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Ich erwarte, dass der Sachverhalt entsprechend aufgearbeitet wird.

Zu Medienberichten, wonach eine SWR-Moderatorin auf ihrem privaten Social-Media-Account für eine Anti-Israel-App wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Zu diesem Sachverhalt, der an dunkle Zeiten erinnert, kann es keine zwei Meinungen geben. Für Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz.

Der SWR ist sich seiner Verantwortung garantiert bewusst. Ich erwarte, dass dieser Sachverhalt zeitnah entsprechend aufgearbeitet wird.“

Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist das Ziel.

Zur Debatte zum fünften Medienänderungsstaatsvertrag erklärt der stv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Nico Weinmann:

„Mit dem 5. Medienänderungsstaatsvertrages wird das Digitale-Dienste-Gesetz (DGG) des Bundes vollzogen. Das Ziel des DDG, illegale, demokratiefeindliche und schädliche Aktivitäten im Internet zu verhindern, die Grundrechte der Internetnutzer besser zu schützen und einen fairen und offenen Wettbewerb sicherzustellen, tragen wir mit. Die Veränderungen auf die Arbeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) sind noch nicht endgültig abzuschätzen. Der Aufwand für ein Mehr an Sicherheit und Transparenz wird aber sicher nicht geringer.

Die heutige Debatte trifft jedoch in eine Zeit, in der mit den Vorschlägen des Zukunftsrats klare Ansätze für die Herausforderungen des ÖRR vorliegen. Parallel nehmen wir wahr, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Akzeptanz wenig zuträglich ist. Selbst wenn man die bisherigen Anstrengungen der Rundfunkanstalten hin zu mehr Zentralisierung der eigenen Verwaltungen begrüßt, ist klar, dass diese nicht zu derart substantiellen Einsparungen führen werden, um mit der seitherigen Höhe des Beitrags auszukommen. Wir brauchen daher schnell konkrete und verbindliche Änderungen bei Senderangebot und weiteren großen Kostenblöcken, die über eine bloße Inaussichtstellung hinausgehen.“

Einsatz von künstlicher Intelligenz stellt die Behörden schon heute vor große Herausforderungen.

Heute wurde der Landtag informiert im Rahmen einer Sitzung des Ständigen Ausschusses zum Thema Desinformation. Dies geschah unter anderem durch Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation sowie Lutz Güllner, Leiter der Strategischen Kommunikation im Auswärtigen Dienst der EU. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Wir konnten spannenden Vorträgen lauschen, welche Arten von Desinformation, Identitätsfälschung, Reichweitenausdehnung etc. existieren. Die Taktiken hätten sich seit dem Beginn des Angriffs auf die Ukraine geändert und zwar mit einer Flut an Rechtfertigungs-Narrativen zugunsten Russlands. Bekanntes Beispiel ist dafür sind die Auseinandersetzungen um Sendezulassung von ‚Russia Today‘ in Deutschland.

Dadurch hätte sich auch eine andere Einschätzung der eigenen Maßnahmen ergeben, wie die Referenten darlegten: Der Schutz der freien Meinungsäußerung erfordere heute durch die Dimension der Informationsmanipulation durch ausländische staatliche Stellen Maßnahmen zum Schutz unseres hiesigen Diskussionsraums; es reiche nicht mehr aus, auf solche Maßnahmen zu verzichten. Das Maß an Fake News, mit dem schon Kinder konfrontiert sind, ist erschreckend. Die Stärkung der Medienkompetenz schon ab dem Grundschulalter ist das Mittel der Wahl dagegen. Vielen Dank in diesem Zusammenhang auch an die Landesanstalt für Kommunikation.

Man muss aber immer genau abwägen, wie man regulativ vorgehen kann. Der Ansatz, der Desinformations-Gefahr zu begegnen, ohne Inhalte einzuschränken, ist an sich zu begrüßen. Oftmals scheinen aber hier Grenzen stark zu verschwimmen. Der Grundsatz ‚Im Zweifel für die Meinungsfreiheit‘ ist nicht passé.“

 

Für Denkverbote ist die Lage zu ernst.

