Pressemitteilungen

Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.

Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.

Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“

 

 

An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:

„Der Gesetzesentwurf widerspricht dem Europarecht, dem Grundgesetz und unserem liberalen Werteverständnis. Ein pauschales Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.

Wichtig für gute und verlässliche Politik sind ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung. Die Fähigkeit und der Wille, staatstragend zu wirken, werden nicht durch die Staatsangehörigkeit definiert.“

Entscheidung Nichtzulassung Volksbegehren nicht nachvollziehbar.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert die Entscheidung des Innenministeriums Baden-Württemberg, das Volksbegehren auf Initiative der Freien Demokraten in Baden-Württemberg nicht zuzulassen. Dieses hat als Ziel, eine Aufblähung der Anzahl der Landtagsmandate ab der kommenden Landtagswahl mittels Reduzierung der Anzahl von Wahlkreisen zu verhindern:

„Um die Glaubwürdigkeit und Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zukunft sicherzustellen, sollte dieser seine Aufblähung verhindern. Wir hatten das bereits mit einer Initiative im Landtag versucht und sind dankbar für diesen Vorstoß mittels eines Volksbegehrens.

Als Grund für die Verweigerung der Zulassung will das Innenministerium jetzt einen Verstoß gegen das in der Landesverfassung verankerte Verfahrensprinzip der Verbindung der Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl festgestellt haben. An diesem Verfahren würde sich aber gemäß dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens überhaupt nichts ändern, was auch bereits in unseren Anhörungen im Landtag zu unserem Gesetzentwurf deutlich herausgestellt wurde. Der Verfassungsgerichtshof wird feststellen, dass Herr Strobl nicht gut in Mathe ist und er unser Volksbegehren zulassen muss. Denn hätte Herr Strobl Recht, dann wäre das jetzige Wahlrecht ebenfalls verfassungswidrig.“

An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:

„Art. 18 AEUV verbietet eine jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Auch wenn diese Norm nicht direkt auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir Freien Demokraten in uns tragen, eine weitgehende Gültigkeit. Das mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte pauschale Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.

Gelungene Integration oder einen dazugehörigen Willen vermag man nicht ausschließlich an einer Staatsangehörigkeit festzumachen. Das kann ich als Doppelstaatler sehr gut beurteilen und nur bekräftigen. Wichtig für gute und verlässliche Politik sind vielmehr ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung.

Der gem. Art. 48 LV BW zu leistende Amtseid beinhaltet den Schwur, dem Wohle des Volkes zu dienen. Dabei vertritt das Mitglied der Landesregierung die Interessen des gesamten Volkes. Es geht hierbei um mehr als eine bloße Staatsangehörigkeit.“

Notwendige Anzahl Unterschriften eingereicht.

Heute überreichten die Spitzen der FDP-Baden-Württemberg beim zuständigen Innenministerium die notwendige Anzahl an Unterschriften zum Start eines Volksbegehrens “XXL-Landtag verhindern”.

Das Ministerium prüft nun, ob das Volksbegehren zugelassen wird. Voraussetzung hierfür ist ein Gesetzentwurf mit mindestens 10.000 rechtsgültigen Unterstützungsunterschriften von zur Landtagswahl wahlberechtigten Personen.

Ausgangspunkt ist das neu beschlossene Landtagswahlrecht, mit dem eine weitere Aufblähung des Landesparlaments droht. Dem begegnete die FDP/DVP-Fraktion im Landtag mit einem Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise. Nach dessen Ablehnung griff die FDP Baden-Württemberg diesen im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung auf.

Der Gesetzentwurf sieht konkret eine Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir als Fraktion sind dankbar, dass die Partei sich unsere Initiative zu eigen gemacht hat. Wenn die Politik vom Sparen redet, so muss sie bei sich selbst anfangen.“

Das zugelassene Begehren selbst erfordert dann die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigen. Der Landtag muss darüber abstimmen. Nimmt das Parlament daraufhin den Gesetzesentwurf nicht an, findet eine Volksabstimmung statt.

Zulassungsschwelle von 10.000 Unterschriften überschritten.

Am kommenden Montag, 20.11., um 16.30 Uhr werden beim Innenministerium Baden-Württemberg zum Volksbegehren “XXL-Landtag verhindern” die dafür notwendigen Unterschriften eingereicht. Hierzu laden wir Sie als Medienvertreter herzlich ein.

Treffpunkt ist der Haupteingang des Innenministeriums.

Dazu wird es ein Statement des Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der FDP-Generalsekretärin Judith Skudelny MdB und des FDP-Landesvorsitzenden Michael Theurer MdB geben. Diese stehen auch für Fragen zur Verfügung.

Am heutigen Mittwoch wurde mit Eintreffen der zehntausendsten verifizierten Unterschrift das notwendige Quorum zur Zulassung überschritten.

Im Zuge des neu beschlossenen Landtagswahlrechts droht eine weitere Aufblähung des Landtags. Dem begegnete die FDP/DVP-Fraktion im Landtag mit einem Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise. Nach dessen Ablehnung griff die FDP Baden-Württemberg diesen im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung auf.

Der Gesetzentwurf sieht eine Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren.

Das Begehren selbst erfordert die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigen. Nimmt der Landtag daraufhin den Gesetzesentwurf nicht an, findet eine Volksabstimmung statt.

