Pressemitteilungen

Abschuss von Problemwölfen schneller und ohne bürokratische Hürden regeln.

Die heutige Berichterstattung über Diskussionen der Landesregierung mit Jägern – unter anderem zu den Themen Wölfe, Krähen oder Bürokratie – kommentiert der der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, so:

„Dass die Landesregierung Gespräche mit Jägern sucht und führt, ist begrüßenswert. Problematisch ist jedoch, dass die Landesregierung bisher kein vernünftiges Managementkonzept vorlegt. Reden allein genügt nicht – Taten im Wildtiermanagement sind jetzt entscheidend.

Bedauerlicherweise priorisiert die Landesregierung weiterhin den Schutz des Wolfs über den Schutz anderer Tierarten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg ist es jedoch jetzt erforderlich, dass die Landesregierung das Tier in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes integriert. Der Abschuss von Problemwölfen muss schneller, ohne bürokratische Hürden und rechtlich einwandfrei möglich sein. Ein zeitgemäßer Natur- und Artenschutz erfordert daher ein umfassendes Wildtiermanagement.

Nicht nur beim Wolf ist die Landesregierung untätig, die Liste ist lang. Auch beim Kormoran verschleppt sie die Umsetzung zielführender Maßnahmen und stellt den Schutz des Kormorans über den Schutz beispielsweise von bedrohten Fischarten aber auch der Berufsfischerei. Beim Biber zeichnet sich ein ähnliches Bild ab.“

Verzögerungsstrategie setzt sich auch im Kontext der Stichlingsproblematik fort.

Zur Meldung, wonach eine wissenschaftliche Studie erste Erklärungen für die Stichling-Invasion im Bodensee liefert, äußerte sich der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher wie folgt:

„Der Stichling nimmt immer weiter den Lebensraum der bedrohten Felchen ein. Grün-Schwarz ist die Stichlingsproblematik schon lange bekannt. Durch die gegenwärtige Untätigkeit gefährdet die Landesregierung jedoch nicht nur die Maßnahmen gegen den Stichling, sondern auch die Berufsfischerei im Zusammenhang mit dem Kormoran. Ich setze mich schon seit geraumer Zeit für ein international abgestimmtes Kormoranmanagement ein und habe bereits darauf hingewiesen, dass dies auch im Fall des Stichlings dringend erforderlich ist.“

 

Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess.

In der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Herabsenkung des Alters für den Jugendfischereischein sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden – dies haben wir bereits im Jahr 2017 mit einem Gesetzesentwurf angestoßen. Gerne stehen wir für eine rechtssichere Umsetzung der Absenkung des Mindestalters im Fischereigesetz zur Verfügung, wenn sich die CDU in der Regierungskoalition diesbezüglich endlich durchsetzen sollte. Denn wir Freien Demokraten sehen im Angeln einen unentbehrlichen Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess. Was in anderen Bundesländern längst möglich ist, sollte auch in Baden-Württemberg gelebt werden können, wo noch sehr restriktive Regelungen gelten. Klar ist aber auch, dass wir mit dem vorliegenden, vollkommen untauglichen Gesetzesentwurf, dieses Ziel nicht erreichen können.“

 

Anglerinnen und Angler leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Arten- und Naturschutz.

Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Herabsenkung des Alters für den Jugendfischereischein meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Ansinnen, Kinder bereits früher an die Fischerei heranzuführen, ist grundsätzlich nicht verkehrt. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Der Vorschlag der AfD-Fraktion ist allerdings völlig untauglich. Wenn nur der Titel des Fischereischeins geändert wird, es aber ansonsten keine konkreteren Bestimmungen zum Alter gibt, weiß am Ende überhaupt niemand mehr, was gilt. Familien, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen, haben Rechtssicherheit verdient. Populistische Gesetzesvorschläge brauchen sie nicht.

Fakt ist, dass pauschale Beschränkungen der Angelfischerei die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei belasten. Eine Herabsenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre würde auch den Angelfischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

Unsere Angerlinnen und Angler leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Arten- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Das müssen wir wertschätzen und für unbürokratische, zeitgemäße und rechtssichere Rahmenbedingungen sorgen.“

Nicht nur Landwirte und Nutztierhalter sind die Leidtragenden, im Endeffekt betrifft die Wolfsproblematik alle.

