Pressemitteilungen

Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Polizistinnen und Polizisten die Fehler ausbaden müssen.


Zur Meldung, wonach Vereine oder einzelne Aktivisten aus Eritrea für das Landesamt für Verfassungsschutz bislang noch kein Thema seien, äußert sich Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Ausschreitungen vom Wochenende deuten auf eine aufwändige Vorbereitung, eine ausgeprägte Organisationsstruktur und ein hohes Gewaltpotential innerhalb der Szene hin. Es darf nicht sein, dass dies unseren Sicherheitsbehörden scheinbar verborgen bleibt und so dringend benötigte Informationen nicht rechtzeitig erhoben, ausgewertet oder geteilt werden können. Hinweise aus der jüngeren Vergangenheit gibt es genügend.

 

Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Polizistinnen und Polizisten aufgrund dieser Versäumnisse Verletzungen davontragen. Die zuständigen Behörden müssen spätestens jetzt endlich aufwachen, damit sich diese gewalttätigen Ausschreitungen nicht wiederholen.“

Politische Kultur an Spitze des Innenministeriums ist denkbar schlechte Unterstützung der Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende, Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Unsere freie demokratische Gesellschaft steht unter vielfältigem Druck. Von außen wird sie im Wettstreit der Systeme beispielsweise durch Cyberangriffe und Desinformationskampagnen attackiert. Im Innern wollen Extremisten aller Couleur unsere freie Gesellschaft abschaffen oder das Land zu einem Schauplatz ausländischer Konflikte machen. Gegen all diese Aktivitäten müssen die Sicherheitsbehörden, müssen Politik und Gesellschaft vielfältig aktiv sein.

So brauchen wir passende Konzepte im Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch extremistische Kleingruppen und Einzeltäter, müssen auf die Fähigkeiten in extremistischen Milieus, spontan verhältnismäßig viele gewaltbereite Menschen mobilisieren zu können, reagieren.

Es muss genauer geschaut werden, wie Extremismus finanziert wird, wie antidemokratische Überzeugungen und Antisemitismus verbreitet werden. Es gibt keine guten Extremisten und so darf man an keiner Stelle ein Auge zudrücken oder im Kampf gegen die einen Extremisten andere Extremisten gewähren lassen.

In der Gesellschaft brauchen wir eine Kultur des Hinschauens und sich Engagierens. Die Politik muss die stetigen Anstrengungen der Behörden mit ausreichend Personal, technischen Mitteln und Rechtssicherheit fördern. Ein Innenministerium, dass an seiner Spitze seit Monaten eine Kultur des Relativierens unhaltbarer Zustände, des Täuschens und Intrigierens, des Vorrangs von Seilschaften vor Leistung vorlebt, ist dabei ein denkbar schlechter Unterstützer guter Arbeit des Verfassungsschutzes.“

 

 

Effizient statt Aktivismus.


Zu einer Parlamentsinitiative sowie einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach 31 Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Land eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es besteht kein Zweifel: Extremisten jeglicher Couleur müssen konsequent entwaffnet werden. Wenngleich illegale Waffen in diesem Bereich ein großes Problem darstellen, muss natürlich auch Sorge dafür getragen werden, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten und jene, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, diesen wieder entzogen werden.

Anstatt allerdings den ideologiegetriebenen Rufen nach immer weiteren Verschärfungen des Waffenrechts nachzugeben, brauchen wir endlich eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der derzeit gültigen, im internationalen Vergleich bereits sehr scharfen, Regelungen.

Blinder Aktionismus stellt den absolut überwiegenden Großteil unserer unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unter einen unberechtigten Generalverdacht, bringt uns in der Sache aber nicht weiter.“

 

Einmal mehr zeigt sich die von der Reichsbürgerszene ausgehende Gefahr.


