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Pressemitteilungen

Versäumnisse der Regierung machen Ausnahmeregelungen notwendig.


Julia Goll, Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuches:

 

„Wir begrüßen die geplanten redaktionellen Änderungen, wonach etwa das dritte Geschlecht mehr Berücksichtigung erfährt.

Weiterhin unterstützen wir die Maßnahmen, die zu einer besseren Resozialisierung der Gefangenen beitragen. Diese ist alternativlos und dient nicht nur dem einzelnen Täter bzw. Gefangenen, sondern auch der Zivilgesellschaft.

Bereits vor vielen Jahren hatten wir allerdings vor einem Engpass bei den Haftplätzen gewarnt. Trotzdem hat Ministerpräsident Kretschmann die Pläne für den Neubau der JVA Rottweil einkassiert, dabei war der Weg für dieses Projekt bereits geebnet, sogar der Gemeinderat hatte schon zugestimmt.

So kommt es, dass aufgrund dieses hausgemachten Problems und des vermeintlich unvorhergesehenen Anstiegs der Gefangenenzahlen nunmehr ein Passus in das Gesetz eingefügt werden soll, wonach eine gemeinschaftliche Unterbringung der Häftlinge aufgrund der kapazitären Defizite für bis zu sechs Monate möglich werden soll. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt und einen Offenbarungseid für die Fehlleistungen der Regierung dar.

Die neue JVA Rottweil könnte vermutlich bereits seit fünf Jahren stehen.“

 

Jochen Haußmann

Zurückstellung des Bauantrags setzt das Sozialministerium gehörig unter Druck.


nnDer Heidelberger Gemeinderat stimmte gestern Abend mit zwei Enthaltungen dafür, den Bauantrag des Landes für die Sanierung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» für den Maßregelvollzug um ein Jahr zurückzustellen. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dass es zwischen dem Gemeinderat und Minister Lucha gestern zu keiner Einigung gekommen ist, betrachte ich mit großer Sorge. Es zeigt, wie wenig Vertrauen in das Wort des Ministers gelegt wird. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um den ‚Faulen Pelz‘. Minister Lucha hat sich verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen und viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen.

 

Er trägt jetzt auch dafür die Verantwortung, dass die dringend benötigten Plätze im Maßregelvollzug fehlen und Straftäterinnen und Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

 

Er hat es vermasselt, schon frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat eine Lösung herbeizuführen. Das hatte die FDP-Landtagsfraktion schon seit Monaten gefordert, zuletzt bei einem Besuch in Heidelberg Mitte März. Jetzt liegt der Schwarze Peter beim Regierungspräsidium, über §37 Baugesetzbuch die Entscheidung des Gemeinderats auszuhebeln. Das Signal, das die Landesregierung damit gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Gemeinderat sendet, ist verheerend.“

 

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Nico Weinmann

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig.


Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“

Jochen Haußmann

Sozialminister hat bei Einigung um „Faulen Pelz“ unnötig Zeit vergeudet.


Zur Meldung, wonach wegen des Mangels an Therapieplätzen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs auch in 2022 verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen worden sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„In diesem Jahr mussten bereits wieder Straftäter freigelassen werden, weil Gerichte die Fortdauer ihrer Haft bis zum Erhalt eines Therapieplatzes für unzulässig erklärt haben. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses ‚Fauler Pelz‘ in Heidelberg, das das Land Baden-Württemberg zur Nutzung als Gefängnis zur Unterbringung von Straftätern im Rahmen des Maßregelvollzugs nutzen will. Minister Lucha hat viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen und eine Lösung mit der Stadt Heidelberg herbeizuführen.

 

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass sich das Sozialministerium so lange mit Briefen und Telefonaten begnügt, statt die Sache persönlich vor Ort zu klären. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist mittlerweile viel Zeit verloren gegangen. Auch in den nächsten Monaten ist mit weiteren Freilassungen zu rechnen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn sich der Konflikt um den ‚Faulen Pelz‘ weiter in die Länge zieht.“

Jochen Haußmann

Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion kommt Dialog zwischen Sozialministerium und Stadt Heidelberg endlich in Gang.