Das Umweltministerium teilt heute mit, dass die in der Gemeinde Todtnau (Landkreis Lörrach) am 20. August aufgefundenen fünf toten Schafe von der am Schluchsee ansässigen Wolfsfähe mit der Registriernummer GW2407f gerissen wurden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Wolf breitet sich immer weiter ungestört bei uns im Land aus. Lässt er sich in unserem dicht besiedelten Land nieder, darf er bleiben. Somit ist ein uneingeschränktes Vorkommen des Raubtieres möglich. Die Landesregierung feiert die Rückkehr des Wolfes in unseren Naturraum als Erfolg. Der Fokus auf nur einzelne Tiere oder Arten gefährdet jedoch die Weidetierhaltung und mit ihr die Biodiversität. Sie sollte aber ihren Blick auf die Wolfsproblematik weiten und den gesamten Naturraum betrachten. Ich fordere von der Landesregierung, ein Wolfsmanagement umzusetzen, das den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.

Die Ausbreitung des Wolfes bei uns im Land; die Fähe GW2407f, die für die Wolfsrisse in Todtnau verantwortlich ist, wurde erstmals Anfang des Jahres – nachdem sie im Münstertal Ziegen gerissen hatte – nachgewiesen und hat seitdem mit einem territorialen Rüden Nachwuchs bekommen, also ein Rudel gebildet. Das darf Grün-Schwarz nicht länger ignorieren. Die Gemeinde Todtnau, in der die fünf Schafe gerissen wurden, ist Teil des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald, in dem das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzmaßnahmen fördert. Herdenschutzmaßnahmen bieten jedoch keinen vollumfänglichen Schutz und stellen gerade für Weidetierhalter im Nebenerwerb eine enorme zusätzliche Belastung und Herausforderung dar. Zudem zerschneiden Weidezäune unsere Kulturlandschaft und wirken sich somit auf die Biodiversität aber auch auf andere Aspekte wie den Tourismus aus. Der Wolf ist ein Raubtier ohne natürliche Feinde und muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden.“

 

Es braucht ein internationales und vielschichtiges Management zur Rettung der Bestände.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Leiter der Fischereiforschungsstelle den Erfolg des ab 2024 ausgerufenen Felchen-Fangverbots bezweifelt, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Ursachen für den Rückgang des Bestands sind vielschichtig. Vor allem die Massenvermehrung von Stichlingen, die invasive Ausbreitung der Quagga-Muschel und die explosionsartige Vermehrung des geschützten Kormorans haben zum Rückgang des Bestands der Bodensee-Felchen geführt.

 

Das Fangverbot ist keine Lösung, um den Bestand der Felchen im Bodensee zu retten. Auch der Leiter der Fischereiforschungsstelle bezweifelt bereits den Erfolg der Maßnahme. Die Folgen des Fangverbots für die Berufsfischer stehen jedoch fest. Sie werden fatal sein und sind ein Schlag ins Gesicht. Unsere Berufsfischer werden künftig dabei zusehen müssen, wie Felchen aus dem Ausland importiert werden, um die Nachfrage von Gastronomie und Tourismus weiter zu bedienen.

 

Um den Bestand der Bodensee-Felchen zu retten, braucht es umgehend ein international abgestimmtes Management zum Kormoran, zu den Stichlingen und ein gezieltes Vorgehen gegen die Ausbreitung der Quagga-Muschel.“

Die Landesregierung blendet die Herausforderungen durch die aktuellen Krisen einfach aus.


Anlässlich der Beratungen über den Etat des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger Stellung:

 

„Der Landwirtschaftsetat der Landesregierung wird der herausragenden Bedeutung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes in keiner Weise gerecht. Er ist ein Beleg dafür, dass Grün-Schwarz völlig ausblendet, dass wir uns aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und der Ukraine-Krise in einer Zeit befinden, in der Ernährungssicherheit und der Erhalt unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe, unserer wertvollen Ackerböden und Landschaften mehr denn je im Mittelpunkt stehen müssen.

