Ausgangslage

Laut Wildtierbericht ist trotz steigender Vergrämungsabschüsse der landesweite Brutbestand des Kormorans in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Insgesamt wird der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Schätzungen des Winterbestands liegen zwischen 6.040 und 10.000 Vögeln (Stand: August 2021)

Die baden-württembergischen Brutstandorte verteilen sich auf die großen Flusssysteme Rhein
(Ober- und Hochrhein), Donau und Neckar sowie auf den Bodensee.

Abbildung: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Baden-Württemberg seit der ersten Brut 1994 (Zählungen: 2011 bis 2014 gemeinsam von Vertretern der Ornithologie und Fischerei; 2015/17: OGBW; 2016/18: teilweise gemeinsam; 2020: OGBW)

Vor allem für die Fischer am Bodensee ist der Vogel aber eine Bedrohung, weil er sich fast ausschließlich von Fischen ernährt. Auch die Berufsfischerei am Rhein klagt über sinkende Fischerträge durch gestiegenen Kormoranfraß.

Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

Die Landesregierung schiebt die Problematik auf die lange Bank, während andere Staaten längst handeln.

Hintergrundinformation

Der Kormoran ist nach der aktuellen Roten Liste und dem kommentierten Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (2016) in der Kategorie „ungefährdet“ eingestuft.

Er zählt aber weiterhin zu den nach Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützten Arten. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13), daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatSchG.

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen immer noch auf die lange Bank.(Antrag “Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg”)

Nach vielen leeren Versprechungen hat sie nun zu Beginn des Jahres 2021 eine „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ in Auftrag gegeben. Man möchte die Datenlage aller Wirkfaktoren auf die Fischbestände im Bodensee, insbesondere auf die gefährdeten Fischarten und die für die Bodenseefischerei relevanten Fischarten, zusammentragen und in einer fachlichen Stellungnahme beurteilen. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

Mit anderen Worten, die Studie soll zeigen, was die Fischer schon lange sagen. Kormorane fressen jede Menge Fisch.

Auch eine Novellierung der mittlerweile 11 Jahre alten Kormoranverordnung sei nicht geplant.

Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 117), das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer schnell aufs Gleis zu setzen, wird sie mit diesem Fahrplan sicher nicht halten können.
Andere Staaten sind da ein ganzes Stück weiter. In der Schweiz ist der Kormoran außer am Bodensee eine jagdbare Art. In Frankreich gibt es Abschussquoten für die Departements. In Vorarlberg in Österreich gibt es ein gezieltes Kormoranmanagement am Bodensee.

Unsere Forderungen

  • Eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt

  • Ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt

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