Zur Meldung wonach das Land im Tauziehen um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg eingelenkt hat und das Sozialministerium nun doch bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag für die Nutzung des Gebäudes für die temporäre Unterbringung von suchtkranken Straftätern gestellt hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich begrüße sehr, dass das Land ein Einsehen hat und sich hier nun endlich auf die Stadt Heidelberg zubewegt. Minister Lucha hat aber viel zu lange damit gewartet, endlich in den Dialog zu gehen und nach einer Lösung zu suchen. Erst aufgrund des Besuchs einer Delegation der FDP-Landtagsfraktion in Heidelberg, einer Vor-Ort-Begehung des Sozialausschusses am 12.April und dem Druck der FDP- und SPD-Landtagsfraktionen im Vorfeld kommt der Dialog jetzt in Gang.

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass Minister Lucha so lange die Hände in den Schoss gelegt und nichts dazu beigetragen hat, die Problematik zwischen der Stadt und seinem Ministerium aufzulösen. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist daher viel Zeit verloren gegangen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn weitere Anträge auf Freilassung bewilligt werden müssen, weil der Standort nicht rechtzeitig fertig wurde.“

Nico Weinmann

Bestrebungen der Ampel-Koalition sind wichtiger Impuls für Digitalisierung der Justiz in Baden-Württemberg.


Zur Meldung, dass die Digitalisierung in der baden-württembergischen Justiz Fortschritte mache, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Justiz braucht mehr Digitalisierung. Dieser Zielbeschreibung können wir uns der Justizministerin vollumfänglich anschließen. Die Umsetzung zieht sich allerdings nun schon seit Jahren und die Fortschritte kommen nur tröpfchenweise. Durchschlagende Erfolge sind dabei nicht viele zu verbuchen. Die Anschaffung von Technik und Bereitstellung von WLAN alleine sorgen nicht für eine funktionierende digitale Arbeitsweise. Wenn keine schnelle Breitbandverbindung zur Verfügung steht, weil das ländliche Amtsgericht überhaupt nicht an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen ist, hilft auch ein WLAN-Router nicht.

 

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört selbstverständlich die Möglichkeit Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden oder Verhandlungen zeitökonomischer zu gestalten. Eine verpflichtende Anordnung von digitalen Verhandlungen, wie von Justizministerin Gentges vorgeschlagen, darf keinesfalls dazu führen, dass eine Partei in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt wird. Ein Meilenstein wäre die flächendeckende Einführung der e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Einführungsprozess bei den Gerichten ist weiterhin nicht abgeschlossen, für die Gerichtsvollzieher wurde noch nicht einmal begonnen. Es muss geprüft werden, wie bei Zwangsvollstreckungsverfahren zukünftig mit der Vorlage von Originaltiteln, die eine digitale Übermittlung konterkarieren und bei den Beteiligten zu Verdruss führt, verfahren werden kann. Insbesondere braucht es eine Infrastruktur, die ständige Verbindungsabbrüche und technische Fehler nicht zum Alltagsproblem in der deutschen Justiz werden lässt. Deshalb fordern wir digitale Hausmeister in jedem Gericht, die bei Problemen schnell Abhilfe leisten können. Außerdem braucht es Schulungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, denn die gewaltige Umstellung im Arbeitsalltag durch die Digitalisierung darf keineswegs vernachlässigt werden.

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung unter FDP-Justizminister Buschmann mit klarem Blick die Situation in der Justiz entscheidend verbessern will. Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Diese liberale Agenda wird auch die baden-württembergische Justiz entscheidend voranbringen!“

Nico Weinmann

Mehr Engagement im Kampf gegen Clan-Kriminalität gefordert.


Zur Verkündung der Justizministerin Gentges, das im Jahr 2021 knapp 79 Millionen Euro durch Vermögensabschöpfung eingezogen wurden, sagt der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen, dass Vermögen, das aus Straftaten erlangt wurde, endlich deutlich stärker abgeschöpft wird. Doch ist das Potenzial noch deutlich höher. Die Vermögensabschöpfung ist gerade im Kampf gegen die Clan-Kriminalität ein besonders wichtiges Mittel. Hier besteht in Baden-Württemberg noch erheblicher Handlungsbedarf. Das Problem liegt insoweit weniger bei der Justiz, als vielmehr im unzureichenden Kampf gegen Clans und Mafia durch Innenminister Strobl. Wir fordern hier ein energischeres wie konsequenteres Vorgehen, damit solche kriminellen Strukturen in Baden-Württemberg wieder zurückgedrängt werden, nicht weiter entstehen und somit eine Vermögensabschöpfung gar nicht erst erforderlich wird.“

Gerichte und Staatsanwaltschaft müssen für Cybercrime gestärkt und spezialisiert werden.