 

Nicht nur angesichts der angespannten Situation der Welternährung brauchen wir ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Bio und konventionell. Unzählige Studien belegen, dass der Ökolandbau weniger ertragreich ist und fehlende Erträge woanders auf der Welt erzeugt werden müssen. Das macht Bio-Lebensmittel auch nicht per se nachhaltiger. Noch dazu erlebt der Bio-Markt aufgrund der Inflation den schlimmsten Einbruch seit 35 Jahren. Selbst jetzt vor Weihnachten bleiben viele Bio-Produzenten auf Ihren Erzeugnissen sitzen, da die Kaufzurückhaltung der Verbraucher zunimmt. Die enorm gestiegenen Kosten für Energie, Verpackungen, Transport und Miete treiben die Preise für Lebensmittel in die Höhe. Verbraucher fangen an zu sparen. Anstatt diese Realitäten anzuerkennen, steckt die Landesregierung aber über 25 Millionen Euro in den Aktionsplan Bio, in Bio-Musterregionen und in eine Ernährungsstrategie, mit der die Menschen im Land mit Bio-Lebensmitteln zwangsbeglückt werden sollen. Maßnahmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien so voranzubringen, dass er nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht, fehlen völlig. Genauso mau sieht es, wenn es um den Verbraucherschutz oder die Veterinärverwaltung geht. Nicht eine Stelle mehr ist für die Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämter vorgesehen. Sie leiden seit Jahren unter dem massiven Personalmangel und der gleichzeitig immer größer werdenden Aufgabenflut. Auch die für die Veterinärverwaltung vorgesehenen Stellen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Stattdessen soll die Ausbildung zum Schäfer mit Zuschüssen attraktiver gemacht werden. Zuschüsse helfen aber nicht, sondern ein modernes Wolfsmanagement.

 

Wir haben Lösungsvorschläge vorgelegt, wie wir beim Wolf einen modernen Artenschutz erreichen und die Weidetierhaltung erhalten können. Wir haben Lösungen für mehr Ernährungssicherheit oder eine zukunftssichere Forstwirtschaft aufgezeigt. Mit der Ablehnung unserer Forderungen hat Grün-Schwarz die Chance vertan, für eine zukunftssichere, ökonomische und ökologische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie einen starken Verbraucherschutz zu sorgen.“

 

Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Zur Meldung des Umweltministeriums, dass in der Nähe von Trochtelfingen (Kreis Reutlingen) am 25. Oktober ein Wolf nachgewiesen wurde, meint der Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

„Dass nun auch im Landkreis Reutlingen ein Wolf eindeutig nachgewiesen wurde, ist ein weiterer Beleg dafür, dass bei uns in Baden-Württemberg viel mehr Wölfe leben, als die drei bisher bekannten residenten Wölfe im Schwarzwald. Der Wolf geht um – wir brauchen endlich Klarheit darüber, wie viele Wölfe bei uns tatsächlich leben. Dafür muss die Landesregierung jetzt sorgen.

 

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher ergänzt:

„Seit dem Jahr 2015 sind dem Wolf hierzulande bereits 169 Tiere zum Opfer gefallen. Doch anstatt endlich für ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu sorgen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufzunehmen, stellt die Landesregierung den Wolf weiterhin über alles. Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf den Schutz des Wolfes wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Verlust an Biodiversität führen und zu einem Verlust der auch aus Tierwohlgesichtspunkten gewünschten Weidetierhaltung.“

Klaus Hoher

Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern?.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass eine genetische Untersuchung von Abstrichproben den Verdacht bestätigt hat, dass einer der drei im Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald sesshaften Wölfe sechs Schafe getötet und zwei Schafe verletzt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt. Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern? Sie muss endlich reagieren und den rechtssicheren Abschuss von Problemwölfen ermöglichen. Seitdem sich Umweltministerin Walker vor über einem Jahr zum Abschuss problematischer Wölfe bekannt hat, ist aber nichts passiert.

 

Die Wölfe hingegen waren im gleichen Zeitraum umso aktiver: Erst am 2. Juni hat ein Wolf im gleichen Fördergebiet fünf Schafe im Zuge eines Angriffs getötet und ein weiteres verletzt. In den vergangenen zwölf Monaten gab es in Baden-Württemberg zehn Nutztierrisse, die eindeutig auf einen Wolf zurückzuführen sind. Fast 30 Tiere, darunter Schafe, Ziegen, aber auch Kälber und ein Hirsch wurden dabei getötet, alleine bei den beiden letzten Vorfällen waren es 11 Schafe. Das Glück, dass bisher kein Mensch zu Schaden kam, werden wir nicht ewig haben.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

Klaus Hoher

Landesregierung nimmt in Kauf, dass immer mehr Tiere durch problematische Wölfe getötet werden.


