerdings stärker belastet: Mit einer Fallpauschale in Höhe von rund 2400 Euro liege ein Kaiserschnitt rund 40 Prozent über den Kosten einer Entbindung auf natürlichem Wege.Haußmann forderte die Landesregierung auf, sich dem Thema Genitalverstümmelung bei Frauen nicht nur durch einen Runden Tisch anzunehmen. „Unser ehemaliger Justizminister Professor Dr. Goll hatte dazu bereits eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel gestartet, mit einem Paragraphen 226 a im Strafgesetzbuch einen eigenen Straftatbestand zu schaffen. Ich wünsche mir, dass das Sozial- und das Integrationsministerium dieses Thema, das für die betroffenen Frauen von großer Tragik ist, als wesentliches Handlungsfeld definiert“, so Haußmann.