In der Debatte um den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und der Verlängerung der Förderung der regionalen TV-Sender erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Nachdem in diesem 4. Medienänderungsstaatsvertrag erste und dringend gebotene Konsequenzen aus den persönlichen Verfehlungen unter anderem im RBB gezogen werden, muss nun die Debatte über strukturelle Reformen geführt werden, um den massiv eingetretenen Vertrauensverlust zu korrigieren. Denn die Neuerung im jetzt verabschiedeten Medienänderungsstaatsvertrag sind in erster Linie ein allgemein gültiger Mindeststandard, die wir bereits aus anderen Bereichen als Selbstverständnis kennen und erwarten.

Angesichts der ernsten Lage braucht es freilich mehr: neben einer Prüfung der Privilegien, auch innerhalb der Medienlandschaft, erwarten wir eine ehrliche Aufgabenkritik, erwarten wir eine Konsolidierung der 21 pflichtbeitragsfinanzierten Fernsehkanäle und mehr als 70 Radiosendern, die allesamt zu viel vom Gleichen senden, sollten wir meines Erachtens auch beispielsweise über einen Zusammenschluss des Deutschlandradios mit dem ZDF nachdenken.

Vor allem brauchen wir eine offene, unvoreingenommene Diskussion über den und für einen zeitgemäßen sowie zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land.“

Vertrauen der Bürger muss gestärkt werden.


Nico Weinmann, medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wie folgt aus:

 

„Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt in unserer Demokratie eine große Bedeutung zu. Dafür braucht es eine seriöse, faktenbasierte, unabhängige, aber auch glaubwürdige Berichterstattung. Reformbedarf und umfassende Aufarbeitung zeigen sich nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse beim RBB; das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss wieder gestärkt werden.

 

Der Bildungs- und Informationsauftrag des ÖRR muss gegenüber allen Generationen wahrgenommen werden. Dies erfordert ein intermediäres Angebot, so beispielsweise auch im Internet, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dabei dürfen die beitragsfinanzierten Sender allerdings nicht in wettbewerbswidriger Konkurrenz zu privaten Anbietern treten.

 

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen zudem die Binnengremien gestärkt werden, die nicht nur inhaltliche und formale Qualitätsstandards prüfen und kontrollieren, sondern auch eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung sicherstellen sollen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Hier erwarten wir indes konkrete Maßnahmen für Beitragsstabilität.

 

Schließlich braucht es für die Sicherung der Akzeptanz des ÖRR mehr Transparenz und eine klare Compliance, wie dies die FDP ebenfalls schon seit geraumer Zeit fordert.“

 

FDP/DVP sorgt für mehr Planungssicherheit für den privaten Rundfunk.


Zur heutigen Verabschiedung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP begrüßt die vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes. Wir dienen damit der vielfältigen und ausgewogenen Medienlandschaft.

 

Die im Gesetzentwurf zu kurz ausgestaltete Zuweisungsdauer für den privaten Rundfunk wird nun auf sieben Jahre verlängert. Die Initiative dazu ging von unserem entsprechenden Änderungsantrag aus, auch wenn wir die von uns gewünschte Verlängerung auf zehn Jahre nicht erreichen konnten.

 

Damit erhalten die Betreiber des privaten Rundfunks mehr Planungssicherheit für ihre Personalentwicklung und für ihre Investitionsentscheidungen, womit so auch innovative Technologien erprobt und eingesetzt werden können.  Damit sorgen wir für mehr Fairness im Wettbewerb und damit für mehr Vielfalt im Radio.“

FDP/DVP bringt Änderung zum Schutz der privaten Hörfunkanbieter ein.


Zur heutigen Einbringung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP hat bei den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes immer die vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft im Blick, da diese der Garant für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung ist.