Zur Meldung, dass das Umweltministeriums die Tötung mehrerer Schafe durch einen neuen Wolf im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Statt einer romantischen Verklärung des Wolfes muss der rechtssichere Abschuss von Problemwölfen möglich sein. Wolf und Weidetierhaltung schließen sich aus.

 

Vor einem Jahr bekannte sich Umweltministerin Walker noch zum Abschuss problematischer Wölfe. Passiert ist seitdem nichts. Die wiederholten Vorfälle von Nutztierrissen und der Nachweis eines neuen Wolfes im Schwarzwald sollten ausreichend Warnung sein, dass sie endlich reagieren muss.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

 

 

Die Landesregierung muss eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche verhindern.


Zur Meldung, dass eine Woche nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen bisher keine weiteren Fälle der Krankheit in Baden-Württemberg aufgetreten sind, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Ich bin froh, dass sich die Lage bisher nicht verschlechtert hat. Eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche in Baden-Württemberg wäre eine Katastrophe für die schweinehaltenden Betriebe. Ihre wirtschaftliche Situation ist aufgrund der Verwerfungen am Schweinemarkt unter anderem bedingt durch die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ohnehin schon fatal. Es geht jetzt um nichts weniger als um ihre Existenz. Die Lage ist ernst. Landwirtschaftsminister Hauk muss alle nötigen Maßnahmen konsequent umsetzen, um ein weiteres Übergreifen der Seuche zu verhindern. Dazu gehört auch für eine ausreichende personelle Ausstattung der Veterinärverwaltung zu sorgen, damit diese den gestiegenen Anforderungen gerecht werden kann.“

 

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest gelingt nur, wenn Ausbruchsherde künftig noch schneller ausgemacht und isoliert werden. Neben den Landwirten kommt auch den Forstwirten und Jägern eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu. So braucht es eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Jägerinnen und Jäger erfüllen mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdienen sie Anreize und Unterstützung.“

Klaus Hoher

Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring.


Zum heute von Umweltstaatssekretär Andre Baumann vorgestellten „Managementplan Wolf“ meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Managementplan war längst überfällig. Wir brauchen aber nicht nur einen Handlungsleitfaden. Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring. Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so wird sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf der rechtssichere Abschuss eines Problemtiers möglich.

 

Wer verantwortungsvolles Wildtiermanagement betreiben will, der muss alle in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten gleichermaßen berücksichtigen. Die Landesregierung aber ignoriert unsere Forderung diesbezüglich seit Jahren. Sie riskiert damit, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden und bringt so die heimische Weidetierhaltung in Gefahr, die für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität unverzichtbar ist.

 

Klaus Hoher

Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.

 

Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.

 

Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.

 

Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“

 

Klaus Hoher

Das völlig veraltete Nachtangelverbot ist vom Tisch.


Anlässlich der Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unsere Forderung nach einer Aufhebung des Nachtangelverbots hat gewirkt. Landwirtschaftsminister Hauk hat endlich verstanden, dass das bundesweit einmalige Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß war und die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler geändert.

 

Ich freue mich besonders für die rund 150.000 Angler im Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Dafür haben sie Wertschätzung und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen verdient.“

Jägerinnen und Jäger erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.


Zur Meldung des Deutschen Jagdverbands, dass Jägerinnen und Jäger in der Saison von Ende April 2020 bis März 2021 deutlich weniger Wildschweine (49.450) als in der Saison vor der Corona-Pandemie (74.683) erlegt haben, sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, braucht es auch hierzulande eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Dass in der vergangenen Saison deutlich weniger Tiere als in der Saison vor der Corona-Pandemie erlegt wurden, liegt auch an natürlichen Umwelteinflüssen. Aufgrund der reichen Baummast und der dadurch geringeren Lockwirkung der Kirrung war die Bejagung schwieriger und zeitaufwendiger.

 

Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Corona-Pandemie zog es außerdem viele Menschen in die Natur, was ich grundsätzlich begrüße. Für den Wald, die dort lebenden Tiere sowie die Waldbesitzer und die Jägerschaft hatte der massiv gestiegene Besucherandrang aber auch Nachteile, denn verschiedenste Freizeitformen gehen inzwischen deutlich über das waldgesetzlich legitimierte Betretungsrecht hinaus. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Landesregierung die Bevölkerung ausreichend sensibilisiert hätte, auf die Belange der Jäger Rücksicht zu nehmen und entsprechende Waldgebiete in der Drückjagdsaison zu meiden. Das aber hat sie verpasst. Landwirtschaftsminister Hauk selbst räumte auf meine Anfrage (Drucksache 17 / 4) ein, dass die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandene Personalausstattung nicht ausreichend waren, um eine wirksame Besucherlenkung im Hinblick auf den sehr hohen Besucherandrang im Wald in Coronazeiten zu gewährleisten.