Zur Vorstellung der Pläne zur Umsetzung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet durch die Justizministerin auf der heutigen Landespressekonferenz, sagt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Durch die Meldepflicht von Hass-Postings für soziale Netzwerke wird die Justiz noch stärker in Anspruch genommen werden, als ohnehin schon. Deshalb begrüßen wir es, dass die Justizministerin handeln will. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Polizei und Justiz müssen personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann. Die jetzt angekündigten Schritte reichen dabei jedoch nicht aus. Auch der vor einiger Zeit eingerichtete Kabinettsausschuss ändert nichts an der bestehenden Problematik. Insbesondere braucht es nicht nur Richter, Staatsanwälte und Polizei, sondern auch Servicemitarbeiter in den Geschäftsstellen müssen dringend aufgestockt werden. Sonst bleibt vor lauter Bürotätigkeiten keine Zeit, die Verfahren selbst anzugehen.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Die jetzt angekündigten Spezialdezernate in den Staatsanwaltschaften begrüßen wir ausdrücklich, dürften jedoch nicht ausreichen, um das Gesamtproblem der Netzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

 

Missbrauch im Einzelfall bekämpfen, statt Generalverdacht.


Zur Forderung der Grünen-Fraktion eine zeitliche Befristung für den Kleinen Waffenschein einzuführen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Grünen warten offenbar nur auf Gründe, um Waffenbesitzer weiter zu gängeln und unter Generalverdacht zu stellen. Das Waffenrecht darf nicht Spielwiese ideologischer Überzeugungen werden. Man wird mit übertriebenen Regeln keine wesentliche Senkung der Gesamtzahl an Kleinen Waffenscheinen erreichen, ganz im Gegenteil. Eine zeitliche Befristung des Kleinen Waffenscheins ist nicht erforderlich. Nach den Vorschlägen der Grünen werden nur noch mehr Gebühren für den legalen Waffenbesitzer fällig. Denn für das Führen ist bereits eine Erlaubnis erforderlich und Missbrauch wird dadurch nicht verhindert. Die Zuverlässigkeit wird auch beim Kleinen Waffenschein regelmäßig überprüft.

 

Der Ansatz, legalen Waffenbesitz weiter zu sanktionieren, um illegalen Waffenbesitz und -einsatz zu erschweren, ist abwegig. Es gilt vielmehr Zuwiderhandlungen gegen das geltende, bereits sehr restriktive Waffenrecht, entsprechend zu ahnden und im konkreten Verdachtsfall Kontrollen durchzuführen. Denn es ist klar, dass Gefährder und Extremisten keine Waffen besitzen dürfen. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben. Die Landesregierung steht dementsprechend in der Pflicht objektiv wie subjektiv größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die große Nachfrage an Waffenscheinen zeigt, dass hier offenbar Verbesserungsbedarf besteht.“

Nico Weinmann

Staatssekretär für Migration ist Steuergeldverschwendung und rechtlich fragwürdig.


 

Bei der Haushaltsdebatte im Landtag zum Einzelplan für das Justizministerium sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen die Schaffung zusätzlicher Stellen bei Richtern, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug. Die Richtung stimmt, das kann jedoch nur der Anfang sein. Es bestehen weiterhin große Herausforderungen für die Justiz, die im Haushalt nicht abgebildet sind. So ist die Ausweitung der beschleunigten Verfahren, die wir ausdrücklich begrüßen, gleichzeitig sehr personalintensiv und darf nicht zu Lasten anderer Verfahren gehen. Es braucht deshalb mehr Servicekräfte in den Geschäftsstellen, ansonsten droht die Justiz zum Flaschenhals des Rechtsstaats zu werden. Eine wesentliche Herausforderung für eine moderne Justiz ist die flächendeckende Einführung der E-Akte. Die Umsetzung wurde von vornherein wenig ambitioniert angegangen, bei der Umsetzung hakt es noch immer. Damit dieser Prozess gelingen kann, braucht es fachkundige Ansprechpartner, durch die sichergestellt wird, dass bei Problemen geholfen und Hürden bei der tagtäglichen Anwendung abgebaut werden.

 

Bei der Bekämpfung der Hasskriminalität besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Wir brauchen neben einer entsprechenden Ausstattung und Fortbildung bei Polizei und Justiz ein schlüssiges Gesamtkonzept. Andererseits erleben wir in den letzten Jahren eine schwindelerregende Zunahme an neuen Gesetzen, deren symbolische und moralistische Wirkung sich in ihrer Halbwertszeit widerspiegeln. Wir fordern daher von der Landesregierung, die guten Pläne zur Modernisierung von Justiz und Rechtstaat der Ampel-Koalition in Baden-Württemberg zu unterstützen und umfassend umzusetzen.