Dieser Gesetzentwurf enthält allfällige Aktualisierungen aufgrund Änderungen der Medienstaatsverträge sowie anderweitiger Rechtsänderungen. Er kodifiziert bereits heute die gelebten Transparenzregeln des Medienrats. Er verändert die Bestellung des Präsidenten weg vom Landtag hin zum Medienrat. Und er verändert die Regelungen über die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten.

Und genau hier geht der Gesetzentwurf unberechtigt über die Interessen des privaten Rundfunks hinweg, in dem die Dauer der Zuweisung unverständlich kurz ist. Die fehlende Planungssicherheit sorgt dafür, dass Investitionen sich nicht amortisieren können. Damit werden Innovationen verhindert und an einer entscheidenden Stelle die wichtige vielfältige Medienlandschaft geschädigt. Ebenso sind die restriktiven Regelungen für Werbung für den privat finanzierten Rundfunk ein großes Problem.

 

Fairer Wettbewerb setzt gleiche Chancen im Markt voraus, daher bringen wir als FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag ein.“

Mutige Reformschritte erzeugen positive Schlagzeilen.


Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, gratuliert Herrn Kai Gniffke zur Wahl als ARD-Vorsitzender und bemerkt:

„Wir gratulieren Herrn Gniffke zu seiner Wahl als ARD-Vorsitzender, die er nun schon früher antreten darf. Eine Verschnaufpause ist ihm aber angesichts der aktuellen Situation einiger Rundfunkanstalten und dem Scherbenhaufen, den seine Vorgängerin angerichtet hat, nicht vergönnt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht positive Schlagzeilen, und die kann er mit mutigen Reformschritten sicher erzielen.“

 

eine Ecke einer Zeitung auf der Tastatur des Laptops liegend

Aufgrund langer Übergangsfristen sind kurzfristige Verbesserungen nicht zu erwarten.


Zur Debatte über einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Medienstaatsvertrags, um mehr Barrierefreiheit zu erreichen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Das Ziel, mehr Barrierefreiheit im Zugang und bei der Nutzung von Medien aller Art zu erreichen, begrüßen wir uneingeschränkt. Barrierefreiheit ist auch bei Mediendiensten ein wichtiger und notwendiger Schritt. Aber es bleiben doch Fragen in der Umsetzung offen. So wird der Anspruch gegenüber den Anbietern in den Formulierungen deutlich abgemildert, und wir finden in diesen vorgeschlagenen Änderungen sehr lange Übergangsfristen – und das in einem Feld, welches schon grundsätzlich unter hohem Innovationsdruck steht und kurze Innovationszyklen kennt.

Ebenso ist der Anspruch mit einigen relativierenden Begriffen ausgestaltet, die am Ende die konkrete Reichweite dieser Regelung gar nicht endgültig abschätzbar machen.  Hier werden wir im Ausschuss genauer nachfragen.”

 

Nico Weinmann

Verantwortungsbewusster Umgang mit Beitragsgeldern geboten


Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 € angehoben wurde, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat nochmals verdeutlicht, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags von der unabhängigen KEF festgelegt wird, und die Länder diesen nicht ohne Weiteres ändern können. Es ist ein wichtiger Teil des dualen Rundfunksystems, dass die Politik nicht nach Belieben in die Aktivitäten und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingreifen kann. Daraus erwächst den Rundfunkanstalten aber auch die Verantwortung, ihren Finanzbedarf und die Ausgabenpolitik transparent zu kommunizieren. Das Programm muss nachvollziehbar am Auftrag des Medienstaatsvertrags ausgerichtet sein, um die Stärken des unabhängigen Rundfunks zu betonen. Was die Privaten leisten können, sollte vorwiegend auch diesen überlassen werden.“

Der Abgeordnete Hans Dieter Scheerer, Mitglied im Ständigen Ausschuss, ergänzt:

„Während einerseits der Rundfunkbeitrag angehoben wird, hantiert der SWR andererseits mit beachtlichen Rücklagen und investiert diese u.a. bei fragwürdigen Geldinstituten wie der im Frühjahr insolvent gegangenen Greensill Bank. Der SWR ist gefordert, mit den Geldern der Beitragszahler zurückhaltend umzugehen.  Insbesondere müssen risikoreiche Spekulationen mit Beitragsgeldern unterlassen werden. Darauf muss auch in Zukunft geachtet werden!“

 

Öffentlich-rechtlicher Auftrag muss auf den Prüfstand


Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag trotz der fehlenden Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt vorläufig erhöht wird, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Rundfunkfreiheit ist ein wichtiges Gut, an dem es nichts zu rütteln gibt. Dazu gehört, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder klargemacht hat, auch eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch die heutige Entscheidung wurde daher das dafür vorgesehene System aufrechterhalten. Deshalb ist die Haltung des höchsten Gerichts nachvollziehbar und folgerichtig.

Das ändert aber nichts daran, dass Rahmen und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf den Prüfstand gehören. Die Kernaufgaben, die dabei hauptsächlich im Bildungs- und Informationsbereich liegen, müssen mehr in den Fokus der Rundfunkanstalten genommen werden. Gerade im Digitalen darf keine falsche Konkurrenz zu kleinen privaten Mediendiensten aufgebaut werden. Eine Konzentration des Auftrags aufs Wesentliche hat zudem den Vorteil, dass der Finanzbedarf gesenkt werden kann, ohne die Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen.

Eine übermäßige Aufblähung des Rundfunkbeitrags darf zukünftig nicht das Ziel sein und muss verhindert werden. Ab einem gewissen Punkt ist die Höhe des Rundfunkbeitrags den Menschen nicht mehr vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen dem Erhalt freien Rundfunks und den Gehältern manches Intendanten wird immer schwerer erkennbar. Die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems droht so verspielt zu werden. Dem darf sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht verschließen!“

Digitale Angebote dürfen nicht zulasten der Hauptaufgaben des Rundfunks gehen.


Der SWR plant die Abschaffung der Mittagsmagazine der regionalen SWR 4 – Studios; Berichten zu Folge wohl zum Ende des Jahres. Der Grund ist anscheinend ein konzentrierter Fokus auf das Online-Angebot, um ein jüngeres Publikum zu erreichen. „Die Ressourcen sollen also einfach zu Lasten des Regionalprogramms mit eher älterem Zielpublikum in den Digitalbereich abgezogen werden. Damit wird die Fokussierung zunehmend auf die werberelevantere, jüngere Zielgruppe gerichtet. Der Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegt in einer ausgewogenen Berichterstattung, die alle Altersgruppen ansprechen sollte. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der SWR steht in der Pflicht die Beitragsgelder für die umfassende Erfüllung seines Auftrags einzusetzen. Die Regionalprogramme dürfen nicht links liegen gelassen werden.“ sagt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann.

Die Streichung der regionalen Hörfunkprogramme, treffe gerade auch die freien Lokaljournalisten, für die ein weiteres Aufgabengebiet wegfallen würde. Deren Protest sei daher gut nachvollziehbar. „Ich habe daher den SWR – Intendanten Kai Gniffke in einem Schreiben gebeten uns die geplanten Änderungen zu erläutern und diese Entscheidung gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen. Das bloße Schielen auf Quote und Reichweite darf nicht Maßstab für die Ausgestaltung des SWR-Programms werden.“, so Weinmann. Eine übermäßige Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Angebots im Online-Bereich sei bereits aus dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips problematisch, da sich so eine starke Konkurrenz gegenüber privaten Anbietern bilde und diese Betätigung sich von den eigentlichen Rundfunkaufgaben oftmals weit entferne. So ist etwa eine flächendeckende lokale Berichterstattung durch Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zulässig.

Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

FDP/DVP Fraktion stimmt Gesetzentwurf zur Förderung der Regionalsender zu – Fraktion hatte einen eigenen Finanzierungsvorschlag ohne Rückgriff auf.


Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes, über das die Regionalsender eine finanzielle Unterstützung erhalten, sagte der medienpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 „Die Regionalsender stehen für ein fundiertes Informationsangebot in den einzelnen Regionen des Landes. Als die Sender vor allem wegen wegbrechender Werbeeinnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, hat sich die FDP/DVP Fraktion für eine Unterstützung der Regionalsender eingesetzt. Wir haben damals vorgeschlagen, dafür den Vorwegabzug für den SWR aus dem Anteil der Landesanstalt für Kommunikation am Rundfunkgebührenaufkommen abzuschaffen und daraus eine Grundförderung der Regionalsender zu bestreiten. Unsere Forderung nach einer Gebührensenkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war zuvor auf taube Ohren gestoßen. Der von der ARD erzielte Überschuss hätte eine Umsetzung unserer Forderung möglich gemacht. Nach wie vor halten wir Freie Demokraten im Landtag unseren Vorschlag für die bessere Alternative. Er hätte es ermöglicht, nicht auf Steuergeld zurückzugreifen. Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Mittel aus dem Landeshaushalt für die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) vor, die diese dann an die Regionalsender weitergibt.

Im Interesse einer vielfältigen Medienlandschaft in Baden-Württemberg und um die Fortsetzung der Arbeit der Regionalsender zu sichern, hat die FDP/DVP Fraktion auch dem Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zugestimmt.“

FDP begrüßt geplante Ausdehnung auf Fahrzeuge bis 7,5 t – Gesamtgewicht – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines sogenannten Feuerwehrführerscheins für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrberechtigungsgesetz) ausdrücklich begrüßt.

„Wir sind der Landesregierung dankbar, dass dieses Fahrberechtigungsgesetz so rasch auf den Weg gebracht werden konnte. Die Feuerwehren werden bereits ab 2011 von hohen Kosten entlastet und vor einem Mangel an Fahrzeugführern bewahrt“, so Kluck. Es sei absolut unverständlich, dass der ehemalige SPD-Verkehrsminister Tiefensee die benötigte Ausnahmeregelung im Straßenverkehrsgesetz solange heraus gezögert habe. „ Diese unbürokratische Entlastung unserer ehrenamtlichen Rettungshelfer und Feuerwehrleute hätten wir gerne viel früher beschlossen.“Sicherheitsbedenken ließ Kluck in diesem Zusammenhang nicht gelten: „Da vor Einführung des EU-Führerscheins eine 7,5 t-Lkw-Schulung ebenfalls nicht Bestandteil des Fahrunterrichts für den Führerschein Klasse 3 gewesen ist, halte ich die vorgebrachte Kritik einiger Verbände zugunsten unserer Feuerwehren und Rettungsdienste für vernachlässigbar. Ich bin mir sicher, dass die Verbände in der Lage sind, ihren Fahrernachwuchs sorgfältig und verantwortungsbewusst auszubilden.“Kluck sprach sich noch einmal ausdrücklich für die Ausdehnung des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf Fahrzeuge bis 7,5 t-Gesamtgewicht aus. „Viele Einsatzfahrzeuge, insbesondere der Feu-erwehr, haben ein Gesamtgewicht zwischen 4,75 t und 7,5 t und werden folglich von der Erleichterung gar nicht erfasst. Nach dem Willen der FDP sollten ehrenamtliche Einsatzkräfte deshalb mit ihrem Pkw-Führerschein Klasse B nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung auch Einsatz-fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht fahren dürfen.“ Im Bundesrat habe die Landesregierung bereits einem entsprechenden Vorstoß des Freistaats Bayern zugestimmt. „Die heutige Ankündigung von Bundesverkehrsminister Ramsauer, diese Initiative aufzugreifen und die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz zum Feuerwehrführerschein entsprechend auszuweiten, begrüße ich deshalb ausdrücklich. Auch hier wird wieder einmal deutlich: Während Rot und Grün jahrelang Lippenbekenntnisse abgeben haben, ziehen unsere Regierungen im Bund und Land zum Wohle unserer hunderttausenden ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern an einem Strang“, so Kluck.