 

Die Landesregierung muss mit frühzeitigen Präventionsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die weitere Ausbreitung der für die heimische Nutztierhaltung hoch riskanten Tierseuche ASP eingedämmt wird. Denn die Leidtragenden sind am Ende auch die heimischen Schweinehalter. Bereits heute sind die durch die Einschleppung der ASP nach Deutschland bedingten finanziellen Folgen für die Betriebe fatal.

 

Die Jägerschaft erfüllt mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdient sie Anreize und Unterstützung. Dass der Deutsche Jagdverband aufgrund der Ausbreitung der ASP mehr Anreize für die Wildschweinjagd fordert, unterstütze ich deshalb ausdrücklich.“

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt.


Anlässlich der Beratungen über den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, Stellung:

 

„Regionale, konventionelle Landwirtschaft spielt im Haushalt von Grün-Schwarz keine Rolle. Die Landesregierung hat zwar noch in letzter Minute 500.000 Euro für Maßnahmen im Rahmen des Regionalmarketings ergänzt. Das begrüße ich. Angesichts der über sechs Millionen Euro für den Aktionsplan Bio und den Landeswettbewerb Biomusterregionen ist diese Summe aber ein Witz. In diesem Zusammenhang wies Heitlinger auch auf die Bedeutung der MBW Marketinggesellschaft hin. Sie sei unter anderem für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) zuständig und somit für die Sicherstellung der hohen Qualität regional erzeugter Lebensmittel. Die Mittel für die MBW Marketinggesellschaft würden diesen wichtigen Aufgaben aber nicht gerecht.

 

„Die Versorgung mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln, egal ob ökologisch oder konventionell, hat einen unschätzbaren Wert. Kurze Wege vom Erzeuger zum Verbraucher sind nachhaltig. Die Biodiversität wird gestärkt und das Klima geschont. Tierwohl wird umgesetzt. Insbesondere die Corona-Pandemie zeigt, dass regionale Lieferketten unerlässlich sind. Dies aber setzt diese Landesregierung durch die einseitige Bevorzugung des Biolandbaus aufs Spiel“, meint Heitlinger.

Beim Verbraucherschutz sehe es nicht besser aus: „Vor allem durch die grün-schwarze Photovoltaikpflicht für alle Hausbesitzer kommt auf die Verbraucherzentrale ein enormer Beratungsaufwand zu. Doch unsere Forderung die Mittel für die Verbraucherzentrale aufzustocken, lehnte die Landesregierung ab. Den Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämtern fehlen seit Jahren über 30 Stellen. Trotz der stetig steigenden Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz bleibt eine adäquate Personalaufstockung aber aus. Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt. Unserer jahrelangen Forderung nach mehr Personal für die Veterinärverwaltung ist sie zum Beispiel erst nach wiederholten Schlachthofskandalen nachgekommen.

 

Durch die Ablehnung unserer Vorschläge hat die Landesregierung die Chance verpasst einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Haushalt im Bereich Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz aufzustellen.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat ein Positionspapier zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, erklärt dazu:

 

„Die Berufsfischer am Bodensee machen schon lange darauf aufmerksam – die Zahl der Kormorane nimmt stetig zu und mit ihnen auch die Probleme vor Ort. Der landesweite Brutbestand des Kormorans ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei. Der Vogel ernährt sich fast ausschließlich von Fisch und das kann er insbesondere im baden-württembergischen Teil des Bodensees nach Herzenslust tun. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

 

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank. Dies wurde auch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Vorgehen beim Kormoran deutlich (Drucksache 17 / 428). Nach vielen leeren Versprechungen hat die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine ‚Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee‘ in Auftrag gegeben. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

 

Die Kormoranproblematik muss endlich angegangen werden, es müssen praktikable Lösungen her. Wir fordern eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt. Es braucht außerdem ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

17-11-2021 Vorgehen beim Kormoran

Statt Verklärung des Wolfs muss Rechtssicherheit und Monitoring geschaffen werden.