Zu Medienberichten, wonach ein SEK-Beamter bei Durchsuchungen im Reichsbürgermilieu, die im Auftrag der Bundesanwaltschaft unter anderem im Kreis Reutlingen durchgeführt wurden, durch einen Schuss verletzt wurde, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Extremismus-Experte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Einmal mehr zeigt sich die von Reichsbürgern und Extremisten allgemein ausgehende Gefahr für den Staat, seine Bediensteten und für unsere Gesellschaft an sich. Dabei verdeutlicht die Razzia aber auch, dass der Staat die Reichsbürger-Szene auf dem Radar hat und sich den von dieser ausgehenden Gefahren bewusst ist.

Dem verletzten SEK-Beamten wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung und danke all jenen, die sich täglich für den Schutz unserer Gemeinschaft in Gefahr begeben.

Für Extremismus jeglicher Couleur ist in unserer Gesellschaft kein Platz, Extremisten müssen konsequent entwaffnet werden. Der Staat muss sich effektiv gegen jene zur Wehr setzen, die den Boden unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben.“

Einsatz verdeutlicht gute Polizeiarbeit.


Zu Medienberichten, wonach die Polizei im Kreis Heidenheim die Wohnung eines mutmaßlichen Reichsbürgers, der zur Festnahme ausgeschrieben war, durchsucht und dabei unter anderem eine Schreckschusswaffe sichergestellt hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Extremismus-Experte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Bei einem zur Festnahme ausgeschriebenen Reichsbürger werden eine Schreckschusswaffe und Betäubungsmittel gefunden, in seiner Wohnung ist mit Sprengfallen zu rechnen. Dieser Einsatz verdeutlicht die gute Arbeit unserer Polizei sowohl im Vorfeld, als auch im direkten Einsatz sowie deren umsichtiges Vorgehen. Hierzu möchte ich ausdrücklich gratulieren.

Für Extremismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz; Extremisten müssen konsequent entwaffnet werden. Der Staat muss sich effektiv gegen jene zur Wehr setzen, die den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Stuttgart – Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag stellen sich die Landtagsfraktionen erneut gegen jede Form des Antisemitismus. In dem Antrag, der am morgigen Donnerstag im Plenum beraten wird, geht es insbesondere um den Umgang mit Versammlungen an jüdischen Erinnerungs- und Begegnungsorten in Baden-Württemberg.

Die Fraktionen fordern einstimmig, dass Veranstaltungen und Demonstrationen, die etwa auf Plätzen alter Synagogen stattfinden, um damit die jüdische Geschichte zu verunglimpfen, besonders in den Blick genommen werden. Versammlungsbehörden und die Polizei müssten fortlaufend Orientierung und Unterstützung im Umgang mit antiisraelitischen und antisemitischen Versammlungen erhalten, sind sich die Fraktionen einig. Denn: „Antisemitische Hetze und Judenfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dürfen nicht geduldet werden.“

Bereits im Januar 2022 hatte das Innenministerium den Versammlungsbehörden in Baden-Württemberg eine Handreichung zum Umgang mit antiisraelischen Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen unter Beachtung der geltenden Rechtslage gegeben. Die Fraktionen fordern das Innenministerium nun auf, diesen wichtigen Handlungsrahmen stetig weiterzuentwickeln.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: „Wir verurteilen jede Verharmlosung und Verächtlichmachung der Opfer des Dritten Reichs auf das Schärfste. Ich empfinde tiefste Abscheu, wenn Menschen sich mit den Opfern des Holocaust vergleichen, indem sie beispielsweise auf Anti-Corona-Demos einen Davidstern mit der Aufschrift ‚ungeimpft‘ tragen. Wenn solche Veranstaltungen an Orten stattfinden, die für die jüdische Gemeinschaft von großer Bedeutung sind, ist das erst recht inakzeptabel. Antisemitismus hat in unserem Land nichts verloren.“