Begrüßen Ermittlungserfolg zu beschädigter Israel-Flagge.

„Ich bin froh, dass die Tatverdächtigten ermittelt sind und der Rechtsstaat sich wehrhaft gegen antisemitische Umtriebe zeigt“, so kommentiert der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, die Festnahme eines Mannes wegen der Beschädigung der israelischen Flagge am Heilbronner Rathaus. Insgesamt vier Beteiligte der Tat wurden identifiziert.

„Gerade erst letzte Woche jährte sich wieder die Reichspogromnacht als Fanal mörderischen Judenhasses“, merkt Weinmann an. „In Deutschlands gesellschaftlicher Mitte herrscht Einigkeit, dass dieser Teil unserer Geschichte sich nie wiederholen darf und Menschen jüdischen Glaubens sich in unserem Land sicher fühlen müssen. Darum dürfen wir dem Antisemitismus keinen Spaltbreit Raum geben und jede derartige Tat streng verfolgen. Ich danke den Sicherheitsbehörden, dass dies im Heilbronner Fall zeitig geschehen ist.“

 

Verwaltungsvorschrift regelt den Sachverhalt bereits abschießend, klares Bekenntnis zur EU fehlt.

Zum Gesetz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes, wonach das Hissen der Bundesflagge an Dienstgebäuden gesetzlich normiert werden soll, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der von diesem Entwurf vorgesehene Sachverhalt ist durch eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums bereits hinreichend erfasst. Diese sieht das grundsätzliche Hissen der Bundesflagge an Dienstgebäuden schon jetzt vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus fehlte für uns Freie Demokraten das klare Bekenntnis zur EU, indem beispielsweise auch das Hissen der Europaflagge im Gesetzentwurf geregelt wird.“

Effizient statt Aktivismus.


Zu einer Parlamentsinitiative sowie einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach 31 Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Land eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es besteht kein Zweifel: Extremisten jeglicher Couleur müssen konsequent entwaffnet werden. Wenngleich illegale Waffen in diesem Bereich ein großes Problem darstellen, muss natürlich auch Sorge dafür getragen werden, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten und jene, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, diesen wieder entzogen werden.

Anstatt allerdings den ideologiegetriebenen Rufen nach immer weiteren Verschärfungen des Waffenrechts nachzugeben, brauchen wir endlich eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der derzeit gültigen, im internationalen Vergleich bereits sehr scharfen, Regelungen.

Blinder Aktionismus stellt den absolut überwiegenden Großteil unserer unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unter einen unberechtigten Generalverdacht, bringt uns in der Sache aber nicht weiter.“

 

Impulsvortrag von Beate Bube, der Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz.


Woher kommen Gewaltexzesse, zunehmende verbale Aggressivität und eine grundsätzliche Ablehnung unseres freiheitlich-demokratischen Staates und seiner Repräsentanten? Wie ist mit derartigen Vorkommissen umzugehen? Diesen Fragen widmete sich eine Diskussionsrunde auf Einladung der FDP/DVP-Landtagsfraktion am vergangenen Dienstagabend.

 

Gerade von Reichbürgern gehe ein hohes Gefahrenpotential aus, berichtete Beate Bube, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dabei vermische sich die Szene auch mit Akteuren des im Zuge der Coronaproteste aus der Querdenkerbewegung hervorgegangenen neuen Beobachtungsbereichs `Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates´, welcher wiederum starke Bezüge zu antisemitischen Verschwörungsideologien aufweist. „Rote Linien sind erreicht, wenn es darum geht, den Staat und seine Vertreter und somit demokratische Strukturen verächtlich zu machen, etwa durch Gleichsetzung mit dem NS-Staat“, unterstrich Bube.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, betonte die Notwendigkeit der Selbstbehauptung des wehrhaften Rechtsstaates, wo die Grenzen der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit überschritten werden. „Der Staat muss denen Schutz und Unterstützung bieten, die uns schützen. Er muss im Alltag hinter ihnen stehen und nicht nur in Sonntagsreden“.

 

Die Folgen nicht nur verfassungsfeindlicher Gewalt, sondern auch zunehmender Aggression im Allgemeinen, beschrieb Agnes Christner, Bürgermeisterin für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Heilbronn, verbunden mit Forderungen an das Land zu mehr Polizei, aber auch erweiterten Kompetenzen und Selbstschutzmöglichkeiten für Ordnungsbehörden. Vor Ort gebe es bereits heute Deeskalationsschulungen und erhöhte Sicherheitsstandards für den Kommunalen Ordnungsdienst. „In unserer Stadt darf, kann und wird es keine Räume geben, in die Einsatzkräfte nicht mehr reingehen“, betonte sie.

 

Daniel Groß, Rettungsdienstleiter des Arbeiter-Samariter-Bundes, beobachtete eine ähnliche gesellschaftliche Entwicklung, unterschied aber die Situation, in der Rettungskräfte gerufen werden, als grundsätzlich anders. Deshalb hätten sich Sicherheitsmaßnahmen, die mit einer „martialischen Außenwirkung“ einhergingen, in Rettungsdienst-Bereich als kontraproduktiv erwiesen. Bürgermeisterin Christner wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Bildung zur Vermittlung gesellschaftlicher Werte und der Vorzüge demokratischer Verfahren hin.