Völlig unverständlich und rechtlich zweifelhaft ist die Verschiebung der Zuständigkeit für Migration ins Justizministerium. Wenn die Vollziehung von Abschiebungen als exekutive Maßnahme, mit der Dienstaufsicht über diejenigen Richter, die Aufenthaltstitel gerichtlich überprüfen sollen, vereint wird, müssen die Alarmglocken angehen. Diese Bedenken wurden offensichtlich über Bord geworfen, nur um einen weiteren Staatssekretär für die CDU zu schaffen! Der Aufwuchs an Ministerialbürokratie und die dadurch verursachten Kosten lehnen wir strikt ab.

 

Unsere Demokratie ist immer nur so stark, wie die Menschen sie leben und von ihr überzeugt sind. Wir müssen daher das Bewusstsein für die Vorzüge der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit fördern, sie in den Köpfen verankern, erlebbar machen: Vor Ort, in der Schule, gerade auch in unserer demokratischen Erinnerungskultur.“

Ampel-Pläne zur Migrationspolitik stärken Arbeitsmarkt, schaffen aber keine zusätzliche Zuwanderung von Asylbewerbern.


Zu den Äußerungen des Ministers Strobl, in denen er im Rahmen der Innenministerkonferenz die Migrationspolitik der Ampel-Koalitionsvereinbarungen im Bund kritisiert („auf grün gestellt. Ihr Kinderlein kommet“), erwidert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Minister Strobl ist so verzweifelt, dass ihm nichts Anderes mehr einfällt als Weihnachtslieder geschmacklos ad absurdum zu führen. Er ist wohl aus allen Wolken gefallen, als er im Ampel-Koalitionsvertrag gesehen hat, wie verantwortungsbewusste Migrationspolitik tatsächlich geht. Die Pläne sehen vor, irreguläre Migration wirksam zu reduzieren, und mit einer konsequenten Rückführungsoffensive insbesondere Straftäter und Gefährder zügig abzuschieben. Zusätzliche Zuwanderung wird es nur in den Arbeitsmarkt geben. Daran scheitert Strobl hier im Land täglich. In Wahrheit war es seine CDU-Kanzlerin Angela Merkel, die 2015 die Flüchtlingsströme nicht im Griff hatte. Die Lage an der polnischen Außengrenze muss dagegen humanitär und rechtsstaatlich geordnet angegangen werden.“

 

Die innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, ergänzt:

 

„Der Innenminister hat offenbar vergessen, dass er überhaupt nicht mehr für die Migrationspolitik im Land zuständig ist. Die Grün-Schwarze Regierung hat diese Zuständigkeit in der Ressortzuteilung auf das Justizministerium übertragen. Für Strobl wäre bei seiner Innenministerkonferenz daher Zurückhaltung geboten. Er sollte sich besser um die Durchführung der Abschiebungen, insbesondere krimineller Ausreisepflichtiger, kümmern. Das ist seine Aufgabe, der er aber nur unzureichend nachkommt. Der Bedarf eines zusätzlichen Staatssekretärs für Migration im Justizministerium wird so immer zweifelhafter!“

Die heute vorgestellten Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2020 kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Rückgang an Verurteilungen im Jahr 2020 lässt coronabedingt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf an Verfahren in Baden-Württemberg zu. Denn auch die Justiz war von Einschränkungen in ihrer Arbeitsweise betroffen. Das zeigt die Gesamtzahl an rechtskräftigen Urteilen, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Es wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört die Möglichkeiten Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden. Außerdem muss die e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt und eingesetzt werden. So kann die Arbeit flexibler gestaltet und Prozesse effizienter abgeschlossen werden.

 

Der Anstieg der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten ist besorgniserregend. Das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial in Chatgruppen hat unter Heranwachsenden und Jugendlichen enorm zugenommen. Oftmals sind sich die Jugendlichen der Konsequenzen ihrer Handlungen nicht vollends bewusst. Alleine das Strafmaß zu erhöhen ist deshalb keine Lösung des Problems. Dieser Entwicklung muss sich die Landesregierung entschieden entgegenstellen und mehr Präventions- und Unterstützungsarbeit leisten. Eltern und Schulen dürfen nicht allein gelassen werden.“

Justiz braucht auch abseits von beschleunigten Verfahren dringend mehr Personal.