CDU-Faktionsvorsitzender Manuel Hagel MdL ergänzt: „Jüdisches Leben hat in Baden-Württemberg nur einen Platz: Und zwar in der Mitte unserer Gesellschaft. Heute senden wir ein starkes Signal: Wir machen uns stark für eine Gesellschaft, in der Antisemitismus keinen Platz hat. Wir schauen nicht weg, wir schauen genau hin. Jede Jüdin und jeder Jude soll in Baden-Württemberg frei, sicher und gerne leben können. Das Demonstrationsrecht ist unserer Demokratie ist ein hohes Gut. Dass aber Menschen dieses Recht dort missbrauchen, wo während der schlimmsten Zeit unserer Geschichte Synagogen brannten, nehmen wir nicht hin. Solche bewussten Provokationen und Grenzüberschreitungen lassen wir uns als wehrhafte Demokratie nicht gefallen. Unsere Botschaft ist klar: Antisemitismus hat in Baden-Württemberg keinen Platz.“

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Stoch, äußert sich wie folgt: „Jüdisches Leben war und ist mitten unter uns, und darum liegen auch viele dieser Plätze bis heute sehr zentral. Das ist gut so, denn wir wollen, dass diese Plätze leben. Niemand hat damit ein Problem, schon gar nicht die jüdischen Gemeinden. Sie haben nicht einmal grundsätzlich etwas dagegen, dass Menschen diese Plätze nutzen, um zu demonstrieren. Doch klar muss auch sein: Das sind nicht irgendwelche Plätze. Es sind und bleiben Orte der Erinnerung. Und wer diese Erinnerung verächtlich machen will, der wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen. Mit dieser fraktionsübergreifenden Initiative schützen wir das Andenken nicht nur vor den Feinden der Erinnerung, sondern auch vor den Feinden der Demokratie.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt dazu auch mit Blick auf die Situation in Pforzheim: „Der Kampf gegen alle Formen des Extremismus eint die demokratischen Fraktionen, dies trotz der Differenzen im politischen Alltag. Für Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ist in unserer Gesellschaft kein Platz, das machen wir mit diesem Antrag noch einmal unmissverständlich deutlich. Mit der heutigen Entschließung bekräftigen wir bei diesem wichtigen Thema den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wollen die Kommunen künftig in die Lage versetzen, auf antiisraelische und judenfeindliche Versammlungen angemessen reagieren und gerade jüdische Erinnerungs- und Begegnungsorte besonders schützen zu können. Es ist erfreulich, dass beispielsweise die Stadt Pforzheim nun die Möglichkeit erhält, Aufmärsche auf dem Platz der Synagoge in Pforzheim zu unterbinden.“

 

Der Link zum Entschließungsantrag:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4339_D.pdf

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden.


In der Aktuellen Debatte der AfD zur inneren Sicherheit äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich finde den Versuch der AfD, die Gräueltat in Illerkirchberg für ihre ausländerfeindlichen und hetzerischen Zwecke zu missbrauchen, unsäglich.

Die größten Gefahren für unsere innere Sicherheit, für unsere Werte und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gehen insbesondere von organisierten verfassungsfeindlichen Strukturen aus. Die bundesweiten Einsätze gegen die sogenannten Reichsbürger zeigen deutlich die Gefahrenpotenziale, die von solchen Verbindungen ausgehen können, die sich fast ausschließlich am ganz rechten Rand der Gesellschaft bewegen.

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden. Für Umsturzphantasien darf in einer Demokratie niemals Platz sein. Die unbestreitbare Nähe der AfD zur Szene der Reichsbürger zeigt sich nicht zuletzt darin, dass eine der verhafteten Personen eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion ist. Daher sollte die AfD ihre eigene Positionierung überdenken, bevor sie hier im Bugwasser eines entsetzlichen Verbrechens ihre Hetze verbreiten will.

Bezeichnend dürfte allerdings sein, dass die AfD die heutige Debatte nicht dazu genutzt hat, sich von dieser ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten unmissverständlich zu distanzieren.“

 

Besserer Austausch zwischen Behörden bezüglich der Bewaffnung von Extremisten ist dringend nötig.


Mehrere tausend Polizisten waren am heutigen Morgen im Einsatz und nahmen 25 Menschen aus der Reichsbürgerszene fest, die einen Umsturz planten. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich gratuliere der Polizei und insbesondere auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, welches maßgeblichen Anteil an der Aufklärung des Falles hatte. Die sogenannten Selbstverwalter stellen mit ihren extremistischen Umsturzphantasien eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, gegen die es sich vehement zu verteidigen gilt.