 

Unterstützung erhielt sie dafür von Nico Weinmann, rechts- und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Freien Demokraten, der zu Toleranz, auch andere Meinungen zu akzeptieren, aufforderte: „Wir alle wissen, dass, wer in der Demokratie schläft, in der Diktatur aufwacht“, so Weinmann.

 

Einsatz verdeutlicht gute Polizeiarbeit.


Zu Medienberichten, wonach die Polizei im Kreis Heidenheim die Wohnung eines mutmaßlichen Reichsbürgers, der zur Festnahme ausgeschrieben war, durchsucht und dabei unter anderem eine Schreckschusswaffe sichergestellt hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Extremismus-Experte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Bei einem zur Festnahme ausgeschriebenen Reichsbürger werden eine Schreckschusswaffe und Betäubungsmittel gefunden, in seiner Wohnung ist mit Sprengfallen zu rechnen. Dieser Einsatz verdeutlicht die gute Arbeit unserer Polizei sowohl im Vorfeld, als auch im direkten Einsatz sowie deren umsichtiges Vorgehen. Hierzu möchte ich ausdrücklich gratulieren.

Für Extremismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz; Extremisten müssen konsequent entwaffnet werden. Der Staat muss sich effektiv gegen jene zur Wehr setzen, die den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Stuttgart – Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag stellen sich die Landtagsfraktionen erneut gegen jede Form des Antisemitismus. In dem Antrag, der am morgigen Donnerstag im Plenum beraten wird, geht es insbesondere um den Umgang mit Versammlungen an jüdischen Erinnerungs- und Begegnungsorten in Baden-Württemberg.

Die Fraktionen fordern einstimmig, dass Veranstaltungen und Demonstrationen, die etwa auf Plätzen alter Synagogen stattfinden, um damit die jüdische Geschichte zu verunglimpfen, besonders in den Blick genommen werden. Versammlungsbehörden und die Polizei müssten fortlaufend Orientierung und Unterstützung im Umgang mit antiisraelitischen und antisemitischen Versammlungen erhalten, sind sich die Fraktionen einig. Denn: „Antisemitische Hetze und Judenfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dürfen nicht geduldet werden.“

Bereits im Januar 2022 hatte das Innenministerium den Versammlungsbehörden in Baden-Württemberg eine Handreichung zum Umgang mit antiisraelischen Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen unter Beachtung der geltenden Rechtslage gegeben. Die Fraktionen fordern das Innenministerium nun auf, diesen wichtigen Handlungsrahmen stetig weiterzuentwickeln.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: „Wir verurteilen jede Verharmlosung und Verächtlichmachung der Opfer des Dritten Reichs auf das Schärfste. Ich empfinde tiefste Abscheu, wenn Menschen sich mit den Opfern des Holocaust vergleichen, indem sie beispielsweise auf Anti-Corona-Demos einen Davidstern mit der Aufschrift ‚ungeimpft‘ tragen. Wenn solche Veranstaltungen an Orten stattfinden, die für die jüdische Gemeinschaft von großer Bedeutung sind, ist das erst recht inakzeptabel. Antisemitismus hat in unserem Land nichts verloren.“

CDU-Faktionsvorsitzender Manuel Hagel MdL ergänzt: „Jüdisches Leben hat in Baden-Württemberg nur einen Platz: Und zwar in der Mitte unserer Gesellschaft. Heute senden wir ein starkes Signal: Wir machen uns stark für eine Gesellschaft, in der Antisemitismus keinen Platz hat. Wir schauen nicht weg, wir schauen genau hin. Jede Jüdin und jeder Jude soll in Baden-Württemberg frei, sicher und gerne leben können. Das Demonstrationsrecht ist unserer Demokratie ist ein hohes Gut. Dass aber Menschen dieses Recht dort missbrauchen, wo während der schlimmsten Zeit unserer Geschichte Synagogen brannten, nehmen wir nicht hin. Solche bewussten Provokationen und Grenzüberschreitungen lassen wir uns als wehrhafte Demokratie nicht gefallen. Unsere Botschaft ist klar: Antisemitismus hat in Baden-Württemberg keinen Platz.“

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Stoch, äußert sich wie folgt: „Jüdisches Leben war und ist mitten unter uns, und darum liegen auch viele dieser Plätze bis heute sehr zentral. Das ist gut so, denn wir wollen, dass diese Plätze leben. Niemand hat damit ein Problem, schon gar nicht die jüdischen Gemeinden. Sie haben nicht einmal grundsätzlich etwas dagegen, dass Menschen diese Plätze nutzen, um zu demonstrieren. Doch klar muss auch sein: Das sind nicht irgendwelche Plätze. Es sind und bleiben Orte der Erinnerung. Und wer diese Erinnerung verächtlich machen will, der wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen. Mit dieser fraktionsübergreifenden Initiative schützen wir das Andenken nicht nur vor den Feinden der Erinnerung, sondern auch vor den Feinden der Demokratie.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt dazu auch mit Blick auf die Situation in Pforzheim: „Der Kampf gegen alle Formen des Extremismus eint die demokratischen Fraktionen, dies trotz der Differenzen im politischen Alltag. Für Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ist in unserer Gesellschaft kein Platz, das machen wir mit diesem Antrag noch einmal unmissverständlich deutlich. Mit der heutigen Entschließung bekräftigen wir bei diesem wichtigen Thema den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wollen die Kommunen künftig in die Lage versetzen, auf antiisraelische und judenfeindliche Versammlungen angemessen reagieren und gerade jüdische Erinnerungs- und Begegnungsorte besonders schützen zu können. Es ist erfreulich, dass beispielsweise die Stadt Pforzheim nun die Möglichkeit erhält, Aufmärsche auf dem Platz der Synagoge in Pforzheim zu unterbinden.“

