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Verfassungsmäßig verbriefte Rechte verleihen jeder Einwohnerin und jedem Einwohner Gehör.

Heute fand eine Aussprache zum mündlichen Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses statt. Darin sagte von der FDP/DVP-Fraktion das Mitglied dieses Ausschusses, Dennis Birnstock:

„In Zeiten des Hypes um Campaigning mit vermeintlichen Petitionen wird eines oft übersehen: Wir haben im Landtag von Baden-Württemberg das Original. Unsere Landesverfassung und ein eigenes Gesetz regeln das Petitionsrecht. Jede einzelne Bewohnerin und jeder einzelne Bewohner unseres Bundeslandes kann sich an den Petitionsausschuss wenden. Es braucht also keinerlei Mitzeichner, damit etwas aufgegriffen wird. Eine Petition kann man selbstverständlich auch online stellen. Es wird dann die beanstandete Entscheidung oder das jeweilige Begehren von Grund auf aufbereitet. Der Petitionsausschuss bildet dabei regelmäßig so genannte Kommissionen, die sich vor Ort ein Bild der Lage machen. Eine Besonderheit der Arbeit im Petitionsausschuss ist, dass man sich hier sehr eng an der Sache orientiert. Politische Schwerpunktsetzungen und Auseinandersetzungen finden hier deutlich weniger statt. Das Petitionsrecht wird rege genutzt. Über 5.000 Verfahren finden pro Legislaturperiode statt. Das ist ein gehöriges Arbeitspensum. Ich nehme die heutige Aussprache im Landtag von Baden-Württemberg zum Anlass, allen Beteiligten für ihre Arbeit und ihr Engagement bei Petitionsangelegenheiten zu danken. Das Petitionsrecht ist aus meiner Sicht unverzichtbares Merkmal eines demokratischen Rechtsstaats.“

 

Zur heutigen Aktuellen Debatte, sagt Jürgen Keck, Obmann im Petitionsausschuss für die FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Der kurze Draht zum Parlament – Petitionen als Baustein einer modernen Verwaltung. Wenn ein Bürger eine Petition an den Landtag richtet, dann erwartet er meistens viel. Einige Erwartungen können wir nicht erfüllen: geltende Rechtslagen, Bundeszuständigkeiten oder die Gewaltenteilung setzen uns Grenzen. „Gehört werden heißt ja nicht erhört werden“ – der Satz von Ministerpräsident Kretschmann gilt auch im Petitionsverfahren.
Wichtig festzustellen ist: Petitionen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Einlassungen von Bürgerinnen und Bürgern mit der Bitte um Prüfung von Verwaltungsentscheidungen ihrer Kommune, des Landkreises oder der Ämter. Im Jahr 2016 wurden 1.040 Petitionen, in 2017 waren es schon 1.113 und in 2018 wurden 1.121 Eingaben bearbeitet. Für viele Menschen scheint der Petitionsausschuss folglich eine wichtige Anlaufstelle und die Möglichkeit der Beteiligung zu sein.
Durchschnittlich befasst sich jedes Ausschussmitglied jährlich mit rund 40 Petitionen persönlich. Die Sitzungen im Petitionsausschuss sind von intensiver Beratung geprägt. Ministeriumsvertreter werden zu Rate gezogen und oft genug sind für die Entscheidungsfindung mehrere Anläufe notwendig. Petitionsverfahren sind auch Mediation, wenn die Beteiligten in einem verhärteten Prozess feststecken.
Die Belange sind vielfältig: von A wie Abstellplatz bis Z wie die Zisterne im Garten nebenan. Aber auch höchstpersönliche Lebensbereiche sind von den Eingaben betroffen. Daher finde ich es weiterhin wichtig, dass die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“