Bei der Beratung eines Antrags zu beschleunigten Verfahren in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Es hat sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Gerade dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringe Vergehen junger Erwachsener unter bestimmten Bedingungen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen, verkürzten Verfahrensarten, wie einem Strafbefehl, kommt es beim beschleunigten Verfahren auch zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch zusätzlich auf den Beschuldigten eingewirkt werden kann. Das beschleunigte Verfahren hat daher unbestritten Vorteile, die andere Verfahrensarten nicht vorweisen können. Das beschleunigte Verfahren ist dabei an sich nicht revolutionär, ist im Gesetz vorgesehen, findet aber bei uns nur selten Anwendung.

Denn zur Wahrheit gehört auch, dass diese Verfahren sehr personalintensiv sind, insbesondere durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe. So darf die Ausweitung von beschleunigten Verfahren am Ende nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Zumal die Herausforderungen für die Justiz immer größer werden, man denke nur an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hass- und Cyberkriminalität. Nicht zuletzt droht hier durch Personalmangel die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung dieser Straftaten zu werden.

Da die Modellprojekte erst im Laufe des Jahres 2020 angelaufen sind und typische Delikte wie Ladendiebstahl pandemiebedingt auch 2021 seltener als normalerweise auftreten, ist indes frühestens 2022 mit belastbaren Zahlen zu rechnen. Sinnigerweise sollte erst dann darüber entschieden werden, ob und wie beschleunigte Verfahren an weiteren Gerichten organisatorisch fest verankert werden sollten. Jenseits der drei Modellprojekte werden beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg aber nahezu überhaupt nicht angewandt. Deutlich weniger als ein Prozent der Gesamterledigungen wird in diesen Verfahren erreicht, in Brandenburg dagegen sind es etwa zehn Prozent. Das Land sollte daher die Justiz und die Polizei landesweit stärker zur Durchführung des Beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern.“

Polizei und Justiz müssen im Kampf gegen Hass und Hetze gestärkt werden.


Anlässlich der heutigen Debatte zum Antrag „Hasskriminalität in Baden-Württemberg“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Regierungskoalition der Hasskriminalität entschieden den Kampf ansagt. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Ein entschiedenes Auftreten gegen Hass und Hetze im digitalen, wie auch im analogen Bereich ist indes bitter nötig. Schließlich lehrt uns die Vergangenheit, dass viel zu oft den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Den Phänomenbereich der Hasskriminalität zu thematisieren ist sicherlich richtig, wichtiger ist aber, dass Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

Nico Weinmann

Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.


Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:

„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“

Justiz und Polizei gebührt großer Dank bei der Aufarbeitung der Krawallnacht.


Anlässlich der aktuellen Debatte auf Antrag der CDU Fraktion – „Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer“- erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Ein starker Rechtsstaat ist ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Der Justiz und der Polizei gebührt bei der Aufarbeitung der Krawallnacht großer Dank. Man sieht, dass es nicht ständig immer neue und schärfere Gesetze braucht, sondern mehr Personal, eine technische Ausstattung auf höchstem Niveau und verlässlichen Rückhalt aus der Politik. Hier wurde in der Vergangenheit einiges erreicht, aber es gibt auch viel zu tun. So verläuft die Digitalisierung in der Justiz nach wie vor schleppend. Der Zeitpunkt für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist mit dem Jahr 2026 wenig ambitioniert. Der chronische Mangel an Servicekräften führt dazu, dass Richter und Staatsanwälte immer öfter diese Aufgaben miterledigen müssen. Und die im Ländervergleich knappste Personalausstattung im Justizvollzug stößt bei steigenden Gefangenenzahlen an ihre Grenzen. Es gibt also noch genug Baustellen für die neue Ministerin.

Entscheidend ist auch, dass Straftaten schnell und angemessen geahndet werden. Besonders Häuser des Jugendrechts, die vom früheren FDP Justizminister Prof. Dr. Goll gegen viel Widerstand, auch aus der CDU, geschaffen wurden, sind ein wirksames Instrument, um bei kriminellen Karrieren von Jugendlichen schnell gegenzusteuern. Mit unaufgeregter, verlässlicher Arbeit, auch im präventiven Bereich, erreicht man eben mehr, als mit populistischen Forderungen nach immer höheren Haftstrafen. Schließlich sind ausgesprochene Haftstrafen nicht alleiniger Maßstab für einen funktionierenden, starken Rechtsstaat. Nicht zuletzt die Achtung vor der Unabhängigkeit der Justiz, gebietet es, von reißerischen Debattentiteln wie dem heutigen Abstand zu nehmen. Die Gewaltenteilung ist für uns Liberale nicht verhandelbar. In der Pandemie haben wir gesehen, was wir an unabhängigen Gerichten haben, die ein ums andere Mal unverhältnismäßige Maßnahmen der Regierung kassiert haben.“

Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird.