 

Der Link zum Entschließungsantrag:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4339_D.pdf

FDP-Gesetzentwurf zu Wahlkreisreduktion mündet bei Ablehnung in Volksbegehren.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert in der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Wahlrechts die anderen drei demokratischen Fraktionen im Landtag auf, die vorgeschlagene Verringerung der Wahlkreise mitzutragen, um zu verhindern, dass der Landtag nach der nächsten Landtagswahl auf ein XXL-Format anwächst.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um eine massive Parlamentsaufblähung zu verhindern.

 

„Das letzte Mal, dass der Landtag von Baden-Württemberg seine Sollgröße von 120 Abgeordneten eingehalten hat, war im Jahr 1972. Seit dem hat er sich wie eine russische Matrjoschka-Puppe Stück für Stück vergrößert. Das Parlament hat eine größere Hülle bei gleichem Inhalt bekommen.

 

Die Verelendung der ehemaligen Volksparteien und die hinzugekommenen neuen Fraktionen – zuerst die Grünen, später die Rechtsradikalen – haben dazu geführt, dass der Landtag seine Sollgröße aktuell um mehr als 28 Prozent überschreitet.  Im April 2022 kam mit der Reform des Wahlrechts ein weiterer Treiber der Parlamentsgröße hinzu: Die Möglichkeit, mittels Stimmensplitting taktisch zu wählen. Den Grund für das Stimmensplitting, nämlich den Landtag über Landeslisten weiblicher, diverser und vielfältiger zu machen, teilen wir von der FDP ausdrücklich. Was wir aber nicht teilen, ist, sehenden Auges die Möglichkeit einer Verdoppelung der Abgeordnetenanzahl in Kauf zu nehmen. Der renommierte Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Behnke hat das damit verglichen, das sei so, als ob man auf einem gewittergefährdeten Berggipfel ein Haus ohne Blitzableiter baue. Dann sei man entweder besonders gottesgläubig, besonders dumm, oder man plane einen Versicherungsbetrug. Ich überlasse es Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, welches Attribut Sie am treffendsten für sich finden.

 

Im April 2022 wollten Sie unserem Kompromissvorschlag auf Reduzierung der Wahlkreise auf 60 nicht zustimmen. Er sei nicht ausdefiniert, so damals Ihre Begründung. Den FDP-Abgeordneten wurde unterstellt, man wolle nicht dort sparen, wo man selbst betroffen sei. Mit unserem jetzigen Gesetzentwurf haben wir die relevantesten Kritikpunkte und Vorhaltungen samt und sonders gelöst. Wir haben die von den Sachverständigen vorgeschlagene Anzahl umgesetzt und die Wahlkreise gemeindescharf ausdefiniert. Von unseren 18 Abgeordneten sind 10 direkt betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Das von Ihnen vorgebrachte Scheinargument der ‚Bürgerferne bei weniger Wahlkreisen‘ wurde in den Anhörungen zu unserem Gesetzentwurf aus wissenschaftlicher Sicht vollständig entkräftet.

 

Im Bund schlägt die CDU übrigens genau das vor, was die CDU im Land ablehnt. Und dort haben auch die Grünen vor kurzem genau das mitgetragen, was sie im Land nicht wollen. Da entsteht der Eindruck, dass es Ihre eigenen Pfründe sind, um die es Ihnen geht, und nicht das Wohl des Landes.

 

Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Rund 200 Millionen Euro Mehrkosten und 96 unnötige, zusätzliche Mandate kommen heraus, wenn die Bevölkerung nochmal so wählt, wie im September 2021 – bei der Bundestagswahl in einem Zweistimmenwahlrecht, wenn man es für Baden-Württemberg betrachtet. Das halten wir für unverantwortlich. Tun Sie den Steuerzahlern den Gefallen, tun Sie der Funktionsfähigkeit des Parlaments den Gefallen und tun Sie nicht zuletzt den Bürgern Baden-Württembergs den Gefallen: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Denn sofern das nicht erfolgt, ist die Bevölkerung am Zug. Denn dann startet ein Volksbegehren, das der Bürgerschaft die Möglichkeit eröffnet, darüber abzustimmen, ob sie einen Landtag in Sollgröße bevorzugt oder ein XXL-Parlament, das zwar viel mehr kostet, aber nicht mehr Demokratie bringt.“

 

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“

FDP-Vorschlag zur Begrenzung der Parlamentsgröße von Experten auf Herz und Nieren geprüft.