Anlässlich der Aussprache zum Beschlussantrag der FDP/DVP-Fraktion mit dem Titel „Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg“ (Drucksache Nr. 17/111) erklärte der Landtagsabgeordnete, Daniel Karrais:

„Im Mai bekannte sich Umweltministerin Walker endlich zum Abschuss problematischer Wölfe. Das Bekenntnis war längst überfällig. Doch passiert ist seitdem nichts. Anlass waren neuerliche Nutztierrisse in Schramberg. Auch nach jüngsten Vorfällen in Baiersbronn hat das Thema noch Aktualität. In Bayern, wo die Wolfspopulation größer ist, kam es bereits zu 4.000 Nutztierrissen. Das sollte uns eine Warnung sein, dass wir schon jetzt reagieren müssen.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, den Worten der Umweltministerin Taten folgen zu lassen. Der Wolf soll mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Damit können wir ein engmaschiges Monitoring des Wolfs und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen.

 

Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Seit 2015 wurden in Baden-Württemberg elf Wölfe eindeutig nachgewiesen. Die sich aus der Rückkehr des Wolfes ergebenden Konfliktfelder für Beutetiere, Landwirtschaft, Naturschutz, Mensch und Jägerinnen und Jäger sind in ihren Wechselbeziehungen ganzheitlich zu betrachten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.

 

Wir brauchen keine romantische Verklärung des Wolfs, sondern Rechtssicherheit und die Möglichkeit den Bestand zu beobachten und bei Notwendigkeit zu reagieren.

 

Durch die Ablehnung unseres Antrags lässt die grün geführte Landesregierung nicht nur die Nutztierhalter im Stich. Sie nimmt in Kauf, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden. Darüber hinaus bringt sie die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr. “

Klaus Hoher

Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Fischereigesetzes sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Klaus Hoher:

„Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit ist eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist aber so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst. Er beinhaltet zahlreiche handwerkliche Fehler und ist inhaltlich ein nicht durchdachter Schnellschuss. Vor allem zu einem Zeitpunkt, wo die Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu den Urteilen vom 13. Juli 2021 zum Nachtangelverbot noch aussteht.

Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat. Für die rund 150.000 weiteren Anglerinnen und Angler auf der baden-württembergischen Seite zwischen Main und Bodensee muss es aber ebenfalls möglich nachts zu angeln, wie es in allen anderen 15 Bundesländern auch möglich ist. Zudem sollte das Mindestalter für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei aber sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei

Klaus Hoher

Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher


Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich des Nachtangelverbots sagte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Während Schwimmen oder Bootfahren rund um die Uhr möglich sind, werden Angler in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten als Störenfriede degradiert.

Das Nachtangelverbot ist absurd. Fische halten keine Nachtruhe, das gilt auch für die Fische auf der baden-württembergischen Seite des Rheins oder der Donau. Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher.“

Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert.


Zur Meldung, dass sich die neue Umweltministerin Thekla Walker zum Abschuss problematischer Wölfe bekenne, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Bekenntnis der grünen Umweltministerin zum Abschuss problematischer Wölfe ist längst überfällig. Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert und die Nutztierhalter im Stich gelassen. Sie hat in Kauf genommen, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet wurden und damit die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr gebracht. Diese wird nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich die teuren Herdenschutzmaßnahmen oft nicht leisten können.

Dabei waren Konflikte im dicht besiedelten Baden-Württemberg vorprogrammiert. Die FDP/DVP Fraktion fordert seit Jahren, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Der Abschuss eines Wolfes zur Bestandsregulierung muss, wie bei anderen Wildtierarten auch möglich sein. Wir haben deshalb bereits gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine parlamentarische Initiative zum geplanten Vorgehen der Landesregierung beim Wolf in Baden-Württemberg eingebracht. Der Aussage der Umweltministerin muss nun auch eine schnelle Umsetzung folgen.“