Wir benötigen allerdings dringend eine bessere Rückkopplung zwischen den zuständigen Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz, damit bestmöglich sichergestellt werden kann, dass jede Kenntnis einer legalen und natürlich auch jeder illegalen Bewaffnung durch Extremisten so schnell wie möglich weitergeleitet und verarbeitet bzw. die Erteilung einer Waffenerlaubnis rechtzeitig unterbunden werden kann.“

 

 

Nico Weinmann

Markige Sprüche und gesetzgeberische Langsamkeit des Innenministers sind ein schlechtes Omen für die noch ausstehenden weiteren Anpassungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden.


Heute wurde in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsgesetzes beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 einzelne Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Bund änderte daraufhin Anfang Dezember 2021 die entsprechenden Vorschriften. Die Landesregierung folgt dem nun. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war richtig. Es darf nicht sein, dass Behörden für allgemeine behördliche Aufgaben ins Blaue hinein Daten über Bürger bei Dritten abfragen können.

 

Angesichts der klaren Anforderungen des Gerichts und der Vorlage des Bundesgesetzgebers ist es nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung der Rechtslage in Baden-Württemberg so lange braucht. Gern gibt sich Innenminister Strobl markig, wenn er sagt, er gehe bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat, erwarten wir, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben.

 

Diese Langsamkeit muss uns umso mehr besorgen, da das Bundesverfassungsgericht am 26.04.2022 Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Erneut ist auch Baden-Württemberg davon betroffen. Und es steht zu befürchten, dass in Baden-Württemberg mit der grün-schwarzen Koalition und Innenminister Strobl länger als notwendig Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen überschritten werden. Dies ist weder den Bürgern vermittelbar noch den Sicherheitsbehörden, die ebenfalls Rechtssicherheit brauchen.“

Nico Weinmann

Anfrage der FDP offenbart Schwächen bei der Bekämpfung des Linksextremismus.


„Der politische Extremismus stellt unbestritten eine erhebliche Gefahr für unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung dar. Der notwendige und wichtige Blick bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus darf aber nicht dazu führen, den Linksextremismus zu unterschätzen.“ resümiert der Verfassungsschutzexperte der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Beantwortung der Anfrage der FDP zum Linksextremismus. Dabei wird augenscheinlich, dass die Personaldecke der neben Linksextremismus auch für auslandsbezogenen Extremismus und Terrorismus zuständigen Abteilung dünn besetzt ist.

 

„Bilder durch die Stuttgarter Innenstadt ziehender randalierender linksextremistischer Horden zeigen deutlich, dass wir den Linksextremismus nicht unterschätzen dürfen und gleichfalls wie jede Form von Extremismus entschieden bekämpfen müssen“, so Weinmann weiter.

 

„Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um den aktuellen Herausforderungen in der Bekämpfung der unsere Gesellschaft bedrohenden Extremismen gerecht werden.

 

Gleichzeitig dürfen wir bei der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht ausschließlich auf den Verfassungsschutz verweisen, sondern müssen auch die handelnden Organisationen auffordern, interne Strömungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung nicht zu verharmlosen und sich vielmehr konsequent von diesen zu distanzieren.

 

Ich erwarte daher beispielsweise auch von ‚Fridays for future‘, dass sie sich innerhalb ihrer Bündnisse von Verfassungsfeinden klar distanzieren und sich nicht für eine mögliche Rekrutierung von Linksextremisten instrumentalisieren lassen.“

 

Nico Weinmann

Landesregierung muss Verfassungsschutzgesetz umgehend auf den Prüfstand stellen.