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte am Mittwochabend gut 250 Interessierte im Plenarsaal des Landtags zu Gast, die eine lebhafte Diskussion um das im April beschlossene Landtagswahlrecht, Konsequenzen daraus und den diesbezüglichen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion verfolgen durften. Der Gesetzentwurf sieht einer Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren. Nach einer Einführung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke, der den Anwesenden einen kurzen Überblick über die Genese der Wahlrechtsänderung darlegte, zeigte dieser den Interessierten auf, welche Auswirkungen hinsichtlich der Parlamentsgröße zu erwarten seien, sofern nicht gegengesteuert würde: 96 Personen erhoben sich von den Plätzen der SPD-Fraktion, der Grünen-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion, um bildlich zu machen, wie viele Abgeordnete mehr als die Sollgröße in den Landtag einziehen würden, sofern die Bevölkerung bei der kommenden Landtagswahl noch einmal genau gleich wählt wie bei der Bundestagswahl 2021. Sein Fazit: „Den anderen demokratischen Fraktionen geht es um Pfründe, die sie nicht verlieren wollen, weshalb die FDP ein Volksbegehren zum Landtagswahlrecht anstrebt, sollte unser Vorschlag auf Reduktion der Wahlkreise in wenigen Wochen nicht angenommen werden. Wir wollen zurück auf die Sollgröße des Landtags von 120 und eine weitere Aufblähung vermeiden.“

 

Im Anschluss entspann sich unter Moderation der renommierten landespolitischen Journalistin Johanna Henkel-Waidhofer eine lebhafte Diskussion, bei der der Professor für Politikwissenschaften an der Zeppelin Universität Friedrichshafen Prof. Dr. Joachim Behnke, der Landesvorsitzende des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller, der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V., Dr. Edgar Wunder, und die stv. Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Julia Goll, sich zunächst über die allgemeine Diskussion bezüglich des Themas Bürgernähe dem Kernthema annäherten: Ob es notwendig sei, das Wahlrecht so zu reformieren, dass eine Aufblähung des Landtags unwahrscheinlich werde. Prof. Behnke verglich den Status quo mit einem Hausbau auf einem gewittergefährdeten Berggipfel unter Verzicht auf einen Blitzableiter. Dann sei man entweder sehr gottesgläubig, dumm oder man plane einen Versicherungsbetrug. Behnkes Ausführungen widersprach niemand und es waren sich alle darin einig, dass Demokratie etwas kosten dürfe und die Mittel brauche, die es dafür benötige. Mehr Abgeordnete würden aber keine Stärkung oder Verbesserung der Demokratie darstellen, sondern seien ausschließlich teurer, weshalb es im Sinne der Verantwortung für öffentliche Mittel und die Steuerzahler eine Aufblähung zu vermeiden gelte. Um dies zu vermeiden, sei der Vorschlag der FDP-Fraktion geeignet.

 

Abschließend fasste nach rund zweistündiger Diskussion und unter reichhaltiger Einbeziehung von Zuschauerfragen der Stellvertretende Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, die Ergebnisse der Diskussion zusammen, ehe die Zuschauer die Gelegenheit nutzten, und sich für weitere Fragen an weitere Abgeordnete der liberalen Landtagsfraktion im persönlichen Gespräch wenden konnten.

 

Die gesamte Veranstaltung ist auf dem Youtube-Kanal der FDP-Landtagsfraktion unter folgendem Link einsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=z20YegYERcM

 

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Politikwissenschaftler, Demokratieexperten und Bund der Steuerzahler begrüßen liberale Initiative auf Verkleinerung des Landtags.


Heute fand im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung von Experten statt zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion über die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Ziel davon ist es, eine Parlamentsaufblähung zu verhindern. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Die Einschätzung der Sachverständigen, insbesondere des renommierten Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke, des Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V. Dr. Edgar Wunder und des Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller zeigen uns sehr deutlich, dass wir mit unserem Gesetzentwurf zur Reduzierung der 70 Landtagswahlkreise auf die Struktur und Anzahl der 38 Bundestagswahlkreise den richtigen Weg beschreiten, um verlässlich eine adäquate Parlamentsgröße zu erreichen.

 

Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Wir freuen uns, dass die Experten sich einig sind, dass unser Gesetzentwurf die Problematik eines durch das geänderte Wahlrecht enorm großen Risikos einer unverhältnismäßigen Aufblähung so aufgreift, dass dieses Risiko künftig gut vermieden wird und mit überschaubarem Aufwand in Umsetzung gebracht werden kann. Sehr interessant sind auch die wissenschaftlichen Einschätzungen der Sachverständigen Prof. Dr. Behnke und Dr. Wunder, dass weder eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise zu einem Verlust an Bürgernähe führt, noch ein aufgeblähtes Parlament zu einem Mehr an Demokratie. Den zentralen Argumenten von Grünen, CDU und SPD wurde von den Sachverständigen damit klar widersprochen. Wenn Grüne, CDU und SPD weiter an ihren Pfründen festhalten wollen, so sind wir fest dazu entschlossen, das Volk entscheiden zu lassen, ob der Landtag wieder auf eine gute Größe zurückgeführt wird.“

