Pressemitteilungen

Ausschussmehrheit hört sich noch nicht mal die Argumente an.


Zur Ablehnung der Petition am Mittwoch zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei den Spielhallenbetreibern erklärt der Sprecher für Glücksspielfragen, Daniel Karrais

 

„Im Petitionsausschuss des Landtags kam die Petition der Spielhallenbetreiber zur Abstimmung, mit der der Abbau von Hunderten von Arbeitsplätzen und dem mittlerweile evidenten Abgleiten der Spieler in die unkontrollierte Illegalität thematisiert wurde. Leider wurden diese Argumente wieder einmal von der Ausschussmehrheit vom Tisch gewischt. Ideologie geht auch hier vor Realitätssinn, denn es zeigt sich ja, dass nicht die Spieleinsätze geringer werden, sondern eben nur in den unkontrollierten Bereich im Internet oder zu illegalen Spielhöllen abwandern. So hat man der Suchtbekämpfung einen Bärendienst erwiesen.“

 

Dr. Christian Jung, Sprecher für Petitionen, ergänzt:

 

„Die Petition wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, die nun kein Gehör gefunden haben. Der Petition nicht abzuhelfen, ist nicht lösungsorientiert. Wir haben uns im Petitionsausschuss für die Abhilfe dieses Anliegens eingesetzt und uns für die Branche stark gemacht. Leider spiegelt die Ausschussmehrheit, die Mehrheitsverhältnisse im Parlament wider und unser Antrag auf Abhilfe konnte sich nicht durchsetzen.“

 

Neue Glücksspielregelungen sind Armutszeugnis für die Länder

 

Zur heutigen Debatte über Änderungen im Glücksspielgesetz zum Spielerschutz sagt Daniel Karrais, Sprecher für Glücksspielpolitik der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dieser Vorgang hier zeigt exemplarisch, dass die Regeln für das Online-Glückspiel, die man am grünen Tisch ausgewürfelt hat, nicht funktionieren. Nachdem man widerwillig die Realität des Glücksspiels im Internet anerkannt hat, wollte man es aber beim Spielerschutz besonders gründlich machen. Ergebnis ist ein Datensammelkrake, die man nicht zum Laufen bringt. Die Anbieter beschweren sich zurecht, dass sie Spielerdaten in eine Black Box senden müssen.

Die Krone setzt das Land aber bei den Konzessionen für das Online-Casino auf. Früher als suchtmachendes Teufelszeug verdammt, will man nun ein Monopol bei Toto-Lotto installieren, und alleine daran verdienen. Und das obwohl man ja ein engmaschiges Überprüfungsregime zum Spielerschutz aufgesetzt hat. Das kann man nur als Heuchelei bezeichnen.

 

Alle Vorgänge zusammen zeigen, dass die Landesregierung beim Online-Glückspiel die gleichen Fehler macht wie schon bei den Spielhallen: man vergrault oder zerstört seriöse Anbieter, und die Kunden wandern in die Illegalität ab, wo der so hochgelobte Spielerschutz ein Fremdwort ist. Das Land macht damit aus dem bekannten Spiel ´Blamieren oder Kassieren´ eine Abwandlung: ´Erst blamieren, dann abkassieren´.“

 

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Man wirbt mit Rekordgewinnen bei der staatlichen Spielbank und macht gleichzeitig Spielhallen zu


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die gezeigte Doppelmoral seitens der Landesregierung beim Thema Glücksspiel:

„Es ist bezeichnend, dass die im Landesbesitz befindliche Spielbank Baden-Baden stolz vermeldet, dass ein Spieler 180.000 Euro gewonnen hat, um andere Spieler anzulocken. Gleichzeitig wird den privaten Spielhallenbesitzern die Bude zugemacht, angeblich, um deren Kunden vor der Spielsucht zu bewahren.

Die Glückspielpolitik des Landes ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten: Dort, wo der Finanzminister die Hand aufhält, ist alles recht. Wenn ein Privater ins Spiel kommt, dann entdeckt man plötzlich die Moral!“

Regelung führt zu unsichtbarem Suchtverhalten im Internet statt sichtbarem in der Spielhalle.


Zur Debatte um die bevorstehende Schließung von Spielhallen sagt der Sprecher für Glücksspielfragen der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Der Verweis der Koalition auf die ja seit 2012 geltenden Regelungen zeigt, dass hier noch in der alten Welt gedacht wird. Heutzutage ist das illegale Glücksspiel auch im Bereich der Spielautomaten im Internet problemlos erreichbar und nicht zurückzuverfolgen. Hier sind Suchtgefahren und Suchtverhalten unsichtbar.

Stattdessen schließt man –im Gegensatz zu den Nachbarbundesländern – das am besten kontrollierte und mit dem besten Spielerschutz ausgestattete Konzept der Verbundspielhallen, um aber gleichzeitig der staatlichen Totto-Lotto die Möglichkeiten für das Angebot von Online-Glücksspiel den Boden zu bereiten. Da sind doch alle Lippenbekenntnisse von der angeblichen Orientierung am Spielerschutz reine Heuchelei.“

 

Unsinnige Rechthaberei der Grünen vernichtet Tausende Arbeitsplätze.