Heute urteilte Bundesverfassungsgericht und erklärte damit die Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes teilweise für verfassungswidrig. Zu Auswirkungen auf die rechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg sagt der rechtspolitische Sprecher und Obmann des parlamentarischen Kontrollgremiums der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der zuständige Minister Strobl hat bereits bei der Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Baden-Württemberg 2017 die verfassungsrechtlichen Bedenken beiseitegeschoben. Dabei haben wir schon damals deutlich gemacht, dass man bei diesen Regelungen mehr Sorgfalt hätte walten lassen müssen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt nun schlussendlich auch einige Regelungen des baden-württembergischen Verfassungsschutzgesetzes in Frage. Die Landesregierung muss diese nun auf den Prüfstand stellen und potenziell verfassungswidrige Regelungen schnellstmöglich korrigieren. Insbesondere in den Bereichen der Datenübermittlung oder dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern sind die baden-württembergischen Regelungen ähnlich ausgestaltet wie in Bayern. Deren Unbestimmtheit hatten wir bereits in der Vergangenheit kritisiert. In einem derart sensiblen Bereich wie der Überwachung und Abhörung von Bürgerinnen und Bürger darf der Staat nicht sehenden Auges verfassungswidrige Regelungen dulden.“

Die Landesregierung lässt entschiedenes Handeln an vielen Stellen vermissen.


Bei der heutigen Aussprache im Landtag zu einer parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Wir müssen den demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten entschlossen Einhalt gebieten, die von Antisemiten, Rechts- wie Linksextremisten, religiösen Fanatikern und all denjenigen Menschen, die den Staat als solchen ablehnen und bekämpfen, also die Delegitimierung des Staates betreiben, ausgeübt werden.

 

Die antisemitisch motivierten Straftaten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Wir brauchen daher ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und konsequentes Unterbinden von Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Während etwa in Niedersachen auf das Tragen von Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen mit einem Erlass geantwortet wurde, der ein konsequentes Vorgehen vorsieht, erschöpft sich die baden-württembergische Landesregierung in wortreichen Appellen und leider auch im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen.

 

Die mitunter toxische Mischung aus legitimem Protest gegen Corona-Maßnahmen auf der einen „Querdenker“, Verschwörungstheoretiker, esoterische Gruppen oder Reichsbürger, die sich gegen unsere Demokratie stellen, auf der anderen Seite, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Insoweit wäre auch eine stärkere Zusammenarbeit der Zentralen Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen ZEBRA-BW und konex, dem Kompetenzzentrum gegen Extremismus, geboten.

 

Gerade in den sozialen Medien erleben wir einen dramatischen Auswuchs an Hass und Hetze. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass gerade auch ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden. Das Innenministerium erfasst nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter, sodass nicht erkennbar wird, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um beispielsweise Abschreckungswirkung zu erzielen. Vielmehr erschöpft sich die Landesregierung in allgemeinen Hinweisen und Reaktionen im Nachhinein – und dem mittlerweile üblichen Verweis auf den Kabinettsausschuss. Das ist uns zu wenig, es darf nicht nur bei Worten bleiben, Taten sind erforderlich.“

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Nico Weinmann

Zur Vorstellung der Ergebnisse einer Studie der Universität Basel, wonach die Wurzeln der „Querdenken“-Bewegung in Baden-Württemberg im linksalternativen Milieu zu verorten seien, sagt der stellvertretende Vorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Studie bestätigt, dass die Radikalisierung von Menschen im Umfeld der ‚Querdenker‘ ein vielschichtiges Problem ist. Egal ob links oder rechts motiviert, wenn sich manche Menschen von Politik und Gesellschaft grundlegend nicht mehr verstanden fühlen, führt dies zu einer gefährlichen Gemengelage. Menschen, die ursprünglich nicht extremistisch eingestellt waren, können sich so in kürzester Zeit radikalisieren und entfernen sich völlig von der Mitte der Gesellschaft.

 

Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren, eine Überwachung durch den Verfassungsschutz alleine reicht hier nicht. Alle Anstrengungen der Politik müssen darauf gerichtet sein, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Phänomene zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Die bisherigen Programme orientieren sich an klassischen Einteilungen, wie beispielsweise in Links- und Rechtsextremismus. Die Entwicklung der ‚Querdenker‘ zeigt, dass die Landesregierung über den Tellerrand hinausschauen muss. Außerdem braucht es klare Konzepte, wie etwa im Falle von Staatsbediensteten, die sich von Ideen der ‚Querdenker‘-Szene angezogen fühlen, frühzeitig vorgegangen werden kann. Die Radikalisierung dieser Gruppen schreitet rasant voran, sodass sich jeder ungenutzte Tag rächt.“

Nico Weinmann

Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können.