Gesetzentwurf sieht Verkleinerung um 32 Wahlkreise und Direktmandate vor.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL erläutert hier den Gesetzentwurf seiner Fraktion, der in der letzten Woche eingebracht wurde.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor und übernimmt die Struktur der baden-württembergischen Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht. Die jahrzehntelang nicht mehr eingehaltene Sollgröße des Landtags von 120 Mandaten soll so wieder zur Normalität werden.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Aus unserer Sicht ist das für die Steuerzahler in höchstem Maße unangemessen. Wir wollen dem gegensteuern und unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Dabei haben wir alle drei Kritikpunkte, die uns im Frühjahr im Zuge unseres Kompromissvorschlags über eine Verringerung von 70 auf 60 Wahlkreise gemacht wurden, berücksichtigt und behoben. Der Sachverständige Prof. Dr. Joachim Behnke hat eine Reduzierung auf 60 als nicht hinreichend bezeichnet und ca. 40 Wahlkreise empfohlen. Das setzen wir nun um. Die Aufbläh-Befürworter von Grünen, CDU und SPD haben uns vorgehalten, wir würden am liebsten dort Wahlkreise einsparen, wo es die FDP-Abgeordneten nicht selbst betrifft. Das widerlegen wir mit unserem Entwurf. Denn von 18 Abgeordneten sind 10 nun von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, inklusive mir selbst. Und uns wurde vorgeworfen, wir würden keinen konkreten Vorschlag machen, welche Gemeinde in welchen Wahlkreis kommt und damit die politische Auseinandersetzung über die Zuschnitte scheuen. Auch diese Kritik haben wir aufgegriffen und legen einen exakten Vorschlag vor. Diesen haben wir zusätzlich von der renommierten Kanzlei Oppenländer darauf prüfen lassen, ob er der baden-württembergischen Landesverfassung entspricht. Das tut er. Wir freuen uns nun auf die Beratungen im Landtag und die Argumente jener, die lieber eine mögliche Verdopplung des Landtags in Kauf nehmen wollen, als zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren. Sollte die Landtagsmehrheit unseren Gesetzentwurf ablehnen, so sind wir entschlossen, einen Volksentscheid auf den Weg zu bringen.“

 

Liberale streben Volksbegehren zur Wahlkreisreduktion an, um XXL-Landtag zu verhindern.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und die Generalsekretärin des FDP-Landesverbands Judith Skudelny MdB haben bei einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen bekannt gegeben, dass der Landesvorstand der FDP einstimmig dem Vorschlag der Landtagsfraktion gefolgt ist, ein Volksbegehren anzustreben, das die Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 vorsieht. Die Fraktion hatte im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, war aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Bereits das ist für die Steuerzahler aus unserer Sicht unangemessen, wird aber bei Weitem von dem Horrorszenario getoppt, das das im Frühjahr beschlossene Wahlrecht mit sich bringen kann: bis hin zur Verdopplung der Mandate oder darüber hinaus. Wir wollen dem gegensteuern und werden nun einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wahren soll, indem wir die Wahlkreise und damit die Direktmandate auf die Anzahl der Bundestagswahlkreise reduzieren wollen“, so Rülke weiter. „Hierfür schlagen wir vor, die Bundestagswahlkreise 1:1 in das Landtagswahlrecht zu übernehmen, also aus 70 Direktmandaten zum jetzigen Stand nur noch 38 zu machen. Das entspricht einerseits dem Vorschlag des Sachverständigen Prof. Dr. Joachim Behnke, der ca. 40 Wahlkreise für geeignet befunden hat, um die Parlamentsgröße wirksam zu begrenzen und verhindert andererseits kleinteilige Diskussionen über Wahlkreiszuschnitte. Stand jetzt würden demnach 82 Mandate über die Landeslisten der Parteien vergeben, sodass diese die ausgiebige Möglichkeit haben, das Parlament weiblicher und vielfältiger zu machen, was eines der primären und von uns mitgetragenen Ziele der Wahlrechtsreform war.

 

Nachdem bereits unser Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, sind wir allerdings nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzesentwurf von uns dieses Mal vorbehaltlos beschlossen wird. Wir möchten deshalb die Motivation der anderen Fraktionen dahingehend steigern, dass bei einem Scheitern im Parlament ein gleichlautendes Volksbegehren angestrengt wird. Diesen Vorschlag auf ein Volksbegehren haben wir dem Landesvorstand der FDP unterbreitet, wo er einstimmig angenommen wurde. Für den Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 werden unsere Abgeordneten einen entsprechenden Antrag einreichen und dort auch um die Zustimmung des Parteitags werben“, so Rülke.

 

„Wir haben vorab vom renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christofer Lenz prüfen lassen, ob eine Einbringung eines Gesetzentwurfs durch eine Fraktion in den Landtag eine Sperrwirkung für ein anschließendes, gleichlautendes Volksbegehren entfaltet. Das ist nicht der Fall. Deshalb werden wir diesen Vorschlag ausgiebig im Parlament diskutieren, was auch als Grundlage für die Meinungsbildung der Bevölkerung dienen kann. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD sich dann verhalten und gegebenenfalls begründen wollen, dass sie diese notwendige Reform nicht aus Eigennutz nicht mittragen wollen. Auf diese Begründung hat die Bevölkerung aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ein Anrecht, bevor sie aller Voraussicht nach selbst darüber entscheiden darf.“

 

„Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen (oder man sich künftig mit dem Waschlappen wäscht), droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Ich bin der FDP-Landtagsfraktion daher sehr dankbar für diesen Vorschlag“, erklärt die Generalsekretärin des FDP-Landesverbands Judith Skudelny MdB. „Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten. Der Vorschlag unserer Landtagsfraktion ist umso bemerkenswerter, weil zum jetzigen Stand mehr als die Hälfte der FDP-Abgeordneten durch Wahlkreiszusammenlegungen persönlich betroffen wäre. Das verdient höchste Anerkennung und ich bin mir sicher, dass der Vorschlag, wie er dem Landesvorstand unterbreitet wurde, auch beim Parteitag und der Bevölkerung großen Anklang finden wird.