Zur Meldung, wonach sich der Tatverdächtige für den Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge in die Türkei abgesetzt hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird. Wenn Erdogan nun jemanden, der eine Synagoge in Brand setzt, Unterschlupf gewähren sollte, würde dies einen neuen Höhepunkt in einer Reihe antisemitischer Entgleisungen des türkischen Präsidenten darstellen. Ich erwarte, dass die Türkei bei der Aufklärung der Straftat umfänglich mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet.“

Beschleunigte Verfahren sind geeignet, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu stärken.


Zur Debatte um weitere Ausweitung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass beschleunigte Verfahren sehr personalintensiv sind. Die Ausweitung von beschleunigten Verfahren darf am Ende aber nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren dadurch auf der Strecke bleiben. Die Herausforderungen für die Justiz werden immer größer, man denke etwa an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hasskriminalität und Cyberkriminalität. Auch hierfür braucht die Justiz zusätzliches Personal.“

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Nico Weinmann

Angebliche Sorgen der AfD um die Meinungsfreiheit im Netz sind Krokodiltränen.


Anlässlich der Landtagsberatung des AfD-Antrags „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Die AfD vergießt Krokodiltränen, wenn sie sich zur Hüterin der Meinungsfreiheit im Netz aufspielt. Ausgerechnet die Partei, deren Unterstützer regelmäßig das gesellschaftliche Klima dadurch vergiften, dass sie gegen Minderheiten, politisch Andersdenkende und deren Ansichten hetzen, wollen selbsternannter Wächter der Meinungsfreiheit sein. Das Verhalten der AfD ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Tatsächlich will sie nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern erreichen, dass Hass und Hetze im Netz folgenlos bleiben. Damit ihr das nicht gelingt, braucht es auch größere Anstrengungen des Landes bei der Bekämpfung von Hasskriminalität.

Ganz gewiss hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viele Schwächen. Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden. Hier ist die Politik gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen. Für den gesetzlichen Rahmen ist dabei in erster Linie der Bund zuständig. Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten. Bei der Polizei haben wir zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmert dieses Problem nur. Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität. Es ist Zeit, dass das Justizministerium seine zögerliche Haltung in dieser Frage ändert und die Prioritäten den Realitäten anpasst.“

FDP: Gestriger Beschluss des OVG Niedersachsen entzieht der identischen Verordnung des Landes die Grundlage.


„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom gestrigen Tag muss auch für Baden-Württemberg Folgen haben“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann. Die Richter haben am 11. Mai in einem Beschluss § 5 der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug gesetzt. Dieses sieht bis auf wenige Ausnahmen die pauschale Quarantäne für alle Einreisenden nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten vor. Die Regelung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Bundesländern, die für den Erlass der Quarantäne zuständig sind, zurück. In Baden-Württemberg ist die inhaltlich identische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom Sozialministerium erlassen worden und seit dem 10.04. in Kraft.

„Die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts ist für Baden-Württemberg juristisch zwar nicht bindend. Sie ist aber ein mehr als deutlicher Fingerzeig an die anderen Bundesländer. Baden-Württemberg hat eine nahezu identische Regelung, die nach den Maßstäben der niedersächsischen Richter rechtswidrig wäre. Die Landesregierung muss jetzt handeln und die Verordnung außer Kraft setzen, bevor ein baden-württembergisches Gericht sie kassiert“, fordert Weinmann. Die niedersächsischen Richter monierten unter anderem, dass eine derart weitreichende Quarantäneregelung nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei, da dieses nur Quarantäne für einen begrenzten Personenkreis vorsehe, etwa bei bereits Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen.

„Generell bestätigt der Beschluss aus Niedersachsen, wie wichtig es ist, Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte mit Augenmaß vorzunehmen. Alles andere führt zur Unverhältnismäßigkeit einer Vorschrift. Der Gesundheitsschutz steht eben nicht über anderen Grundrechten, sondern gleichrangig neben ihnen. Auch andere Einschränkungen müssen daher fortlaufend überprüft werden, und aufgehoben werden, sobald sie unverhältnismäßig stark in andere Freiheitsrechte eingreifen“, so der Liberale.