Zu den bislang fehlenden Angeboten für Aussteigerprogramme für sogenannte Querdenker erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenken-Bewegung ist ein langfristiges Problem. Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Das Innenministerium bestätigt nun, dass die Mehrzahl dieser Menschen zuvor nicht extremistisch eingestellt war. Gleichzeitig findet nun unter dem Einfluss von Extremisten eine fortlaufende Radikalisierung statt. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein.

Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme orientieren sich an ‚klassischen‘ Extremismus-Phänomenen und sind nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Die nun vorliegende Antwort fällt enttäuschend aus. Das Problem ist der Landesregierung zwar bekannt. Aber konkrete Maßnahmen ergreift sie nicht und stellt sie nicht einmal in Aussicht. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen lehren uns, dass es notwendig und geboten ist aktiv und möglichst schnell auf diese Menschen zuzugehen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Nico Weinmann

Mit der Einstufung des ‚Flügels‘ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist der Rechtsextremismus als AfD – DNA offiziell bestätigt.


Zum Ausschluss des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Fall Gedeon steht symptomatisch für den Umgang der AfD mit Antisemiten und Rechtsextremen. Über Jahre zog sich das Ausschlussverfahren hin. Erst vor einem halben Jahr entschied ein Landesschiedsgericht der AfD, dass Gedeon AfD-Mitglied bleiben dürfe. Auch in der Landtagsfraktion der AfD ist Gedeon bestens vernetzt und vor kurzem sprach sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder gar für seine Wiederaufnahme aus. Gedeon ist kein Einzelfall, sondern hat in der AfD viele Gleichgesinnte.

Erst letzte Woche erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ und damit weite Teile der AfD zum Beobachtungsobjekt. Der Rechtsextremismus ist damit auch offiziell Bestandteil der AfD-DNA. Ungeachtet der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Auseinandersetzung mit diesen kruden Thesen wichtiger denn je. Die FDP/DVP Fraktion wird sich auch künftig den rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Thesen der AfD entschieden entgegenstellen.“

Nico Weinmann

FDP will dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes trotz einzelner kritischer Punkte zustimmen.


Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Eine Sicherheitsüberprüfung betrifft landesweit jährlich nur rund 1000 Personen. Diesen werden aber besonders sensible Daten anvertraut, sodass deren besondere Überprüfung zwingend erforderlich ist. Wir begrüßen es, wenn die Kriterien dabei einheitlich werden, und die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene anerkannt werden. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Landesregierung mit einer Anpassung an das Bundesrecht nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern früher tätig geworden wäre. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu dem Gesetzentwurf angehört hätte. Schließlich können diese am besten beurteilen, ob nun einheitliche Maßstäbe für die Sicherheitsüberprüfung gelten.

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuweist. Diese Kapazitäten fehlen dann an anderer Stelle. Erst auf der Zielgeraden der Haushaltsberatungen einigte man sich auf 25 neue Stellen. Rund eine davon wird allein zur Umsetzung dieses Gesetzes nötig sein. Dies darf nicht dazu führen, dass bei den Kernaufgaben des Verfassungsschutzamts Stellen fehlen. Denn es muss gewährleistet bleiben, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, der Beobachtung von Rechts-, Linksextremen, Islamisten und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste, personell gut gerüstet ist.“