 

Wir werden deshalb als Landespartei am Dreikönigsparteitag ein Volksbegehren diskutieren, dass die Umsetzung dieses Vorschlags vorsieht, sofern die Landtagsfraktion keine Mehrheit im Parlament dafür findet. Dann wird der Vorschlag dem Souverän – der baden-württembergischen Bevölkerung – vorgelegt. Dafür benötigt es dann zunächst 10.000 Unterschriften, um den Gesetzentwurf mit der entsprechenden Frage in die Zulassung zu bringen. Im Anschluss an die Zulassung rufen wir die Bevölkerung dazu auf, sich an diesem direktdemokratischen Instrument zu beteiligen und mittels einer Unterschrift dazu beizutragen, dass es einen Volksentscheid gibt. Dafür braucht es die Beteiligung von 10 Prozent der Wahlberechtigten, was ca. 780.000 Unterschriften entspricht. Nun warten wir aber zunächst ab, ob die anderen Fraktionen bereit sind, das Wohl des Landes über ihr eigenes zu stellen und die letzte Möglichkeit für ein gutes Wahlrecht zu nutzen, die sie noch selbst in der Hand haben. “

 

Der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer MdB ergänzt:

 

„Als FDP begrüßen wir die mit der Landtagswahlrechtsreform eingeführte Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und auch die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts. Es muss aber verhindert werden, dass nach jeder Wahl neue Stühle im Plenum montiert werden und mit deutlichen Mehrkosten gerechnet werden muss. Mit dem Volksbegehren bieten wir den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument der direkten demokratischen Mitbestimmung. Sie haben unmittelbar die Möglichkeit, den Schaden für die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 abzuwenden.”

Minister Lucha muss für pragmatische Umsetzung der neuen Coronaverordnung sorgen.


Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung der Coronaverordnung sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Zeiten von Freiheitseinschränkungen sind endgültig vorbei. Das ist bei einem Grundimmunisierungsgrad in der Bevölkerung von mehr als 95% und einer stabilen Gesundheitsversorgung im Land auch angebracht.

 

Dass es nicht mehr zu Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren kommt, ist ein maßgeblicher Verhandlungserfolg der Liberalen auf Bundesebene. Jetzt sind die Länder am Zug, selbst eine vernünftige, auf transparenten Indikatoren ausgerichtete Ausgestaltung vorzunehmen und das auch ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erklären statt die Verantwortung immer auf den Bund zu schieben.

 

Wer A sagt, muss jetzt aber auch B sagen und auch die Masken im ÖPNV und die Quarantänepflicht für Beschäftigte abschaffen. Beim Wechsel vom ‚Team Vorsicht‘ zum ‚Team Liberalisierung‘ darf die Landesregierung jetzt nicht zwischen den Stühlen verharren. Insbesondere im Bereich der Maskenpflicht für gepflegte Personen in Alten- und Pflegeheimen muss Minister Lucha für eine verantwortbare und pragmatische Auslegung der Vorgaben sorgen. Das Ziel muss jetzt sein: Weniger Bürokratie und mehr Beinfreiheit für sinnvolle und effektive Lösungen durch Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.“

Hindernisse für Fachkräftezuwanderung mit verbesserter Bleibe-Perspektive abbauen.


Zur Meldung des Staatsministeriums, dass die Bleibe-Perspektive gut integrierter Ausländer verbessert werden soll, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung. Damit folgt Grün-Schwarz der Linie der Ampel-Koalition im Bund. Seit Jahren fordern wir die Verbesserung des Aufenthaltsrechtes für gut integrierte Ausländer. Wir brauchen Arbeitskräfte und müssen Hindernisse aus dem Weg räumen, die dringend benötigte Fachkräfte daran hindern, in Baden-Württemberg eine Beschäftigung aufzunehmen.“

Zu den heute veröffentlichten Plänen zur geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes stellt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zufrieden fest:

 

„Nachdem uns das bisherige Instrumentarium gut durch den Sommer gebracht hat, ist hinsichtlich des heute vorgestellten Entwurfes erfreulicherweise zu konstatieren, dass die Handschrift der FDP deutlich erkennbar ist und zugunsten der Freiheit der Bürger den entscheidenden Ausschlag gegeben hat:

 

Es wird keine Ausgangssperren, keine Lockdowns, keine 2-G oder 3-G-Zugangsbeschränkungen und insbesondere auch keine Schulschließungen mehr geben. Der Bund selbst gibt nur maßvolle Regelungen für die Maskenpflicht vor, wobei es hier sehr begrüßenswerte Rückausnahmen für Gastronomie, Freizeit, Kultur und Sport geben soll.