Zur weiter harten Haltung der Landesregierung bezüglich des Verbots von Verbundspielhallen ab dem 1.7.2021 sowie den Protesten der Betreiber dagegen sagt der Sprecher für Glücksspiel der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die grün-schwarze Landesregierung treibt sehenden Auges Tausende von Mitarbeiter in der Corona-Pandemie in die Arbeitslosigkeit und viele Traditionsbetriebe in den Ruin. Und das obwohl der kürzlich vereinbarte und verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag allen Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, hier Ausnahmen zu beschließen – was andere um uns herum auch tun. Hier verweist man lapidar auf lange beschlossene Regelungen, ohne nachzuweisen, warum die Spieler in Baden-Württemberg offensichtlich so viel mehr Schutz benötigen als die in Rheinland-Pfalz oder Bayern. Und das in der aberwitzigen Situation, wo man sich dem Online-Glücksspiel öffnet, und die eigene Totto-Lotto-Gesellschaft gleich mitverdienen lassen will. Das ist nicht sinnvoll nachzuvollziehen und lässt sich nur noch mit der Bräsigkeit der erneuten Koalitionsbildung erklären. Leidtragende sind die Betriebe und Beschäftigten, für die Spieler wird dadurch nichts besser.“

 

Anlässlich der Ersten Beratung des Dritten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Bereich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis gelegten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsrichten erforderlich, sondern aus Sicht der FDP/DVP Fraktion auch sachgerecht. Leider wird diese Neuregelung nur im Bereich der Sportwetten vorgenommen und nicht bei anderen Glücksspielarten. Wir Freie Demokraten halten die Glücksspiel-Regulierung, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein:

  • anstelle des bisherigen Glücksspiel-Monopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben, hierdurch insbesondere über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes konsequent wachen und somit auch den bisher nicht regulierten Online-Glücksspielmarkt einer Regulierung unterwerfen
  • zur Gewährleistung des Spielerschutzes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrollen zu Spielhallen schaffen
  • eine Behörde der Länder zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierung einrichten.

Auch wenn die Neuregelung im Bereich der Sportwetten nun zunächst einmal nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsvertrag so bezeichneten „Experiment“ interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch anderer Glücksspielbereiche wichtig sein.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte zu einem FDP-Antrag forderte der Sprecher für Medien und Glücksspiel der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, die grün-schwarze Landesregierung auf, ihre passive Haltung bei der Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland aufzugeben und sich für eine generelle Vergabe von Konzessionen nach qualitativen Gesichtspunkten einzusetzen. Goll wörtlich:

„Das mit der Durchführung des Glücksspiel-Staatsvertrags betraute Hessen zog kürzlich die Notbremse und legte Vorschläge für eine Runderneuerung des Glücksspielwesens in Deutschland vor. An die Stelle der zahlenmäßigen Begrenzung der Betriebsgenehmigungen soll eine Konzessionsvergabe nach qualitativen Kriterien erfolgen. Demnach könnte ein Glücksspielbetreiber beispielsweise nur dann eine Konzession erhalten, wenn er aktiv gegen Spielsucht vorgeht. Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs reagierte auf den Vorstoß der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen merkwürdig passiv. Obwohl unsere Landesregierung in der Antwort auf einen FDP-Antrag Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet einräumt, ist eine Aufgabe der begrenzten Zahl der Konzessionen nach ihrer Ansicht ‚nicht der richtige Weg‘. Dabei ermöglicht eine Konzessionsvergabe nach qualitativen Kriterien nicht nur einen wirksameren Spielerschutz, sondern auch das Austrocknen eines Schwarzmarkts, der vor allem beim Online-Glücksspiel regelrecht boomt. Und nicht zuletzt ließen sich höhere Steuereinnahmen erwarten. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nun immerhin vorgenommen, die hessischen Vorschläge zu prüfen. Die FDP-Fraktion fordert die grün-schwarze Landesregierung deshalb auf, diese Prüfaufträge nicht im Sande verlaufen zu lassen, sondern mutig mit Leben zu füllen. Eine Konzessionsvergabe nach qualitativen Kriterien muss dabei das Ziel sein.“

Info: Der Antrag der FDP-Fraktion zum Glücksspielwesen und die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/40 und findet sich unter folgendem Link: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0040_D.pdf

Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem heute von Grünen, SPD und CDU beschlossenen Gesetzentwurf wurde erneut die Möglichkeit verpasst, das gewerbliche Glücksspiel angemessen zu behandeln. Obwohl sich die Glücksspiellandschaft zum 30.06.2017 massiv ändern wird, soll jedes Glücksspielunternehmen, das über mehr als eine Spielstätte an einem Ort verfüg, Spielersperren für alle ihre Einrichtungen vor Ort aussprechen und durchsetzen müssen. Dazu müssen zahlreiche Dateien gesperrter Spieler eingerichtet werden, deren Nutzung datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist.

Der Gesetzentwurf ist auch mit Blick auf die Dauer freiwilliger Sperren falsch. Obwohl die Wissenschaft für kürzere Sperrzeiten plädiert, halten Grün-Rot und CDU an einer Mindestsperrzeit von einem Jahr fest. Die Möglichkeit, sich kürzer sperren zu lassen, würde jedoch zudem die Hemmschwelle zur Nutzung der freiwilligen Sperre senken.

So fügt sich der Gesetzentwurf in die bisherigen Versuche von Grünen, SPD und auch der CDU ein, das gewerbliche Spiel durch rechtliche Erdrosselungsmaßnahmen zum Erliegen zu bringen. Hier werden allein aus politischer Motivation heraus Arbeitsplätze vernichtet. Denn eine Suchtprävention kann so nicht erreicht werden: Die betroffenen Spieler werden in den illegalen Bereich, beispielsweise ins Internet, abwandern. Zu glauben, man könne Spielsüchtige vor dem PC zu Hause besser betreuen als in der Spielhalle, ist aus unserer Sicht weltfremd. Wir brauchen ein legales und kontrolliertes gewerbliches Spiel und nicht eine Exekutive, die auf eigene Rechnung Casinos und Lotterien betreibt, privatwirtschaftliches Glücksspiel aber drangsaliert und Spieler in die Illegalität treibt.“

 

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