Zu der Entscheidung des AfD-Schiedsgerichts, wonach Wolfgang Gedeon weiter Mitglied der AfD bleiben darf, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn es eines ultimativen Beweises bedurfte, dass die Heimat von Antisemiten und Rechtsextremen die AfD ist, dann ist er mit dieser Entscheidung vollbracht. Der AfD-Bundesvorstand wollte nie ernsthaft Gedeon aus der Partei ausschließen. Wenn Herr Gauland Herrn Höcke mit dessen rechtsextremer und völkischer Weltsicht jüngst ‚in der Mitte der AfD‘ verortet, dann ist auch Gedeon die Mitte der AfD. Dass Gedeon bestens in der AfD integriert ist, erleben wir auch bei jeder Plenarsitzung des Landtages, wenn ein Teil der AfD-Fraktion Gedeons krude Verschwörungstheorien mit Applaus bedenkt. Und rund die Hälfte der AfD-Abgeordneten wollte Gedeon jüngst auch wieder in die Fraktion aufnehmen. Mit Leuten wie Höcke und Gedeon in ihren Reihen stellt sich immer mehr die Frage, wann die gesamte AfD ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz wird.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“

Zu der Debatte um ein Verbot von Combat 18 erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Wir begrüßen die Initiative für ein Verbot von Combat 18. Es handelt sich um eine neonazistische Organisation, die wie kaum eine andere Gruppe unverhohlen für ihre menschenverachtenden Ziele agitiert. Für falsch verstandene Toleranz gegen diese Verfassungsfeinde ist daher kein Platz. Der Rechtsstaat muss gegen seine Feinde wehrhaft sein.

Zuletzt berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen kontinuierlichen Ausbau der Organisationsstrukturen bei Combat 18. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden gibt es dabei auch Strukturen in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl sollte den Vorstoß seiner Innenministerkollegen unterstützen.“ 

Nico Weinmann

Zu der Vorstellung des Berichts des Landesverfassungsschutzes für das Jahr 2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Der Jahresbericht unterstreicht die immense Bedeutung des Landesverfassungsschutzes im Rahmen der Sicherheitsarchitektur bei der Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unverändert wichtig ist dabei der Kampf gegen klassische verfassungsfeindliche Strukturen von Rechts- und Linksextremen sowie Islamisten. Zunehmend gehen von Verfassungsfeinden und Extremisten auch Gefahren für das jüdische Leben in Deutschland aus. No-Go Areas für jüdische Mitbürger und Menschen mit einer Kippa darf es nicht geben. Hier gilt es: Wehret den Anfängen!

Der Landesverfassungsschutz steht aber auch vor neuen Herausforderungen. Die Cyberspionage durch Russland und China und damit der Abfluss unseres technologischen Know-Hows müssen entschieden bekämpft werden. Inakzeptabel ist es auch, wenn der türkische Geheimdienst offenbar unter Einbeziehung von Organisationen wie der DITIB gezielt Andersdenkende auf deutschem Boden ausspioniert und schikaniert. Innenminister Strobl muss dies gegenüber der türkischen Politik auch offen ansprechen.

Die Politik erweitert seit Jahren die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie muss ihm dann aber auch zusätzlich Haushaltsmittel zubilligen. Stattdessen erklärte Finanzministerin Sitzmann noch 2014, dass 30 bis 50 Prozent der Stellen beim Amt gestrichen werden können. Wie eine kürzlich gestellte Anfrage ergab, konnte Innenminister Strobl seit dem Jahr 2016 gerade einmal 15 neue Stellen durchsetzen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die jetzige Bitte des Innenministers nach 36 neuen Stellen im nächsten Haushalt nicht hinreichende Unterstützung durch die Grünen erfahren würde. Sollte dies nicht als möglich erachtet werden, muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie die Prioritäten im Sinne der Bürger richtig setzt.“

Zur Entscheidung der Bundesamtes für den Verfassungsschutz, die AfD zum Prüffall zu erheben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist klar. Als Frühwarnsystem soll er verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und im Dunstkreis der AfD ist es richtig, dort genau hinzuschauen. Anhaltspunkte liefern auch AfD-Politiker aus Baden-Württemberg genug. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, sie muss sich wehrhaft zeigen. Vom Verfassungsschutz erwarte ich dabei eine rechtlich einwandfreie Prüfung. Es darf der AfD nicht gelingen, sich als Opfer zu stilisieren.“