Klaus Hoher

Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Zur Meldung der Genossenschaft „Regio Bodensee Fisch“, dass die Pläne, in Netzgehegen Fische zu züchten, vorerst nicht weiterverfolgt würden, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Pläne der umweltschutzfeindlichen Fischzucht im Bodensee endlich auf Eis gelegt werden, begrüße ich sehr. Netzgehege und jegliche Versuchsanlagen oder Pilotprojekte zur Fischzucht haben im Bodensee nichts zu suchen. Er ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, der über 5 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit frischem Trinkwasser versorgt. In ganz Europa gibt es kein vergleichbares Projekt. Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Es ist völlig ungeklärt, welche Auswirkungen die Fischzucht mit Netzgehegen im Bodensee auf Gewässerökologie, Trinkwasser und schließlich auch auf den Tourismus und die Freizeitnutzung haben würde. Der Eintrag von Fischfutter zum Beispiel, welches viel Chemie enthält, ökologisch aufwendig und teuer hergestellt wird, steht im Gegensatz zum Verbot der Gewässerverschlechterung. Bereits in 2018 forderte ich deshalb ein Gesetz, welches die Inhalte der Bodensee-Richtlinien 2005, soweit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zulässig, verbindlich in Landesrecht umsetzt (siehe hierzu auch: Antrag der Abg. Klaus Hoher u.a. FDP/DPV Rechtliche Bindungswirkung von Ziffer 4.5 der Bodensee-Richtlinien 2005, Drucksache 16/4225). Es gilt die Fischzucht am Bodensee zu unterstützen, aber an Land. Es kann Bodenseewasser dafür verwendet werden, solange der Wasserkreislauf im Notfall vom Bodensee getrennt werden kann.“

Klaus Hoher

Invasive Arten vertreiben einheimische Tiere und schaden der biologischen Vielfalt.

 

Zum Entwurf der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erklärt der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um der Ausbreitung von Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunden, Minks und Nutrias einen Riegel vorzuschieben, greift der aktuelle Entwurf der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu kurz. Genauso wie die Grau- und Kanadagans sollten auch Nilgänse in der Schonzeit in bestimmten Vogelschutzgebieten gejagt werden dürfen. Nilgänse haben sich mittlerweile zu einer echten Plage für Menschen und Tiere entwickelt. Sie verdrängen heimische Arten, weil sie mit ihnen um Nahrung und Nistplätze konkurrieren. Die Gänse sind dabei nicht gerade zimperlich: Sie vertreiben sogar Greifvögel und Störche aus dem Nest. Gerade diese aggressive Art soll aber verschont bleiben. Bisher ist in dem Verordnungsentwurf auch keine Nutzung von Kofferfallen für Waschbären vorgesehen. Sie ist aber viel effektiver als die bisher eingesetzten Drahtfallen. Durch die Größe des Fangraums und den Auslösemechanismus am hinteren Innenrand der Falle wird gewährleistet, dass auch größere Tiere durch den herabfallenden Deckel nicht verletzt werden.

 

Die Jagd ist ein wichtiger Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Die Jäger können am besten beurteilen, ob der Abschuss notwendig ist oder nicht. Daher sollte Minister Hauk die Forderungen der Jäger und Verbände ernst nehmen und bei der Durchführungsverordnung nachbessern. Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunde, Minks und Nutrias vertreiben einheimische Tierarten, worunter letztendlich die biologische Vielfalt leidet.“

Klaus Hoher

Weiße Flecken in der Internetversorgung werden die Nutzung des Wildtierportals behindern.

 

Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat das neue Wildtierportal der Öffentlichkeit vorgestellt. Dazu sagte der forst- und jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landesregierung hat sich mit dem Wildtierportal große Ziele gesetzt. Es soll die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Geschäftsprozesse im Jagd- und Wildtiermanagement verbessern. Den Jägerinnen und Jägern im Land soll es zum Beispiel ermöglichen, ihre Jagdstrecken digital zu melden. Sogar die digitale Abwicklung jagdlicher Fördermaßnahmen soll es möglich machen. Noch dazu soll es eine Plattform für alle Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Jagd, Wildtiere und Wildtiermanagement sein. Das sind an für sich gute Ansätze.

 

Der Digitalisierungsprozess bei der Jagd und im Wildtiermanagement, in ländlichen Räumen und in der Landwirtschaft steht und fällt aber mit dem flächendeckenden Ausbau einer zukunftsfähigen Netzinfrastruktur. Wildtiere und Jagdstrecken kann es auf Knopfdruck geben – aber eben nur, wenn das Internet funktioniert. Wir haben im Land aber viel zu viele weiße Flecken bei der Internetversorgung, was die Nutzung des Wildtierportals vielerorts erst gar nicht möglich machen wird.“