 

In Kindergärten, Grundschulen sowie Kinderhorten kann mit diesem Entwurf eine Maskenpflicht gerade nicht mehr angeordnet werden. Ab der fünften Klasse kann das Tragen von Masken nur dann durchgesetzt werden, wenn der Präsenzunterricht ansonsten nachweislich gefährdet wäre.

 

Positiv hervorzuheben ist weiterhin, dass das Land weitergehende Maßnahmen nur noch nach vorangegangener Parlamentsbefassung anordnen kann. Hierfür bedarf es künftig grundsätzlich einer konkreten Gefahr für unser Gesundheitssystem. Vorschnelle Alleingänge und grundlose Einschränkungen der Grundrechte durch die baden-württembergische Landesregierung wird es also künftig nicht mehr geben. Die Äußerungen der grün-schwarzen Regierung vom heutigen Tag lassen darauf schließen, dass dies dort mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen wird.

 

Die FDP wird ihrer Wächterfunktion der Grundrechte in diesem Zusammenhang auch in Zukunft weiter gerecht werden und die gegebenenfalls zusätzlich geplanten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer kritischen und genauen Prüfung unterziehen.“

Nico Weinmann

Entscheidung des LfV ist nur folgerichtig.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur heute bekanntgewordenen Einstufung des hiesigen Landesverbandes der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)als Verdachtsfall wie folgt:

 

„Die Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsfall zu erheben, kann angesichts der erheblichen inhaltlichen und personellen Einflussnahme aus Baden-Württemberg auf die Positionierung der Bundespartei nicht überraschen. Gerade im Hinblick auf die zahlreichen extremistischen Aussagen begrüßen wir die Einstufung ausdrücklich, da nunmehr die Möglichkeit besteht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Bestrebungen wider die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beleuchten. Die kann dazu beitragen, die vermeintlich bürgerlich-konservative Fassade, hinter der sich die AfD gerne versteckt, weiter zum Bröckeln zu bringen.

Auch wenn ein Fokus auf den Rechtsextremismus sicherlich geboten und notwendig ist, gilt es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen sämtliche sie bekämpfenden Bestrebungen vehement zu verteidigen. Denn der heute vorgestellte Verfassungsschutzbericht macht deutlich, dass unsere Grundordnung von mehreren Seiten bedroht und angegriffen wird. Hiergegen muss sich unser Staat mit den verfassungsgemäßen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Hierzu ist es auch notwendig, das Landesamt für Verfassungsschutz materiell und personell gut und angemessen auszustatten.“

 

Notverkündungen der Verordnungen im Internet waren rechtswidrig.


Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 wegen Mängeln in ihrer Verkündung formell rechtswidrig waren, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der VGH Mannheim, hat feststellen müssen, dass die Corona-Verordnungen unserer Landesregierung im Frühjahr 2020 wegen formeller Fehler rechtswidrig waren.

 

Das Vorgehen der Regierung, die Verordnungen lediglich im Internet als ‚Notverkündung‘ zu veröffentlichen, hat der VGH als rechtswidrig einkassiert. Notwendige Unterschriften von Ministerpräsident Kretschmann lagen erst viel zu spät vor. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht.

 

Durch dieses stümperhafte Verwaltungshandeln droht nun möglicherweise eine Klagewelle der Betroffenen, die Entschädigungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Suppe, die sich die Regierung selbst durch überflüssige Fehler eingebrockt hat, hätte dann der Steuerzahler auszulöffeln.“

 

Nico Weinmann

Bei künftigen Corona-Maßnahmen Augenmaß und Fingerspitzengefühl sowie die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, mahnt in der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung der Corona-Verordnung bis Ende Juli zu Besonnenheit:

 

„Trotz steigender Infektiosität bleiben die Krankheitslast und die Belastung des Gesundheitssystems überschaubar. Es besteht also aktuell kein Anlass für Schreckensszenarien und Panik, denn Panik ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. So verschärft die Androhung, dass im Herbst wieder mit einem Lockdown gerechnet werden müsse, die sowieso schwierige Personallage etwa in der Gastronomie.

Überlegungen, beispielsweise die Winterreifen-Regelung analog auf die Pflicht zum Tragen von Masken zu übertragen, also von Oktober bis Ostern, zeigen exemplarisch den unverhältnismäßigen Umgang mit Freiheitsbeschränkungen, denn der Kalender kann kein Gradmesser für eine wissenschaftsbasierte Corona-Politik sein. Klar ist: Pauschale Freiheitsbeschränkungen, die möglicherweise mehr schaden, als dass sie nutzen, kann und darf es nicht mehr geben.

Angesichts der für den 30.06. angekündigten Evaluation bisheriger Maßnahmen erscheint es sinnvoll, diese abzuwarten und sorgfältig auszuwerten, um daraus eine solide rechtliche Grundlage für zukünftige Infektionsschutzmaßnahmen abzuleiten. Denn leider wissen wir auch im 3. Corona-Sommer mangels aussagekräftiger Studien noch zu wenig über das Pandemiegeschehen oder die konkreten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Und schließlich tragen Maßnahmen auf Vorrat nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei, auf die es jedoch am Ende ankommt.“